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Was vom Pflegegeld neben dem Pflegedienst bleibt.

Nutzt ein Pflege­dienst nur einen Teil der Sach­leistung, zahlt die Pflege­kasse den Rest anteilig als Pflege­geld. Wählen Sie Pflege­grad und Anteil, der Rechner zeigt den Betrag.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Geprüft von der Pflegekompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Pflege­grad
  • 0 %, nur Pflegegeld
  • 5 %
  • 10 %
  • 15 %
  • 20 %
  • 25 %
  • 30 %
  • 35 %
  • 40 %
  • 45 %
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  • 70 %
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  • 80 %
  • 85 %
  • 90 %
  • 95 %
  • 100 %, nur Pflegedienst

Wie viel Prozent der Sachleistung der Pflegedienst im Monat abrechnet. Sachleistung heißt der Betrag, den die Pflegekasse direkt mit dem Dienst abrechnet. Den Anteil finden Sie auf seiner Abrechnung.

Ihr anteiliges Pflege­geld

359,40 € im Monat

Sach­leistung bei Pflege­grad 31.497 €
Pflege­dienst, 40 % davon598,80 €
Pflege­geld, 60 % von 599 €359,40 €
Gesamt­leistung im Monat958,20 €

Ihnen stehen voraussichtlich 359,40 € Pflegegeld im Monat zu. Den Pflegedienst rechnet die Pflegekasse direkt ab. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

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Im Vergleich zu reinem PflegegeldMit dem Pflegedienst erhalten Sie insgesamt 359,20 Euro mehr Leistung im Monat als mit reinem Pflegegeld (599 Euro). Der Grund: Die Sachleistung ist höher als das Pflegegeld.
So wird gerechnetAnteiliges Pflegegeld = Pflegegeld × (1 − Anteil des Pflegedienstes). Bei 40 % sind das 599 € × 0,6 = 359,40 €.
Sechs Monate gebundenAn die gewählte Aufteilung sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Danach können Sie sie neu festlegen.
Rechtsgrundlage§§ 36, 37 und 38 SGB XI, Stand 2026. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.

So funktioniert die Kombinationsleistung.

Was ist die Kombi­nations­leistung?

Für die Pflege zuhause zahlt die Pflegekasse zwei Arten von Leistungen. Das Pflegegeld kommt auf Ihr Konto, wenn Angehörige pflegen. Die Sachleistung rechnet ein Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet beides.

Nutzt der Pflegedienst nicht die ganze Sachleistung, zahlt die Pflegekasse für den Rest anteiliges Pflegegeld. Viele Familien kennen diese Möglichkeit nicht.

So wird das anteilige Pflege­geld berechnet

Maßgeblich ist der Anteil der Sachleistung, den der Pflegedienst im Monat abrechnet. Den Rest bekommen Sie als Anteil des Pflegegeldes:

Anteiliges Pflegegeld = Pflegegeld × (1 − Anteil des Pflegedienstes)

Den Anteil finden Sie auf der monatlichen Abrechnung des Pflegedienstes. Im Rechner oben wählen Sie ihn in Schritten von 5 Prozent.

Rechen­bei­spiel für Pflege­grad 3

Ihre Mutter hat Pflegegrad 3. Ein Pflegedienst kommt morgens zum Waschen und Anziehen. Er rechnet 40 Prozent der Sachleistung ab. Die übrige Pflege übernehmen Sie selbst.

  • Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 Euro im Monat
  • Vom Pflegedienst nicht genutzt: 60 Prozent
  • Anteiliges Pflegegeld: 599 Euro × 0,6 = 359,40 Euro im Monat

Den Pflegedienst bezahlt die Pflegekasse direkt. Zusätzlich kommen 359,40 Euro auf das Konto. Mit reinem Pflegegeld wären es 599 Euro, aber ohne Hilfe vom Dienst.

Sechs Monate an die Auftei­lung gebunden

An die gewählte Aufteilung sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Danach können Sie das Verhältnis neu festlegen. Überlegen Sie deshalb vorher, wie viel Hilfe vom Pflegedienst Sie brauchen.

Wann sich die Kombi­na­tion lohnt

Die Kombinationsleistung passt gut, wenn

  • der Pflegedienst nur einzelne Aufgaben übernimmt, etwa Waschen und Anziehen,
  • Angehörige den größeren Teil der Pflege selbst leisten,
  • Sie fachliche Hilfe haben und trotzdem Pflegegeld bekommen möchten.

Braucht Ihr Angehöriger vor allem Hilfe im Alltag, hilft auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag 2026. Wie viel Pflegegeld ohne Dienst zusteht, zeigt der Pflegegeld-Rechner. Mehr lesen Sie in den Ratgebern Pflegegeld 2026 und Pflegegeld und Kombinationsleistung.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung verbindet Pflegedienst und Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Der Pflegedienst rechnet seinen Teil direkt mit der Pflegekasse ab. Für den Teil, den er nicht nutzt, bekommen Sie anteiliges Pflegegeld. So pflegen Angehörige weiter und haben trotzdem fachliche Hilfe. Wie viel Pflegegeld bleibt, zeigt der Rechner oben.
Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?
Nach dem Anteil, den der Pflegedienst nicht nutzt. Beispiel Pflegegrad 3: Rechnet der Dienst 40 Prozent der Sachleistung ab, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Das sind 599 Euro mal 0,6, also 359,40 Euro im Monat. Den Anteil des Dienstes finden Sie auf seiner monatlichen Abrechnung.
Wie lange ist man an die Kombinationsleistung gebunden?
In der Regel sechs Monate. So steht es in § 38 SGB XI. Die Aufteilung zwischen Pflegedienst und Pflegegeld gilt für diesen Zeitraum. Danach können Sie das Verhältnis neu festlegen. Ändert sich die Lage vorher deutlich, sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.
Für wen lohnt sich die Kombinationsleistung?
Für Familien, die einen Teil der Pflege selbst übernehmen. Der Pflegedienst kommt dann nur für bestimmte Aufgaben, etwa zum Waschen am Morgen. Den Rest leisten Angehörige, und dafür gibt es anteiliges Pflegegeld. So bleibt die fachliche Hilfe erhalten. Gleichzeitig bekommen Sie Geld für die Pflege zuhause.
Gibt es Kombinationsleistung bei Pflegegrad 1?
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld (§ 37 SGB XI) noch Sachleistung (§ 36 SGB XI). Eine Kombination ist deshalb nicht möglich. Ihnen steht aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Wird der Bedarf größer, kann ein höherer Pflegegrad sinnvoll sein.

Weitere Rechner.

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