Eine Rampe für eine Treppe braucht bei der empfohlenen Steigung von 6 Prozent rund 2,80 Meter Länge pro Stufe von 17 Zentimetern. Für ein bis drei Stufen ist sie oft machbar, bei mehr Stufen sind Lift oder Treppensteighilfe meist besser. Mobile Rampen zahlt die Krankenkasse, feste die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro (Stand 18.10.2026).
Wer mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs ist, scheitert oft an wenigen Stufen: am Hauseingang, zur Terrasse, zwischen zwei Ebenen in der Wohnung. Eine Rampe ist die einfachste Lösung, aber nicht immer die passende. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen und hilft bei der Entscheidung.
Wie lang muss eine Rampe für Stufen sein?
Die Länge ergibt sich aus der Höhe aller Stufen und der Steigung. Die DIN 18040-2, die Norm für barrierefreie Wohnungen, erlaubt höchstens 6 Prozent; das sind 6 Zentimeter Höhe auf einen Meter Länge. Nach höchstens 6 Metern Lauf braucht es ein Zwischenpodest von mindestens 1,50 Metern Länge, oben und unten je eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Metern.
| Stufen (angenommen je 17 cm) | Höhe | Lauflänge bei 6 % | Lauflänge bei 10 % | Zwischenpodest bei 6 % |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 17 cm | 2,83 m | 1,70 m | nein |
| 2 | 34 cm | 5,67 m | 3,40 m | nein |
| 3 | 51 cm | 8,50 m | 5,10 m | ja |
| 4 | 68 cm | 11,33 m | 6,80 m | ja |
| 5 | 85 cm | 14,17 m | 8,50 m | ja, zwei |
Quelle: eigene Berechnung von Pflegekompass mit angenommener Stufenhöhe von 17 cm; Steigungen nach DIN 18040-2 (höchstens 6 %) und KfW-Mindestanforderung Kredit 159 (Ausnahme bis 10 %, Stand 09/2021). Stand: 18.10.2026.
Messen Sie die tatsächliche Höhe von der Oberkante des Weges bis zur obersten Stufe; Stufen sind unterschiedlich hoch. Die 10 Prozent nennt die KfW nur als Ausnahme, wenn es baulich nicht anders geht, und empfiehlt zu prüfen, ob die Nutzer damit zurechtkommen. Die Tabelle zeigt vor allem eines: Ab drei Stufen wird eine normgerechte Rampe lang.
Welche Rampenarten gibt es für Treppen und Stufen?
Für Stufen gibt es mobile und feste Rampen. Mobile Rampen legt man bei Bedarf an und nimmt sie wieder weg; feste Rampen werden gebaut und bleiben.
- Schwellenrampe: kurzes Keilstück für eine Türschwelle oder eine niedrige Kante.
- Mobile Rampe aus Schienen: zwei schmale Schienen mit einer Spurbreite von etwa 20 Zentimetern, für Rollstühle.
- Mobile Rampe als durchgehende Fläche: auch von einer Begleitperson begehbar.
- Klapp- oder Teleskoprampe: in der Länge veränderbar, für mehrere Stufen.
- Feste Rampe: gemauert, betoniert oder als Metallkonstruktion, mit Handläufen und Radabweisern. Steigung, Bauarten und Planung beschreibt der Ratgeber Rollstuhlrampe.
Mobile Rampen im Hilfsmittelverzeichnis sind mindestens bis 200 Kilogramm belastbar, eine Rampe wiegt höchstens 25 Kilogramm, und die Lauffläche ist rutschhemmend. Beim Kauf auf eigene Kosten sind das brauchbare Mindestwerte. Bei mobilen Rampen über mehrere Stufen ist die Steigung meist höher als 6 Prozent; probieren Sie mit dem Sanitätshaus aus, ob Kraft und Rollstuhl dafür reichen oder eine Begleitperson schieben muss.
Wer bezahlt die Rampe?
Mobile, wieder einsetzbare Rampen sind Hilfsmittel der Krankenkasse (Produktart 22.50.01.0), wenn jemand mit Rollstuhl oder Gehhilfe versorgt ist und Stufen oder Schwellen den Alltag einschränken. Meist braucht es eine ärztliche Verordnung; Sie zahlen 10 Prozent zu, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V); ab 01.01.2027 gilt nach dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Rampen, die nur dem Verladen des Rollstuhls ins Auto dienen, zahlt die Krankenkasse nicht. Legt vor allem eine Pflegeperson die Rampe an, um die Pflege zu erleichtern, kann sie auch ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse sein (Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktart 50.45.11.0), meist leihweise.
Feste Rampen zahlt die Krankenkasse nicht, weil sie mit dem Gebäude verbunden sind. Die Pflegekasse kann sie als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1 bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn, zum Beispiel mit dem Antrag-Muster zur Wohnumfeldverbesserung; die Regeln stehen im Ratgeber zur Wohnumfeldverbesserung.
Wann ist ein Lift die bessere Wahl?
Ein Lift ist meist besser, wenn die Rampe nicht auf das Grundstück passt, wenn sie zu steil würde oder wenn eine ganze Etage zu überwinden ist. Drei Alternativen kommen in Frage:
| Lösung | Wofür | Kostenträger in der Regel |
|---|---|---|
| Plattformlift oder Hublift | Rollstuhl über mehrere Stufen oder eine Höhe am Eingang | Pflegekasse, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € |
| Treppenlift mit Sitz | Person, die noch sitzen und umsteigen kann, über eine ganze Treppe | Pflegekasse, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € |
| Treppensteighilfe, elektrisch, oder Treppenraupe | Rollstuhl mit Begleitperson über Treppen, ohne Umbau | Pflegekasse, Pflegehilfsmittel (Produktuntergruppe 50.45.10), meist leihweise |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 22, Leistungsrechtliche Hinweise (16.08.2022), Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50 (03.12.2024); § 40 SGB XI. Stand: 18.10.2026.
Eine Treppensteighilfe setzt nach dem Verzeichnis voraus, dass die Treppe geeignet ist, ein passender Rollstuhl vorhanden ist und eine eingewiesene Pflegeperson sie bedient. Den Vergleich zwischen Plattformlift und Treppenlift finden Sie unter Plattformlift oder Treppenlift, den Zuschuss für den Lift unter Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse.
Ein Beispiel: zwei Stufen zur Terrasse, vier am Eingang
Ein Mann mit Pflegegrad 3 nutzt einen Rollstuhl. Zur Terrasse führen zwei Stufen, am Hauseingang vier. Für die Terrasse reicht eine feste Rampe von gut 5,60 Metern Lauf, die im Garten Platz hat; die Pflegekasse bezuschusst sie zusammen mit weiteren Umbauten als eine Maßnahme.
Am Eingang bräuchte eine normgerechte Rampe über 11 Meter Lauf mit Zwischenpodest, der Vorgarten ist zu klein. Die Familie entscheidet sich dort für einen Plattformlift. Weil Terrassenrampe und Lift zum selben Zeitpunkt nötig sind, gelten sie als eine Maßnahme mit zusammen höchstens 4.180 Euro Zuschuss. Bis alles fertig ist, stellt die Krankenkasse eine mobile Rampe für die Terrasse.
Wann die Regeln nicht greifen
Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse für feste Rampen oder Lifte; dann bleiben die Krankenkasse für mobile Rampen, der KfW-Kredit 159 und eigene Mittel. Welche Förderwege es sonst gibt, zeigt der Ratgeber Barrierefrei umbauen: Zuschuss. Wer zur Miete wohnt oder in einer Eigentümergemeinschaft lebt, braucht für eine feste Rampe die Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft. Ob im Außenbereich eine Baugenehmigung nötig ist, regelt das Landesrecht; fragen Sie beim Bauamt.
Häufige Fragen
Wie lang muss eine Rampe für drei Stufen sein?
Bei drei Stufen von je 17 Zentimetern und 6 Prozent Steigung rund 8,50 Meter, dazu ein Zwischenpodest von 1,50 Metern und Bewegungsflächen oben und unten.
Zahlt die Krankenkasse eine Rampe für Treppenstufen?
Eine mobile Rampe ja, wenn Sie mit Rollstuhl oder Gehhilfe versorgt sind und die Stufen den Alltag einschränken. Feste Rampen zahlt sie nicht.
Zahlt die Pflegekasse eine feste Rampe?
Ja, als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro ab Pflegegrad 1. Den Antrag stellen Sie vor Baubeginn.
Was ist besser bei vielen Stufen, Rampe oder Lift?
Bei vielen Stufen meist ein Lift, weil eine normgerechte Rampe sehr lang würde. Mehr dazu im Bereich Treppenlift.
Zusammenfassung
Eine Rampe braucht bei 6 Prozent Steigung rund 2,80 Meter pro Stufe; für ein bis drei Stufen ist sie oft die einfachste Lösung. Mobile Rampen zahlt die Krankenkasse, feste Rampen und Lifte kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen. Bei vielen Stufen sind Plattformlift, Treppenlift oder Treppensteighilfe meist besser. Mehr dazu im Bereich Barrierefrei wohnen.
Quellen
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V n. F. ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- DIN 18040-2:2011-09, Abdruck in: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW, Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen, Ausgabe Juni 2023 (Abschnitt 4.3.7), abgerufen am 18.10.2026
- KfW, Altersgerecht Umbauen Kredit 159, Anlage Technische Mindestanforderungen, Stand 09/2021 (Förderbereich 3), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 22 Mobilitätshilfen, Fortschreibung vom 16.08.2022 (Leistungsrechtliche Hinweise; Produktart 22.50.01.0), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50, Fortschreibung vom 03.12.2024 (Produktuntergruppe 50.45.10 Treppenfahrzeuge), abgerufen am 18.10.2026
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel; § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026






