Zum Hauptinhalt springen
Haus­notruf mit Pflege­grad

Sicherheit auf Knopfdruck.

Ein Druck auf den Sender am Hand­ge­lenk, und die Notruf­zen­trale meldet sich. Mit Pflege­grad übernimmt die Pflege­kasse die monat­liche Grund­ge­bühr.

ab Pflege­grad 1
Grund­gebühr zahlt die Pflege­kasse
ohne Festnetz
Verbindung über Mobilfunk
rund um die Uhr
Notruf­zentrale erreichbar
So funk­tio­niert es im Notfall

Drei Schritte, ein Knopf.

1

Knopf drücken

Sie tragen den Sender am Hand­ge­lenk oder als Kette. Er ist wasser­fest, auch unter der Dusche.

2

Die Zentrale meldet sich

Über den Laut­spre­cher der Basis­sta­tion spricht sie mit Ihnen, rund um die Uhr.

3

Hilfe kommt

Ange­hö­rige, Nachbarn oder der Rettungs­dienst, so wie Sie es vorher fest­ge­legt haben.

Was ist ein Haus­notruf?

Ein Haus­notruf besteht aus einer Basis­sta­tion für die Wohnung und einem kleinen Sender, den Sie am Hand­ge­lenk oder um den Hals tragen. Wenn Sie stürzen oder sich plötzlich unwohl fühlen, drücken Sie den Knopf. Die Notruf­zen­trale meldet sich über den Laut­spre­cher der Basis­sta­tion, spricht mit Ihnen und holt die Hilfe, die Sie brauchen.

Die Geräte, die wir vermit­teln, verbinden sich über das Mobil­funk­netz. Einen Fest­netz­an­schluss oder Internet brauchen Sie dafür nicht.

Wann ist er sinnvoll?

Wenn jemand allein lebt oder einen großen Teil des Tages allein ist. Auch wer schon einmal gestürzt ist, an Herz oder Kreislauf erkrankt ist oder mit einem Menschen zusam­men­lebt, der im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann, ist mit einem Haus­notruf besser abge­si­chert. Ange­hö­rige, die nicht immer in der Nähe sind, erleben das oft als Entlas­tung.

Was die Pflege­kasse zahlt

Der Haus­notruf zählt zu den Pflege­hilfs­mitteln nach § 40 SGB XI. Mit aner­kanntem Pflege­grad übernimmt die Pflege­kasse die monat­liche Grund­ge­bühr, wenn die versi­cherte Person allein lebt oder über weite Teile des Tages allein ist und im Notfall nicht selbst Hilfe rufen könnte. Den Antrag auf Kosten­über­nahme reicht unser Versor­gungs­partner bei der Pflege­kasse ein, die Abrech­nung läuft danach direkt zwischen beiden.

Zusatz­leis­tungen, die über die Grund­ver­sor­gung hinaus­gehen, zahlt die Pflege­kasse in der Regel nicht. Lehnt die Pflege­kasse ab, kommt kein Vertrag zustande und es entstehen Ihnen keine Kosten. Was ohne Pflege­grad oder mit Zusatz­leis­tungen auf Sie zukommt, zeigt der Haus­notruf-Kosten-Rechner.

Gut zu wissenDer Vertrag mit dem Versor­gungs­partner läuft mindes­tens drei Monate. Danach können Sie jederzeit kündigen.

Für Ange­hörige bean­tragen

Sie können den Haus­notruf auch für Ihre Mutter, Ihren Vater oder eine andere Person bean­tragen. Im Antrag geben Sie zuerst Ihre eigenen Kontakt­daten an und danach die Angaben der Person, die den Haus­notruf bekommen soll. Als Kontakt für den Notfall können Sie sich selbst eintragen.

Für die Weiter­gabe von Gesund­heits­an­gaben braucht es das Einver­ständnis der Person, für die Sie den Antrag stellen. Am besten sprechen Sie vorher kurz mit ihr darüber.

Antrag für Angehörige öffnen

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf einen Haus­notruf?
Menschen mit aner­kanntem Pflege­grad, die zuhause leben und allein oder über weite Teile des Tages allein sind. Das gilt auch, wenn jemand mit einer Person zusam­men­lebt, die im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Mit Pflege­grad übernimmt die Pflege­kasse die monat­liche Grund­ge­bühr. Die Abrech­nung läuft direkt zwischen dem Versor­gungs­partner und Ihrer Pflege­kasse. Zusatz­leis­tungen außerhalb der Grund­ver­sor­gung zahlt die Pflege­kasse in der Regel nicht. Ohne Zusage der Pflege­kasse kommt kein Vertrag zustande.
Brauche ich einen Fest­netz­anschluss?
Nein. Die Basis­sta­tion hat eine eigene SIM-Karte und verbindet sich über das Mobil­funk­netz. Sie stellen sie in der Wohnung auf und schließen sie an den Strom an.
Wie wird das Gerät einge­richtet?
Das Gerät kommt per Post zu Ihnen. Die Einrich­tung geht der Versor­gungs­partner am Telefon Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Ein Termin mit einem Techniker in Ihrer Wohnung ist nicht nötig.
Kann ich den Vertrag wieder kündigen?
Ja. Die Mindest­lauf­zeit beträgt drei Monate. Danach können Sie den Vertrag mit dem Versor­gungs­partner jederzeit kündigen.
Kann ich den Antrag auch am Telefon stellen?
Ja. Am Ende des Antrags wählen Sie, ob Sie am Bild­schirm unter­schreiben oder lieber einen Rückruf möchten. Dann gehen wir die Angaben gemeinsam mit Ihnen am Telefon durch.

Den Antrag stellen wir mit Ihnen.

Sie beant­worten ein paar Fragen und unter­schreiben am Bild­schirm oder lassen sich zurück­rufen. Die Einrei­chung bei der Pflege­kasse übernimmt der Versor­gungs­partner.