Was weniger Arbeitszeit für Ihr Netto heißt.
Wählen Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit und wie stark Sie die Arbeitszeit verringern. Der Rechner schätzt, wie viel Netto fehlt und wie viel das zinslose Darlehen ausgleicht.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Daraus schätzt der Rechner Ihr Netto und den Ausfall.
Es bleiben 20 Stunden pro Woche, gerechnet mit einer Vollzeit von 40 Stunden.
930 € weniger im Monat
Das zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gleicht auf Antrag die Hälfte davon aus. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.
Situation schildernPflegen und arbeiten: was möglich ist.
Pflegezeit und Familienpflegezeit: zwei Modelle
Wer arbeitet und einen nahen Angehörigen pflegt, muss den Beruf nicht aufgeben. Das Gesetz kennt zwei Wege, die Arbeitszeit für eine Weile zu verringern. Das sind die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG und die Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG. Beide setzen voraus, dass Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat und zuhause gepflegt wird.
| Pflegezeit | Familienpflegezeit | |
|---|---|---|
| Dauer | bis 6 Monate | bis 24 Monate |
| Arbeitszeit | auch ganz frei | mind. 15 Stunden |
| Betriebsgröße | mehr als 15 | mehr als 25 |
| Ankündigung | 10 Arbeitstage | 8 Wochen |
Das zinslose Darlehen des BAFzA
Weniger Stunden bedeuten weniger Gehalt. Deshalb gibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag ein zinsloses Darlehen. Es gleicht die Hälfte des Netto-Ausfalls aus. Fehlen rund 900 Euro netto im Monat, beträgt das Darlehen etwa 450 Euro im Monat.
Das BAFzA zahlt das Darlehen monatlich aus. Sie zahlen es in Raten zurück, innerhalb von 48 Monaten ab Beginn der Freistellung. Die Raten beginnen in der Regel nach dem Ende der Pflegephase. Sie müssen das Darlehen nicht nehmen, wenn Sie den Ausfall anders überbrücken können.
Wann Sie einen Rechtsanspruch haben
Ob Sie die Freistellung verlangen können, hängt von der Größe des Betriebs ab:
- Pflegezeit: Anspruch in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.
- Familienpflegezeit: Anspruch in Betrieben mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten.
- Kleinere Betriebe: Eine Freistellung geht nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.
So beantragen Sie die Freistellung
Die Pflegezeit kündigen Sie dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich an. Für die Familienpflegezeit gilt eine Frist von acht Wochen. Nennen Sie in beiden Fällen den Zeitraum und den Umfang. Bei Teilzeit geben Sie auch an, wie die übrigen Stunden verteilt sein sollen.
Das Darlehen beantragen Sie direkt beim BAFzA, nicht beim Arbeitgeber und nicht bei der Pflegekasse. Heben Sie die Gehaltsabrechnungen vor und während der Freistellung auf. Daraus wird der Ausfall berechnet.
Wie Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber Pflegezeit dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn die Doppelbelastung zu viel wird, hilft der Beitrag Erschöpfung bei pflegenden Angehörigen. Welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, zeigt die Pflegegeld-Tabelle.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Was ist der Unterschied zwischen Familienpflegezeit und Pflegezeit?
Wie hoch ist das zinslose Darlehen bei Familienpflegezeit?
Wie wird das BAFzA-Darlehen zurückgezahlt?
Ab wie vielen Beschäftigten besteht ein Anspruch?
Wie lange darf die Familienpflegezeit maximal dauern?
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