Pflege, die zu Ihnen kommt.
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause. Er hilft bei der Körperpflege, im Alltag und bei ärztlich verordneter Pflege. Ab Pflegegrad 2 rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab.
Höchstbetrag der Pflegesachleistung im Monat, je nach Pflegegrad
rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab

Pflegedienste in Ihrer Nähe.
Schreiben Sie uns, wobei Sie Hilfe brauchen, wie oft der Dienst kommen soll und ob schon ein Pflegegrad vorliegt. Wir melden uns bei Ihnen.
Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an einen geprüften Pflegedienst in Ihrer Region weiter.
Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
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Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.
Drei Schritte zur passenden Hilfe.

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Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Passende Hilfe
Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.
Was ein Pflegedienst übernimmt
Pflegekräfte kommen zu festen Zeiten zu Ihnen nach Hause. Sie helfen beim Waschen, Anziehen und Essen, beim Aufstehen und beim Zubettgehen.
Auf ärztliche Verordnung übernimmt der Dienst auch die Behandlungspflege, zum Beispiel Medikamente geben, Verbände wechseln oder Spritzen setzen.
Viele Dienste helfen außerdem im Haushalt. Wie oft der Dienst kommt, legen Sie gemeinsam fest: einmal in der Woche oder mehrmals am Tag.
So zahlt die Pflegekasse
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Pflegedienstes bis zu einem festen Betrag im Monat, der Pflegesachleistung. Wie hoch er ist, hängt vom Pflegegrad ab.
Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nur, was über diesen Betrag hinausgeht. Lassen Sie sich das vor Beginn schriftlich zeigen.
Nutzen Sie die Sachleistung nicht ganz aus, zahlt die Pflegekasse den Rest anteilig als Pflegegeld. Das heißt Kombinationsleistung.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | keine Sachleistung |
| Pflegegrad 2 | bis zu 796 € |
| Pflegegrad 3 | bis zu 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | bis zu 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | bis zu 2.299 € |
Worauf Sie achten sollten
Der Pflegedienst braucht einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen. Nur dann rechnet er direkt mit der Kasse ab.
Fragen Sie, ob möglichst feste Pflegekräfte kommen, wie die Zeiten geregelt sind und wer am Wochenende einspringt.
Freie Plätze sind in manchen Regionen knapp. Fragen Sie deshalb früh an, am besten schon, wenn sich der Bedarf abzeichnet.
Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegedienst?
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Hilft ein Pflegedienst auch bei Pflegegrad 1?
Brauche ich für die Anfrage schon einen Pflegegrad?
Was kostet mich die Expertensuche?
Wie prüfen Sie die Partner?
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Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

