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Ratgeber Pflege­geld

Pflege­geld Pflege­grad 3 2026: 599 € im Monat

Wenn Sie oder andere Ange­hö­rige einen Menschen mit Pflege­grad 3 zuhause pflegen, zahlt die Pflege­kasse 599 Euro Pflege­geld im Monat. Dazu kommen der Entlastungs­betrag von 131 Euro im Monat, Pflege­hilfs­mittel und das Budget für Verhin­de­rungs- und Kurzzeit­pflege.
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 13.07.2026, Lesezeit 12 Minuten
Pflegegeld Pflegegrad 3: älterer Mann im Rollstuhl wird von seiner Frau durch den sonnigen Garten geschoben
Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich für die häusliche Pflege, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 2026 monatlich 599 Euro nach § 37 SGB XI. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 (Erhöhung um 4,5 %) und bleibt 2026 unverändert.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 auf einen Blick:

  • Pflegegeld: 599 Euro im Monat
  • Pflegesachleistungen: 1.497 Euro im Monat
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr (gemeinsamer Topf)
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro im Monat
  • Beratungspflicht: halbjährlich (seit 2026)

Pflegegrad 3 bedeutet: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Alltag heißt das, dass Ihr Angehöriger bei vielen Dingen Hilfe braucht, beim Anziehen, bei der Körperpflege, bei Mahlzeiten oder bei der Orientierung im Alltag. Die Pflege zu Hause wird spürbar anspruchsvoller.

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen deutlich mehr Leistungen zu als mit Pflegegrad 2. Das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 € im Monat. Unten stehen alle Beträge und wie die Kombinationsleistung funktioniert.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3: der aktuelle Betrag

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung. Es wird gezahlt, wenn die Person mit Pflegegrad zu Hause gepflegt wird, und zwar nicht durch einen professionellen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.

Aktueller Betrag: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 599 Euro. Der Betrag gilt 2026 unverändert weiter. Die letzte Erhöhung um 4,5 % erfolgte zum 1. Januar 2025.

Das Pflegegeld wird zweckgebunden gezahlt, es soll die häusliche Pflege sicherstellen. Es ist aber nicht zweckgebunden im engeren Sinne: Sie müssen keine Quittungen einreichen. Die Person mit Pflegegrad kann frei entscheiden, wofür das Geld verwendet wird, etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige.

Beratungspflicht bei Pflegegeldbezug

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Bei Pflegegrad 3 ist dieser Besuch halbjährlich Pflicht. Der Besuch kann durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle erfolgen. Wird der Besuch versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

Pflegegeld ist nur ein Teil der Leistungen, die Ihnen bei Pflegegrad 3 zustehen. Die folgende Tabelle zeigt alle Ansprüche auf einen Blick:

LeistungBetragZeitraum
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)599 €pro Monat
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)1.497 €pro Monat
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €pro Monat
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)1.357 €pro Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42, 39 SGB XI)3.539 €pro Jahr (gemeinsamer Topf)
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)1.319 €pro Monat
Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)bis 4.180 €je Maßnahme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI)42 €pro Monat
Hausnotruf (§ 40 Abs. 1 SGB XI)27 €pro Monat

Wichtig: Pflegegeld und Sachleistungen können nicht gleichzeitig in voller Höhe bezogen werden. Wer beides nutzen möchte, erhält die sogenannte Kombinationsleistung (siehe unten). Der Entlastungsbetrag und die Tages-/Nachtpflege sind dagegen zusätzlich und kürzen das Pflegegeld nicht.

Pflegegrad 2 vs. Pflegegrad 3: Was ändert sich?

Der Sprung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 bringt spürbar höhere Leistungen. Besonders beim Pflegegeld und den Sachleistungen ist der Unterschied erheblich:

LeistungPflegegrad 2Pflegegrad 3Differenz
Pflegegeld347 €599 €+252 €
Sachleistungen796 €1.497 €+701 €
Tages-/Nachtpflege721 €1.357 €+636 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Jahr3.539 € im Jahrgleich
Entlastungsbetrag131 €131 €gleich
Vollstationäre Pflege770 €1.319 €+549 €
Pflegehilfsmittel42 €42 €gleich
Hausnotruf27 €27 €gleich

Der größte Unterschied liegt bei den Sachleistungen: Mit Pflegegrad 3 können Sie fast doppelt so viel professionelle Pflege in Anspruch nehmen. Wenn Sie aktuell Pflegegrad 2 haben und der Pflegebedarf gestiegen ist, kann sich ein Höherstufungsantrag lohnen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen? Die Kombinationsleistung erklärt

Die meisten Familien nutzen eine Mischung aus eigener Pflege und professionellem Pflegedienst. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Sie kombiniert Pflegegeld und Sachleistungen, anteilig.

So funktioniert die Berechnung

  1. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab (maximal 1.497 Euro bei Pflegegrad 3).
  2. Der prozentuale Anteil der genutzten Sachleistungen wird berechnet.
  3. Das Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt.

Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3

VarianteSachleistungenPflegegeldGesamt
Nur Pflegegeld0 € (0 %)599 € (100 %)599 €
25 % Sachleistungen374,25 €449,25 € (75 %)823,50 €
50 % Sachleistungen748,50 €299,50 € (50 %)1.048 €
75 % Sachleistungen1.122,75 €149,75 € (25 %)1.272,50 €
Nur Sachleistungen1.497 € (100 %)0 € (0 %)1.497 €

Die Kombinationsleistung müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Sie wird nicht automatisch gewährt. Einmal bewilligt, berechnet die Kasse den Anteil jeden Monat neu, je nachdem, wie viele Sachleistungen der Pflegedienst abrechnet.

Tipp: Die Kombinationsleistung lohnt sich besonders, wenn der Pflegedienst nur einzelne Einsätze übernimmt, etwa die morgendliche Grundpflege. Den Rest der Pflege leisten Angehörige und erhalten dafür anteiliges Pflegegeld.

Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag auf Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und beginnt ab 70 Punkten im MD-Gutachten. Der Sprung bringt spürbar mehr Leistungen:

  • Pflegegeld: 800 Euro statt 599 Euro (+201 Euro monatlich)
  • Sachleistungen: 1.859 Euro statt 1.497 Euro (+362 Euro monatlich)
  • Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro statt 1.319 Euro (+536 Euro monatlich)

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Ein Höherstufungsantrag ist sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf dauerhaft verschlechtert hat. Typische Anlässe:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation, wenn die Selbstständigkeit nicht zurückkehrt
  • Bei fortschreitender Demenz mit zunehmender Desorientierung
  • Wenn die Mobilität deutlich abnimmt (z. B. dauerhafte Bettlägerigkeit)
  • Wenn die bisherigen Leistungen nicht mehr ausreichen, um die Pflege zu Hause sicherzustellen

Führen Sie ein Pflegetagebuch, bevor Sie den Antrag stellen. Notieren Sie über mindestens zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Hilfe benötigt wird. Das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegebedarf einzuschätzen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Die Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK). Im Gutachten werden sechs Lebensbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet:

Lebensbereich (Modul)Gewichtung
1. Mobilität10 %
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (höherer Wert zählt)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung40 %
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Für Pflegegrad 3 müssen im Gesamtergebnis zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreicht werden. Ab 70 Punkten wird Pflegegrad 4 vergeben.

Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 in 2026?

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 2026 monatlich 599 Euro. Der Betrag ist seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Die Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen bei Pflegegrad 3 kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Dabei wird der prozentuale Anteil der genutzten Sachleistungen berechnet und das Pflegegeld entsprechend gekürzt. Nutzen Sie beispielsweise 50 % der Sachleistungen (748,50 Euro), erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes (299,50 Euro).

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 3?

Für Pflegegrad 3 muss der Medizinische Dienst eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit feststellen. Im Gutachten müssen zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreicht werden. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, wobei die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 % am stärksten gewichtet wird.

Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag auf Pflegegrad 4?

Ein Höherstufungsantrag lohnt sich bei dauerhafter Verschlechterung des Pflegebedarfs, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei fortschreitender Demenz oder zunehmender Immobilität. Pflegegrad 4 bringt 800 Euro Pflegegeld (+201 Euro) und 1.859 Euro Sachleistungen (+362 Euro). Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch, um den Bedarf zu dokumentieren.

Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 auf Bürgergeld angerechnet?

Nein. Pflegegeld ist zweckgebunden und wird nicht als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet. Es dient ausschließlich der Sicherstellung der häuslichen Pflege. Auch auf die Grundsicherung im Alter wird Pflegegeld nicht angerechnet.

Zusammenfassung

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mit 599 Euro Pflegegeld, bis zu 1.497 Euro Sachleistungen und einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen Ihnen umfangreiche Leistungen zu. Dazu kommen der Entlastungsbetrag (131 Euro), die Tages- und Nachtpflege (1.357 Euro) sowie Pflegehilfsmittel und Hausnotruf.

Prüfen Sie, ob Sie alle Leistungen ausschöpfen. Viele Familien nutzen einzelne Ansprüche nicht, weil sie sie nicht kennen oder nicht beantragen. Besonders die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich) und der Hausnotruf (27 Euro monatlich) werden häufig übersehen.

Sie möchten sich regelmäßig über Änderungen bei den Pflegeleistungen informieren? In unserem Ratgeber Pflegegeld 2026 finden Sie alle Beträge für alle Pflegegrade im Überblick. Und in unserem Ratgeber Pflegebox beantragen erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Pflegehilfsmittel erhalten. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu.

Quellen und Hinweise

Rechtsgrundlagen: § 36 bis 43 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch). Leistungsbeträge gemäß Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG, Leistungsbeträge ab 1.1.2025), gültig auch für 2026. Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.

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