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Ratgeber Entlastungs­betrag

Entlastungs­betrag bei Pflege­grad 2: wofür die 131 Euro reichen

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. Er wird gegen Rechnung erstattet: für Tagespflege, Kurzzeitpflege, anerkannte Alltagshilfen und Betreuung durch den Pflegedienst, nicht für Körperpflege. Nicht genutztes Geld sammelt sich an, bis zu 1.572 Euro im Jahr (Stand: 18.10.2026).

Pflegegrad 2 ist für viele Familien der Einstieg in die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegeld und Pflegedienst sind meist schnell geregelt, der Entlastungsbetrag bleibt dagegen oft liegen. Diese Seite zeigt, was die 131 Euro bei Pflegegrad 2 bezahlen, was nicht, und wie Sie mit der Umwandlung der Sachleistung mehr Hilfe im Alltag finanzieren. Die Grundlagen für alle Pflegegrade erklärt die Themenseite Entlastungsbetrag.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?

Der Entlastungsbetrag beträgt bei Pflegegrad 2 wie in allen Pflegegraden bis zu 131 Euro im Monat, im Jahr also bis zu 1.572 Euro (§ 45b SGB XI). Er steht neben den anderen Leistungen und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Leistung bei Pflegegrad 2Betrag 2026Rechtsgrundlage
Entlastungsbetragbis 131 € im Monat, bis 1.572 € im Jahr§ 45b SGB XI
Pflegegeld347 € im Monat§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (Pflegedienst)bis 796 € im Monat§ 36 SGB XI
davon umwandelbar für Alltagshilfenbis 318,40 € im Monat (40 %)§ 45a Abs. 4 SGB XI
Tages- und Nachtpflegebis 721 € im Monat§ 41 SGB XI
Kurzzeit- und Verhinderungspflegebis 3.539 € im Jahr, gemeinsam§ 42a SGB XI

Quelle: §§ 36, 37, 41, 42a, 45a, 45b SGB XI. Stand: 18.10.2026.

Einen Antrag auf den Entlastungsbetrag brauchen Sie nicht. Der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad, wenn Sie zu Hause gepflegt werden (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch. Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2 gelten, steht im Ratgeber Pflegegrad 2 Voraussetzungen.

Wie viel Budget für Entlastung und Vertretung ist noch offen?

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Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 einsetzen?

Bei Pflegegrad 2 gilt der Entlastungsbetrag für vier Arten von Leistungen, aber nur von zugelassenen oder nach Landesrecht anerkannten Anbietern. Der wichtigste Unterschied zu Pflegegrad 1: Körperpflege durch den Pflegedienst ist ausgeschlossen.

LeistungBei Pflegegrad 2 möglich?Hinweis
Tages- oder Nachtpflegejaetwa für den Eigenanteil an Verpflegung und Investitionskosten
Kurzzeitpflegejaetwa für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
Pflegedienst: Betreuung, Hilfe im HaushaltjaDienst mit Zulassung durch die Pflegekassen
Pflegedienst: Waschen, Anziehen, Essen, ToilettengangneinBereich Selbstversorgung, ab Pflegegrad 2 ausgeschlossen
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im AlltagjaHaushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen
Nachbarin oder Angehörige ohne Anerkennungneinnur mit Anerkennung nach Landesrecht
Auszahlung als Geldneinnur Erstattung gegen Rechnung

Quelle: § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI. Stand: 18.10.2026.

Typisch bei Pflegegrad 2 ist eine Haushaltshilfe alle ein bis zwei Wochen, eine stundenweise Betreuung, damit die pflegende Tochter einen Nachmittag frei hat, oder ein Tag in der Woche in der Tagespflege. Die Preise anerkannter Angebote unterscheiden sich nach Bundesland und Anbieter. Welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt, steht in der Leistungs- und Preisvergleichsliste, die Ihnen die Pflegekasse auf Anfrage schickt (§ 7 Abs. 3 SGB XI).

Praktische Beispiele für alle Pflegegrade zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag einsetzen. Einen Überblick über Haushaltshilfen und Alltagsbegleitung gibt die Seite Alltagshilfe.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie nach heutigem Recht noch im folgenden Kalenderhalbjahr einsetzen, also bis zum 30.06. des Folgejahres (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI).

Das Ansparen lohnt sich vor allem für größere Ausgaben. Ein Beispiel: Ein Mann mit Pflegegrad 2 nutzt den Entlastungsbetrag von Januar bis Mai nicht. Im Juni hat er 786 Euro Guthaben, sechs Monate zu je 131 Euro. Damit kann er den Eigenanteil einer zweiwöchigen Kurzzeitpflege ganz oder teilweise bezahlen, während seine Frau eine Kur macht.

Behalten Sie das Guthaben im Blick, denn die Pflegekasse meldet sich nicht von selbst, wenn Beträge verfallen. Fragen Sie einmal im Jahr nach dem Stand.

Für Restbeträge aus 2026 gibt es eine Unsicherheit: Der Regierungsentwurf für 2027 sieht kein Ansparen mehr vor (§ 45b Abs. 1 SGB XI-E), und eine Übergangsregel für Guthaben aus 2026 enthält er nicht. Ob diese Beträge im ersten Halbjahr 2027 noch genutzt werden können, ist deshalb offen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, bevor Sie größere Beträge ins nächste Jahr schieben.

Wie funktioniert die Umwandlung der Sachleistung bei Pflegegrad 2?

Reicht der Entlastungsbetrag nicht, können Sie bei Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, das sind bis zu 318,40 Euro im Monat (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das geht nur, soweit der Pflegedienst diesen Teil der Sachleistung im Monat nicht schon verbraucht hat.

Die Umwandlung ist kein zusätzliches Geld. Der umgewandelte Betrag zählt wie eine genutzte Sachleistung, und das Pflegegeld sinkt im selben Verhältnis, wie bei der Kombinationsleistung. Einen eigenen Antrag brauchen Sie nicht; die Erstattung läuft gegen Rechnung (§ 45a Abs. 4 Satz 3, 4 und 6 SGB XI). Entlastungsbetrag und Umwandlung können Sie unabhängig voneinander nutzen (§ 45a Abs. 4 Satz 9 SGB XI). Meist ist es günstiger, zuerst den Entlastungsbetrag einzusetzen, weil er das Pflegegeld nicht mindert.

Ein Rechenbeispiel mit einem angenommenen Preis: Eine Frau mit Pflegegrad 2 wird von ihrer Tochter gepflegt und bekommt 347 Euro Pflegegeld. Eine anerkannte Haushaltshilfe kostet sie im Monat 250 Euro.

RechenschrittBetrag im Monat
Rechnung der Haushaltshilfe (Annahme)250,00 €
davon aus dem Entlastungsbetrag131,00 €
Rest über die Umwandlung der Sachleistung119,00 €
Anteil an der Sachleistung von 796 €14,95 %
Pflegegeld danach (347 € minus 14,95 %)295,12 €
Pflegegeld weniger als vorher51,88 €

Quelle: §§ 36, 37, 38, 45a Abs. 4, 45b SGB XI, eigene Rechnung mit angenommenem Preis der Haushaltshilfe. Stand: 18.10.2026.

Ohne Umwandlung müsste die Familie die 119 Euro selbst zahlen. Mit Umwandlung verzichtet sie stattdessen auf knapp 52 Euro Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 kostet jeder umgewandelte Euro also rund 44 Cent Pflegegeld, weil das Pflegegeld 43,6 Prozent der Sachleistung beträgt. Ihre eigene Kombination rechnen Sie mit dem Kombinationsleistung-Rechner nach; Einzelheiten zum Pflegegeld stehen im Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 2.

Wie rechne ich den Entlastungsbetrag ab?

Sie reichen die Rechnung des Anbieters bei der Pflegekasse ein, und die Kasse erstattet den Betrag, soweit Ihr Guthaben reicht. Manche Anbieter bieten an, direkt mit der Kasse abzurechnen; dafür unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob sie das akzeptiert.

Auf der Rechnung muss erkennbar sein, zu welcher Art von Leistung sie gehört, also Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienst oder Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Bewahren Sie Kopien auf. Wer beihilfeberechtigt ist, bekommt den Betrag anteilig von Pflegekasse und Beihilfestelle.

Wann gilt der Entlastungsbetrag nicht?

In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse nicht oder nur eingeschränkt:

  • Körperpflege durch den Pflegedienst: ab Pflegegrad 2 ausgeschlossen. Hilfe beim Duschen läuft über die Sachleistung.
  • Anbieter ohne Anerkennung: Eine Reinigungsfirma oder Nachbarin ohne Anerkennung nach Landesrecht kann nicht abrechnen. Ob und unter welchen Bedingungen Einzelhelfer zugelassen werden, regelt jedes Bundesland selbst; nahe Verwandte sind dabei oft ausgeschlossen. Einzelheiten stehen im Ratgeber Entlastungsbetrag für Privatpersonen.
  • Pflegeheim: Bei vollstationärer Pflege gibt es keinen Entlastungsbetrag.
  • Rechnungen aus verfallenen Zeiträumen: Guthaben, das über den 30.06. des Folgejahres hinaus nicht genutzt wurde, ist verloren.

Wo Sie einen anerkannten Anbieter finden, weiß der Pflegestützpunkt; die Adresse zeigt der Ratgeber Pflegestützpunkte finden.

Was sich ab 2027 ändern soll

Bis 31.12.2026 gelten die Regeln oben: bis zu 131 Euro im Monat und die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistung. Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 soll der Entlastungsbetrag ab 01.01.2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden (§ 45b SGB XI-E). Für Pflegegrad 2 sind diese Punkte geplant, noch nicht beschlossen:

  • Höhe: bis zu 175 Euro im Monat ab dem 25. Geburtstag, bis zu 300 Euro vor dem 25. Geburtstag (§ 45b Abs. 1 SGB XI-E).
  • Zweck: nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI-E), nicht mehr für Pflegedienst, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Erstattet wird gegen Beleg, ohne vorherigen Antrag.
  • Ansparen: im Entwurf nicht mehr vorgesehen; eine Übergangsregel für Restbeträge aus 2026 fehlt.
  • Umwandlung: Die Umwandlung von 40 Prozent der Sachleistung soll entfallen (§ 45a SGB XI-E ohne bisherigen Abs. 4).
  • Nachbarschaftshilfe: Einzelhelfende sollen künftig von den Pflegekassen anerkannt werden; bis zu deren Richtlinien, spätestens 01.01.2028, gilt das bisherige Landesrecht (§ 45a Abs. 4 SGB XI-E).
  • Pflegegeld: Es soll weiter Pflegegeld heißen und im Umfang eines Entlastungsbudgets von 380 Euro bei Pflegegrad 2 gezahlt werden (§ 37 Abs. 1 SGB XI-E). Trotz des ähnlichen Namens ist das Entlastungsbudget nicht der Nachfolger des Entlastungsbetrags.

Nach dem AOK-Fachportal soll der Bundestag am 11.12.2026 abschließend beraten und der Bundesrat am 18.12.2026 im zweiten Durchgang; diese Termine sind geplant. Alle geplanten Beträge stehen auf der Seite Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Wie viel Entlastungsbetrag gibt es bei Pflegegrad 2?
Bis zu 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.

Kann ich bei Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag für das Duschen durch den Pflegedienst nutzen?
Nein. Ab Pflegegrad 2 sind Leistungen im Bereich Selbstversorgung, also etwa Waschen und Anziehen, ausgeschlossen. Dafür ist die Pflegesachleistung da.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt, wenn ich ihn nicht nutze?
Nein. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge verfallen nach heutigem Recht am 30.06. des Folgejahres.

Darf meine Tochter über den Entlastungsbetrag abrechnen?
In der Regel nicht. Abrechnen können nur zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Anbieter, und viele Länder schließen nahe Verwandte als Einzelhelfer aus.

Mindert der Entlastungsbetrag mein Pflegegeld?
Nein. Nur wenn Sie zusätzlich die Sachleistung umwandeln, sinkt das Pflegegeld anteilig.

Zusammenfassung

Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen 2026 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zu, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. Die Pflegekasse erstattet damit Tagespflege, Eigenanteile der Kurzzeitpflege, anerkannte Alltagshilfen und Betreuung durch den Pflegedienst, aber keine Körperpflege. Guthaben lässt sich ansparen; wer mehr Hilfe im Alltag braucht, kann bis zu 318,40 Euro der Sachleistung umwandeln und verliert dafür anteilig Pflegegeld. Nach dem Regierungsentwurf soll 2027 ein Sozialraumbudget von 175 Euro an die Stelle treten.

Mehr zu Verfall, Abrechnung und Anbietersuche finden Sie auf der Themenseite Entlastungsbetrag und im Ratgeber Entlastungsbetrag 2026.

Quellen

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