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Thema Pflegegeld

Pflege­geld 2026 auf einen Blick.

Beträge nach Pflegegrad, der Weg zum Antrag und die Regeln zur Auszahlung, verständlich erklärt für pflegende Angehörige.

Die wichtigsten Ratgeber

Ausgewählte Beiträge zum Thema Pflegegeld, von den Grundlagen bis zum Antrag.

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Häufige Fragen

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung nach § 37 SGB XI für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld und kann es frei einsetzen, meist als Anerkennung für die pflegende Person.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt im Monat 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Die Beträge gelten, wenn Angehörige oder andere Menschen ohne Pflegeberuf die Pflege zu Hause übernehmen.
Wie wird das Pflegegeld beantragt?
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person formlos bei der zuständigen Pflegekasse, schriftlich, telefonisch oder online. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung, die den Pflegegrad feststellt.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen, in der Regel zum Monatsersten. Der genaue Termin hängt von der jeweiligen Pflegekasse ab, AOK, TK, Barmer und andere Kassen haben unterschiedliche Auszahlungstermine.
Kann das Pflegegeld rückwirkend beantragt werden?
Ja. Pflegegeld wird ab dem Antragsdatum geleistet, nicht ab dem Datum der Begutachtung. Wenn zwischen Antrag und Bescheid Zeit vergeht, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab Antragseingang. Ein rückwirkender Antrag für Zeiträume vor der Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
Nein. Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Gibt sie es an Angehörige weiter, die sie pflegen, bleibt es auch dort bis zur Höhe des Pflegegeldes in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
Zählt Pflegegeld auf die Rente an?
Das Pflegegeld selbst zählt nicht als Rentenbeitrag. Wer jedoch nicht erwerbsmäßig pflegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann Rentenpunkte durch die Pflegetätigkeit erhalten, unabhängig vom Pflegegeld. Diese Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Reha in den ersten acht Wochen weiter (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Danach ruht der Anspruch, bis die pflegebedürftige Person wieder zu Hause ist.

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