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Pflege zählt für Ihre Rente.

Wer einen Ange­hö­rigen zuhause pflegt, bekommt von der Pflege­kasse Beiträge zur Renten­ver­si­che­rung. Der Rechner zeigt, wie viel Rente das später im Monat bringt.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Fachlich geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflegerecht
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Welchen Pflege­grad hat die Person, die Sie pflegen?
Welche Leistung zahlt die Pflege­kasse?
Wie lange pflegen Sie voraus­sicht­lich?
  • 1 Jahr
  • 2 Jahre
  • 3 Jahre
  • 4 Jahre
  • 5 Jahre
  • 6 Jahre
  • 7 Jahre
  • 8 Jahre
  • 9 Jahre
  • 10 Jahre
  • 11 Jahre
  • 12 Jahre
  • 13 Jahre
  • 14 Jahre
  • 15 Jahre
  • 16 Jahre
  • 17 Jahre
  • 18 Jahre
  • 19 Jahre
  • 20 Jahre

Jedes Jahr Pflege bringt weitere Entgeltpunkte für Ihre Rente.

Vergleich bei Pflege­grad 3
Je Jahr Pflege. Reines Pflegegeld bringt am meisten Rente, § 166 Abs. 2 SGB VI.
LeistungAnteilRente im Monat
Pflegegeld43,00 %17 €
Kombinationsleistung36,55 %14 €
Pflegesachleistung30,10 %12 €
Ihr voraus­sicht­liches Renten­plus

rund 17 € mehr Rente im Monat

Anteil der Bezugs­größe43,00 %
Ange­rech­netes Einkommen im Jahr20.408 €
Entgelt­punkte je Jahr Pflegerund 0,39
Mehr Rente im Monat je Jahr Pflegerund 17 €
Entgelt­punkte nach 1 Jahrrund 0,39

Aus 1 Jahr Pflege bei Pflegegrad 3 bekommen Sie voraussichtlich rund 17 € mehr Rente im Monat. Der Betrag ist brutto, vor Steuern und Abgaben. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

Leistungen mit uns beantragen
Damit die Beiträge fließenSie pflegen nicht erwerbsmäßig, mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen. Daneben arbeiten Sie höchstens 30 Stunden in der Woche und beziehen noch keine volle Altersrente. Die Beiträge beginnen mit dem Fragebogen bei der Pflegekasse, rückwirkend in der Regel nicht.
Rechtsgrundlage§ 3 und § 166 SGB VI, § 44 SGB XI, Stand 2026. Gerechnet mit der Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat und dem Rentenwert von 42,52 Euro ab 1. Juli 2026. Verbindlich rechnet die Deutsche Rentenversicherung.

Was Sie über Rente und Pflege wissen sollten.

Wer bekommt Renten­punkte für die Pflege?

Wenn Sie einen Angehörigen zuhause pflegen, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse. Einen Arbeitgeber oder ein Gehalt brauchen Sie dafür nicht. Das regeln § 3 SGB VI und § 44 SGB XI. Diese Voraussetzungen gelten zusammen:

  • Die Person, die Sie pflegen, hat mindestens Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 reicht nicht.
  • Sie pflegen nicht erwerbsmäßig, also nicht als angestellte Pflegekraft.
  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, zuhause.
  • Sie arbeiten daneben höchstens 30 Stunden in der Woche.
  • Sie beziehen noch keine volle Altersrente und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

Wie viel Rente bringt die Pflege je Pflege­grad?

Die Pflegekasse zahlt Beiträge auf ein angerechnetes Einkommen. Es ist ein fester Anteil der Bezugsgröße und hängt vom Pflegegrad und von der Leistung ab (§ 166 Abs. 2 SGB VI). 2026 liegt die Bezugsgröße bei 3.955 Euro im Monat. Gerechnet wird außerdem mit einem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro im Jahr und einem Rentenwert von 42,52 Euro ab 1. Juli 2026.

Anteil der Bezugsgröße, der als Einkommen zählt. Quelle: § 166 Abs. 2 SGB VI, Stand 2026
Pflege­gradPflege­geldKombi­na­tionSach­leistung
Pflegegrad 227 %22,95 %18,9 %
Pflegegrad 343 %36,55 %30,1 %
Pflegegrad 470 %59,5 %49 %
Pflegegrad 5100 %85 %70 %

Reines Pflegegeld bringt am meisten, weil Sie die ganze Pflege selbst übernehmen. Hilft ein Pflegedienst mit, sinkt der Anteil und damit auch das Rentenplus. Ein Jahr Pflege bringt so rund 0,17 bis 0,91 Entgeltpunkte. Das sind etwa 7 bis 39 Euro mehr Rente im Monat.

Wie bean­tragen Sie die Renten­punkte?

Mit dem Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen. Viele Pflegekassen führen ihn als Vordruck V0800. Sie geben ihn bei der Pflegekasse der Person ab, die Sie pflegen. Ohne diesen Fragebogen meldet die Pflegekasse nichts an die Deutsche Rentenversicherung, und es fließen keine Beiträge.

Im Fragebogen tragen Sie ein, wie viele Stunden Sie in der Woche pflegen und ob Sie daneben arbeiten. Die Pflegekasse vergleicht das mit dem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD). In Ihrer jährlichen Renteninformation sehen Sie später, ob die Pflegezeiten eingetragen sind.

Gibt es Renten­punkte auch rück­wir­kend?

In der Regel nicht. Die Versicherungspflicht beginnt erst mit der Meldung bei der Pflegekasse. Wer jahrelang ohne Fragebogen gepflegt hat, kann diese Zeit meist nicht nachmelden. Eine Ausnahme ist ein belegbarer Fehler der Pflegekasse oder der Rentenversicherung. Geben Sie den Fragebogen deshalb ab, sobald Sie regelmäßig pflegen.

Mehr dazu lesen Sie in den Ratgebern Rentenpunkte je Pflegegrad und Pflegegeld und Rente. Ob das Pflegegeld als Einkommen zählt, erklärt der Ratgeber Zählt Pflegegeld als Einkommen?

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie viel Rente bekomme ich für die Pflege eines Angehörigen 2026?
Je Jahr Pflege rund 7 bis 39 Euro mehr Rente im Monat. Das hängt vom Pflegegrad und von der Leistung der Pflegekasse ab: Als Einkommen zählen 18,9 bis 100 Prozent der Bezugsgröße. Daraus werden rund 0,17 bis 0,91 Entgeltpunkte im Jahr. Ihren Wert zeigt der Rechner oben.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenbeiträge (§ 3 SGB VI). Außerdem pflegen Sie nicht erwerbsmäßig, mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen, und arbeiten daneben höchstens 30 Stunden in der Woche.
Warum bringt Pflegegeld mehr Rente als Pflegesachleistung?
Weil Sie beim Pflegegeld die ganze Pflege selbst übernehmen. Dafür setzt § 166 Abs. 2 SGB VI den höchsten Anteil an. Hilft ein Pflegedienst mit, heißt das Kombinationsleistung, und der Anteil sinkt. Übernimmt der Dienst den größten Teil, ist er am niedrigsten. Der Vergleich im Rechner zeigt die Unterschiede.
Wie beantrage ich die Rentenpunkte für die Pflege?
Mit dem Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen, oft als Vordruck V0800. Sie bekommen ihn bei der Pflegekasse der Person, die Sie pflegen, und geben ihn dort ausgefüllt ab. Erst dann meldet die Pflegekasse Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und zahlt die Beiträge.
Kann ich Rentenpunkte für zurückliegende Pflegejahre nachträglich bekommen?
In der Regel nicht. Die Versicherungspflicht beginnt mit der Meldung bei der Pflegekasse und gilt nicht rückwirkend. Eine Ausnahme ist ein belegbarer Fehler der Pflegekasse oder der Rentenversicherung. Geben Sie den Fragebogen deshalb ab, sobald Sie regelmäßig pflegen.

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