Kurzantwort: Seit 1. April 2026 gilt für alle Hausnotruf-Anbieter, die mit der Pflegekasse abrechnen, derselbe Vertragsbetrag. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Grundgebühr, wenn die Voraussetzungen nach § 40 Abs. 1 SGB XI erfüllt sind. Die Unterschiede liegen deshalb vor allem bei Extras, Technik, Hilfe vor Ort und Vertragsbedingungen.
- Betrag: Die Pflegekasse zahlt dem Anbieter 27,00 Euro netto im Monat, zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist. So steht es in Anlage 1 zum Hausnotrufvertrag des GKV-Spitzenverbands, gültig ab 1. April 2026. Bis 31. Mai 2026 durften Anbieter noch zu alten Bedingungen versorgen (GKV-Spitzenverband, März 2026).
- Anspruch: Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege zu Hause. Die Person ist allein oder tagsüber lange allein, oder sie lebt mit jemandem, der selbst keine Hilfe rufen kann. Wegen Krankheit oder Pflegezustand ist jederzeit ein Notfall möglich, ein normales Telefon reicht nicht (§ 40 Abs. 1 SGB XI, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 52).
- Privat versichert: Statt der Leistung über den Vertrag gibt es eine gleich hohe Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI).
- Freie Wahl: Sie wählen unter allen Anbietern, die dem Vertrag beigetreten sind (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 5).
- Präqualifizierung: Für den Beitritt braucht ein Anbieter ein Zertifikat nach § 126 SGB V für Hausnotrufsysteme (GKV-Spitzenverband, März 2026).
- Preise: DRK und Malteser nennen für das Grundpaket 27,00 Euro im Monat, die Johanniter ab 27,00 Euro. Das steht auf den Websites der Anbieter, abgerufen am 26. September 2026.
- Kündigung: Den Teil, den die Pflegekasse zahlt, beenden Sie ohne Frist (Hausnotrufvertrag, § 3 Abs. 4).
Ein Hausnotruf ist ein Notrufsystem für die eigene Wohnung. Ein Knopf am Handgelenk oder am Hals verbindet Sie rund um die Uhr mit einer Notrufzentrale. Die Zentrale spricht mit Ihnen über die Basisstation und schickt Hilfe.
Der Hausnotrufvertrag ist der Vertrag des GKV-Spitzenverbands mit den Anbietern nach § 78 Abs. 1 SGB XI. Er regelt Leistung, Vergütung, Anschluss, Mängel und das Ende der Versorgung. Es gibt 2 Referenzverträge mit gleicher Vergütung. Wir zitieren die Fassung AC/TK 19/00/452, gültig ab 1. April 2026.
Wir vergleichen die Anbieter nach Kriterien, nicht nach Sternen. Eine Rangliste gibt es hier nicht. Die Leistung, die die Pflegekasse bezahlt, regeln Verträge des GKV-Spitzenverbands. Der Betrag darin ist für alle Anbieter gleich. Preise nennen wir nur so, wie die Anbieter sie selbst veröffentlichen, mit Datum. Auch wir bieten einen Hausnotruf an. Wir nennen das an einer Stelle und kennzeichnen es als unser Angebot.
Welche Hausnotruf-Anbieter gibt es 2026?
Hausnotrufe bieten 2026 vor allem die großen Wohlfahrtsverbände und einige private Firmen an. Zu den Verbänden gehören das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Caritas. Private Anbieter sind zum Beispiel Vitakt und Libify.
Ein Hausnotruf-Anbieter, auch Hausnotrufanbieter geschrieben, ist ein Dienst, der das Gerät stellt, es anschließt und eine Notrufzentrale betreibt. Die Zentrale muss jeden Tag rund um die Uhr besetzt sein. Der Anbieter darf dafür auch eine fremde Zentrale beauftragen (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 12).
Bei den Verbänden hängt das Angebot oft vom Ort ab. DRK und ASB verweisen auf ihre Angebote vor Ort, die Johanniter auf regional verschiedene Preise.
Welche Anbieter an Ihrem Wohnort in Frage kommen, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse. Sie muss Sie über die Anbieter informieren, die Sie versorgen dürfen. Unter diesen wählen Sie frei (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 5).
Woran erkennen Sie einen guten Hausnotruf-Anbieter?
Einen guten Anbieter erkennen Sie an 7 Kriterien, vom Gerätetyp bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Die Tabelle zeigt, was jeweils gilt und wie Sie es prüfen.
Paragrafen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf den Hausnotrufvertrag AC/TK 19/00/452 des GKV-Spitzenverbands, gültig ab 1. April 2026. Dazu Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 52, Fortschreibung vom 30. Januar 2025, und § 126 SGB V. Stand: 26. September 2026.| Kriterium | Was gilt | So prüfen Sie es |
|---|
| Gerätetyp | Basisstation mit Funksender für die Wohnung. Ein zusätzlicher Sturzsensor ist Zubehör (Produktart 52.40.01.2). Mobile Geräte mit GPS sind für unterwegs. | Fragen Sie, welche Geräte ohne Mehrkosten dabei sind. |
| Anschluss | Festnetz, Internet oder Mobilfunk sind erlaubt. Ein Mobilfunkgerät muss zu schwachen Empfang anzeigen (Produktgruppe 52). | Fragen Sie, wie das Gerät bei Ihnen verbunden wird. |
| Notrufzentrale | Rund um die Uhr besetzt, jeden Tag. Der Anbieter darf eine fremde Zentrale beauftragen (§ 2 Abs. 12). | Fragen Sie, wer im Notfall abnimmt und wen die Zentrale schickt. |
| Schlüssel und Hilfe vor Ort | Nicht Teil der Kassenleistung. Die Mehrkostenerklärung nennt beides als mögliche Extras (Anlage 2). | Lassen Sie sich den Aufpreis schriftlich geben. |
| Laufzeit und Kündigung | Den Kassenanteil beenden Sie ohne Frist (§ 3 Abs. 4). Für Extras gilt der Vertrag des Anbieters. | Fragen Sie nach Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. |
| Präqualifizierung | Zertifikat nach § 126 SGB V für Hausnotrufsysteme, höchstens 5 Jahre gültig. Ohne Zertifikat kein Beitritt zum Vertrag. | Fragen Sie nach dem Zertifikat und seinem Ablaufdatum. |
| Abrechnung | Der Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab, nach deren Genehmigung (§§ 2 bis 4). | Fragen Sie, ob der Anbieter Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist. |
Der Anbieter muss das Gerät mindestens einmal pro Woche mit einem automatischen Testruf prüfen (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 9). Das Gerät selbst muss auch dann Alarm geben, wenn der Netzstrom ausfällt. Und der Funksender muss in Gebäuden mindestens 30 Meter weit reichen, im Freien 250 Meter. Das verlangt das Hilfsmittelverzeichnis für Geräte, die die Pflegekasse bezahlt.
Was zahlt die Pflegekasse beim Hausnotruf?
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse dem Anbieter 27,00 Euro netto im Monat, zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist. Das gilt seit 1. April 2026 nach Anlage 1 zum Hausnotrufvertrag des GKV-Spitzenverbands. Der Betrag gilt für jeden Anbieter, der einem der neuen Hausnotrufverträge beigetreten ist. Bis 31. Mai 2026 durften Anbieter noch zu alten Bedingungen versorgen (GKV-Spitzenverband, März 2026).
Die Pflegekasse zahlt, wenn die Voraussetzungen nach § 40 Abs. 1 SGB XI und dem Hilfsmittelverzeichnis erfüllt sind:
- Die Person hat einen Pflegegrad von 1 bis 5 und wird zu Hause gepflegt. Auch Pflegegrad 1 reicht (§ 28a SGB XI).
- Sie lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein. Oder sie lebt mit jemandem, der im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann.
- Im Notfall kann sie mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen.
- Wegen ihrer Krankheit oder ihres Pflegezustands kann jederzeit ein Notfall eintreten.
Beratung, Einweisung, Anschluss, Inbetriebnahme und Gerätetausch darf der Anbieter nicht gesondert berechnen (Hausnotrufvertrag, § 3 Abs. 5). Die Pflegekasse zahlt ab dem ersten Tag der Versorgung, frühestens ab dem Datum ihrer Genehmigung (§ 3 Abs. 2).
Im betreuten Wohnen zahlt die Pflegekasse grundsätzlich auch (§ 3 Abs. 3). Sind Sie beihilfeberechtigt und sozial pflegeversichert, zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Vertragsbetrags (§ 28 Abs. 2 SGB XI, Hausnotrufvertrag § 3 Abs. 6). Den Rest klären Sie mit Ihrer Beihilfestelle.
Sind Sie privat pflegeversichert, gilt der Vertrag der Pflegekassen nicht. Sie zahlen den Anbieter selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Pflegeversicherung ein. Sie erstattet einen gleich hohen Betrag wie die Leistung der Pflegekasse (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Fragen Sie vorher dort nach.
Wie Betrag und Antrag im Einzelnen laufen, zeigt der Ratgeber Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse 2026.
Gut zu wissenExtras wie Schlüsselhinterlegung, Hilfe vor Ort, Tagestaste oder Rauchmelder zahlen Sie selbst. Solche Mehrkosten darf der Anbieter nur verlangen, wenn Sie sie vorher schriftlich erklärt haben (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 7 und Anlage 2).
Welcher Hausnotruf passt zu Ihnen?
Die Grundausstattung ist eine Basisstation mit Funksender für die Wohnung. Nach einem Sturz kommt ein Sturzsensor dazu, für unterwegs ein mobiles Gerät mit GPS. Die Tabelle zeigt, welches Gerät zu welcher Lage passt und ob die Pflegekasse zahlt.
„Möglich“ heißt: Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Quelle: Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 52, Fortschreibung vom 30. Januar 2025, und § 40 Abs. 1 SGB XI. Stand: 26. September 2026.| Lage | Gerät | Zahlt die Pflegekasse? |
|---|
| Allein oder tagsüber lange allein, meist zu Hause | Basisstation mit Funksender | Mit Pflegegrad möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Lebt mit jemandem, der selbst keine Hilfe rufen kann | Basisstation mit Funksender | Mit Pflegegrad möglich, als Ausnahmefall in der Indikation von Produktart 52.40.01.1 |
| Sturz in den letzten 12 Monaten | Zusätzlich Sturzsensor | Als Zubehör bei erhöhter Sturzgefahr möglich (52.40.01.2) |
| Oft allein außer Haus | Zusätzlich mobiles Gerät mit GPS | Reines Mobilgerät in der Regel nein. Bei einem Kombigerät zahlen Sie den Aufpreis als Mehrkosten (§ 2 Abs. 7) |
| Demenz, draußen oft orientierungslos | GPS-Ortung mit Geozaun | Im Einzelfall (52.40.03.0) |
| Kein Festnetzanschluss | Basisstation mit Mobilfunk | Wie beim Basisgerät |
| Fast immer jemand da, der Hilfe rufen kann | Nach Bedarf | Meist nein |
| Kein Pflegegrad | Jedes Gerät | Nein, Sie zahlen den Preis des Anbieters |
Ein Sturzsensor meldet einen Sturz auch dann, wenn die Person den Knopf nicht mehr drückt. Mehr dazu im Ratgeber Hausnotruf mit Sturzerkennung. Mobile Geräte funktionieren nur, wo das Mobilfunknetz reicht. Welche es gibt, zeigt der Ratgeber Notruf für unterwegs mit GPS.
Mobile Geräte und Pflegekasse. Die Pflegekasse zahlt den Vertragsbetrag für einen Hausnotruf in der Wohnung, also Basisstation mit Funksender (Produktart 52.40.01.1). Ein reines Gerät für unterwegs zahlt sie in der Regel nicht. Übernimmt sie ein Kombigerät für Wohnung und unterwegs, zahlen Sie den Aufpreis als Mehrkosten. Dafür brauchen Sie Ihre schriftliche Erklärung (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 7 und Anlage 2).
Mit dem Bedarfsfinder beantworten Sie 6 Fragen zur Person. Sie sehen dann den passenden Gerätetyp, sinnvolle Zusatzfunktionen, den möglichen Kassenanteil und 5 Fragen für den Anbieter.
Was bedeutet Präqualifizierung beim Hausnotruf?
Präqualifizierung ist der Nachweis, dass ein Anbieter die Anforderungen an die Versorgung mit Hilfsmitteln erfüllt (§ 126 SGB V). Den Nachweis führt er mit einem Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle (§ 126 Abs. 1a SGB V). Das Zertifikat gilt höchstens 5 Jahre.
Für Hausnotrufe gilt der Versorgungsbereich „Hausnotrufsysteme“ im Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbands, Stand 28. April 2025. Dort stehen 2 Anforderungen an die Zentrale. Sie muss täglich 24 Stunden telefonisch mit qualifiziertem Personal erreichbar sein. Und sie muss auch bei Stromausfall funktionieren.
Wer dem Hausnotrufvertrag der Pflegekassen beitreten will, braucht dieses Zertifikat und ein Institutionskennzeichen. Das Institutionskennzeichen (IK) ist eine Nummer, unter der ein Anbieter mit den Kassen abrechnet. So steht es in den Fragen und Antworten des GKV-Spitzenverbands, Stand März 2026. Wie der Anbieter Sie berät, prüft die Präqualifizierung nicht. Das regelt der Hausnotrufvertrag in § 2 Abs. 6 und 7.
So prüfen Sie es: Fragen Sie den Anbieter nach dem Zertifikat und seinem Ablaufdatum. Ihre Pflegekasse sagt Ihnen, ob der Anbieter Vertragspartner ist. Ist er es nicht, zahlt die Pflegekasse nicht.
Was kosten die Anbieter laut eigener Website?
Für das Grundpaket nennen DRK und Malteser 27,00 Euro im Monat, die Johanniter ab 27,00 Euro. Das steht auf den Websites der Anbieter, abgerufen am 26. September 2026. Laut den Anbietern übernimmt die Pflegekasse dieses Grundpaket mit Genehmigung in der Regel ganz.
Preise im Monat ohne Kostenübernahme, so wie die Anbieter sie veröffentlichen. Quelle: Websites der Anbieter, Stand 26. September 2026. Keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich ist das schriftliche Angebot an Ihrem Wohnort.| Anbieter | Angabe auf der Website | Quelle, Stand |
|---|
| DRK | Basistarif 27,00 € im Monat. Ohne anerkannten Pflegegrad können die Kosten laut DRK abweichen. Erweiterte Pakete und Zusatzgeräte je nach Kreisverband. | drk.de, 26.09.2026 |
| Malteser | Grundsicherheit 27,00 €, Komplettsicherheit 60,40 €, Komplettsicherheit Plus 64,90 € im Monat. Mobilnotruf: Grundsicherheit 37,00 €, Komplettsicherheit 70,40 € im Monat. | malteser.de Kosten und Mobilnotruf, 26.09.2026 |
| Johanniter | Basis ab 27,00 €, Komfort ab 55,00 €, Premium ab 85,00 € im Monat. Preise regional verschieden. | johanniter.de, 26.09.2026 |
| ASB | Keine Preise auf der Bundesseite. Angebot je nach Region, Suche nach Postleitzahl. | asb.de, 26.09.2026 |
| Caritas | Keine bundesweiten Preise. Laut Caritas sind die Kosten „sehr unterschiedlich“. | caritas.de, 26.09.2026 |
| Vitakt | Vitakt-Basis 29,00 € Miete im Monat, nach Kostenzusage der Pflegekasse mehrkostenfrei. Braucht Festnetz oder Router. | vitakt.com, 26.09.2026 |
| Libify | libifyBasic regulär 32,13 € im Monat, mit Genehmigung laut Libify ganz übernommen. Mobilfunk, kein Festnetz nötig. | libify.com, 26.09.2026 |
DRK mobiler Notruf. Einen Preis für einen mobilen Notruf nennt drk.de nicht, Stand 26. September 2026. Erweiterte Pakete und Zusatzgeräte bieten laut drk.de die Kreisverbände an, je nach Region verschieden. Fragen Sie den Kreisverband an Ihrem Wohnort. Die Beratungsnummer des DRK ist laut drk.de 0 8000 365 000.
Malteser Mobilnotruf. Die Malteser nennen für ihren Mobilnotruf 37,00 Euro im Monat mit Grundsicherheit, 70,40 Euro mit Komplettsicherheit. Das steht auf malteser.de, abgerufen am 26. September 2026. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist laut Malteser nur im Einzelfall möglich.
Libify. Für libifyBasic nennt Libify regulär 32,13 Euro im Monat, laut libify.com, abgerufen am 26. September 2026. Das ist der Vertragsbetrag von 27,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. In einem Beitrag vom 31. März 2026 nennt Libify für libifyHome 41,68 Euro, für libifyMobil 2.0 44,68 Euro im Monat. Der Eigenanteil liegt dort bei 9,55 und 12,55 Euro. Eine Laufzeit und Kündigungsfrist fanden wir auf libify.com nicht.
Johanniter unterwegs. Die Johanniter bieten ein Gerät für zu Hause und unterwegs mit GPS und Sturzerkennung an. Es funktioniert laut johanniter.de nur mit ausreichender Netzabdeckung, Stand 26. September 2026.
Die Preise ohne Kostenübernahme sind nur bedingt vergleichbar. Die Pakete enthalten verschiedene Leistungen, und bei den Verbänden hängt der Preis oft von der Region ab. Vergleichen Sie deshalb 2 schriftliche Angebote für Ihren Wohnort.
Welche 5 Fallen gibt es beim Hausnotruf-Vertrag?
Fünf Fallen lassen sich vor der Unterschrift vermeiden, wenn Sie wissen, was der Vertrag der Pflegekassen regelt.
- Anbieter ohne Kassenvertrag. Ist der Anbieter nicht Vertragspartner Ihrer Pflegekasse, zahlt sie nichts. Fragen Sie vorher bei der Pflegekasse nach.
- Extras ohne Preis. Mehrkosten gelten nur mit Ihrer unterschriebenen Erklärung (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 7). Der Anbieter muss Ihnen auch das Angebot ohne Mehrkosten nennen.
- Anschluss vor der Genehmigung. Die Pflegekasse zahlt frühestens ab dem Tag in ihrer Genehmigung (§ 3 Abs. 2). Die Zeit davor zahlen Sie selbst.
- Gebühren für Anschluss oder Einweisung. Mit Kostenübernahme darf der Anbieter Beratung, Einweisung, Anschluss und Gerätetausch nicht extra berechnen (§ 3 Abs. 5).
- Kündigung zur falschen Zeit. Kündigen Sie beim Wechsel den alten Anbieter erst, wenn der neue Anschlusstermin feststeht. Sonst sind Sie zwischendurch ohne Notruf.
Wie kündigen oder wechseln Sie den Anbieter?
Den Teil, den die Pflegekasse zahlt, beenden Sie ohne Frist, für Extras gilt der Vertrag des Anbieters. Für den Kassenanteil genügt Ihre Erklärung, dass Sie die Versorgung nicht mehr wünschen (Hausnotrufvertrag, § 3 Abs. 4). Einen angefangenen Monat zahlt die Pflegekasse noch voll (§ 3 Abs. 2).
Für Extras und Selbstzahler nennen die Anbieter eigene Fristen. Die Malteser nennen laut malteser.de eine Frist von 1 Monat zum Monatsende. Bei Vitakt muss die Kündigung laut vitakt.com bis zum letzten Werktag des Monats eingehen. Der Vertrag endet dort erst, wenn alle Geräte zurück sind. Beides ist Stand 26. September 2026.
Beim Wechsel wählen Sie frei unter den Vertragspartnern Ihrer Pflegekasse. Der neue Anbieter stellt bei der Pflegekasse einen neuen Antrag, denn sie zahlt nur nach Genehmigung (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 4 und 8). Bei Kassenversorgung holt der alte Anbieter sein Gerät ab (§ 3 Abs. 4). Es bleibt sein Eigentum (Anlage 3).
Was tun bei Störung oder Stromausfall?
Bei einer Störung rufen Sie Ihren Anbieter an, denn er muss Mängel am Gerät unverzüglich und ohne Kosten beheben. So steht es im Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 11. Ausgenommen sind Mängel, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bis das Gerät wieder läuft, wählen Sie im Notfall die 112.
Liegt der Fehler an Telefon oder Internet, ist Ihr Telefonanbieter zuständig. Die Leitung gehört nicht zur Verantwortung des Hausnotruf-Anbieters (§ 2 Abs. 9). Ihren Anschluss zahlen Sie selbst (§ 2 Abs. 10).
Bei Stromausfall muss das Gerät laut Hilfsmittelverzeichnis weiter Alarm geben können. Hängt es aber am Router, kann die Verbindung fehlen, denn der Router braucht selbst Strom. Darüber muss der Anbieter Sie vor dem Anschluss aufklären (§ 2 Abs. 6). Verändern Sie den Router nur in Absprache mit dem Anbieter.
Vitakt. Eine eigene Störungsseite oder Störungsnummer fanden wir auf vitakt.com nicht, Stand 26. September 2026. Die Rufnummer auf der Website lautet 05971 934356. Vitakt-Basis arbeitet laut vitakt.com über Festnetz oder Router.
Was sagt die Stiftung Warentest zu Hausnotrufen?
Die Stiftung Warentest hat Hausnotrufdienste zuletzt 2018 getestet, in Heft test 8/2018, veröffentlicht am 23. August 2018. Getestet wurden 9 Dienste. Das Ergebnis lautete: „Kein Anbieter ist uneingeschränkt zu empfehlen. Die Gesamturteile reichen von befriedigend bis mangelhaft.“
Einen neueren Test haben wir bis 26. September 2026 nicht gefunden. Auch test.de nennt in einem Beitrag vom 18. September 2024 das Jahr 2018 als letzten Test. Seit 2018 haben sich Preise, Technik und der Vertrag mit den Pflegekassen geändert. Einzelurteile von damals nennen wir deshalb nicht.
Wie kommen Sie zum Hausnotruf?
Sie klären den Anspruch, holen Angebote ein, stellen den Antrag und lassen das Gerät anschließen. So läuft es mit Pflegegrad ab:
Zur Frist. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen. Beteiligt sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst, sind es 5 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag nach Fristablauf als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Das gilt nicht, solange noch kein Pflegegrad festgestellt ist. Es gilt auch nicht, wenn der Medizinische Dienst den Hausnotruf im Pflegegutachten empfohlen hat. Auch mit dieser Genehmigung versorgt Sie nur ein Vertragspartner der Pflegekasse. Ein selbst gekauftes Gerät erstattet sie nicht. So steht es im Gemeinsamen Rundschreiben vom 2. April 2026, Ziffern 1.1 und 9.1 zu § 40 SGB XI. Lehnt die Pflegekasse ab, haben Sie für den Widerspruch einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG).
Zum Antrag. Empfiehlt der Medizinische Dienst den Hausnotruf im Pflegegutachten, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Sprechen Sie ihn deshalb beim Begutachtungstermin an. Auch eine Pflegefachperson kann ihn empfehlen, etwa beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Dann entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 3 Wochen. Die Empfehlung darf beim Antrag höchstens 2 Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 und 7 SGB XI).
Zum Anschluss. Nach der Genehmigung muss der Anbieter das Gerät innerhalb von 1 Woche betriebsbereit bereitstellen. Voraussetzung ist, dass Ihr Telefon- oder Internetanschluss installiert ist und Ihr Datenblatt vorliegt (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 8). Füllen Sie das Datenblatt des Anbieters deshalb gleich aus. Bei der Einrichtung legen Sie fest, wen die Zentrale im Notfall verständigt.
Unser Angebot Hausnotruf über unser Hilfsmittelportal Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr, den Anspruch prüft sie im Einzelfall. Die Abrechnung läuft direkt zwischen unserem Versorgungspartner und Ihrer Pflegekasse. Die Basisstation verbindet sich über Mobilfunk, einen Festnetzanschluss brauchen Sie dafür nicht.
Hausnotruf beantragen → Welcher Hausnotruf-Anbieter ist der beste?
Einen besten Anbieter für alle gibt es nicht. Den Betrag der Pflegekasse regeln bundesweite Verträge, er ist für alle Anbieter gleich. Unterschiede liegen bei Extras, Hilfe vor Ort, Technik und Vertragsbedingungen. Prüfen Sie zuerst, ob der Anbieter Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist. Vergleichen Sie dann 2 Angebote schriftlich. Die Stiftung Warentest hat Hausnotrufdienste zuletzt 2018 getestet.
Was kostet ein mobiler Notruf beim DRK?
Einen bundesweiten Preis für einen mobilen Notruf nennt drk.de nicht, Stand 26. September 2026. Erweiterte Pakete und Zusatzgeräte bieten dort die DRK-Kreisverbände an, je nach Region verschieden. Fragen Sie deshalb den Kreisverband an Ihrem Wohnort nach Preis und Laufzeit. Ein reines Gerät für unterwegs zahlt die Pflegekasse in der Regel nicht. Zum Vergleich nennen die Malteser für ihren Mobilnotruf 37,00 Euro im Monat, Stand 26. September 2026.
Was kostet der Hausnotruf von Libify?
Für libifyBasic nennt Libify regulär 32,13 Euro im Monat, abgerufen am 26. September 2026. Mit Genehmigung übernimmt die Pflegekasse das laut Libify vollständig. Die 32,13 Euro sind der Vertragsbetrag von 27,00 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, Stand 1. April 2026. Für libifyHome und libifyMobil 2.0 nennt Libify am 31. März 2026 einen Eigenanteil von 9,55 und 12,55 Euro im Monat.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter präqualifiziert ist?
Fragen Sie den Anbieter nach seinem Präqualifizierungszertifikat für Hausnotrufsysteme und nach dessen Ablaufdatum. Ein Zertifikat gilt höchstens 5 Jahre (§ 126 Abs. 1a SGB V). Wer dem Hausnotrufvertrag der Pflegekassen beitreten will, braucht es laut GKV-Spitzenverband, Stand März 2026. Ihre Pflegekasse sagt Ihnen, welche Anbieter an Ihrem Wohnort Vertragspartner sind.
Was tun, wenn der Hausnotruf gestört ist?
Melden Sie die Störung Ihrem Anbieter. Mängel am Gerät und am Funksender muss er unverzüglich und ohne Kosten beheben (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 11). Ausgenommen sind Mängel, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Liegt der Fehler an Telefon oder Internet, ist Ihr Telefonanbieter zuständig. Bis alles wieder läuft, wählen Sie im Notfall die
112. Ob ein Anbieter heute eine Störung hat, veröffentlichen die Anbieter nach unserer Recherche nicht.
Brauche ich für den Hausnotruf einen Festnetzanschluss?
Nein, nicht unbedingt. Das Hilfsmittelverzeichnis lässt Geräte für Festnetz, Internet und Mobilfunk zu. Ein Mobilfunkgerät muss anzeigen, wenn der Empfang nicht reicht. Manche Geräte brauchen aber Festnetz oder Router, etwa Vitakt-Basis laut vitakt.com. Die Kosten für Ihren eigenen Telefon- oder Internetanschluss tragen Sie selbst (Hausnotrufvertrag, § 2 Abs. 10).
Kann ich den Hausnotruf-Anbieter wechseln?
Ja. Sie wählen frei unter allen Anbietern, die dem Hausnotrufvertrag beigetreten sind (§ 2 Abs. 5). Den Teil, den die Pflegekasse zahlt, beenden Sie ohne Frist, Ihre Erklärung genügt (§ 3 Abs. 4). Der neue Anbieter stellt einen neuen Antrag bei der Pflegekasse (§ 2 Abs. 4). Das Gerät holt der alte Anbieter ab (§ 3 Abs. 4). Kündigen Sie Extras erst, wenn der neue Anschlusstermin feststeht.
Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf auch im betreuten Wohnen?
Ja, grundsätzlich schon. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten auch für Bewohner einer betreuten Wohnanlage, in Höhe des Vertragsbetrags (Hausnotrufvertrag, § 3 Abs. 3). Voraussetzung ist, dass ein Vertragspartner der Pflegekassen den Hausnotruf zu den Vertragsbedingungen stellt. Im Pflegeheim zahlt sie keinen Hausnotruf, denn § 40 SGB XI gilt für die Pflege zu Hause.