Pflegegrad 1 bedeutet: kein Pflegegeld, keine Verhinderungspflege. Leer gehen Sie trotzdem nicht aus. Alle Leistungen, die Ihnen 2026 zustehen, und wie Sie sie nutzen.
Von der Pflegekompass-Redaktion Aktualisiert am 13.07.2026, Lesezeit 12 Minuten
Pflegegrad 1 Leistungen 2026: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Hausnotruf, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
Kurzantwort: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Verhinderungspflege. Aber Sie haben Anspruch auf mehrere andere Leistungen nach SGB XI.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (2026):
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich (§ 40 SGB XI)
Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro einmalig (§ 40 SGB XI)
Digitale Pflegeanwendungen: 53 Euro monatlich (§ 40b SGB XI)
Pflegeberatung: Kosten trägt die Pflegekasse (§ 7a SGB XI)
Kein Pflegegeld! Erst ab Pflegegrad 2 (347 Euro)
Keine Verhinderungspflege! Erst ab Pflegegrad 2
Sie oder Ihr Angehöriger hat gerade Pflegegrad 1 erhalten. Das ist die niedrigste Stufe, und viele denken: „Da bekommt man ja fast nichts.“ Das stimmt so nicht. Zwar gibt es tatsächlich kein Pflegegeld. Aber es gibt mehrere Leistungen, die im Alltag einen echten Unterschied machen.
Oft bleiben diese Leistungen ungenutzt: Der Entlastungsbetrag verfällt, die Pflegebox, die die Pflegekasse bezahlt, wird nie bestellt und der Hausnotruf nicht beantragt. Unten stehen alle Leistungen und wie Sie sie beantragen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird vergeben bei 12,5 bis unter 27 NBA-Punkten, das entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Leistungen sind eingeschränkter als bei höheren Pflegegraden, aber keineswegs unbedeutend.
Leistung
Betrag im Monat
Rechtsgrundlage
Entlastungsbetrag
131 €
§ 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 €
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Hausnotruf (Zuschuss)
27 €
§ 40 Abs. 1 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungen
53 €
§ 40b SGB XI
Wohnraumanpassung
bis 4.180 € (einmalig je Maßnahme)
§ 40 Abs. 4 SGB XI
Pflegeberatung
Kosten trägt die Pflegekasse
§ 7a SGB XI
Pflegekurse für Angehörige
Kosten trägt die Pflegekasse
§ 45 SGB XI
Pflegegeld
0 €: kein Anspruch
§ 37 SGB XI (erst ab Pflegegrad 2)
Verhinderungspflege
0 €: kein Anspruch
§ 39 SGB XI (erst ab Pflegegrad 2)
Pflegesachleistungen
0 €: kein Anspruch
§ 36 SGB XI (erst ab Pflegegrad 2)
In Summe: Bei Pflegegrad 1 können Sie monatlich bis zu 251,50 Euro an laufenden Leistungen nutzen (Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und DiPA). Dazu kommen einmalige Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Pflegegrad-Rechner
Reicht es für Pflegegrad 1 oder mehr?
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Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste laufende Leistung bei Pflegegrad 1. Er beträgt 131 Euro monatlich und wird zweckgebunden eingesetzt, nicht bar ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2025 wurde der Betrag von 125 auf 131 Euro angehoben.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Tages- und Nachtpflege: Betreuung in einer Einrichtung während des Tages oder der Nacht
Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege bis zu acht Wochen pro Jahr
Zugelassene Betreuungsangebote: Stundenweise Betreuung durch anerkannte Anbieter (z. B. Alltagsbegleiter, Demenzbetreuung)
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen, durch zugelassene Dienstleister
Ambulante Pflegedienste: Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen einsetzen, das ist eine Besonderheit, die nur für Pflegegrad 1 gilt
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Sie bezahlen den Dienstleister und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Alternativ rechnet der Dienstleister direkt mit der Kasse ab. Nicht verbrauchte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden, allerdings verfällt der Übertrag am 30. Juni des Folgejahres.
Viele Betroffene nutzen den Entlastungsbetrag nicht, weil sie die Abrechnungswege nicht kennen. Unsere Expertensuche hilft Ihnen, zugelassene Anbieter in Ihrer Region zu finden.
Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung, viele Alltagsaufgaben gelingen noch selbstständig, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
Pflegehilfsmittel: Die Pflegebox bei Pflegegrad 1
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Das sind Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden:
Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen (Einmal oder waschbar)
Mundschutz / FFP2-Masken
Schutzschürzen (Einmal-Schürzen)
Der Weg mit dem wenigsten Aufwand: Eine Pflegebox bestellen. Ein Pflegebox-Anbieter übernimmt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefert die Produkte jeden Monat nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.
Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel sind unabhängig vom Entlastungsbetrag. Sie können beides gleichzeitig nutzen. Der Anspruch auf die Pflegebox besteht jeden Monat, ein einmaliger Antrag genügt. So beantragen Sie Ihre Pflegebox.
Unser AngebotPflegehilfsmittel jeden Monat nach HauseHandschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen monatlich zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.Box zusammenstellen →
Der Hausnotruf ist ein elektronisches Notrufsystem für zu Hause. Per Knopfdruck am Armband oder einer Halskette wird eine Notrufzentrale alarmiert, die Hilfe organisiert. Bei Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse den Hausnotruf mit 27 Euro monatlich (§ 40 Abs. 1 SGB XI).
Bei vielen Anbietern deckt der Zuschuss den Basisanschluss genau, dann zahlen Sie nichts dazu. Zusatzfunktionen wie GPS-Ortung oder ein mobiler Notruf kosten extra.
Voraussetzungen für den Hausnotruf-Zuschuss
Anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1)
Die Person lebt überwiegend allein oder ist tagsüber längere Zeit ohne Betreuung
Der Hausnotruf-Anbieter muss von der Pflegekasse zugelassen sein
Der Hausnotruf am Handgelenk, eine wichtige Leistung bereits ab Pflegegrad 1, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
Was Pflegegrad 1 nicht abdeckt
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe. Einige wesentliche Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Das ist für viele Betroffene die größte Enttäuschung.
Leistung
Pflegegrad 1
Ab Pflegegrad 2
Pflegegeld
Kein Anspruch
347 € monatlich (Pflegegrad 2)
Pflegesachleistungen
Kein Anspruch
796 € monatlich (Pflegegrad 2)
Verhinderungspflege
Kein Anspruch
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €
Kurzzeitpflege (als Sachleistung)
Kein Anspruch
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €
Rentenbeiträge für Pflegepersonen
Kein Anspruch
Ab Pflegegrad 2, min. 10h/Woche
Gut zu wissen: Auch mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege einsetzen. Das sind bis zu 131 Euro monatlich, die Sie ansparen und für einen stationären Aufenthalt verwenden können. Das ist zwar weniger als der reguläre Kurzzeitpflege-Anspruch ab Pflegegrad 2, aber besser als nichts.
Höherstufung auf Pflegegrad 2
Wenn sich der Pflegebedarf Ihres Angehörigen verschlechtert, können Sie eine Höherstufung beantragen. Der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 ist erheblich, sowohl bei den Leistungen als auch beim Geld.
Rentenbeiträge, die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige
So beantragen Sie die Höherstufung
Formloser Antrag: Schreiben Sie Ihrer Pflegekasse, dass sich der Pflegebedarf erhöht hat und Sie eine Neubegutachtung wünschen.
Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie alle Verschlechterungen und den erhöhten Hilfebedarf über mindestens zwei Wochen.
Neue Begutachtung: Der Medizinische Dienst führt eine erneute Begutachtung durch. Ab 27 NBA-Punkten erhalten Sie Pflegegrad 2.
Bescheid abwarten:Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 25 Arbeitstage. Der neue Pflegegrad gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Hilfebedarf erhöht hat, auch wenn das vor dem Antrag lag (§ 48 Abs. 1 SGB X). Den Zeitpunkt stellt der Medizinische Dienst im Gutachten fest.
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie: 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich, 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschuss zum Hausnotruf (27 Euro), bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassung, 53 Euro für digitale Pflegeanwendungen und Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, deren Kosten die Pflegekasse trägt.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 Euro monatlich). Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie stattdessen den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beträgt 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Er kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Betreuungsangebote und haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege?
Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Leistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um stundenweise Betreuung zu finanzieren.
Wie beantrage ich eine Pflegebox bei Pflegegrad 1?
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Pflegebox. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu. Ein Pflegebox-Anbieter übernimmt den gesamten Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefert die Produkte monatlich nach Hause. Der Antrag ist ein kurzes Formular.
Wie kommt man von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?
Stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst führt eine erneute Begutachtung durch. Ab 27 Punkten im NBA-Bewertungssystem erhalten Sie Pflegegrad 2 und damit Anspruch auf Pflegegeld (347 Euro) und weitere Leistungen.
Zusammenfassung
Pflegegrad 1 bedeutet kein Pflegegeld und keine Verhinderungspflege. Aber Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 Euro), Pflegehilfsmittel (42 Euro), Hausnotruf-Zuschuss (27 Euro), digitale Pflegeanwendungen (53 Euro) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 Euro).
Nutzen Sie diese Leistungen aktiv. Bestellen Sie Ihre Pflegebox, richten Sie einen Hausnotruf ein und setzen Sie den Entlastungsbetrag gezielt für Betreuung oder Haushaltshilfe ein.
Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, beantragen Sie eine Höherstufung auf Pflegegrad 2. Der Unterschied ist erheblich: 347 Euro Pflegegeld monatlich und Zugang zu Verhinderungspflege. Unsere Expertensuche hilft Ihnen, alle Ansprüche auszuschöpfen.
Quellen und Hinweise
§ 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
§ 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
§ 40 Abs. 1 SGB XI, Hausnotruf als Pflegehilfsmittel
§ 40b SGB XI, Digitale Pflegeanwendungen
§ 37 SGB XI, Pflegegeld (kein Anspruch bei Pflegegrad 1)