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Ratgeber Pflege­geld

Pflege­geld Pflege­grad 5 2026: Alle Leis­tungen und 4 Fallen

Bei Pflege­grad 5 zahlt die Pflege­kasse 2026 990 Euro Pflege­geld im Monat, dazu viele weitere Leis­tungen. Hier finden Sie alle Beträge mit Geset­zes­stelle, die 4 Fälle mit weniger Geld und eine Leis­tungs­liste zum Abhaken.
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 26.09.2026, Lesezeit 17 Minuten

Kurzantwort: Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse 2026 ein Pflegegeld von 990 Euro im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI). Pflegegeld bekommt, wer mit Pflegegrad 5 zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird. Mit Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 1.163 Euro im Monat bereit (§§ 37, 40, 45b SGB XI).

  • Pflegedienst statt Pflegegeld: bis zu 2.299 Euro im Monat als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI).
  • Zusätzlich: Tages- und Nachtpflege bis 2.085 Euro im Monat (§ 41 SGB XI). Vertretung 3.539 Euro im Jahr, Umbau bis 4.180 Euro je Maßnahme (§§ 40, 42a SGB XI).
  • Für Sie als Pflegeperson: bis zu 735,63 Euro Rentenbeitrag im Monat, direkt an die Rentenversicherung (§ 44 SGB XI).
  • Beratungsbesuch: bei Pflegegeld einmal im Kalenderhalbjahr Pflicht, vierteljährlich auf Wunsch (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er steht für die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Für Sie als Angehörige heißt das oft: viel Pflege, wenige Pausen und viele Anträge.

Das Pflegegeld ist nur ein Teil dessen, was Ihnen zusteht. Hier finden Sie alle Beträge für 2026 mit Gesetzesstelle. Dazu die 4 Fälle, in denen weniger Geld kommt, und eine Leistungsliste zum Abhaken.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026?

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990 Euro im Monat. So steht es in § 37 Abs. 1 SGB XI. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt 2026 und 2027 gleich. Die nächste Anpassung sieht das Gesetz zum 1. Januar 2028 vor (§ 30 SGB XI).

Auch 2025 betrug das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 990 Euro im Monat. Im Jahr 2024 waren es 947 Euro, von 2017 bis 2023 waren es 901 Euro. Das zeigen die früheren Fassungen von § 37 SGB XI.

Das Geld geht auf das Konto Ihres Angehörigen. Er kann frei darüber verfügen und es an die Menschen weitergeben, die ihn pflegen. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist, etwa durch Familie, Freunde oder Nachbarn.

Die Kasse zahlt ab dem Ersten des Antragsmonats, wenn der Pflegebedarf schon vorher bestand (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Für Monate vor dem Antrag zahlt sie nichts. Stellen Sie den Antrag deshalb noch im laufenden Monat. Beginnt der Pflegebedarf erst im Antragsmonat, zahlt die Kasse ab dem Tag des Antrags anteilig. Sie rechnet jeden Monat mit 30 Tagen (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Ein Tag Pflegegeld sind bei Pflegegrad 5 also 33 Euro.

Gibt es eine Pflegestufe 5?

Eine Pflegestufe 5 gab es nie. Bis Ende 2016 gab es die Pflegestufen 1 bis 3 und für Menschen mit Demenz die sogenannte Pflegestufe 0. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es 5 Pflegegrade (§ 140 SGB XI). Wer nach Pflegestufe 5 sucht, meint Pflegegrad 5. Dafür zahlt die Pflegekasse 2025 und 2026 ein Pflegegeld von 990 Euro im Monat.

Wer bis Ende 2016 Pflegestufe 3 mit Härtefall hatte, kam automatisch in Pflegegrad 5. Das galt auch für Pflegestufe 3 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa bei Demenz. Einen neuen Antrag brauchte es dafür nicht.

Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 5 zu?

Neben dem Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5 viele weitere Leistungen. Manche zahlt die Pflegekasse jeden Monat, andere einmal im Jahr oder je Maßnahme. Die Tabelle zeigt alle Beträge für 2026.

Quelle: SGB XI und BMG, Stand 2026
LeistungBetrag 2026WofürGesetz
Pflegegeld990 € im MonatPflege durch Angehörige§ 37 SGB XI
Pflegesachleistungbis 2.299 € im MonatPflegedienst§ 36 SGB XI
KombinationsleistunganteiligPflegedienst und Pflegegeld§ 38 SGB XI
Entlastungsbetrag131 € im MonatHilfe im Alltag§ 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im MonatHandschuhe, Bettschutz§ 40 Abs. 2 SGB XI
Tages- und Nachtpflegebis 2.085 € im MonatTagespflege, zusätzlich§ 41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im JahrVertretung, Kurzzeitpflege§§ 39, 42, 42a SGB XI
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je MaßnahmeUmbau, Treppenlift§ 40 Abs. 4 SGB XI
Technische PflegehilfsmittelZuzahlung 10 %, höchstens 25 €, nur beim KaufPflegebett; geliehen ohne Zuzahlung§ 40 Abs. 3 SGB XI
HausnotrufGrundgebühr im MonatNotruf für Alleinlebende§ 40 Abs. 1 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungenbis 40 € und 30 € im MonatPflege-Apps und Hilfe dazu§ 40b SGB XI
Wohngruppenzuschlag224 € im Monatambulant betreute Wohngruppe§ 38a SGB XI
Vollstationäre Pflege2.096 € im MonatPflegeheim§ 43 SGB XI
Rentenbeiträge für die Pflegepersonbis 735,63 € im Monatan die Rentenversicherung§ 44 SGB XI

Beim Rechnen hilft eine Regel. Pflegegeld, Sachleistung und Kombination schließen sich aus: Ihr Angehöriger nutzt eine davon. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Tagespflege kommen jeden Monat dazu. Mit reinem Pflegegeld sind das 990 plus 131 plus 42, also 1.163 Euro im Monat. Mit Tagespflege sind es bis zu 3.248 Euro.

Mit der Leistungsliste zum Abhaken sehen Sie, was Ihr Angehöriger schon bekommt. Sie zeigt die Summe im Monat und den nächsten sinnvollen Antrag.

Leistungen prüfen: Pflegegrad 5

Was bekommt Ihr Angehöriger schon, was fehlt noch?

Diese Leistungsliste zum Abhaken zeigt, was noch fehlt. Haken Sie an, was schon bewilligt ist. Die Summe zeigt den Wert im Monat, der Hinweis den nächsten Antrag. Nichts wird gespeichert oder gesendet.
1. Grundleistung für die Pflege zu Hause, nur eine
2. Zusätzlich jeden Monat
3. Budgets im Jahr oder je Maßnahme
4. Ohne Betrag in der Summe
Leistungen im Monat, höchstens0 €
Davon Pflegegeld auf das Konto: 0 Euro
Budgets außerhalb der Summe: keine angehakt
Die übrigen Beträge rechnet der Dienst oder Anbieter mit der Pflegekasse ab, oder Sie reichen Rechnungen ein.
Als NächstesBeantragen Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombination bei der Pflegekasse. Ein formloser Antrag genügt, auch per Telefon.Pflegegeld beantragen →

Pflegegeld, Sachleistung oder beides: Was passt bei Pflegegrad 5?

Pflegen Sie selbst, bekommt Ihr Angehöriger das Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro im Monat bereit (§ 36 SGB XI). Dieses Geld fließt nicht auf Ihr Konto.

Oft teilen sich Familie und Pflegedienst die Arbeit. Dann gilt die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Die Kasse prüft, wie viel Prozent der Sachleistung der Dienst verbraucht. Um denselben Prozentsatz sinkt das Pflegegeld.

Quelle: § 38 SGB XI, Stand 2026
Anteil PflegedienstPflegedienst bisPflegegeldZusammen im Monat
0 %0 €990 €990 €
25 %574,75 €742,50 €1.317,25 €
50 %1.149,50 €495 €1.644,50 €
75 %1.724,25 €247,50 €1.971,75 €
100 %2.299 €0 €2.299 €

Ein Beispiel: Der Pflegedienst rechnet im Monat 1.149,50 Euro ab. Das ist die Hälfte der Sachleistung. Ihr Angehöriger bekommt dann noch 495 Euro Pflegegeld. An die gewählte Aufteilung ist er in der Regel 6 Monate gebunden (§ 38 SGB XI).

Bleibt vom Sachleistungsbetrag etwas übrig, kann Ihr Angehöriger bis zu 40 % umwandeln. Das sind bei Pflegegrad 5 bis zu 919,60 Euro im Monat (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Damit zahlt die Kasse anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Umwandlung zählt wie eine Sachleistung. In jedem Monat mit Umwandlung sinkt das Pflegegeld deshalb im selben Anteil. Bei 40 % Umwandlung bleiben 594 Euro Pflegegeld.

Reines Pflegegeld passt, wenn Sie die Pflege mit Familie und Freunden gut schaffen. Die Kombination passt, wenn ein Dienst feste Aufgaben übernimmt, etwa die Körperpflege am Morgen. Ihre eigene Aufteilung rechnet der Kombinationsleistung-Rechner aus.

In welchen 4 Fällen zahlt die Pflegekasse weniger als 990 Euro?

Die 990 Euro sind der volle Monatsbetrag. In 4 Fällen zahlt die Kasse weniger. Wählen Sie Ihren Fall aus, oder lesen Sie die Übersicht darunter.

Was gilt für mich?
Welcher Fall trifft auf Sie zu?
4 Fälle, in denen die Pflegekasse weniger als den vollen Monatsbetrag zahlt.
Alle Möglichkeiten anzeigen
Vertretung oder Kurzzeitpflege: Für diese Tage gibt es das halbe Pflegegeld.
Bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege gibt es das halbe Pflegegeld, bis 8 Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Das sind 16,50 Euro pro Tag statt 33 Euro. Am ersten und letzten Tag gibt es das volle Pflegegeld. Dauert die Vertretung weniger als 8 Stunden am Tag, wird nicht gekürzt.
Verhinderungspflege 2026 →
Krankenhaus, Reha oder Ausland: Das Pflegegeld läuft 8 Wochen weiter.
Bei Krankenhaus oder Reha läuft das Pflegegeld 8 Wochen weiter (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Das gilt seit dem 1. Januar 2026, vorher waren es 4 Wochen. Danach ruht es. Für Reisen außerhalb von EU, EWR und Schweiz gelten 8 Wochen im Jahr. Innerhalb dieser Länder läuft es ohne Grenze weiter.
Pflegegeld im Krankenhaus →
Ein Pflegedienst kommt dazu: Das Pflegegeld sinkt anteilig.
Rechnet der Pflegedienst die Hälfte der Sachleistung ab, also 1.149,50 Euro, bleiben 495 Euro Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Dasselbe gilt in jedem Monat, in dem Sachleistung für Alltagshilfen umgewandelt wird. Bei 40 % Umwandlung bleiben 594 Euro Pflegegeld (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Tagespflege kürzt das Pflegegeld dagegen nicht.
Kombinationsleistung erklärt →
Beratungsbesuch fehlt: Die Pflegekasse muss das Pflegegeld kürzen.
Bei Pflegegeld ist der Beratungsbesuch einmal im Kalenderhalbjahr Pflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Fehlt der Nachweis, muss die Kasse kürzen, in der Regel um 50 %. Bei Pflegegrad 5 sind das 495 Euro weniger im Monat. Fehlt der Besuch wiederholt, entzieht sie das Pflegegeld (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Wer Pflegegeld bezieht und Sachleistung umwandelt, muss den Besuch ebenfalls nachweisen.
Mehr zum Beratungsbesuch →
  1. Kurzzeit- oder Verhinderungspflege: Die Kasse zahlt dann das halbe Pflegegeld, bis zu 8 Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Am ersten und letzten Tag gibt es das volle Pflegegeld. Dauert die Vertretung weniger als 8 Stunden am Tag, bleibt das Pflegegeld ungekürzt.
  2. Krankenhaus, Reha oder Ausland: Das Pflegegeld läuft 8 Wochen weiter (§ 34 SGB XI). Ab der 9. Woche ruht es. Die 8 Wochen im Krankenhaus gelten seit dem 1. Januar 2026, vorher waren es 4 Wochen. In EU, EWR und Schweiz läuft es bei Reisen ohne Grenze weiter.
  3. Ein Pflegedienst kommt dazu: Nutzt Ihr Angehöriger die Kombinationsleistung, sinkt das Pflegegeld anteilig (§ 38 SGB XI). Das gilt auch in jedem Monat, in dem er Sachleistung für Alltagshilfen umwandelt. Die Tabelle oben zeigt die Beträge.
  4. Beratungsbesuch fehlt: Bei Pflegegeld ist der Besuch einmal im Kalenderhalbjahr Pflicht. Fehlt der Nachweis, muss die Kasse das Pflegegeld kürzen, in der Regel um 50 %. Im Wiederholungsfall entzieht sie es (§ 37 Abs. 6 SGB XI).

Die Tagespflege gehört nicht zu diesen Fällen. Sie kürzt das Pflegegeld nicht (§ 41 SGB XI). Melden Sie Krankenhaus und Kurzzeitpflege der Pflegekasse, dann gibt es später keine Rückforderung.

Wie oft ist der Beratungsbesuch bei Pflegegrad 5 Pflicht?

Bei Pflegegeld ist der Beratungsbesuch einmal im Halbjahr Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie ihn zusätzlich vierteljährlich abrufen. Das regelt § 37 Abs. 3 SGB XI seit dem 1. Januar 2026. Die alte Quartalsregel gilt nicht mehr.

Gut zu wissenBis Ende 2025 war bei Pflegegrad 4 und 5 ein Besuch pro Quartal Pflicht. Manche Seiten nennen noch diese alte Regel. Geändert hat sie das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.

Es gelten feste Kalenderhalbjahre: vom 1. Januar bis 30. Juni und vom 1. Juli bis 31. Dezember. In jedem Halbjahr braucht die Kasse einen Nachweis. Ein verspäteter Besuch startet keine neue Frist (Gemeinsames Rundschreiben zu § 37, Ziffer 5.4).

Für den Besuch rufen Sie einen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl oder eine anerkannte Beratungsstelle an. Auch eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater der Pflegekasse darf ihn machen. Wer den Besuch macht, meldet ihn der Pflegekasse. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Jede zweite Beratung darf bis zum 31. März 2027 per Video stattfinden, wenn Sie das wünschen.

Bei der Kombinationsleistung müssen Sie keinen Beratungsbesuch nachweisen. Wer nur Sachleistungen bezieht, kann halbjährlich eine Beratung nutzen, muss aber nicht. Das stellt das Gemeinsame Rundschreiben vom 2. April 2026 klar (zu § 37, Ziffer 5.1).

Eine Ausnahme betrifft die Umwandlung. Wer Pflegegeld bezieht und Sachleistung für Alltagshilfen umwandelt, muss den Besuch halbjährlich nachweisen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Fehlt der Nachweis, kürzt die Kasse die Erstattung für die Alltagshilfen, in der Regel um 50 %. Fehlt er erneut, erstattet sie nichts mehr (Rundschreiben zu § 45a, Ziffer 2.2).

Fehlt der Nachweis für das Pflegegeld, muss die Kasse das Pflegegeld angemessen kürzen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Angemessen ist laut Rundschreiben in der Regel eine Kürzung um 50 %. Bei Pflegegrad 5 sind das 495 Euro weniger im Monat. Fehlt der Besuch wiederholt, entzieht die Kasse das Pflegegeld.

Die Kasse schreibt Ihnen vorher. Gekürzt wird ab dem Ersten des Folgemonats. Geht der Nachweis noch im Monat des Schreibens ein, bleibt das Pflegegeld ungekürzt (Rundschreiben zu § 37, Ziffer 5.4). Tragen Sie den nächsten Termin am besten gleich nach dem Besuch in den Kalender ein.

Welche Hilfen entlasten Sie zusätzlich zum Pflegegeld?

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat

Jeden Monat stehen 131 Euro für anerkannte Hilfe im Alltag bereit (§ 45b SGB XI, Stand 2026). Das kann eine Haushaltshilfe, eine Betreuung oder ein Pflegedienst sein. Ein Pflegedienst darf damit bei Pflegegrad 5 nur Betreuung und Haushalt abrechnen, keine Körperpflege.

Ein eigener Antrag ist nicht nötig. Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, oder der Anbieter rechnet direkt ab. Was im Kalenderjahr übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Mehr dazu: Entlastungsbetrag 2026.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr

Wenn Sie krank sind oder Urlaub brauchen, zahlt die Kasse eine Vertretung. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (§ 42a SGB XI). Er gilt für Verhinderungspflege zu Hause und für Kurzzeitpflege im Heim. Beide gibt es jeweils bis zu 8 Wochen im Jahr.

Pflegt ein Verwandter oder Verschwägerter bis zum 2. Grad nicht beruflich, gilt eine Grenze. Dasselbe gilt für Menschen, die mit Ihrem Angehörigen in einem Haushalt leben. Die Kasse zahlt dann bis zum Doppelten des Pflegegelds, also 1.980 Euro (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall kommen dazu. Zusammen zahlt die Kasse höchstens 3.539 Euro im Jahr.

Die Erstattung für die Verhinderungspflege beantragen Sie bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Heben Sie Belege und Stundenzettel bis dahin auf.

Tages- und Nachtpflege: bis 2.085 Euro im Monat

Besucht Ihr Angehöriger eine Tagespflege, zahlt die Kasse bis zu 2.085 Euro im Monat (§ 41 SGB XI, Stand 2026). Der Betrag kommt zusätzlich, Pflegegeld und Sachleistung bleiben ungekürzt. Die Fahrt zur Einrichtung und zurück ist enthalten. Essen und Investitionskosten zahlen Sie selbst, dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.

Was zahlt die Pflegekasse für Hilfsmittel, Hausnotruf und Umbau?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI, Stand 2026). Dazu zählen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an. Sie können sie als monatliche Box liefern lassen: Pflegebox von Pflegekompass beantragen.

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett soll die Kasse vorrangig leihweise stellen (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Leiht die Kasse das Hilfsmittel, zahlen Sie nichts dazu. Nur beim Kauf zahlen Erwachsene 10 %, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (Rundschreiben zu § 40, Ziffer 1.3).

Digitale Pflegeanwendungen zahlt die Kasse mit bis zu 40 Euro im Monat. Für Hilfe bei der Nutzung kommen bis zu 30 Euro dazu (§ 40b SGB XI, Stand 2026).

Beim Hausnotruf gilt: Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr. Die Kasse prüft, ob Ihr Angehöriger allein lebt oder lange Zeit am Tag allein ist. Außerdem muss wegen Krankheit oder Behinderung jederzeit ein Notfall möglich sein. Ihr Angehöriger muss den Notrufknopf bedienen können. Anfragen können Sie ihn hier: Hausnotruf über Pflegekompass anfragen.

Für einen Umbau zahlt die Kasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026). Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, sind es bis zu 16.720 Euro. Typische Beispiele sind eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder ein Treppenlift.

Gut zu wissenStellen Sie den Antrag vor Beginn des Umbaus und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Die Kasse muss spätestens nach 3 Wochen entscheiden. Beteiligt sie den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachperson, sind es 5 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Fachbetriebe für Umbau oder Treppenlift finden Sie über unsere Expertensuche. Alle Regeln zum Zuschuss stehen im Ratgeber Wohnumfeldverbesserung 2026.

Wie sind pflegende Angehörige bei Pflegegrad 5 abgesichert?

Wer einen Menschen mit Pflegegrad 5 pflegt, bekommt Rentenbeiträge. Die Pflegekasse zahlt sie direkt an die Rentenversicherung (§ 44 SGB XI). Das gilt unter 4 Bedingungen:

  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.
  • Sie pflegen nicht als Beruf und arbeiten höchstens 30 Stunden in der Woche.
  • Die Pflege findet in einer Wohnung statt, nicht im Heim.
  • Sie beziehen nach der Regelaltersgrenze keine volle Altersrente (§ 5 Abs. 4 SGB VI).

Der letzte Punkt ist wichtig, wenn Sie selbst schon Rente beziehen. Mit voller Altersrente nach der Regelaltersgrenze zahlt die Kasse keine Rentenbeiträge mehr. Mit einer Teilrente zahlt sie weiter. Laut Deutscher Rentenversicherung reicht dafür eine Teilrente von 99,99 % der Vollrente (Pressemitteilung vom 11. Mai 2026). Zur Vollrente können Sie jederzeit zurückwechseln.

Die Höhe hängt von der Leistung ab, die Ihr Angehöriger bezieht. Grundlage ist die Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat. Bei reinem Pflegegeld zählen 100 % davon als Einkommen (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Darauf zahlt die Kasse 18,6 % Rentenbeitrag.

Quelle: § 166 SGB VI, eigene Rechnung, Stand 2026
Leistung Ihres AngehörigenAnteil der BezugsgrößeRentenbeitrag im Monat
Pflegegeld100 %735,63 €
Kombinationsleistung85 %625,29 €
Pflegesachleistung70 %514,94 €

Was bringt das für die Rente? Ein Jahr Pflege bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld ergibt etwa 38,85 Euro Monatsrente. Das ist unsere eigene Rechnung: 0,9137 Entgeltpunkte mal dem Rentenwert von 42,52 Euro, Stand 1. Juli 2026. Der Wert steigt mit jeder Rentenanpassung. Pflegen mehrere Personen, teilt die Kasse den Beitrag nach dem Umfang der Pflege auf.

In der Arbeitslosenversicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie direkt vor der Pflege versichert waren oder Arbeitslosengeld bekamen. Die Pflegekasse zahlt dafür 51,42 Euro im Monat (§ 26 Abs. 2b SGB III, Stand 2026). Bei der Pflege selbst sind Sie gesetzlich unfallversichert, ohne eigenen Beitrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII). Mehr dazu: Pflegegeld und Rente.

Was gilt bei der Steuer?

Das Pflegegeld ist für Ihren Angehörigen steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Gibt er es an Sie weiter, bleibt es bis zur Höhe des Pflegegelds auch bei Ihnen steuerfrei. Das gilt für Angehörige und für Menschen, die aus sittlicher Pflicht pflegen (§ 3 Nr. 36 EStG).

Pflegen Sie persönlich, können Sie den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro im Jahr ansetzen (§ 33b Abs. 6 EStG, Stand 2026). Die Pflege muss in Ihrer Wohnung oder der Ihres Angehörigen stattfinden, in der EU oder im EWR. Außerdem dürfen Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten. Weitergegebenes Pflegegeld zählt dabei als Einnahme. Dann entfällt der Pauschbetrag, auch wenn das Geld steuerfrei ist.

Es gibt 2 Ausnahmen. Treuhänderisch verwaltetes Pflegegeld zählt nicht als Einnahme (BFH, Urteil vom 21. März 2002, III R 42/00). Treuhänderisch heißt: Sie geben das Geld ganz für Ihren Angehörigen aus. Heben Sie die Belege auf. Für Eltern eines Kindes mit Behinderung ist das Pflegegeld des Kindes keine Einnahme (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG).

In der Steuererklärung geben Sie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Angehörigen an (§ 33b Abs. 6 Satz 8 EStG). Pflegen mehrere Personen, wird der Pauschbetrag nach ihrer Zahl geteilt (§ 33b Abs. 6 Satz 9 EStG).

Ihr Angehöriger selbst kann einen Pauschbetrag von 7.400 Euro im Jahr nutzen (§ 33b Abs. 3 EStG, Stand 2026). Pflegegrad 5 gilt dafür als Nachweis der Hilflosigkeit (§ 65 Abs. 2 EStDV). Mehr dazu: Pflegegeld und Steuer.

Wann bekommt man Pflegegrad 5, und wie läuft der Antrag?

Pflegegrad 5 bekommt, wer bei der Begutachtung 90 bis 100 Punkte erreicht (§ 15 SGB XI). Der Medizinische Dienst bewertet 6 Bereiche, zum Beispiel Mobilität, Selbstversorgung und den Umgang mit Krankheit. Pflegegrad 4 beginnt bei 70 Punkten.

Es gibt eine Ausnahme. Bei einer besonderen Bedarfskonstellation gilt Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Der Medizinische Dienst Bund nennt dafür nur einen Fall: „den vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen“.

Der Antrag läuft in 4 Schritten:

Schritt 1

Antrag stellen

Zuerst stellt Ihr Angehöriger den Antrag bei der Pflegekasse, ein Anruf oder ein formloser Brief genügt.

Schritt 2

Begutachtung

Dann kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung, meist zu Ihnen nach Hause.

Schritt 3

Bescheid

Danach schickt die Pflegekasse den Bescheid, spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag.

Schritt 4

Widerspruch, wenn nötig

Und später legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein, wenn der Pflegegrad nicht passt.

Den Antrag darf auch eine bevollmächtigte Person stellen. Die Kasse zahlt ab dem Ersten des Antragsmonats, wenn der Pflegebedarf schon vorher bestand (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Stellen Sie den Antrag deshalb noch im laufenden Monat.

Zur Begutachtung legen Sie Arztberichte und den Medikamentenplan bereit. Bei privat Versicherten begutachtet Medicproof. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden (§ 18c SGB XI). Ist sie aus eigenem Verschulden zu spät, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Ein Brief gilt am 4. Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Wie Sie Widerspruch einlegen, zeigt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Hat Ihr Angehöriger heute Pflegegrad 4 und wird der Bedarf größer, beantragen Sie eine Höherstufung. Das läuft genauso ab.

Gut zu wissenSchreiben Sie vor der Begutachtung 1 bis 2 Wochen lang auf, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht und wie lange. So vergessen Sie im Gespräch nichts Wichtiges.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5?

Pflegegrad 5 beginnt bei 90 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 990 Euro und bei Pflegegrad 4 800 Euro. Das sind 190 Euro mehr im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI). Pflegestufen 4 und 5 gab es nie, gemeint sind die Pflegegrade 4 und 5. Einige Leistungen sind für beide Grade gleich.

Quelle: SGB XI und § 166 SGB VI, Stand 2026
LeistungPflegegrad 4Pflegegrad 5Unterschied
Pflegegeld im Monat800 €990 €plus 190 €
Pflegesachleistung im Monat1.859 €2.299 €plus 440 €
Tages- und Nachtpflege im Monat1.685 €2.085 €plus 400 €
Vollstationäre Pflege im Monat1.855 €2.096 €plus 241 €
Rentenbeitrag bei Pflegegeld514,94 €735,63 €plus 220,69 €
Entlastungsbetrag im Monat131 €131 €gleich
Pflegehilfsmittel im Monat42 €42 €gleich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr3.539 €3.539 €gleich

Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?
990 Euro Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige oder Freunde zu Hause pflegen (§ 37 SGB XI, Stand 2026). Kommt ein Pflegedienst, stehen bis zu 2.299 Euro Sachleistung bereit. Dazu kommen jeden Monat 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Tages- und Nachtpflege zahlt die Pflegekasse mit bis zu 2.085 Euro zusätzlich. Für Vertretung und Kurzzeitpflege gibt es 3.539 Euro im Jahr.
Wie viel Geld bekommt ein pflegender Angehöriger bei Pflegegrad 5?
990 Euro Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an den Menschen mit Pflegebedarf. Er kann es an Sie weitergeben, bis zu dieser Höhe steuerfrei. Zusätzlich zahlt die Kasse für Sie bis zu 735,63 Euro Rentenbeitrag im Monat (§ 44 SGB XI, Stand 2026). Voraussetzung sind mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen in der Woche und höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit. Nach der Regelaltersgrenze mit voller Altersrente zahlt die Kasse keine Rentenbeiträge mehr. Mit Teilrente zahlt sie weiter.
Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Ja, in den ersten 8 Wochen läuft das Pflegegeld weiter. Das gilt seit dem 1. Januar 2026, vorher waren es 4 Wochen. Es gilt auch für eine Reha und für anteiliges Pflegegeld bei der Kombinationsleistung. Ab der 9. Woche ruht es. Grundlage ist § 34 Abs. 2 SGB XI. Melden Sie den Aufenthalt der Pflegekasse, damit später keine Rückforderung entsteht.
Muss der Beratungsbesuch bei Pflegegrad 5 vierteljährlich sein?
Nein, seit dem 1. Januar 2026 ist er bei Pflegegeld einmal im Kalenderhalbjahr Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie ihn auf Wunsch vierteljährlich abrufen. Bis Ende 2025 war der Besuch jedes Quartal Pflicht. Bei der Kombinationsleistung müssen Sie keinen Besuch nachweisen. Wer Pflegegeld bezieht und Sachleistung für Alltagshilfen umwandelt, muss ihn dagegen nachweisen. Grundlage sind § 37 Abs. 3 und § 45a Abs. 4 SGB XI.
Muss man Pflegegeld versteuern?
Nein, das Pflegegeld ist für den Menschen mit Pflegebedarf steuerfrei. Weitergegeben bleibt es bis zur Höhe des Pflegegelds auch bei Ihnen steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Weitergegebenes Pflegegeld zählt aber als Einnahme und schließt den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro im Jahr aus. Das gilt nicht, wenn Sie das Geld nur treuhänderisch für Ihren Angehörigen ausgeben. Bei Eltern eines Kindes mit Behinderung zählt dessen Pflegegeld nicht als Einnahme (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG).
Gibt es bei Pflegegrad 5 mehr Geld für Verhinderungspflege?
Nein, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist ab Pflegegrad 2 gleich. Er beträgt 3.539 Euro im Jahr (§ 42a SGB XI, Stand 2026). Pflegt ein Verwandter oder Verschwägerter bis zum 2. Grad nicht beruflich, zahlt die Kasse bis zum Doppelten des Pflegegelds. Das gilt auch für Menschen aus demselben Haushalt. Bei Pflegegrad 5 sind das 1.980 Euro. Nachgewiesene Kosten wie Fahrten kommen dazu, zusammen höchstens 3.539 Euro. Die Erstattung beantragen Sie bis zum Ende des Folgejahres.
Kann man Pflegegeld und Tagespflege gleichzeitig bekommen?
Ja, die Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich und kürzt das Pflegegeld nicht. Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 2.085 Euro im Monat, die Fahrt eingeschlossen. Grundlage ist § 41 SGB XI, Stand 2026. Essen und Investitionskosten der Einrichtung zahlen Sie selbst. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
90 bis 100 Punkte in der Begutachtung. Pflegegrad 4 reicht von 70 bis unter 90 Punkten. In seltenen Fällen gilt Pflegegrad 5 auch mit weniger Punkten. Das ist die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI. Laut Medizinischem Dienst liegt sie beim vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen vor.

Zusammenfassung

Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse 2026 990 Euro Pflegegeld im Monat. Kommt ein Pflegedienst, stehen bis zu 2.299 Euro Sachleistung bereit, auch kombiniert. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Tagespflege kommen jeden Monat dazu. Für Vertretung und Umbau gibt es eigene Budgets.

Weniger Pflegegeld gibt es bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege, nach 8 Wochen im Krankenhaus, bei Kombination oder Umwandlung und ohne Beratungsbesuch. Der Besuch ist bei Pflegegeld einmal im Kalenderhalbjahr Pflicht, nicht vierteljährlich.

Die Beträge für alle Pflegegrade zeigt der Ratgeber Pflegegeld 2026.

Quellen und Stand

Alle Beträge und Regeln haben wir am 24. September 2026 geprüft.

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