Was monatlich bei Ihnen ankommt.
Wählen Sie den Pflegegrad und sagen Sie uns, wer pflegt. Der Rechner zeigt, welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen im Monat voraussichtlich zustehen.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

772 € im Monat
Davon kommen 599 € als Pflegegeld auf Ihr Konto. Den Rest rechnet die Pflegekasse direkt mit Diensten und Lieferanten ab. Mit 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind es im Jahr bis zu 12.803 €. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.
Leistungen mit uns beantragenDen Entlastungsbetrag bekommen Sie nicht bar. Die Pflegekasse erstattet ihn für anerkannte Hilfen im Alltag. Für einen Hausnotruf kann die Pflegekasse außerdem die monatliche Grundgebühr übernehmen. Das ist ein eigener Antrag.
Rechtsgrundlage: §§ 36 bis 45b SGB XI, Stand 2026. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Ihr Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bleibt davon unberührt.
Was Sie über das Pflegegeld wissen sollten.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn zuhause pflegen. Die Höhe hängt nur vom Pflegegrad ab. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Entlastungsbetrag | Pflegehilfsmittel |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | keins | 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 131 € | bis 42 € |
Pflegegeld und Pflegedienst zusammen
Viele Familien pflegen selbst und holen sich für einzelne Aufgaben einen Pflegedienst dazu. Dann rechnet der Dienst seinen Teil direkt mit der Pflegekasse ab. Das nennt man Sachleistung.
Den Rest bekommen Sie anteilig als Pflegegeld. Das regelt die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzt der Pflegedienst 40 Prozent der Sachleistung, zahlt die Pflegekasse noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 sind das 359,40 Euro im Monat.
Was neben dem Pflegegeld zusteht
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, für anerkannte Hilfen im Alltag (§ 45b SGB XI).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, etwa für Handschuhe und Desinfektion (§ 40 SGB XI).
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2, wenn Sie als pflegende Person eine Pause brauchen.
- Wohnung anpassen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1, etwa für einen Treppenlift oder ein bodengleiches Bad (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Hausnotruf: Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr.
Wie Sie das Pflegegeld beantragen
Sie beantragen das Pflegegeld bei der Pflegekasse. Ein formloser Anruf oder Brief reicht, und ab diesem Monat zählt der Antrag. Danach kommt der Medizinische Dienst (MD) zu Ihnen nach Hause und schätzt ein, wie selbstständig die Person noch ist.
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, gibt der Pflegegrad-Rechner eine erste Einschätzung. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld 2026 und in der Pflegegeld-Tabelle.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Wofür darf ich das Pflegegeld ausgeben?
Ab wann zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld?
Weitere Rechner.




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