Bescheid erhalten und nicht einverstanden?
Mit einem Widerspruch lassen Sie die Pflegekasse ihre Entscheidung noch einmal prüfen, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder niedriger festgesetzt wurde, als Sie erwartet haben. Unsere Pflegeberaterin schaut sich Ihren Fall aus pflegefachlicher Sicht an und bereitet die Unterlagen auf.
prüft Bescheid und Gutachten
vor jeder Weitergabe an die Partnerkanzlei
Telefontermin oder Rückruf auf Wunsch

Was Sie bereithalten.
Für die Prüfung brauchen wir den Bescheid der Pflegekasse, das Gutachten des Medizinischen Dienstes und, wenn vorhanden, ein Pflegetagebuch. Im Quiz fragen wir zuerst nach Ihrer Situation. Die Unterlagen schicken Sie uns danach.
Das Gutachten liegt dem Bescheid nicht immer bei. Dann bitten Sie die Pflegekasse darum.

Vier Schritte bis zur Partnerkanzlei.

Sie machen Angaben
Im Quiz beantworten Sie Fragen zum Bescheid, zur Begutachtung und zum Pflegealltag. Danach sehen Sie, wie es weitergeht.

Sie schicken die Unterlagen
Per E-Mail bekommen Sie die Liste: Bescheid, Gutachten und Pflegetagebuch. Fotos mit dem Handy reichen.

Sichtung durch unsere Pflegeberaterin
Sie schaut aus pflegefachlicher Sicht, ob der Bescheid zu Ihrem Pflegealltag passt, und meldet sich bei Ihnen.

Übergabe an die Partnerkanzlei
Nur mit Ihrer gesonderten Zustimmung. Die Partnerkanzlei vertritt Sie, legt den Widerspruch ein und begründet ihn.
Was unsere Pflegeberaterin prüft
- Ob der Bescheid zu dem Pflegealltag passt, den Sie jeden Tag erleben.
- Ob das Gutachten die Einschränkungen erfasst, die im Alltag auffallen.
- Wie der Alltag in den sechs Bereichen der Begutachtung aussieht: Mobilität, Verständigung und Orientierung, Verhalten und Stimmung, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.
- Was das Pflegetagebuch zeigt. Die Gutachterin oder der Gutachter sieht den Alltag nur für kurze Zeit. Das Tagebuch zeigt, wie es an anderen Tagen aussieht.
- Ob ärztliche Unterlagen wie Diagnosen, Krankenhausberichte oder ein Medikamentenplan den Bedarf belegen.
Wir prüfen aus pflegefachlicher Sicht und erbringen keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung liegt bei der Partnerkanzlei. Wir prüfen Bescheide zum Pflegegrad. Bescheide zu Hilfsmitteln oder zur Verhinderungspflege gehören nicht dazu.
An unsere Partnerkanzlei geben wir Ihre Angaben und Unterlagen nur weiter, wenn Sie dem gesondert und ausdrücklich zustimmen.


Was der Widerspruch bewirkt.
Mit einem Widerspruch muss die Pflegekasse ihre Entscheidung erneut prüfen. Dazu holt sie in der Regel eine erneute Begutachtung ein, meist durch eine andere Gutachterin oder einen anderen Gutachter.
Ohne fristgerechten Widerspruch wird der Bescheid bestandskräftig. Dann bleiben ein Überprüfungsantrag oder ein neuer Antrag.
Fristgerecht ist deshalb der entscheidende Punkt. Die Widerspruchsfrist läuft unabhängig von unserer Prüfung weiter.
Wer die Kosten trägt.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragt die Partnerkanzlei vor Mandatsbeginn dort die Kostenübernahme an.
Pflegekasse
Hat der Widerspruch Erfolg, erstattet die Pflegekasse die notwendigen Kosten des Verfahrens, § 63 SGB X.
Pflegekompass
In allen anderen Fällen übernimmt Pflegekompass die Kosten des Widerspruchsverfahrens.
Gutachten nicht verstanden?
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist die Grundlage des Bescheids. Unsere Pflegeberaterin hat ein Handbuch geschrieben, das Seite für Seite erklärt, was darin steht und worauf es ankommt. Zum Ausdrucken und Mitlesen.

Häufige Fragen
Ist das eine Rechtsberatung?
Was kostet mich die Prüfung?
Läuft meine Frist noch?
Wird mein Widerspruch Erfolg haben?
Was passiert, wenn ich das Gutachten nicht verstehe?
Was passiert, wenn unsere Pflegeberaterin den Fall nicht weiterverfolgt?
Wie lange dauert das Verfahren?
Muss ich telefonieren?
Wir sind privat versichert. Geht das trotzdem?
Was passiert mit unseren Gesundheitsdaten?
Ihren Fall prüfen lassen.
Ein paar Fragen zu Ihrer Situation. Danach sagen wir Ihnen, wie es weitergeht.
