Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, 2026 sind es 347 bis 990 € im Monat. Es geht an die Person, die gepflegt wird, und ist für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gedacht.
Von der Pflegekompass-Redaktion Aktualisiert am 24.04.2026, Lesezeit 12 Minuten
Pflegegeld 2026: Häusliche Pflege durch Angehörige, die Beträge pro Pflegegrad im Überblick, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
Kurzantwort: Das Pflegegeld 2026 bleibt auf dem Stand von 2025 eingefroren, laut § 37 SGB XI erfolgt keine Erhöhung. Die nächste Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 geplant.
Pflegegeld-Höhe 2026 (monatlich):
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder Ihren Partner zu Hause, jeden Tag, ohne Feierabend und ohne Wochenende. Für diese Pflege gibt es einen gesetzlichen Anspruch: das Pflegegeld. Es wird jeden Monat auf das Konto der Person überwiesen, die Sie pflegen.
Pflegegeld 2026: Alle Beträge im Überblick
Die aktuellen Pflegegeld-Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Beträge gelten unverändert auch im gesamten Jahr 2026. Wer online auf den Betrag 599 Euro für Pflegegrad 3 stößt: Die Zahl stimmt, um verbreitete Missverständnisse zu Zuschlägen haben wir einen eigenen Faktencheck gemacht.
Pflegegrad
Pflegegeld 2026 (monatlich)
Pflegesachleistungen 2026
Pflegegrad 1
0 € (kein Anspruch)
0 € (kein Anspruch)
Pflegegrad 2
347 €
796 €
Pflegegrad 3
599 €
1.497 €
Pflegegrad 4
800 €
1.859 €
Pflegegrad 5
990 €
2.299 €
Wichtig: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Betroffene erhalten jedoch den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro im Monat, die Kosten trägt die Pflegekasse.
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Pflegegeld-Rechner
Welches Pflegegeld steht Ihnen zu?
Wählen Sie den Pflegegrad und wer pflegt. Der Rechner zeigt, welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen im Monat voraussichtlich zustehen, auch mit Pflegedienst.
Pflegegrad
Wer pflegt?
Ihr voraussichtlicher Anspruch
772 € im Monat
Pflegegeld bei Pflegegrad 3599 €
Entlastungsbetrag131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €
Davon kommen 599 € als Pflegegeld auf Ihr Konto. Den Rest rechnet die Pflegekasse direkt mit Diensten und Lieferanten ab. Mit 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind es im Jahr bis zu 12.803 €. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.
Gut zu wissenDie Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1. Sie zahlen nichts dazu. Box zusammenstellen →
Der Anspruch auf Pflegegeld ist in § 37 SGB XI geregelt. Die Voraussetzungen sind klar definiert:
Pflegegrad 2 oder höher, der Pflegegrad muss von der Pflegekasse anerkannt sein
Häusliche Pflege, die Person mit Pflegegrad wird zu Hause versorgt, nicht vollstationär im Pflegeheim
Selbst organisierte Pflege, die Pflege wird durch Angehörige, Freunde oder Bekannte sichergestellt, nicht durch einen professionellen Pflegedienst
Kein Pflegegeld bei vollstationärer Pflege
Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, erhält kein Pflegegeld. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Heimkosten. Ausnahme: Während eines vorübergehenden Aufenthalts in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Auch kurze Auszeiten sind möglich: Die stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden lässt das Pflegegeld sogar ungekürzt.
Seit Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Planung von Auszeiten.
Pflichtberatung bei Pflegegeld
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt:
Pflegegrad 2 bis 5: einmal pro Halbjahr Pflicht
Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch zusätzlich einmal pro Vierteljahr
Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Versäumen Sie die Beratung, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Pflegegeld beantragen: So gehen Sie vor
Pflegegeld müssen Sie nicht gesondert beantragen. Es wird automatisch bewilligt, wenn ein Pflegegrad ab Stufe 2 festgestellt wird und Sie sich für häusliche Pflege durch Angehörige entscheiden. Der Ablauf:
Symbolbild, mit KI erstellt
Schritt 1: Pflegegrad beantragen
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, ein Anruf genügt. Sie können auch schriftlich oder online beantragen.
Schritt 2: Begutachtung durch den MD
Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) besucht die Person, die Pflege braucht, zu Hause und prüft den Pflegebedarf. Anhand von sechs Modulen wird ein Punktwert ermittelt, der den Pflegegrad bestimmt. Wie lange die MD-Begutachtung bis zum Bescheid dauert, hängt von Ihrer Pflegekasse und der Auslastung des MD ab.
Schritt 3: Bescheid und Leistungswahl
Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Ist es Pflegegrad 2 oder höher, teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie Pflegegeld beziehen möchten. Die erste Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Schritt 4: Beratungsbesuche organisieren
Vereinbaren Sie den ersten Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekasse schickt Ihnen eine Erinnerung. Die Kosten des Besuchs trägt die Pflegekasse, er dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.
Notieren Sie vor der Begutachtung durch den MD alle pflegerischen Tätigkeiten, die Sie im Alltag übernehmen. Führen Sie am besten ein Pflegetagebuch für mindestens zwei Wochen. Das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch einzuschätzen.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Pflegekasse überweist den Betrag in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats. Fällt der 1. eines Monats auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Überweisung auf den nächsten Werktag.
Einige Pflegekassen überweisen bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Zwischen Anweisung durch die Pflegekasse und Gutschrift auf Ihrem Konto können ein bis zwei Bankarbeitstage vergehen, das hängt von Ihrer Bank ab.
Gut zu wissen: Das Pflegegeld wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Genehmigungsdatum. Die erste Zahlung enthält deshalb oft eine Nachzahlung für die Wochen zwischen Antrag und Bescheid.
Pflegegeld Erhöhung 2026 und Ausblick
Im Jahr 2026 gibt es keine Erhöhung des Pflegegeldes. Die aktuellen Beträge gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025. Hier ein Überblick über die bisherigen und geplanten Anpassungen:
Letzte Erhöhungen im Überblick
1. Januar 2024: Erste Erhöhung um 5 Prozent durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
1. Januar 2025: Zweite Erhöhung um weitere 4,5 Prozent (ebenfalls PUEG)
2026: Keine Erhöhung: die Beträge von 2025 gelten weiter
Nächste geplante Anpassung: 1. Januar 2028
Mit dem PUEG wurde eine automatische Dynamisierung eingeführt: Alle drei Jahre werden die Pflegeleistungen an die Kerninflationsrate angepasst. Die nächste planmäßige Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Wie hoch die Erhöhung 2028 ausfallen wird, steht noch nicht fest. Das hängt von der Entwicklung der Kerninflation in den kommenden Jahren ab. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, aktualisieren wir diesen Artikel.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Der Unterschied
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei verschiedene Leistungsarten der Pflegekasse. Beide setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus, aber sie funktionieren grundlegend anders.
Merkmal
Pflegegeld (§ 37)
Pflegesachleistungen (§ 36)
Wer pflegt?
Angehörige, Freunde, Bekannte
Professioneller ambulanter Pflegedienst
Auszahlung an
Person mit Pflegegrad (Konto)
Direkt an den Pflegedienst (Abrechnung mit Kasse)
Pflegegrad 2
347 €
796 €
Pflegegrad 3
599 €
1.497 €
Pflegegrad 4
800 €
1.859 €
Pflegegrad 5
990 €
2.299 €
Kombinationsleistung: Beides nutzen
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Das nennt sich Kombinationsleistung. Ein Beispiel: Sie nutzen einen Pflegedienst, der 50 Prozent des Sachleistungsbudgets ausschöpft. Dann erhalten Sie die restlichen 50 Prozent des Pflegegeldes, also die Hälfte des jeweiligen Pflegegeld-Betrags.
Die Kombinationsleistung ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige den Großteil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben kommt, zum Beispiel die morgendliche Körperpflege. So erhalten Sie sowohl professionelle Unterstützung als auch finanzielle Anerkennung.
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen Menschen mit Pflegegrad weitere Leistungen zu. Dazu gehören unter anderem Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro im Monat, die die Pflegekasse übernimmt, und der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Auch für die pflegenden Angehörigen selbst gibt es einen oft übersehenen Vorteil: Die Pflegekasse zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Wie viele Rentenpunkte pro Pflegegrad gutgeschrieben werden, hängt vom Pflegegrad und dem wöchentlichen Pflegeaufwand ab.
Pflegegeld erhalten Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren, zum Beispiel durch Angehörige oder Bekannte. Wer in einer stationären Einrichtung lebt, hat keinen Anspruch.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Die nächste automatische Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen und orientiert sich an der Kerninflation.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja. Die sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu beziehen. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel vom Sachleistungsbudget ausgeschöpft wird.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats. Fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Auszahlung auf den nächsten Werktag.
Muss man für Pflegegeld Beratungsbesuche nachweisen?
Ja. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen, bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie zusätzlich vierteljährlich einen Besuch in Anspruch nehmen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Zusammenfassung
Das Pflegegeld 2026 beträgt zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Es wird an Menschen mit Pflegegrad ausgezahlt, die zu Hause durch Angehörige versorgt werden. Die Beträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Die nächste Anpassung ist für 2028 geplant.
Pflegegeld ist nur eine von vielen Leistungen, die Ihnen zustehen. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Pflegebox bereits beantragt haben. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel. Und falls Sie einen Hausnotruf benötigen: Der Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse deckt die Grundgebühr ab. Prüfen Sie außerdem, ob Sie für 2026 Anspruch auf den Pflegebonus als zusätzlichen Zuschuss haben.
Sie haben Fragen zu Ihrem persönlichen Anspruch? Unsere Expertensuche bringt Sie mit Beratern zusammen, die Ihre Situation kennen.
Quellen und Hinweise
§ 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
§ 36 SGB XI, Pflegesachleistungen
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), Bundesgesetzblatt 2023
Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen monatlich zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.