Zum Hauptinhalt springen

Was monatlich bei Ihnen ankommt.

Wählen Sie den Pflege­grad und sagen Sie uns, wer pflegt. Der Rechner zeigt, welche Leis­tungen der Pflege­kasse Ihnen im Monat voraus­sicht­lich zustehen.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Geprüft von der Pflegekompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Pflege­grad
Wer pflegt?
Gut zu wissenDie Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1. Sie zahlen nichts dazu. Box zusammenstellen
Ihr voraus­sicht­licher Anspruch

772 € im Monat

Pflege­geld bei Pflege­grad 3599 €
Entlastungs­betrag131 €
Pflege­hilfs­mittel zum Verbrauch42 €

Davon kommen 599 € als Pflegegeld auf Ihr Konto. Den Rest rechnet die Pflegekasse direkt mit Diensten und Lieferanten ab. Mit 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind es im Jahr bis zu 12.803 €. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

Leistungen mit uns beantragen

Den Entlastungsbetrag bekommen Sie nicht bar. Die Pflegekasse erstattet ihn für anerkannte Hilfen im Alltag. Für einen Hausnotruf kann die Pflegekasse außerdem die monatliche Grundgebühr übernehmen. Das ist ein eigener Antrag.

Rechtsgrundlage: §§ 36 bis 45b SGB XI, Stand 2026. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Ihr Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bleibt davon unberührt.

Was Sie über das Pflegegeld wissen sollten.

Wie hoch ist das Pflege­geld 2026?

Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn zuhause pflegen. Die Höhe hängt nur vom Pflegegrad ab. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld.

Beträge im Monat. Quelle: §§ 37, 40 und 45b SGB XI, Stand 2026
PflegegradPflegegeldEntlastungs­betragPflege­hilfs­mittel
Pflegegrad 1keins131 €bis 42 €
Pflegegrad 2347 €131 €bis 42 €
Pflegegrad 3599 €131 €bis 42 €
Pflegegrad 4800 €131 €bis 42 €
Pflegegrad 5990 €131 €bis 42 €

Pflege­geld und Pflege­dienst zusammen

Viele Familien pflegen selbst und holen sich für einzelne Aufgaben einen Pflegedienst dazu. Dann rechnet der Dienst seinen Teil direkt mit der Pflegekasse ab. Das nennt man Sachleistung.

Den Rest bekommen Sie anteilig als Pflegegeld. Das regelt die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzt der Pflegedienst 40 Prozent der Sachleistung, zahlt die Pflegekasse noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 sind das 359,40 Euro im Monat.

Gut zu wissenDen Anteil des Pflegedienstes finden Sie auf seiner monatlichen Abrechnung. Er kann sich von Monat zu Monat ändern, das Pflegegeld passt die Pflegekasse dann an.

Was neben dem Pflege­geld zusteht

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, für anerkannte Hilfen im Alltag (§ 45b SGB XI).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, etwa für Handschuhe und Desinfektion (§ 40 SGB XI).
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2, wenn Sie als pflegende Person eine Pause brauchen.
  • Wohnung anpassen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1, etwa für einen Treppenlift oder ein bodengleiches Bad (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Hausnotruf: Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr.

Wie Sie das Pflege­geld bean­tragen

Sie beantragen das Pflegegeld bei der Pflegekasse. Ein formloser Anruf oder Brief reicht, und ab diesem Monat zählt der Antrag. Danach kommt der Medizinische Dienst (MD) zu Ihnen nach Hause und schätzt ein, wie selbstständig die Person noch ist.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, gibt der Pflegegrad-Rechner eine erste Einschätzung. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld 2026 und in der Pflegegeld-Tabelle.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
599 Euro im Monat. So viel zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige oder Freunde zuhause pflegen. Nutzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Wie viel dann bleibt, zeigt Ihnen der Rechner oben.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld. Ihnen stehen aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat zu. Wenn der Bedarf größer wird, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Das heißt Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Der Pflegedienst rechnet seinen Teil direkt mit der Pflegekasse ab, den Rest bekommen Sie anteilig als Pflegegeld. Nutzt der Dienst 40 Prozent, bleiben Ihnen 60 Prozent des Pflegegeldes. Der Rechner zeigt Ihnen die Aufteilung.
Wofür darf ich das Pflegegeld ausgeben?
Sie entscheiden selbst. Das Pflegegeld ist für die Pflege zuhause gedacht, Belege verlangt die Pflegekasse nicht. Viele Familien geben es an die Angehörigen weiter, die pflegen. Wer Pflegegeld bezieht, bekommt regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Ab wann zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld?
Ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse reicht dafür. Kommt der Bescheid erst später, zahlt die Pflegekasse die Monate seit dem Antrag nach. Wie viel das ist, zeigt der Nachzahlungs-Rechner.

Weitere Rechner.

Alle Rechner und Vorlagen

Einmal in der Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen der Pflege­kasse. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Was mit Ihren Angaben passiert: Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse nur für den Newsletter. Sie bestätigen die Anmeldung per E-Mail und können ihn jederzeit abbestellen.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.