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Thema

Barrie­re­frei wohnen: Zuschüsse für den Umbau der Wohnung

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Die Pflegekasse kann für den Umbau der Wohnung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, schon ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 18.10.2026). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind es bis zu 16.720 Euro. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Der KfW-Zuschuss 455-B ist 2026 ausgeschöpft, der KfW-Kredit 159 bleibt.

Die Treppe wird zur Hürde, der Badewannenrand zu hoch, die Tür zu schmal für den Rollator. Oft reichen wenige Umbauten, damit jemand zu Hause bleiben kann. Diese Seite zeigt, was die Pflegekasse zahlt, wie der Antrag gelingt, welche Umbauten in Bad, Treppe und Wohnung typisch sind und welche Regeln für Mieter und Eigentümer gelten.

Zuschüsse und Hilfen im Überblick

Der wichtigste Topf ist der Zuschuss der Pflegekasse. Er ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden.

WegHöheVoraussetzungStand
Zuschuss der Pflegekasse (wohnumfeldverbessernde Maßnahme)bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen in einer WohnungPflegegrad 1 bis 5, Umbau ermöglicht oder erleichtert die Pflege zu Hausegilt; bleibt nach dem Reformentwurf unverändert
Hilfsmittel der Krankenkasse (z. B. Badewannenlift, Duschhocker)Kosten des notwendigen Hilfsmittels, Zuzahlung 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €in der Regel ärztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötiggilt; ab 01.01.2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 € (beschlossen)
KfW-Kredit 159 Altersgerecht UmbauenKredit bis 50.000 € je WohneinheitAntrag vor Beginn über eine Bankverfügbar, muss zurückgezahlt werden
KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierungderzeit keinerkein Antrag möglichMittel 2026 ausgeschöpft (KfW, abgerufen 18.10.2026)
Steuerermäßigung Handwerkerleistungen20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahrnicht für Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschussgilt
Hilfe zur Pflege beim Sozialamtangemessene KostenPflegegrad, eigenes Einkommen und Vermögen reichen nichtgilt, nachrangig

Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI; §§ 33, 61 SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228; KfW-Merkblatt 159 (Stand 10/2023); KfW-Programmseite 455-B, abgerufen 18.10.2026; § 35a Abs. 3 EStG; § 64e SGB XII. Stand: 18.10.2026.

Was zahlt die Pflegekasse für den Umbau der Wohnung?

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, sie erheblich erleichtert oder ein möglichst selbstständiges Leben wiederherstellt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das Gesetz nennt das wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht. Eine Eigenbeteiligung bis zur Höchstgrenze verlangt die Kasse nicht; was der Umbau mehr kostet, tragen Sie selbst.

Der Zuschuss gilt je Maßnahme. Nach den Empfehlungen der Pflegekassen zählen alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, als eine Maßnahme, auch wenn mehrere Handwerker beteiligt sind. Wer also Dusche, Haltegriffe und Türverbreiterung gleichzeitig braucht, bekommt dafür zusammen bis zu 4.180 Euro. Ändert sich die Pflegesituation später deutlich, etwa weil ein Rollstuhl dazukommt, ist ein neuer Antrag möglich.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, sind bis zu 4.180 Euro je Person möglich, zusammen höchstens 16.720 Euro. Das ist zum Beispiel für ein Ehepaar wichtig, das beide einen Pflegegrad haben.

Der Zuschuss ist nachrangig. Ist ein anderer Träger zuständig, etwa die Krankenkasse für ein Hilfsmittel oder die Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall, zahlt zuerst dieser. Alle Einzelheiten mit Beispielen erklärt der Ratgeber Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2026.

Welche Umbauten werden gefördert und welche nicht?

Gefördert werden feste Umbauten und technische Hilfen, die mit der Pflege zusammenhängen. Ob ein Umbau dazugehört, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

In der Regel förderfähigIn der Regel nicht über diesen Zuschuss
Bodengleiche Dusche statt Badewanne, fest montierte Haltegriffe, erhöhte ToiletteBadewannenlift, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung (Hilfsmittel der Krankenkasse oder Pflegehilfsmittel, eigener Antrag)
Treppenlift, Plattformlift, HubliftPflegebett (Pflegehilfsmittel, eigener Antrag)
Türverbreiterung, Entfernen von Schwellen, feste Rampe am EingangRenovierung ohne Bezug zur Pflege, etwa neue Fliesen aus optischen Gründen
Umzug in eine barrierearme Wohnung, wenn er die Pflege ermöglichtMöbel und Elektrogeräte ohne pflegerischen Zweck

Quelle: Einordnung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (Fassung 30.09.2024); die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Stand: 18.10.2026.

Mobile Hilfen wie ein Badewannenlift sind meist keine Umbauten, sondern Hilfsmittel der Krankenkasse. Sie laufen über einen eigenen Antrag, meist mit ärztlicher Verordnung, und mindern den Zuschuss für den Umbau nicht. Als Faustregel gilt: Was fest eingebaut wird, zahlt die Pflegekasse, was beweglich ist, oft die Krankenkasse.

Auch ein Umzug kann als Maßnahme gelten, wenn die neue Wohnung die Pflege ermöglicht und die alte sich nicht sinnvoll umbauen lässt. Was dabei übernommen wird, erklärt der Ratgeber Umzugskosten und Pflegekasse.

Was im Bad im Einzelnen gilt, zeigt der Ratgeber Badumbau mit Pflegegrad.

Wie beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse?

Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse, bevor die Arbeiten beginnen. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI), und das Gemeinsame Rundschreiben der Pflegekassen sieht den Antrag vor Beginn der Maßnahme vor (Ziffer 7.1 zu § 40 SGB XI, Stand 02.04.2026). Wer vorher baut, trägt das Risiko, dass die Kasse die Notwendigkeit nicht mehr prüfen kann und ablehnt.

  1. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein, bei mehreren Gewerken je einen.
  2. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Viele Kassen haben ein Formular, ein formloses Schreiben genügt aber. Beschreiben Sie, wobei der Umbau im Alltag hilft.
  3. Warten Sie die Entscheidung ab. Die Kasse muss spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags entscheiden, wenn sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst einbezieht, innerhalb von fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
  4. Lassen Sie den Umbau ausführen und reichen Sie die Rechnungen ein. Die Kasse zahlt bis zur Höchstgrenze.

Kann die Kasse die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mit Gründen mitteilen. Fehlt eine solche Mitteilung, gilt der Zuschuss nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Mehr dazu im Ratgeber Genehmigungsfiktion bei der Pflegekasse.

Eine Begründung kann so aussehen: "Meine Mutter (Pflegegrad 2) kann nicht mehr sicher über den Wannenrand steigen und duscht nur mit Hilfe. Mit einer bodengleichen Dusche kann sie wieder mit wenig Unterstützung duschen. Den Kostenvoranschlag lege ich bei."

Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Einen vollständigen Text zum Übernehmen finden Sie im Ratgeber Antrag auf Badumbau: Muster.

Wie wird das Bad barrierefrei?

Im Bad geht es meist um drei Dinge: die Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche tauschen, sicheren Halt schaffen und die Toilette auf eine bequeme Höhe bringen. Dazu kommen oft ein rutschhemmender Boden, ein Duschsitz und genug Platz, damit eine Pflegeperson helfen kann.

Was der Umbau kostet, hängt stark vom Zustand des Bads, den Leitungen und dem Umfang ab. Feste Preise lassen sich deshalb nicht seriös nennen. Mit dem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro ist ein Teil der Kosten gedeckt; wie viel bei Ihnen übrig bleibt, rechnet der Badumbau-Zuschuss-Rechner mit Ihrem Kostenvoranschlag aus. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich die Arbeitskosten getrennt ausweisen, das ist für die Steuer wichtig.

Bewegliche Hilfen wie Badewannenlift, Duschhocker oder Toilettensitzerhöhung zahlt häufig die Krankenkasse als Hilfsmittel, mit ärztlicher Verordnung und einer Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Ab 01.01.2027 gilt nach dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Mehr dazu in den Ratgebern Badewannenlift, Badewannensitz und Duschhocker für Senioren.

Muss der Umbau einer Norm entsprechen? Für den Zuschuss der Pflegekasse ist das keine Voraussetzung; entscheidend ist, dass der Umbau im Einzelfall die Pflege erleichtert. Die Norm DIN 18040-2 beschreibt, wie barrierefreie Wohnungen geplant werden, etwa mit ausreichend Bewegungsfläche vor Dusche und WC, schwellenlosen Übergängen und Türen, die breit genug für Rollator oder Rollstuhl sind. Sie unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbar und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar. Gute Fachbetriebe planen danach, auch wenn nicht jede Einzelheit in einem Bestandsbad umsetzbar ist.

Die Planung im Einzelnen erklären die Ratgeber Barrierefreies Bad, Barrierefreie Dusche, Barrierefreies WC und Badewanne zur Dusche umbauen. Wer die Wanne behalten möchte, findet eine Alternative im Ratgeber Badewanne mit Tür. Zu Halt und Rutschgefahr helfen Haltegriff fürs Bad, Haltegriff Dusche für Senioren und Rutschfeste Duschmatte für Senioren, zum Preis der Ratgeber Kosten Badumbau.

Was hilft an Treppe, Eingang und in der Wohnung?

An der Treppe hilft meist ein Treppenlift, bei Rollstuhl ein Plattformlift oder Hublift. Auch hier kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen. Ein Lift für eine gerade Treppe ist in der Regel günstiger als einer für eine kurvige Treppe, weil die Schiene dort angefertigt werden muss. Was zu Ihrer Treppe passt, vergleicht der Ratgeber Plattformlift oder Treppenlift; alles zum Zuschuss steht im Ratgeber Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse und im Bereich Treppenlift.

Am Eingang helfen Rampen, Handläufe und eine Haustür ohne hohe Schwelle. Bei Rampen kommt es auf die Steigung an: Je flacher, desto sicherer lassen sie sich mit Rollstuhl oder Rollator nutzen. Für einzelne Stufen gibt es mobile Rampen, für einen dauerhaften Zugang eine feste Rampe als Umbau. Maße und Kostenträger erklären die Ratgeber Rollstuhlrampe und Rampe für Treppe.

In der Wohnung geht es oft um kleine Dinge mit großer Wirkung: Türschwellen entfernen, Türen verbreitern, Lichtschalter und Griffe in erreichbarer Höhe, gute Beleuchtung im Flur. Für das Aufstehen aus Bett oder Sessel gibt es Aufstehhilfen, die je nach Art Hilfsmittel der Krankenkasse oder selbst zu zahlen sind. Welche Aufstehhilfe passt und wer zahlt, zeigen die Ratgeber Aufstehhilfe, Aufstehhilfe fürs Bett und Sessel mit Aufstehhilfe. Wer überlegt, ob die Wohnung auf Dauer passt, findet Alternativen im Bereich Wohnen im Alter und im Ratgeber Behindertengerechte Wohnung.

Welche Förderung gibt es außer der Pflegekasse?

Neben der Pflegekasse kommen vor allem der KfW-Kredit, die Steuer und in Einzelfällen das Sozialamt infrage. Der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist für 2026 ausgeschöpft; neue Anträge sind nicht möglich (KfW-Programmseite, abgerufen 18.10.2026).

Der KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" finanziert bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, zum Beispiel für Badumbau, Schwellenabbau oder Eingänge. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei einer Bank; als Beginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Handwerkervertrags. Den Kredit können Sie mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren, aber nicht für denselben Teil der Maßnahme. Für andere Teile ist das möglich, wenn die Rechnungen getrennt sind (KfW-Merkblatt 159, Stand 10/2023).

Bei der Steuer mindern Handwerkerleistungen die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Für Maßnahmen, für die ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss in Anspruch genommen wird, gilt das nicht. Behinderungsbedingte Umbaukosten können stattdessen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zählen, soweit sie nicht erstattet werden. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein.

Reicht das eigene Geld nicht, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege Kosten übernehmen (§ 64e SGB XII). Auch einige Bundesländer haben eigene Programme; einen Überblick gibt der Ratgeber KfW und Landesprogramme für Barrierefreiheit.

Was nach dem Stopp des KfW-Zuschusses bleibt, vertieft der Ratgeber Barrierefrei umbauen: Zuschuss.

Was gilt für Mieter und Wohnungseigentümer?

Wer zur Miete wohnt, braucht für bauliche Veränderungen die Erlaubnis des Vermieters, hat darauf aber in der Regel einen Anspruch. Nach § 554 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter Umbauten erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Abweichende Klauseln im Mietvertrag zu Ihrem Nachteil sind unwirksam.

Der Mieter kann sich verpflichten, eine zusätzliche Sicherheit zu leisten, ähnlich einer Kaution. Klären Sie schriftlich, wer die Kosten trägt, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss und welcher Fachbetrieb die Arbeiten ausführt. Den Antrag bei der Pflegekasse können Sie unabhängig davon schon stellen; legen Sie die Zustimmung des Vermieters nach, sobald sie vorliegt.

In einer Eigentumswohnung entscheidet für Eingriffe am Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft. Jeder Wohnungseigentümer kann aber angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 20 Abs. 2 WEG), etwa eine Rampe im Treppenhaus. Wie sie umgesetzt werden, beschließt die Gemeinschaft.

Alle Voraussetzungen für den Badumbau, auch in der Mietwohnung, fasst der Ratgeber Badumbau: Voraussetzungen der Pflegekasse zusammen.

Was ändert die Pflegereform 2027?

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 bleibt der Zuschuss von 4.180 Euro je Maßnahme unverändert, auch für Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI ohne Änderung, § 28a SGB XI-E). Neu ist: Treten Sie den Zuschuss an eine Firma ab, soll die Abtretung erst wirksam werden, wenn Sie sie der Pflegekasse schriftlich oder elektronisch anzeigen (§ 35b SGB XI-E). Wegfallen sollen dagegen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Streichung von § 40 Abs. 2 SGB XI). Wer ab 2027 neu einen Pflegegrad beantragt, braucht nach dem Entwurf mehr Punkte: 15 statt 12,5 für Pflegegrad 1 (§ 15 Abs. 3 SGB XI-E). Maßgeblich soll das Recht am Tag des Antrags sein (§ 142b Abs. 1 SGB XI-E). Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; den Stand finden Sie auf der Seite Pflegereform 2027.

Ihr Weg zum barrierefreien Umbau

  1. Pflegegrad klären: Ohne Pflegegrad kein Zuschuss der Pflegekasse. Den Antrag stellen Sie formlos, mehr auf der Seite Pflegegrad.
  2. Bedarf festhalten: Wo im Alltag wird es schwierig, im Bad, an der Treppe, an der Tür? Eine Pflegeberatung oder der Fachbetrieb kann mit Ihnen durch die Wohnung gehen.
  3. Hilfsmittel prüfen: Was beweglich ist, wie Badewannenlift oder Duschhocker, mit ärztlicher Verordnung bei der Krankenkasse beantragen.
  4. Angebote einholen: Kostenvoranschläge mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten, als Mieter die Erlaubnis des Vermieters.
  5. Antrag stellen und abwarten: bei der Pflegekasse vor Beginn, Entscheidung in drei oder fünf Wochen.
  6. Finanzierung schließen: Restkosten mit KfW-Kredit, Steuer oder Sozialamt prüfen, bevor Verträge unterschrieben sind.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen barrierefreien Umbau?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?
Ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass der Umbau die Pflege zu Hause ermöglicht, erleichtert oder mehr Selbstständigkeit bringt.

Kann ich den Zuschuss nach dem Umbau beantragen?
Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Leistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI), das Rundschreiben der Pflegekassen sieht den Antrag vor Beginn vor, und nach dem Umbau lässt sich die Notwendigkeit oft nicht mehr prüfen.

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss für Barrierefreiheit?
Nein, die Mittel für den Zuschuss 455-B sind für 2026 ausgeschöpft. Verfügbar ist der Kredit 159 für altersgerechtes Umbauen, bis 50.000 Euro je Wohneinheit.

Darf mein Vermieter den Umbau verbieten?
Nur, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist. Grundsätzlich haben Mieter nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis für Umbauten, die Menschen mit Behinderungen dienen.

Zusammenfassung

Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Umbauten zuschießen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern, bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 Euro. Bewegliche Hilfen wie ein Badewannenlift laufen getrennt über die Krankenkasse. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn, die Kasse muss in drei oder fünf Wochen entscheiden. Für Restkosten bleiben der KfW-Kredit 159, die Steuer und das Sozialamt, während der KfW-Zuschuss 455-B für 2026 ausgeschöpft ist.

Quellen

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