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Widerspruch zum Pflegegrad

Bescheid erhalten und nicht einverstanden?

Mit einem Wider­spruch lassen Sie die Pflege­kasse ihre Entschei­dung noch einmal prüfen, wenn der Pflege­grad abgelehnt oder niedriger fest­ge­setzt wurde, als Sie erwartet haben. Unsere Pflege­beraterin schaut sich Ihren Fall aus pflege­fach­li­cher Sicht an und bereitet die Unter­lagen auf.

Pflegeberaterin
prüft Bescheid und Gutachten
Ihre Zustimmung
vor jeder Weiter­gabe an die Part­ner­kanzlei
kein Pflichttermin
Tele­fon­termin oder Rückruf auf Wunsch
Bevor Sie starten

Was Sie bereithalten.

Für die Prüfung brauchen wir den Bescheid der Pflege­kasse, das Gutachten des Medi­zi­ni­schen Dienstes und, wenn vorhanden, ein Pflege­tage­buch. Im Quiz fragen wir zuerst nach Ihrer Situation. Die Unter­lagen schicken Sie uns danach.

Das Gutachten liegt dem Bescheid nicht immer bei. Dann bitten Sie die Pflege­kasse darum.

FristFür einen Wider­spruch gilt in der Regel eine Frist von einem Monat ab Bekannt­gabe des Bescheids. Bitte halten Sie das Datum des Bescheids bereit. Die Wider­spruch­sfrist läuft unab­hängig von unserer Prüfung weiter.
So läuft es

Vier Schritte bis zur Partnerkanzlei.

Schritt 1

Sie machen Angaben

Im Quiz beant­worten Sie Fragen zum Bescheid, zur Begut­ach­tung und zum Pflege­alltag. Danach sehen Sie, wie es weiter­geht.

Schritt 2

Sie schicken die Unter­lagen

Per E-Mail bekommen Sie die Liste: Bescheid, Gutachten und Pflege­tage­buch. Fotos mit dem Handy reichen.

Schritt 3

Sichtung durch unsere Pflege­beraterin

Sie schaut aus pflege­fach­li­cher Sicht, ob der Bescheid zu Ihrem Pflege­alltag passt, und meldet sich bei Ihnen.

Schritt 4

Übergabe an die Part­ner­kanzlei

Nur mit Ihrer geson­derten Zustim­mung. Die Part­ner­kanzlei vertritt Sie, legt den Wider­spruch ein und begründet ihn.

Aus pflegefachlicher Sicht

Was unsere Pflegeberaterin prüft

  • Ob der Bescheid zu dem Pflege­alltag passt, den Sie jeden Tag erleben.
  • Ob das Gutachten die Einschrän­kungen erfasst, die im Alltag auffallen.
  • Wie der Alltag in den sechs Bereichen der Begut­ach­tung aussieht: Mobilität, Verstän­di­gung und Orien­tie­rung, Verhalten und Stimmung, Selbst­ver­sor­gung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Gestal­tung des Alltags und soziale Kontakte.
  • Was das Pflege­tage­buch zeigt. Die Gutach­terin oder der Gutachter sieht den Alltag nur für kurze Zeit. Das Tagebuch zeigt, wie es an anderen Tagen aussieht.
  • Ob ärztliche Unter­lagen wie Diagnosen, Kranken­haus­berichte oder ein Medi­ka­men­ten­plan den Bedarf belegen.

Wir prüfen aus pflege­fach­li­cher Sicht und erbringen keine Rechts­be­ra­tung. Die recht­liche Bewertung liegt bei der Part­ner­kanzlei. Wir prüfen Bescheide zum Pflege­grad. Bescheide zu Hilfs­mitteln oder zur Verhin­de­rungs­pflege gehören nicht dazu.

An unsere Part­ner­kanzlei geben wir Ihre Angaben und Unter­lagen nur weiter, wenn Sie dem gesondert und ausdrück­lich zustimmen.

Warum die Frist zählt

Was der Widerspruch bewirkt.

Mit einem Wider­spruch muss die Pflege­kasse ihre Entschei­dung erneut prüfen. Dazu holt sie in der Regel eine erneute Begut­ach­tung ein, meist durch eine andere Gutach­terin oder einen anderen Gutachter.

Ohne frist­ge­rechten Wider­spruch wird der Bescheid bestands­kräftig. Dann bleiben ein Über­prü­fungs­an­trag oder ein neuer Antrag.

Frist­ge­recht ist deshalb der entschei­dende Punkt. Die Wider­spruch­sfrist läuft unab­hängig von unserer Prüfung weiter.

Kosten

Wer die Kosten trägt.

Mit Rechts­schutz

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, fragt die Part­ner­kanzlei vor Mandats­be­ginn dort die Kosten­über­nahme an.

Bei Erfolg

Pflege­kasse

Hat der Wider­spruch Erfolg, erstattet die Pflege­kasse die notwen­digen Kosten des Verfah­rens, § 63 SGB X.

Ansonsten

Pflege­kompass

In allen anderen Fällen übernimmt Pflege­kompass die Kosten des Wider­spruch­sver­fah­rens.

Ihre KostenFür Sie entstehen keine Kosten, wenn unsere Pflege­beraterin entscheidet, Ihren Fall weiter­zu­ver­folgen. Die Prüfung Ihrer Unter­lagen ist immer kosten­frei.
Handbuch

Gutachten nicht verstanden?

Das Gutachten des Medi­zi­ni­schen Dienstes ist die Grundlage des Bescheids. Unsere Pflege­beraterin hat ein Handbuch geschrieben, das Seite für Seite erklärt, was darin steht und worauf es ankommt. Zum Ausdru­cken und Mitlesen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Ist das eine Rechts­be­ra­tung?
Nein. Unsere Pflege­beraterin prüft Ihren Fall aus pflege­fach­li­cher Sicht. Die recht­liche Bewertung liegt bei der Part­ner­kanzlei. Sie vertritt Sie, legt den Wider­spruch ein und begründet ihn.
Was kostet mich die Prüfung?
Die Prüfung Ihrer Unter­lagen ist immer kosten­frei. Für Sie entstehen keine Kosten, wenn unsere Pflege­beraterin entscheidet, Ihren Fall weiter­zu­ver­folgen. Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, fragt die Part­ner­kanzlei vor Mandats­be­ginn dort die Kosten­über­nahme an. Hat der Wider­spruch Erfolg, erstattet die Pflege­kasse die notwen­digen Kosten des Verfah­rens, § 63 SGB X. In allen anderen Fällen übernimmt Pflege­kompass die Kosten des Wider­spruch­sver­fah­rens.
Läuft meine Frist noch?
Für einen Wider­spruch gilt in der Regel eine Frist von einem Monat ab Bekannt­gabe des Bescheids. Bitte halten Sie das Datum des Bescheids bereit. Die Frist läuft unab­hängig von unserer Prüfung weiter. Im Zweifel rechnen Sie früher.
Wird mein Wider­spruch Erfolg haben?
Ein Ergebnis können wir nicht zusagen. Unsere Pflege­beraterin schaut, ob der Bescheid zu Ihrem Pflege­alltag passt. Die recht­liche Bewertung liegt bei der Part­ner­kanzlei.
Was passiert, wenn ich das Gutachten nicht verstehe?
Dann senden wir Ihnen zuerst unser Handbuch „Wie lese ich den MD-Bescheid“. Es erklärt Seite für Seite, was im Gutachten steht und worauf es ankommt. Danach können Sie Ihren Fall prüfen lassen. Die Wider­spruch­sfrist läuft unab­hängig davon weiter. Ist Ihre Frist knapp oder schon vorbei, prüfen wir Ihren Fall gleich weiter und senden Ihnen das Handbuch zusätz­lich.
Was passiert, wenn unsere Pflege­beraterin den Fall nicht weiter­ver­folgt?
Dann bekommen Sie die Begrün­dung per E-Mail. Darin stehen auch Hinweise, was Sie als Nächstes tun können, zum Beispiel mit unserem Handbuch oder der kosten­freien Pflege­beratung. Wenn Sie später einen neuen Antrag stellen möchten, unter­stützen wir Sie gerne dabei.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Pflege­kasse hat für ihre Entschei­dung keine feste Frist. Eine Gesamt­dauer können wir Ihnen deshalb nicht nennen.
Muss ich tele­fo­nieren?
Kein Termin ist Pflicht. Im Quiz wählen Sie, ob Sie einen Tele­fon­termin buchen, sich zurück­rufen lassen oder nur schrift­lich mit uns sprechen. In manchen Fällen möchte unsere Pflege­beraterin vor der Prüfung kurz mit Ihnen tele­fo­nieren.
Wir sind privat versi­chert. Geht das trotzdem?
Für privat Versi­cherte gilt ein anderes Verfahren. Diesen Wider­spruch bieten wir derzeit nicht an.
Was passiert mit unseren Gesund­heits­daten?
Wir verar­beiten Ihre Angaben nur mit Ihrer Einwil­li­gung und nur, um den Fall zu prüfen. An die Part­ner­kanzlei gehen sie nur mit Ihrer geson­derten Zustim­mung. Ohne Ihre Erlaubnis schicken wir keine Gesund­heits­daten per WhatsApp. Der News­letter-Dienst bekommt nur Ihre E-Mail-Adresse. Fragen beant­worten wir unter datenschutz@pflegekompassmagazin.de.

Ihren Fall prüfen lassen.

Ein paar Fragen zu Ihrer Situation. Danach sagen wir Ihnen, wie es weiter­geht.