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Was der Haus­notruf wirklich kostet.

Mit Pflege­grad zahlt die Pflege­kasse 27 € im Monat für den Haus­notruf (§ 40 SGB XI). Der Rechner zeigt, wie viel Eigen­anteil bei Ihrem Anbieter übrig bleibt: im Monat, im Jahr und nach dem Steu­er­vor­teil (§ 35a EStG).

Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Daniel Lepper, Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege
Aktu­a­li­siert am 13.07.2026
Was kostet Ihr Haus­notruf?

Der Grundpreis im Monat laut Anbieter, ohne Zusatzleistungen. Oft sind es 20 bis 40 Euro.

Liegt ein Pflege­grad vor?

Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr, ab Pflegegrad 1. Kostet Ihr Tarif mehr, zahlen Sie den Rest selbst.

Fällt eine Anschluss­gebühr an?

Manche Anbieter berechnen einmal eine Gebühr für die Einrichtung. Fällt keine an, lassen Sie das Feld leer.

Einen Hausnotruf können Sie auch über uns beantragen. Zum Hausnotruf
Ihr voraus­sicht­licher Eigen­anteil

3,00 € im Monat

Preis Ihres Anbieters im Monat30,00 €
Pflege­kasse übernimmt− 27,00 €
Eigen­anteil im Jahr36,00 €
Steuer­ermäßigung im Jahr, bis zu7,20 €
Kosten im Jahr nach Steuer, rund28,80 €

Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr. Was Ihr Tarif darüber hinaus kostet, zahlen Sie selbst. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid und keine Steuerberatung.

Leistungen mit uns beantragen
SteuerDen Eigenanteil können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben (§ 35a EStG). 20 Prozent davon zieht das Finanzamt von Ihrer Steuer ab. Was die Pflegekasse übernimmt, zählt dabei nicht, weil Sie es nicht selbst zahlen.
Rechtsgrundlage§ 40 SGB XI und § 35a EStG, Stand 2026. Über den Antrag entscheidet die Pflegekasse. Verbindlich zur Steuer sind Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.

Was zahlt die Pflege­kasse beim Haus­notruf?

Ein Haus­notruf gilt als tech­ni­sches Pflege­hilfs­mittel. Liegt ein aner­kannter Pflege­grad vor, übernimmt die Pflege­kasse einen pauschalen Zuschuss von 27 € im Monat (§ 40 SGB XI). Der Betrag hängt nicht vom Pflege­grad ab, er ist bei Pflege­grad 1 genauso hoch wie bei Pflege­grad 5. Was über die 27 € hinaus­geht, tragen Sie selbst (Eigen­anteil).

Die meisten Anbieter verlangen für das Basis­paket mit Notruf­gerät, Funk­sender als Armband oder Kette und einer Notruf­zen­trale, die rund um die Uhr erreichbar ist, zwischen 20 € und 40 € im Monat. Bei einem Preis von 30 € und vorlie­gendem Pflege­grad bleibt ein Eigen­anteil von 3 € im Monat (36 € im Jahr). Ohne Pflege­grad zahlen Sie die vollen 30 € im Monat selbst.

Hausnotruf über PflegekompassBeim Haus­notruf, den wir vermit­teln, übernimmt mit Pflege­grad die Pflege­kasse die monat­liche Grund­ge­bühr. Den Antrag stellen Sie online oder am Telefon mit uns. Mehr zum Hausnotruf

So beantragen Sie den Zuschuss (§ 40 SGB XI)

Der Zuschuss wird formlos bei der zustän­digen Pflege­kasse beantragt. In der Praxis ist das unkom­pli­ziert, weil viele Haus­notruf-Anbieter den Antrag auf Wunsch für Sie über­nehmen und den Zuschuss direkt mit der Kasse abrechnen. Sie bekommen dann nur eine Rechnung über den Eigen­anteil.

  • Voraussetzung: ein aner­kannter Pflege­grad, mindes­tens Pflege­grad 1.
  • Persönliche Situation: Die pflege­bedürftige Person lebt allein oder ist über den Tag zeitweise allein und könnte im Notfall nicht selbst Hilfe rufen.
  • Abrechnung: entweder direkt zwischen Anbieter und Pflege­kasse oder als Erstat­tung gegen Beleg.

Anbieter vergleichen lohnt sich

Weil der Zuschuss fest ist (27 €), wirkt sich jeder Euro Preis­un­ter­schied beim Anbieter direkt auf Ihren Eigen­anteil aus. Achten Sie nicht nur auf den Grund­preis, sondern auch auf einmalige Anschluss­ge­bühren, die Kündi­gungs­frist und Zusatz­leis­tungen wie Schlüs­sel­hin­ter­le­gung, Sturz­sensor oder regel­mä­ßige Funk­ti­ons­kon­trolle. Ein günstiger Grund­preis mit hoher Anschluss­ge­bühr kann im ersten Jahr teurer sein als ein etwas höherer Monats­preis ohne Einrich­tungs­kosten. Der Rechner oben berück­sich­tigt beides.

Steuer­lich absetzbar nach § 35a EStG

Der Haus­notruf zählt zu den haus­halts­nahen Dienst­leis­tungen. Sie können 20 % des selbst getra­genen Eigen­anteils direkt von Ihrer Steu­er­schuld abziehen, höchstens 4.000 € Steu­er­ermä­ßi­gung im Jahr. Maßgeb­lich ist nur Ihr tatsäch­li­cher Eigen­anteil. Den Anteil, den die Pflege­kasse bezu­schusst, tragen Sie nicht selbst, er zählt deshalb nicht. Voraus­set­zung ist außerdem, dass der Haus­notruf an Ihren Haushalt ange­schlossen ist und Sie die Rechnung unbar bezahlen, zum Beispiel per Über­wei­sung. Den Eigen­anteil tragen Sie in der Steu­er­erklä­rung in der Anlage „Haus­halts­nahe Aufwen­dungen“ ein.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Haus­notruf-Zuschuss der Pflege­kasse 2026?
Die Pflege­kasse übernimmt für einen Haus­notruf einen pauschalen Zuschuss von 27 Euro im Monat (seit 1. April 2026, § 40 SGB XI). Der Betrag wird direkt mit dem Anbieter abge­rechnet oder Ihnen erstattet. Was darüber hinaus­geht, zahlen Sie als Eigen­anteil selbst.
Ab welchem Pflege­grad gibt es den Haus­notruf-Zuschuss?
Der Zuschuss von 27 Euro im Monat gilt ab Pflege­grad 1 und ist in allen Pflege­graden gleich hoch. Voraus­set­zung ist, dass die pflege­bedürftige Person allein lebt oder zeitweise allein ist und im Notfall keine Hilfe rufen könnte.
Was kostet ein Haus­notruf mit Pflege­grad im Monat?
Bei einem typischen Anbie­ter­preis von 30 Euro im Monat bleibt mit Pflege­grad nach Abzug des Zuschusses von 27 Euro ein Eigen­anteil von 3 Euro im Monat (36 Euro im Jahr). Ohne Pflege­grad zahlen Sie die vollen 30 Euro im Monat selbst (360 Euro im Jahr). Die genaue Höhe hängt vom Anbieter und vom Tarif ab.
Ist der Haus­notruf steuerlich absetzbar?
Ja. Ein Haus­notruf gilt als haus­halts­nahe Dienst­leis­tung nach § 35a EStG. 20 Prozent des selbst getra­genen Eigen­anteils können Sie direkt von der Steu­er­schuld abziehen, höchstens 4.000 Euro Steu­er­ermä­ßi­gung im Jahr. Maßgeb­lich ist nur der Eigen­anteil. Den Anteil, den die Pflege­kasse bezu­schusst, tragen Sie nicht selbst, er zählt deshalb nicht.
Wie beantragt man den Haus­notruf-Zuschuss?
Der Zuschuss wird formlos bei der zustän­digen Pflege­kasse beantragt. Viele Haus­notruf-Anbieter über­nehmen den Antrag auf Wunsch und rechnen den Zuschuss direkt mit der Kasse ab. Sie bekommen dann nur eine Rechnung über den Eigen­anteil. Voraus­set­zung ist ein aner­kannter Pflege­grad, mindes­tens Pflege­grad 1.

Den Antrag stellen wir mit Ihnen.

Mit Pflege­grad übernimmt die Pflege­kasse die monat­liche Grund­ge­bühr. Sie beant­worten ein paar Fragen und unter­schreiben am Bild­schirm oder lassen sich zurück­rufen.