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Ratgeber Pflege­grad

Pflege­grad 2 2026: Voraus­set­zungen, Punkte und Leis­tungen

Ihr Ange­hö­riger bekommt Pflege­grad 2, wenn der Medi­zi­ni­sche Dienst bei der Begut­ach­tung 27 bis unter 47,5 Punkte fest­stellt. Die Pflege­kasse zahlt dann 347 Euro Pflege­geld im Monat oder Sach­leistungen für einen Pflege­dienst bis zu 796 Euro.
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 13.07.2026, Lesezeit 14 Minuten
Pflegegrad 2 Voraussetzungen: Seniorin und Tochter besprechen Pflegeunterlagen im Wohnzimmer
Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen gemeinsam verstehen, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Pflegegrad 2 erhalten Sie mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Das entspricht einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nach § 15 SGB XI.

  • NBA-Punkte: 27 bis unter 47,5 (6 Module, Selbstversorgung zählt 40 %)
  • Pflegegeld: 347 Euro im Monat (§ 37 SGB XI)
  • Pflegesachleistungen: 796 Euro im Monat (§ 36 SGB XI)
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr (gemeinsamer Topf)
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro im Monat ohne Zuzahlung, Pflegebox ab Pflegegrad 1

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Trotzdem wissen viele Betroffene und Angehörige nicht, welche Voraussetzungen genau gelten und wie die Begutachtung abläuft.

Den Pflegegrad bestimmt das NBA-Punktesystem: sechs Module, unterschiedlich gewichtet, Pflegegrad 2 ab 27 Punkten. Unten stehen die typischen Einschränkungen, alle Leistungen mit Beträgen und eine Anleitung für den Antrag.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die betroffene Person kann viele Dinge im Alltag noch selbst erledigen, braucht aber regelmäßig Unterstützung, vor allem bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Haushaltsführung.

Typische Einschränkungen bei Pflegegrad 2

Im Alltag zeigt sich Pflegegrad 2 oft so:

  • Körperpflege: Hilfe beim Duschen oder Baden nötig, Waschen des Unterkörpers fällt schwer
  • Ankleiden: Knöpfe, Reißverschlüsse und Schuhe binden werden zum Problem
  • Mobilität: Aufstehen vom Stuhl oder Bett gelingt nicht mehr allein, Treppensteigen nur mit Festhalten
  • Ernährung: Mahlzeiten zubereiten ist eingeschränkt, Essen und Trinken meist noch selbstständig
  • Medikamente: Erinnerung an die Einnahme nötig, Arztbesuche nur in Begleitung
  • Alltagsgestaltung: Tagesablauf ohne Anstoß unstrukturiert, soziale Kontakte gehen zurück

Wichtig: Nicht jede Einschränkung muss vorliegen. Die Gutachter bewerten die Gesamtsituation in sechs Modulen. Entscheidend ist die Summe der Punkte, nicht einzelne Defizite.

Voraussetzungen: So viele Punkte brauchen Sie

Seit 2017 werden Pflegegrade über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) vergeben. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen). Die Einzelbewertungen ergeben eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100.

PflegegradNBA-PunkteBeeinträchtigung
Pflegegrad 112,5 bis unter 27Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 470 bis unter 90Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590 bis 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Für Pflegegrad 2 benötigen Sie also mindestens 27 Punkte, aber weniger als 47,5. Die vollständige Pflegegrad-Tabelle 2026 mit allen Stufen finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Ältere Person steigt vorsichtig eine Treppe hinauf und hält sich am Geländer fest: Mobilität bei Pflegegrad 2
Eingeschränkte Mobilität beim Treppensteigen, ein typisches Kriterium für Pflegegrad 2, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Die 6 Module des NBA im Detail

Die sechs Module erfassen unterschiedliche Lebensbereiche. Jedes Modul fließt mit einer festen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein. Das Modul Selbstversorgung hat mit 40 Prozent den größten Einfluss.

ModulGewichtungWas wird geprüft?
1. Mobilität10 %Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %*Orientierung zu Ort/Zeit/Person, Entscheidungen treffen, Gespräche führen, Risiken erkennen
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %*Nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Wahnvorstellungen, Abwehr von Pflege
4. Selbstversorgung40 %Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen/Trinken, Toilettenbenutzung
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 %Medikamente einnehmen, Blutzucker messen, Verbandswechsel, Arztbesuche
6. Gestaltung des Alltagslebens15 %Tagesablauf planen, Ruhe/Schlaf, soziale Kontakte, Hobbys

* Von den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit dem höheren Wert in die Gesamtbewertung ein. Die Gewichtungen ergeben zusammen 100 %.

Warum Selbstversorgung so entscheidend ist

Mit 40 Prozent Gewichtung ist das Modul Selbstversorgung der wichtigste Faktor für Ihren Pflegegrad. Wer hier viele Punkte sammelt, etwa weil Hilfe beim Waschen, Anziehen und bei der Toilettenbenutzung nötig ist, erreicht eher die Schwelle von 27 Punkten für Pflegegrad 2.

Umgekehrt: Wenn Sie vor allem kognitive Einschränkungen haben (Modul 2/3), aber sich noch weitgehend selbst versorgen können, kann es bei Pflegegrad 1 bleiben.

Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Notieren Sie über 2 bis 3 Wochen, wobei Sie täglich Hilfe brauchen und wie lange diese dauert. Das hilft dem Gutachter, Ihre Situation realistisch einzuschätzen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen deutlich mehr Leistungen zu als bei Pflegegrad 1. Die folgende Tabelle zeigt alle Ansprüche mit den aktuellen Beträgen für 2026:

LeistungBetragZeitraum
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)347 €pro Monat
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)796 €pro Monat
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €pro Monat
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)721 €pro Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)3.539 €pro Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI)42 €pro Monat
Hausnotruf (Zuschuss Pflegekasse)27 €pro Monat
Wohnraumanpassung (§ 40 SGB XI)bis 4.180 €pro Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (§ 40b SGB XI)53 €pro Monat

Beispielrechnung mit den Beträgen aus der Tabelle: Pflegesachleistungen (12 × 796 €), Tages- und Nachtpflege (12 × 721 €), Entlastungsbetrag (12 × 131 €), der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (12 × 42 €) ergeben zusammen 23.819 Euro im Jahr, wenn alle diese Ansprüche voll genutzt werden. In der Praxis schöpfen nur wenige Familien das vollständig aus.

Pflegegeld oder Sachleistungen?

Sie haben die Wahl: 347 Euro Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder 796 Euro Sachleistungen für einen professionellen Pflegedienst. Über die Kombinationsleistung können Sie beide Varianten anteilig nutzen.

Wichtig: Die 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen schon ab Pflegegrad 1 zu, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr. Die Pflegekasse zahlt, Sie zahlen nichts. Viele Familien vergessen diesen Anspruch.

Angehörige hilft älterer Mutter beim Anziehen einer Jacke: Selbstversorgung bei Pflegegrad 2
Hilfe bei der Selbstversorgung, Anziehen als tägliche Unterstützung bei Pflegegrad 2, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Pflegegrad 2 beantragen: So gehen Sie vor

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder von Pflegegrad 1 höhergestuft werden möchten, beginnt alles mit einem Antrag bei der Pflegekasse. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie einen formlosen Antrag. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Ein Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Notieren Sie das Datum, es zählt für den Leistungsbeginn.

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft die sechs NBA-Module. Bereiten Sie sich vor:

  • Pflegetagebuch führen (mindestens 2 Wochen)
  • Arztberichte und Medikamentenliste bereithalten
  • Angehörige beim Termin dabei haben
  • Situation ehrlich schildern, nicht beschönigen

Schritt 3: Bescheid erhalten

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei Bewilligung von Pflegegrad 2 wird das Pflegegeld ab dem Antragsmonat gezahlt, rückwirkend.

Schritt 4: Widerspruch bei Ablehnung

Wird Ihr Antrag abgelehnt oder ein niedrigerer Pflegegrad bewilligt, können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Holen Sie sich Unterstützung beim Pflegestützpunkt, der Verbraucherzentrale oder über unsere Expertensuche.

Unterschied Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2

Der Sprung von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2 ist der größte Leistungssprung im System. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen, nur den Entlastungsbetrag. Mit Pflegegrad 2 öffnet sich das volle Leistungsspektrum.

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2
NBA-Punkte12,5 bis unter 2727 bis unter 47,5
BeeinträchtigungGeringErheblich
Pflegegeldentfällt347 € im Monat
Sachleistungenentfällt796 € im Monat
Entlastungsbetrag131 € im Monat131 € im Monat
Verhinderungs-/Kurzzeitpflegeentfällt3.539 € im Jahr
Tages-/Nachtpflegeentfällt721 € im Monat
Pflegehilfsmittel42 € im Monat42 € im Monat
Hausnotruf-Zuschuss27 € im Monat27 € im Monat
BeratungspflichtFreiwilligHalbjährlich

Wenn Sie aktuell Pflegegrad 1 haben und sich Ihre Situation verschlechtert, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Der Ablauf ist der gleiche wie beim Erstantrag. Detaillierte Infos zum Pflegegeld nach Pflegegrad finden Sie in unserem Überblicksartikel.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 benötigen Sie zwischen 27 und unter 47,5 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Diese Punktzahl entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Punkte werden in sechs Modulen ermittelt, wobei Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro pro Monat (§ 37 SGB XI). Der Betrag gilt seit der Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 und bleibt 2026 unverändert. Das Pflegegeld ist steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung (12,5 bis unter 27 Punkte) und gewährt unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, aber kein Pflegegeld. Pflegegrad 2 bedeutet erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte) und berechtigt zusätzlich zu 347 Euro Pflegegeld, 796 Euro Sachleistungen und weiteren Leistungen wie Verhinderungspflege.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich zu: 347 Euro Pflegegeld, 796 Euro Pflegesachleistungen, 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro Pflegehilfsmittel, 27 Euro Hausnotruf-Zuschuss und 53 Euro für digitale Pflegeanwendungen. Jährlich kommen 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu.

Welches Modul zählt bei der Begutachtung am meisten?

Das Modul Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Es umfasst Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken. Danach folgen Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 Prozent) und Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent).

Wie läuft die Begutachtung für Pflegegrad 2 ab?

Nach Ihrem Antrag bei der Pflegekasse kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen nach Hause. Er prüft sechs Lebensbereiche (Module) und vergibt Punkte. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Unser Ratgeber zum Pflegegrad beantragen erklärt den Ablauf im Detail.

Zusammenfassung

Pflegegrad 2 erhalten Sie mit 27 bis unter 47,5 NBA-Punkten. Die Begutachtung umfasst sechs Module, wobei Selbstversorgung (40 %) den größten Einfluss hat. Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Sachleistungen und zahlreiche weitere Leistungen zu, in unserer Beispielrechnung bei voller Nutzung zusammen 23.819 Euro im Jahr.

Quellen und Hinweise

  • § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (NBA-Punktesystem)
  • § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  • § 36 SGB XI, Pflegesachleistungen
  • § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
  • § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Stand: 2026)
  • Medizinischer Dienst: Begutachtungsrichtlinien und NBA-Module (Stand: April 2026)

Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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