Zum Hauptinhalt springen
Verhinderungspflege

Auch Pflegende brauchen Pausen.

Wenn Sie krank sind, verreisen oder durch­atmen müssen, übernimmt jemand anderes die Pflege. Die Pflege­kasse zahlt dafür einen eigenen Betrag im Jahr.

3.539 €
im Jahr für Verhin­de­rungs- und Kurzzeit­pflege
ab Pflege­grad 2
auch stun­den­weise
Ihre Anfrage

Vertre­tung in Ihrer Nähe.

Ein Pflege­dienst, eine Betreu­ungs­kraft oder jemand aus der Familie kann die Vertre­tung über­nehmen.

Beant­worten Sie wenige Fragen. Mit Ihrer Einwil­li­gung melden sich bis zu 3 geprüfte Anbieter aus Ihrer Region bei Ihnen.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Schritt 1 von 714 %

Für wen suchen Sie Hilfe?

Damit wir Sie richtig anspre­chen und die Partner wissen, um wen es geht.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Mehr dazu in der Daten­schutz­erklärung.
So geht es weiter

Drei Schritte zu passenden Angeboten.

Zuerst

Wenige Fragen

Sie beant­worten ein paar Fragen zu Ihrer Lage, in Ruhe und Schritt für Schritt.

Dann

Wir suchen passende Partner

Mit Ihrer Einwil­li­gung geht Ihre Anfrage an bis zu 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe.

Danach

Die Partner melden sich

Sie bekommen Angebote, verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst.

Wer die Pflege vertreten darf

Ein Pflege­dienst, eine Nachbarin, Freunde oder Verwandte. Bei nahen Ange­hö­rigen gelten andere Grenzen als bei Fremden, deshalb lohnt sich ein Blick vorab.

Die Vertre­tung kann zuhause statt­finden oder in einer Einrich­tung. Sie ist stun­den­weise, tageweise oder für mehrere Wochen am Stück möglich.

Wie viel die Pflege­kasse zahlt

Verhin­de­rungs­pflege und Kurzzeit­pflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemein­samen Jahres­be­trag. Er liegt bei 3.539 € im Jahr.

Die Vertre­tung ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Eine Vorpfle­ge­zeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr.

Während der Vertre­tung zahlt die Pflege­kasse die Hälfte des Pflege­geldes weiter. Bei weniger als acht Stunden am Tag wird das Pflege­geld nicht gekürzt.

Quelle: §§ 39, 42a SGB XI, Stand 2026
RegelStand 2026
Gemein­samer Jahres­be­trag3.539 €
Höchst­dauerbis zu acht Wochen im Jahr
Voraus­set­zungPflege­grad 2 bis 5, Pflege zuhause
Pflege­geld während der Vertre­tungdie Hälfte, bei unter acht Stunden am Tag voll

So bean­tragen Sie

Ein kurzer, formloser Antrag bei der Pflege­kasse genügt. Viele Kassen haben dafür ein eigenes Formular.

Sammeln Sie Rech­nungen und Belege. Die Pflege­kasse erstattet die Kosten, auch nach­träg­lich. Wer privat vertritt, bestätigt die Stunden auf einem Formular.

Gut zu wissenDer Jahres­be­trag gilt für das Kalen­der­jahr. Verteilen Sie Ihre Pausen deshalb übers Jahr, auch stun­den­weise.
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wer darf die Verhin­de­rungs­pflege über­nehmen?
Fast jeder: ein Pflege­dienst, eine Betreu­ungs­kraft, Nachbarn, Freunde oder Verwandte. Bei nahen Verwandten und Menschen im selben Haushalt gelten nied­ri­gere Grenzen. Dann werden vor allem nach­ge­wie­sene Kosten wie Fahrt­kosten oder Verdienst­aus­fall erstattet. Wir rechnen das gern mit Ihnen durch.
Muss ich vorher schon eine Zeit lang gepflegt haben?
Nein, nicht mehr. Seit Juli 2025 gibt es keine Vorpfle­ge­zeit mehr. Sie brauchen einen Pflege­grad ab 2, und die Pflege muss zuhause statt­finden. Den Antrag können Sie auch nach der Vertre­tung stellen, solange Sie die Belege aufheben.
Wird das Pflege­geld während der Vertre­tung gekürzt?
Bei einer Vertre­tung unter acht Stunden am Tag nicht. Dauert die Vertre­tung länger, zahlt die Pflege­kasse die Hälfte des Pflege­geldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr. Am ersten und am letzten Tag gibt es das volle Pflege­geld.
Kann ich die Verhin­de­rungs­pflege stun­den­weise nutzen?
Ja. Viele Familien nehmen sich regel­mäßig einige Stunden, etwa für eigene Arzt­ter­mine, Sport oder einen freien Nach­mittag. Bleibt die Vertre­tung unter acht Stunden am Tag, läuft das Pflege­geld voll weiter. So lässt sich der Jahres­be­trag gut über das Jahr verteilen.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.