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Pflegekompass
Pflegeberaterin im Hausbesuch bei einer älteren Frau
Kostenfrei nach § 7a SGB XI

Kostenfreie Pflegeberatung — aus unserem Verbund unabhängiger Berater

Pflegekompass berät nicht selbst. Wir vermitteln Sie an einen selbstständigen Pflegeberater aus unserem Verbund — die Pflegekasse zahlt zu 100 %, Sie zahlen nichts. Termin als Video oder Hausbesuch.

100 % kostenfrei
Die Pflegekasse trägt die Kosten — gesetzlicher Anspruch nach § 7a SGB XI. Sie zahlen keinen Cent.
Verbund selbstständiger Pflegeberater
Wir vermitteln an Berater mit eigener Beratungspraxis und nachgewiesener § 7a-Qualifikation — keine Pflegekompass-Mitarbeiter, sondern unabhängige Fachleute aus Ihrer Region.
Video oder Hausbesuch
Welches Format passt, hängt von Ihrer Situation ab. Wir erklären unten genau, wann was möglich ist.
So funktioniert die Vermittlung

Pflegekompass ist Vermittler — die Beratung machen unabhängige Berater

Wir beraten Sie nicht selbst. Wir haben einen wachsenden Verbund selbstständiger Pflegeberater organisiert und vermitteln Ihre Anfrage an einen Berater, der zu Ihrer Region und Situation passt.

1

Pflegekompass = Vermittler

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen (§ 7a-Anspruch, Versicherung, Region) und leiten Ihre Anfrage an einen passenden Berater weiter. Die Beratung selbst übernimmt der vermittelte Berater — nicht wir.

2

Berater = selbstständig, eigene Praxis

Jeder Berater im Verbund führt eine eigene Beratungspraxis — keine Pflegekompass-Mitarbeiter, keine Call-Center-Agenten. Nachgewiesene § 7a-Qualifikation ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Verbund.

3

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Der Berater rechnet seine Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — das ist die gesetzliche Regel nach § 7a SGB XI. Pflegekompass berechnet Ihnen nichts und bekommt von Ihnen kein Geld.

Unser Verbund wächst kontinuierlich. In manchen Regionen ist die Beraterdichte hoch, in anderen bauen wir gerade auf — falls für Ihre Region gerade kein Online-Termin verfügbar ist, ruft Sie ein Pflegekompass-Mitarbeiter zurück und vermittelt Sie persönlich.

Pflegeberaterin im Gespräch mit einer pflegenden Angehörigen am Küchentisch

Was ist eine Pflegeberatung?

Ein 60–90-minütiges Gespräch mit einem zertifizierten Pflegeberater. Er analysiert Ihre Situation und zeigt Ihnen, welche Leistungen Sie nicht ausschöpfen und welche Anträge sich lohnen.

Zwei rechtliche Grundlagen — sie unterscheiden sich beim Format:

  • § 7a SGB XI — die individuelle Beratung. Ab Pflegegrad 1 oder laufendem Antrag. Video oder Hausbesuch frei wählbar.
  • § 37 Abs. 3 SGB XI — Pflicht-Beratungseinsatz für Pflegegeld-Bezieher (PG 2–5). Erstberatung persönlich, ab der zweiten jede zweite per Video möglich.

Welche für Sie greift, ermitteln wir in 90 Sekunden — der Berater bestätigt es vor dem Termin.

Wer hat Anspruch — und in welchem Format?

Die Anspruchs-Lage hängt vom Pflegegrad und vom Pflegegeld-Bezug ab. So sieht es konkret aus:

PG 1 (mit oder ohne Pflegegeld)
Grundlage: § 7a
Format: Video oder Hausbesuch
Häufigkeit: Auf Anfrage
PG 2/3 + Pflegegeld
Grundlage: § 37 Abs. 3
Format: Erst Hausbesuch, dann jede zweite Video möglich
Häufigkeit: Halbjährlich (Pflicht)
PG 4/5 + Pflegegeld
Grundlage: § 37 Abs. 3
Format: Erst Hausbesuch, dann jede zweite Video möglich
Häufigkeit: Halbjährlich Pflicht + vierteljährlich optional
PG 2–5 ohne Pflegegeld
Grundlage: § 7a
Format: Video oder Hausbesuch
Häufigkeit: Auf Anfrage
Antrag läuft
Grundlage: § 7a
Format: Video oder Hausbesuch
Häufigkeit: Auf Anfrage
Kein Pflegegrad
Grundlage: Kein Anspruch
Format: Erst Antrag stellen
Häufigkeit:

Quellen: § 7a SGB XI, § 37 Abs. 3 / 3a SGB XI, Pflegekompetenzgesetz 2024. Video-Regelung gilt bis 31.03.2027.

Für pflegende Angehörige

Sie organisieren die Pflege für Mutter, Vater oder Partner?

Die Pflegeberatung darf Sie als Angehörigen beraten — mit oder ohne Anwesenheit der pflegebedürftigen Person, solange diese zustimmt.

Ist die pflegebedürftige Person nicht mehr geschäftsfähig, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine gesetzliche Betreuung.

Im Quiz wählen Sie aus, für wen Sie die Beratung suchen — die Zustimmung fragen wir direkt ab.

Tochter reicht ihrer pflegebedürftigen Mutter im Wohnzimmer eine Tasse Tee

In 90 Sekunden zum Termin

5–6 kurze Fragen, dann sehen Sie die Termine Ihres geprüften Pflegeberaters.

Schritt 1 von 6
17%

Für wen suchen Sie die Beratung?

Die Pflegeberatung steht der pflegebedürftigen Person zu — Angehörige können sie auf Wunsch mitnutzen.

Video von zu Hause oder Hausbesuch

Welches Format möglich ist, hängt von Ihrer Situation ab — wir ermitteln das im Quiz und der Berater bestätigt es vorab.

Seniorin im Video-Beratungsgespräch mit einer Pflegeberaterin am Tablet

Video-Beratung (§ 7a)

Bequem von zu Hause per Tablet, Smartphone oder Laptop. Standard bei der individuellen Beratung — kein Termindruck, keine Anfahrt.

Pflegeberater beim Hausbesuch im Wohnzimmer einer pflegebedürftigen Person

Hausbesuch (§ 37 Abs. 3)

Der Berater kommt zu Ihnen. Pflicht bei der Erstberatung für Pflegegeld-Bezieher — die häusliche Situation wird direkt eingeschätzt.

So läuft Ihre Pflegeberatung ab

1

Voraussetzungen prüfen

Ein paar kurze Fragen zu Pflegegrad, Pflegekasse und Region. Sie sehen sofort, welches Beratungsformat für Sie passt.

2

Termin auswählen

Direkt im Anschluss buchen Sie online einen Termin beim geprüften Pflegeberater. Bestätigung per E-Mail.

3

Beratung erhalten

60–90 Minuten per Video oder Hausbesuch. Konkrete Empfehlungen für Anträge, Leistungen und Versorgung.

Häufige Fragen

Wer berät mich — ein Pflegekompass-Mitarbeiter?
Nein. Pflegekompass ist Vermittler, kein Beratungsdienst. Wir leiten Ihre Anfrage an einen selbstständigen Pflegeberater aus unserem Verbund weiter — jemanden mit eigener Beratungspraxis und nachgewiesener § 7a-Qualifikation in Ihrer Region. Die Beratung selbst, der Termin und die Abrechnung mit der Pflegekasse laufen ausschließlich zwischen Ihnen und diesem Berater.
Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Ja. § 7a SGB XI und § 37 Abs. 3 SGB XI sind gesetzliche Ansprüche. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Berater. Sie zahlen keinen Eigenanteil — und auch Pflegekompass berechnet Ihnen für die Vermittlung nichts.
Was ist der Unterschied zwischen Hausbesuch und Video?
Bei § 7a-Beratungen wählen Sie frei. Bei § 37 Abs. 3-Beratungen (Pflegegeld-Empfänger) muss die erste Beratung als Hausbesuch stattfinden. Folgeberatungen dürfen jede zweite per Video sein, bis 31.03.2027.
Wie lange dauert ein Termin?
In der Regel 60–90 Minuten. Bei sehr komplexen Situationen können auch zwei Termine sinnvoll sein.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir geben Ihre Kontaktdaten ausschließlich an den geprüften Pflegeberater weiter, der die Beratung durchführt. Adresse und Versichertennummer werden NICHT in unserem System gespeichert — die erfragt der Berater im Termin selbst.
Kann ich auch ohne Pflegegrad eine Beratung bekommen?
Sobald ein Pflegegrad-Antrag läuft, haben Sie Anspruch — auch vor dem Bescheid. Ohne Antrag besteht kein § 7a-Anspruch. In dem Fall lohnt es sich, zuerst den Pflegegrad zu beantragen. Unser Pflegegrad-Rechner hilft Ihnen dabei.