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Ambulanter Pflegedienst

Pflege, die zu Ihnen kommt.

Ein ambu­lanter Pflege­dienst kommt zu Ihnen nach Hause. Er hilft bei der Körper­pflege, im Alltag und bei ärztlich verord­neter Pflege. Ab Pflege­grad 2 rechnet er direkt mit der Pflege­kasse ab.

796 bis 2.299 €
Höchst­be­trag der Pflege­sach­leistung im Monat, je nach Pflege­grad
ab Pflege­grad 2
rechnet der Dienst direkt mit der Pflege­kasse ab
Ihre Anfrage

Pflege­dienste in Ihrer Nähe.

Schreiben Sie uns, wobei Sie Hilfe brauchen, wie oft der Dienst kommen soll und ob schon ein Pflege­grad vorliegt. Wir melden uns bei Ihnen.

Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an einen geprüften Pflege­dienst in Ihrer Region weiter.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie erreichen wir Sie?

Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Weitere Informationen in unserer Daten­schutz­erklärung.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
So geht es weiter

Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Zuerst

Sie schildern Ihre Lage

Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Dann

Wir melden uns bei Ihnen

Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Danach

Passende Hilfe

Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.

Was ein Pflege­dienst übernimmt

Pflege­kräfte kommen zu festen Zeiten zu Ihnen nach Hause. Sie helfen beim Waschen, Anziehen und Essen, beim Aufstehen und beim Zubett­gehen.

Auf ärztliche Verord­nung übernimmt der Dienst auch die Behand­lungs­pflege, zum Beispiel Medi­ka­mente geben, Verbände wechseln oder Spritzen setzen.

Viele Dienste helfen außerdem im Haushalt. Wie oft der Dienst kommt, legen Sie gemeinsam fest: einmal in der Woche oder mehrmals am Tag.

Gut zu wissenBehand­lungs­pflege wie Medi­ka­mente, Verbände oder Spritzen verordnet die Ärztin oder der Arzt. Sie zahlt die Kranken­kasse, nicht die Pflege­kasse. Die Pflege­sach­leistung bleibt dafür unberührt.

So zahlt die Pflege­kasse

Ab Pflege­grad 2 übernimmt die Pflege­kasse die Kosten des Pflege­dienstes bis zu einem festen Betrag im Monat, der Pflege­sach­leistung. Wie hoch er ist, hängt vom Pflege­grad ab.

Der Dienst rechnet direkt mit der Pflege­kasse ab. Sie zahlen nur, was über diesen Betrag hinaus­geht. Lassen Sie sich das vor Beginn schrift­lich zeigen.

Nutzen Sie die Sach­leistung nicht ganz aus, zahlt die Pflege­kasse den Rest anteilig als Pflege­geld. Das heißt Kombi­nations­leistung.

Quelle: § 36 SGB XI, Stand 2026
Pflege­gradPflege­sach­leistung im Monat
Pflege­grad 1keine Sach­leistung
Pflege­grad 2bis zu 796 €
Pflege­grad 3bis zu 1.497 €
Pflege­grad 4bis zu 1.859 €
Pflege­grad 5bis zu 2.299 €

Worauf Sie achten sollten

Der Pflege­dienst braucht einen Versor­gungs­ver­trag mit den Pflege­kassen. Nur dann rechnet er direkt mit der Kasse ab.

Fragen Sie, ob möglichst feste Pflege­kräfte kommen, wie die Zeiten geregelt sind und wer am Wochen­ende einspringt.

Freie Plätze sind in manchen Regionen knapp. Fragen Sie deshalb früh an, am besten schon, wenn sich der Bedarf abzeichnet.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflege­dienst?
Das hängt davon ab, welche Hilfe Sie brauchen und wie oft der Dienst kommt. Jeder Dienst hat feste Preise für einzelne Leis­tungen, die er mit den Pflege­kassen verein­bart hat. Ab Pflege­grad 2 übernimmt die Pflege­kasse die Kosten bis zur Höhe der Pflege­sach­leistung. Lassen Sie sich vorab schrift­lich zeigen, was für Sie selbst übrig bleibt.
Kann ich Pflege­geld und Pflege­dienst kombi­nieren?
Ja. Nutzen Sie die Pflege­sach­leistung nicht ganz aus, zahlt die Pflege­kasse den Rest anteilig als Pflege­geld. Das heißt Kombi­nations­leistung. So können Ange­hö­rige einen Teil der Pflege über­nehmen und der Dienst den anderen. Wie viel Pflege­geld bleibt, zeigt unser Rechner zur Kombi­nations­leistung.
Hilft ein Pflege­dienst auch bei Pflege­grad 1?
Ja, die Pflege­kasse zahlt dann aber keine Sach­leistung. Sie können den Entlastungs­betrag von 131 € im Monat für den Pflege­dienst einsetzen. Was darüber hinaus­geht, zahlen Sie selbst. Ärztlich verord­nete Behand­lungs­pflege zahlt die Kranken­kasse, unab­hängig vom Pflege­grad.
Brauche ich für die Anfrage schon einen Pflege­grad?
Nein. Ohne Pflege­grad zahlen Sie die Leis­tungen des Dienstes aber selbst, außer der ärztlich verord­neten Behand­lungs­pflege. Haben Sie noch keinen Pflege­grad, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflege­kasse. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.