
Kurzantwort: Die AOK zahlt das Pflegegeld im Voraus. Die Zahlung erfolgt am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats. So steht es auf aok.de, Stand 30.10.2025. Bleibt die Zahlung aus, führen 5 Schritte zur Klärung.
- Zahltag: letzter Werktag des Vormonats oder erster Werktag des Monats, laut aok.de.
- Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 1 SGB XI regelt Anspruch und Höhe. Die Zahlung im Voraus ist gemeinsame Praxis der Pflegekassen.
- 11 regionale AOKs: aok.de nennt die Regel ohne Unterschiede zwischen ihnen. Im Zweifel fragen Sie Ihre AOK.
- Bei Verzögerung: einen Bankarbeitstag abwarten → IBAN prüfen → Kundenservice → Fristsetzung → notfalls Untätigkeitsklage.
- Anspruch bleibt bestehen: Eine verspätete Buchung ist keine Kürzung.
Der Blick aufs Konto am Monatsanfang, und das Pflegegeld fehlt. Für viele pflegende Angehörige ist dieser Moment mehr als eine Unbequemlichkeit. Das Pflegegeld deckt konkrete Auslagen: Inkontinenzprodukte, Fahrten zum Arzt, den kleinen Betrag für die Nachbarin, die stundenweise hilft. Kommt es nicht, gerät der Alltag ins Wanken.
Die gute Nachricht vorweg: Eine Verzögerung bei der AOK bedeutet fast nie, dass mit Ihrem Anspruch etwas nicht stimmt. In den allermeisten Fällen liegt es an einer SEPA-Verarbeitung der Empfängerbank, an Feiertagen rund um den Monatswechsel oder an einer veralteten IBAN. Dieser Ratgeber zeigt die Zahltage der AOK 2026 nach aok.de, die 11 regionalen AOKen und was Sie Schritt für Schritt tun, wenn das Geld einmal ausbleibt.
Wann zahlt die AOK Pflegegeld aus?
Die AOK schreibt auf ihrer Website: Die Zahlung des Pflegegelds erfolgt im Voraus, entweder am letzten Werktag des Monats für den folgenden Monat oder am ersten Werktag des aktuellen Monats. Die Seite hat den Stand 30.10.2025. Welcher der beiden Tage gilt, sagt die AOK nicht.
Einen festen Zahltag nennt das Gesetz nicht. § 37 Abs. 1 SGB XI regelt nur den Anspruch und die Höhe. Dass die Pflegekassen monatlich im Voraus zahlen, ist ihre gemeinsame Praxis. So steht es im Gemeinsamen Rundschreiben ihrer Spitzenverbände vom 02.04.2026, gestützt auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1994. Eine ausführliche Übersicht zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber zur Pflegegeld-Auszahlung.
Wichtig ist: Das Pflegegeld wird für den laufenden Monat gezahlt, nicht rückwirkend für den Vormonat. Wer den Antrag rückwirkend stellen möchte, findet die Regeln in unserem Ratgeber zur rückwirkenden Zahlung.
Auszahlungstermine 2026 im Überblick
Die Tabelle zeigt für jeden Monat beide möglichen Zahltage. Als Werktag zählen wir Montag bis Freitag ohne bundesweite Feiertage. Der Eingang auf Ihrem Konto hängt zusätzlich von Ihrer Bank ab.
| Pflegegeld für | Letzter Werktag des Vormonats | Erster Werktag des Monats | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Januar 2026 | Mi 31.12.2025 | Fr 02.01.2026 | 1. Januar ist Neujahr |
| Februar 2026 | Fr 30.01. | Mo 02.02. | 1. Februar ist ein Sonntag |
| März 2026 | Fr 27.02. | Mo 02.03. | 1. März ist ein Sonntag |
| April 2026 | Di 31.03. | Mi 01.04. | keiner |
| Mai 2026 | Do 30.04. | Mo 04.05. | 1. Mai ist Feiertag, danach Wochenende |
| Juni 2026 | Fr 29.05. | Mo 01.06. | 30. und 31. Mai sind Wochenende |
| Juli 2026 | Di 30.06. | Mi 01.07. | keiner |
| August 2026 | Fr 31.07. | Mo 03.08. | 1. August ist ein Samstag |
| September 2026 | Mo 31.08. | Di 01.09. | keiner |
| Oktober 2026 | Mi 30.09. | Do 01.10. | keiner |
| November 2026 | Fr 30.10. | Mo 02.11. | 1. November ist ein Sonntag |
| Dezember 2026 | Mo 30.11. | Di 01.12. | keiner |
Quelle: AOK, Pflegegeld, Stand 30.10.2025, abgerufen am 26.09.2026. Wochentage und bundesweite Feiertage 2026 haben wir selbst ausgezählt. Regionale Feiertage fallen 2026 auf keinen dieser Tage.
Wichtig: Die Tage sind Richtwerte. Ist die Überweisung unterwegs, muss das Geld spätestens am folgenden Geschäftstag bei Ihrer Bank sein (§ 675s Abs. 1 BGB). Ihre Bank muss es dann ohne Verzögerung gutschreiben (§ 675t Abs. 1 BGB).
Regionale AOKs und ihre Besonderheiten
„Die AOK“ gibt es nicht als eine einzige Kasse. Hinter dem Namen stehen 11 rechtlich selbstständige regionale AOKen mit eigener Satzung und eigenem Verwaltungsrat.
Das sind die 11 regionalen AOKen in Deutschland:
- AOK Bayern, die Gesundheitskasse
- AOK PLUS, Sachsen und Thüringen
- AOK Nordost, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Niedersachsen
- AOK NordWest, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Sachsen-Anhalt
Jede dieser AOKen betreibt eine eigene Pflegekasse. Auf aok.de steht für alle dieselbe Regel: letzter Werktag des Vormonats oder erster Werktag des Monats. Unterschiede zwischen den AOKen nennt die Seite nicht. Welcher der beiden Tage bei Ihnen gilt, erfahren Sie bei Ihrer AOK. Für die AOK Bayern gibt es einen eigenen Ratgeber.
Pflegegeld nicht gekommen? 5 Schritte zur Klärung
Wenn das Pflegegeld nicht wie erwartet auf dem Konto erscheint, gehen Sie in Ruhe Schritt für Schritt vor.
- Einen Bankarbeitstag abwarten. Eine Überweisung darf bis zum Ende des folgenden Geschäftstags unterwegs sein (§ 675s Abs. 1 BGB). Fällt der Monatswechsel auf ein Wochenende oder einen Feiertag, rechnen Sie ab dem späteren Tag in der Tabelle. Prüfen Sie danach den Kontoauszug.
- Bankkonto und IBAN prüfen. Schauen Sie, ob der Eingang vielleicht unter einem anderen Verwendungszweck gebucht ist oder auf ein verknüpftes Unterkonto ging. Prüfen Sie zusätzlich, welche IBAN bei der AOK hinterlegt ist, eine veraltete IBAN nach Bankwechsel ist die häufigste Ursache für ausbleibende Zahlungen. Gleichen Sie die Nummer mit Ihrem aktuellen Kontoauszug ab.
- AOK-Kundenservice kontaktieren. Rufen Sie die Servicehotline Ihrer regionalen AOK an. Halten Sie die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person und, falls vorhanden, das Aktenzeichen der Pflegekasse bereit. Der Sachbearbeiter kann in der Regel direkt sehen, ob und wann die Überweisung angewiesen wurde und warum sie ggf. stockt. Oft reicht ein Telefonat.
- Schriftliche Anfrage mit Frist von 14 Tagen. Wird das Pflegegeld trotz Telefonat nicht nachgezahlt, setzen Sie der Pflegekasse schriftlich eine konkrete Frist von 14 Tagen zur Auszahlung. Nutzen Sie Einschreiben mit Rückschein, so haben Sie einen Zugangsnachweis. Das Schreiben muss kurz sein: Versichertennummer, Betreff („Ausbleibendes Pflegegeld [Monat/Jahr]“), Fristsetzung.
- Untätigkeitsklage nach § 88 SGG. Entscheidet die Pflegekasse innerhalb von sechs Monaten nicht über einen Antrag oder drei Monaten nicht über einen Widerspruch, können Sie beim Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben. Das Verfahren ist für Versicherte frei von Gerichtskosten und oft schon durch die Klageankündigung wirksam. Reale Anwendung bei laufenden Monatszahlungen ist allerdings die Ausnahme, meist klärt sich die Situation schon in Schritt 3 oder 4.
Wenn Sie das Pflegegeld erst kürzlich beantragt haben und die erste Zahlung noch aussteht, lohnt ein Blick in unseren Ratgeber zur Beantragung. Dort finden Sie die üblichen Bearbeitungszeiten und Fristen der Pflegekasse.
Bankverbindung ändern bei der AOK
Eine neue IBAN ist der Dauerbrenner unter den Auszahlungsproblemen. Die AOK akzeptiert eine Änderung der Bankverbindung auf drei Wegen:
- Kundenportal / App: Die meisten AOKen bieten die Änderung online über das Versichertenportal oder die AOK- App an. Das ist der schnellste Weg.
- Schriftliche Mitteilung: Formlos per Brief an Ihre AOK-Geschäftsstelle. Angeben müssen Sie: Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, Name und Geburtsdatum, neue IBAN, Kontoinhaber, Datum, Unterschrift.
- SEPA-Mandat: Bei Abweichung zwischen pflegebedürftiger Person und Kontoinhaber (z. B. Pflegeperson oder rechtlicher Betreuer als Empfänger) ist eine zusätzliche Vollmacht oder ein SEPA-Mandat nötig. Die AOK stellt dafür eigene Formulare bereit.
Wichtig: Ändern Sie die Bankverbindung mindestens 2 Wochen vor dem Monatswechsel, sonst wird die Zahlung für den folgenden Monat noch auf die alte IBAN angewiesen. Die genauen Beträge, die Sie im Jahr 2026 erwarten können, finden Sie in unserer Pflegegeld-Tabelle sowie im Ratgeber Pflegegeld 2026.
Häufige Fragen
Wann bucht die AOK genau?
Die AOK zahlt das Pflegegeld im Voraus. Die Zahlung erfolgt am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats. So steht es auf aok.de, Stand 30.10.2025. Welcher der beiden Tage gilt, sagt die AOK nicht. Den genauen Eingang auf Ihrem Konto bestimmt zusätzlich Ihre Bank.
Warum ist das Pflegegeld diesen Monat später?
Die häufigsten Gründe sind: Feiertag oder Wochenende rund um den Monatswechsel, verzögerte SEPA-Verarbeitung bei Ihrer Bank, veraltete IBAN nach einem Kontowechsel, offener Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder eine laufende Kürzung. Zu möglichen Kürzungen lesen Sie unseren Ratgeber Pflegegeld-Kürzung.
Bekomme ich bei Verspätung einen Zins?
Einen generellen Anspruch auf Verzugszinsen gibt es nicht. Theoretisch sieht § 44 SGB I eine Verzinsung von Sozialleistungen vor, wenn die Kasse bestimmte Fristen reißt. Praktisch greift das bei einzelnen, kurz verzögerten Monatszahlungen fast nie, relevant wird es eher bei rückwirkend bewilligten Leistungen über mehrere Monate.
Kann ich die Auszahlung auf ein anderes Konto umleiten?
Ja. Das Pflegegeld kann auf das Konto einer anderen Person überwiesen werden, typischerweise der pflegenden Angehörigen oder eines rechtlichen Betreuers. Nötig ist die Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Teilen Sie die abweichende IBAN inklusive Kontoinhaber schriftlich mit.
Was passiert bei einem Kassenwechsel mitten im Monat?
Die abgebende Kasse zahlt den laufenden Monat zu Ende. Ab dem Folgemonat übernimmt die neue Pflegekasse die Auszahlung. Der Anspruch bleibt lückenlos bestehen, die erste Zahlung der neuen Kasse kann sich allerdings um wenige Tage verschieben, weil die Aktenführung übertragen wird.
Zusammenfassung
Das AOK Pflegegeld wird im Voraus gezahlt, am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats. So steht es auf aok.de, ohne Unterschiede zwischen den 11 AOKen. § 37 Abs. 1 SGB XI regelt nur Anspruch und Höhe. Wenn das Geld ausnahmsweise nicht pünktlich kommt, hilft ein klares Vorgehen: einen Bankarbeitstag abwarten, IBAN prüfen, Kundenservice kontaktieren, schriftlich Frist setzen, notfalls Untätigkeitsklage. Alle Beträge für 2026 finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026 und in der Pflegegeld-Tabelle.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (Anspruch, Höhe, Beratungsbesuch)
- AOK, Pflegegeld, Stand 30.10.2025, abgerufen am 26.09.2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 02.04.2026, zu § 37 Ziffer 2.1: Zahlung monatlich im Voraus in Anlehnung an BSG, Urteil vom 25.10.1994, 3/1 RK 51/93
- § 675s Abs. 1 und § 675t Abs. 1 BGB: Laufzeit und Gutschrift einer Überweisung
- § 44 SGB I, Verzinsung von Sozialleistungen
- § 88 SGG, Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
- AOK, Leistungen der Pflegeversicherung (Übersicht der regionalen AOKen)
- § 37 SGB XI, Gesetzestext
Zahltag und Rechtsgrundlagen wurden am 26. September 2026 geprüft. Die Zahltage folgen der Angabe auf aok.de, Stand 30.10.2025. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.




