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Treppenlift

Wieder sicher nach oben.

Wir fragen kurz nach Ihrer Treppe und geben die Anfrage an bis zu 3 geprüfte Fach­be­triebe weiter. Mit Pflege­grad beteiligt sich die Pflege­kasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme.

bis zu 4.180 €
Zuschuss je Maßnahme
ab Pflege­grad 1
Antrag vor dem Einbau
Ihre Anfrage

Angebote in Ihrer Nähe.

Gerade oder kurvige Treppe, Sitz oder Plattform, Kauf oder Miete: Die Preise unter­scheiden sich stark. Deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Angebote.

Beant­worten Sie wenige Fragen. Mit Ihrer Einwil­li­gung melden sich bis zu 3 geprüfte Fach­be­triebe aus Ihrer Region bei Ihnen.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Schritt 1 von 813 %

Für wen suchen Sie Hilfe?

Damit wir Sie richtig anspre­chen und die Partner wissen, um wen es geht.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Mehr dazu in der Daten­schutz­erklärung.
So geht es weiter

Drei Schritte zu passenden Angeboten.

Zuerst

Wenige Fragen

Sie beant­worten ein paar Fragen zu Ihrer Lage, in Ruhe und Schritt für Schritt.

Dann

Wir suchen passende Partner

Mit Ihrer Einwil­li­gung geht Ihre Anfrage an bis zu 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe.

Danach

Die Partner melden sich

Sie bekommen Angebote, verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst.

Was die Pflege­kasse zahlt

Ein Treppen­lift gilt als Maßnahme, die das Wohn­umfeld verbes­sert. Mit einem Pflege­grad zahlt die Pflege­kasse dafür bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das gilt schon ab Pflege­grad 1.

Leben mehrere Menschen mit Pflege­grad im Haushalt, kann jeder seinen Zuschuss einbringen, für bis zu vier Personen. Manche Kommunen fördern barrie­re­arme Umbauten zusätz­lich.

Wichtig ist die Reihen­folge: Stellen Sie den Antrag bei der Pflege­kasse, bevor der Lift eingebaut wird. Legen Sie das Angebot des Fach­be­triebs bei.

WichtigDen Zuschuss gibt es nur, wenn der Antrag vor dem Einbau gestellt wird. Für einen Lift, der schon eingebaut ist, zahlt die Pflege­kasse in der Regel nicht mehr.

Welche Lifte es gibt

Der Sitzlift ist die häufigste Lösung. Sie fahren sitzend an der Wand entlang nach oben. Für gerade Treppen ist er günstiger, weil die Schiene nicht angepasst werden muss.

Bei einer Kurve oder mehreren Etagen wird die Schiene genau für Ihre Treppe gefertigt. Das dauert länger und kostet mehr.

Wer im Rollstuhl sitzt, braucht einen Platt­form­lift. Für wenige Stufen, etwa am Haus­ein­gang, reicht oft ein Hublift.

LiftartGeeignet für
Sitzlift, gerade Schienegerade Treppen ohne Kurve
Sitzlift, Kurven­schieneTreppen mit Kurve oder über mehrere Etagen
Platt­form­liftMenschen im Rollstuhl
Hubliftwenige Stufen, etwa am Haus­ein­gang

So gehen Sie vor

Ein Fach­be­trieb kommt zu Ihnen, misst die Treppe aus und schreibt ein Angebot. Verglei­chen Sie mindes­tens zwei Angebote, auch bei Wartung und Garantie.

Mit dem Angebot stellen Sie den Antrag bei der Pflege­kasse. Erst wenn die Zusage da ist, geben Sie den Auftrag.

Ein gebrauchter oder gemie­teter Lift kann eine gute Lösung sein, wenn der Bedarf absehbar begrenzt ist.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflege­grad?
Nein. Den Zuschuss der Pflege­kasse gibt es nur mit einem Pflege­grad, aber schon ab Pflege­grad 1. Ist noch kein Pflege­grad fest­ge­stellt, stellen Sie zuerst diesen Antrag. Das Datum des Antrags zählt. Wir sagen Ihnen gern, wie Sie dabei vorgehen.
Muss ich einen der vermit­telten Anbieter nehmen?
Nein. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob und mit wem Sie einen Vertrag schließen. Sagt Ihnen keines der Angebote zu, entstehen Ihnen dadurch keine Kosten und keine Pflichten.
Wann muss ich den Zuschuss bean­tragen?
Vor dem Einbau. Die Pflege­kasse zahlt in der Regel nur, wenn sie vorher zuge­stimmt hat. Reichen Sie dafür das Angebot des Fach­be­triebs mit dem Antrag ein. Erst wenn die Zusage schrift­lich vorliegt, geben Sie den Auftrag.
Kann ich einen Treppen­lift auch mieten?
Ja, viele Fach­be­triebe bieten Miete oder gebrauchte Lifte an. Das lohnt sich vor allem bei geraden Treppen und wenn der Bedarf absehbar begrenzt ist. Fragen Sie nach Wartung, Rücknahme und Laufzeit. Klären Sie vorher mit der Pflege­kasse, ob sie sich auch an der Miete beteiligt.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.