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Ratgeber Haus­notruf

Haus­notruf bei Pflege­grad 1: 27 € im Monat, so gehen Sie vor

Pflege­grad 1 ist die nied­rigste Stufe, Pflege­geld: 0 €, Verhin­de­rungs­pflege: 0 €. Beim Haus­notruf ist es anders: Hier hat Pflege­grad 1 denselben vollen Anspruch wie Pflege­grad 2 bis 5. Die Pflege­kasse zahlt nach § 40 SGB XI monatlich 27 € (seit 1. April 2026), die Instal­la­tion ist darin enthalten.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 13.07.2026, Lesezeit 9 Minuten
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Pflegegrad 1, allein lebend: Voller Anspruch: 27 € im Monat, Anschluss inklusive, gleich wie Pflegegrad 2 bis 5.
Pflegegrad 1 reicht für den vollen Hausnotruf-Zuschuss nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt 27 € monatlich direkt an den Anbieter. Die Installation ist darin enthalten, eine Anschlussgebühr sieht der Vertrag der Pflegekassen nicht vor. Bei einem im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Anbieter zahlen Sie für die Grundversorgung nichts dazu.
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Pflegegrad 1, mit Partner: Schwieriger: alleinlebend ist Voraussetzung. Aber bei Sturz/Demenz des Partners trotzdem prüfen.
Lebt ein Partner dauerhaft im Haushalt, gilt man in der Regel nicht als alleinlebend. Ausnahme: Der Partner hat Demenz, ein hohes Sturzrisiko oder kann im Notfall nicht helfen. In dem Fall lohnt sich der Antrag, die Pflegekasse entscheidet individuell. Situation im Antrag ausführlich schildern.
Pflegegrad-Antrag läuft: Erst Pflegegrad 1 oder höher abwarten, dann Hausnotruf parallel beantragen.
Den Hausnotruf-Antrag erst stellen, wenn der Pflegegradbescheid vorliegt, der Bescheid muss dem Antrag beigelegt werden. Der Zuschuss läuft ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Kein rückwirkender Anspruch.
Pflegegrad 1 abgelehnt: Ein Monat Zeit für den Widerspruch. Bis dahin selbst zahlen, bei realem Risiko gut investiert.
Gegen eine Ablehnung des Pflegegrades kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Bis zur Entscheidung kann der Hausnotruf auf eigene Kosten genutzt werden (25 bis 50 € im Monat). Bei echtem Sturz- oder Notfallrisiko ist das eine sinnvolle Investition.
Pflegegrad beantragen →
Seniorin mit Hausnotruf-Armband sitzt allein im hellen deutschen Wohnzimmer mit Tasse Tee
Hausnotruf bei Pflegegrad 1: Voller Zuschuss von 27 € im Monat, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI monatlich 27 € für den Hausnotruf. Die Installation ist darin enthalten, eine Anschlussgebühr sieht der Vertrag der Pflegekassen nicht vor. Das gilt ab Pflegegrad 1, genauso wie bei Pflegegrad 2 bis 5. Kein anderer Pflegegrad ist nötig.

  • Pflegekasse zahlt: 27 € im Monat, ab Pflegegrad 1, Anschluss inklusive
  • Zuzahlung Grundversorgung: keine bei Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis
  • Voraussetzung: alleinlebend oder Notlagen-Risiko nachgewiesen
  • Ohne Pflegegrad: 25 bis 50 € im Monat selbst

Pflegegrad 1 bei Hausnotruf voll dabei: anders als bei vielen Leistungen

Pflegegrad 1 bedeutet eingeschränkte Selbstständigkeit, die niedrigste Einstufung. Das schließt bei der Pflegekasse viele Leistungen komplett aus. Beim Hausnotruf ist das ausdrücklich anders: § 40 SGB XI nennt als Voraussetzung nur einen Pflegegrad ab 1, keine Mindest-Stufe, kein Mindest-Punktwert.

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2 bis 5
Pflegegeld0 €347 bis 990 € im Monat
Verhinderungspflege0 €bis 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit Kurzzeitpflege
Hausnotruf27 € im Monat27 € im Monat

Quellen: § 37, § 39, § 40, § 42a SGB XI. Beträge 2026.

Das ist die entscheidende Nachricht für Menschen mit Pflegegrad 1: Beim Hausnotruf bekommen sie nicht weniger als jemand mit Pflegegrad 4. Voller Anspruch, gleicher Betrag, gleiche Bedingungen.

Was bei Pflegegrad 1 sonst noch geht: Entlastungsbetrag (131 € im Monat), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat), wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 € je Maßnahme). Alles auf einen Blick im Ratgeber Pflegegrad 1 Leistungen 2026.

Was die Pflegekasse zahlt

Die rechtliche Grundlage ist § 40 Abs. 1 SGB XI. Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel (Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 52). Das bedeutet: Die Pflegekasse zahlt, nicht die Krankenkasse. Keine ärztliche Verordnung nötig.

LeistungBetrag 2026Rechtsgrundlage
Monatliche Grundpauschale27 €§ 40 Abs. 1 SGB XI
Zuzahlung GrundversorgungkeineBei Anbieter mit Versorgungsvertrag
Jahressumme Zuschuss324 €27 € × 12

Den Betrag von 27 € zahlt die Pflegekasse in der Regel direkt an den Anbieter, sogenannte Direktabrechnung. Der Hausnotruf-Anbieter erhält das Geld direkt von der Kasse, Sie bekommen keine Rechnung für die Grundleistung.

Was die Kasse nicht übernimmt: Zusatzleistungen wie Sturzsensoren, GPS-Mobilnotruf oder Schlüsselservice. Das ist Eigenanteil, unabhängig vom Pflegegrad.

Voraussetzungen: die 3 Punkte

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 den Hausnotruf bezahlt:

1. Pflegegrad vorhanden (ab Pflegegrad 1)

Ein anerkannter Pflegegrad ist Pflicht, schon Pflegegrad 1 reicht. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Wer noch keinen hat, sollte den Pflegegrad beantragen, der MD-Besuch kostet nichts und ein Pflegegrad bringt neben dem Hausnotruf-Zuschuss weitere Leistungen.

2. Alleinlebend oder Notlagen-Risiko

Das klassische Kriterium ist Alleinleben: Wer allein wohnt, hat im Notfall keine unmittelbare Hilfe, der Hausnotruf ist hier die naheliegende Lösung. Die Pflegekasse erkennt aber auch andere Situationen an:

  • Tagsüber lange allein (Partner berufstätig)
  • Hohes Sturzrisiko oder Sturzvorgeschichte
  • Chronische Erkrankung mit plötzlichem Notfallrisiko
  • Partner mit Demenz oder eigenem Pflegebedarf, der im Notfall nicht helfen kann

Wer nicht allein lebt, aber eines dieser Kriterien erfüllt, sollte den Antrag trotzdem stellen und die Situation im Anschreiben erläutern.

3. Häusliche Pflege (kein Pflegeheim)

Der Hausnotruf ist für die eigene Wohnung konzipiert. Wer im Pflegeheim lebt, hat über die Einrichtung einen Notruf, der Kassenzuschuss nach § 40 SGB XI entfällt dort.

Antrag in 4 Schritten

Schritt 1: Anbieter mit Direktabrechnung wählen

Entscheidend ist, einen Anbieter zu wählen, der einen Versorgungsvertrag mit der eigenen Pflegekasse hat. Diese Anbieter rechnen direkt ab, keine Zuzahlung für die Grundversorgung, keine Vorleistung. Wohlfahrtsverbände (DRK, Malteser, Caritas, AWO) und viele regionale Anbieter erfüllen das in der Regel. Vor dem Abschluss kurz bei der Pflegekasse nachfragen: „Hat [Anbieter] einen Versorgungsvertrag mit Ihnen?“

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Das Formular heißt je nach Pflegekasse „Antrag auf Pflegehilfsmittel“ oder „Antrag auf technische Pflegehilfsmittel“. Es ist auf der Website der Pflegekasse verfügbar oder wird auf Anfrage zugeschickt. Viele Hausnotruf-Anbieter helfen beim Ausfüllen, das ist ihr Interesse, weil sie ohne Genehmigung nicht direkt abrechnen können.

Schritt 3: Pflegegradbescheid beilegen

Dem Antrag muss eine Kopie des Pflegegradbescheids beigelegt werden. Das ist das Dokument, das nach der MD-Begutachtung von der Pflegekasse verschickt wurde. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag nicht bearbeitet.

Schritt 4: Antrag einreichen

Der Antrag kann per Post, persönlich im Kundenzentrum der Pflegekasse oder, bei vielen Kassen, über das Online-Portal eingereicht werden. Der Zuschuss läuft ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend. Also: früh einreichen.

Den vollständigen Ablauf mit allen Fallstricken erklärt der Ratgeber Hausnotruf Antrag Pflegekasse.

Was zahlen Sie selbst? Beispielrechnung

Mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 27 € im Monat. Was Sie selbst tragen, hängt vom gewählten Anbieter und Paket ab:

PaketAnbieterpreisKassenzuschussEigenanteil im Monat
Standard-Hausnotruf30,00 €27 €3,00 €
Standard (im HMV gelistet)27 €27 €0,00 €
Mit Sturzsensorca. 40,00 €27 €ca. 13,00 €
Mit GPS / mobilca. 50,00 €27 €ca. 23,00 €

HMV = Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Preisangaben sind Richtwerte, Marktpreise variieren. Eine Anschlussgebühr fällt mit Pflegegrad nicht an. Der Vertrag der Pflegekassen rechnet den Anschluss in die Monatsvergütung ein.

Fazit: Wer einen im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Anbieter wählt und nur die Grundversorgung braucht, zahlt mit Pflegegrad 1 nichts. Zusatzgeräte sind Eigenanteil, aber die eigentliche Notruffunktion ist durch die Kasse abgedeckt.

Mehr zum Gesamtbild der Kosten im Ratgeber Hausnotruf Kosten 2026.

Wenn Sie keinen Pflegegrad haben

Ohne Pflegegrad gibt es keinen Kassenzuschuss. Ein Hausnotruf kostet dann monatlich 25 bis 50 € selbst, je nach Anbieter und Paket. Dazu einmalig 10 bis 50 € Anschlussgebühr.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber unsicher ist, ob er in Frage kommt: Es lohnt sich, den Antrag zu stellen. Schon Pflegegrad 1 genügt für den vollen Hausnotruf-Zuschuss. Für den MD-Besuch zahlen Sie nichts, der Antrag ist kein Risiko. Eine Ablehnung ist kein Makel, man kann es erneut versuchen, wenn sich die gesundheitliche Situation ändert.

Tipp: Den Pflegegrad-Antrag und den Hausnotruf-Antrag können Sie parallel vorbereiten, aber erst einreichen, wenn der Pflegegradbescheid vorliegt. Der Bescheid ist Pflichtanlage beim Hausnotruf-Antrag.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Ratgeber Pflegegrad beantragen.

FAQ: Hausnotruf bei Pflegegrad 1

Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 den Hausnotruf?

Ja. § 40 SGB XI nennt keine Mindest-Pflegestufe über 1 hinaus. Die Pflegekasse zahlt 27 € im Monat, genau wie bei Pflegegrad 2 bis 5. Eine Anschlussgebühr sieht der Vertrag der Pflegekassen nicht vor.

Was kostet Hausnotruf mit Pflegegrad 1 pro Monat?

Bei einem im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Anbieter zahlen Sie nichts dazu. Bei einem Anbieter mit 30 € Grundgebühr: 3 €. Mit Sturzsensor: ca. 13 €. Mit GPS-Notruf: ca. 23 €.

Was unterscheidet Pflegegrad 1 beim Hausnotruf von anderen Pflegegrad-1-Leistungen?

Bei Pflegegeld (0 €) und Verhinderungspflege (0 €) ist Pflegegrad 1 komplett ausgeschlossen. Beim Hausnotruf hat Pflegegrad 1 denselben Anspruch wie alle anderen Pflegegrade, voller Zuschuss, gleiche Bedingungen.

Muss ich allein leben, um Hausnotruf bei Pflegegrad 1 zu bekommen?

Alleinleben ist das klassische Kriterium, aber nicht das einzige. Wer tagsüber lange allein ist, hohes Sturzrisiko hat oder einen Partner mit Demenz oder eigenem Pflegebedarf hat, kann trotzdem Anspruch haben. Situation im Antrag schildern, Pflegekasse entscheidet individuell.

Gibt es Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 1 zusätzlich?

Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.) bis 42 € im Monat gibt es ab Pflegegrad 1. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel.

Wie beantrage ich den Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 1?

Anbieter mit Versorgungsvertrag wählen → Antragsformular ausfüllen → Pflegegradbescheid beilegen → Antrag einreichen. Der Zuschuss läuft ab dem Antragsmonat. Vollständige Anleitung im Ratgeber Hausnotruf Zuschuss Pflegekasse 2026.

Zusammenfassung

Pflegegrad 1 schließt viele Pflegekassen-Leistungen aus, beim Hausnotruf ist das anders. § 40 SGB XI gibt schon ab Pflegegrad 1 vollen Anspruch: 27 € monatlich, die Installation ist darin enthalten. Wer einen im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Anbieter wählt, zahlt für die Grundversorgung nichts selbst.

Voraussetzung: alleinleben oder Notlagen-Risiko nachweisen (Sturzgefahr, Demenzpartner, chronische Erkrankung). Der Antrag braucht den Pflegegradbescheid als Anlage. Zuschuss läuft ab dem Monat der Antragstellung.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Juli 2026 recherchiert und geprüft. Die Euro-Beträge gelten nach aktuellem Stand des Hilfsmittelverzeichnisses und können sich ändern. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

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