Kurzantwort:Die 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) stehen jedem mit Pflegegrad 1 oder höher zu, der zu Hause gepflegt wird. Es ist eine Sachleistung — die Pflegekasse bezahlt den Anbieter direkt. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, kennen Sie die kleinen Dinge, die jeden Tag gebraucht werden: Handschuhe, Desinfektionsmittel, eine Bettschutzeinlage, wenn mal etwas danebengeht. Das summiert sich — und irgendwann stehen Sie im Drogeriemarkt und fragen sich: Warum zahle ich das eigentlich selbst?
Die Antwort: Müssen Sie nicht. Die Pflegekasse übernimmt pro Monat bis zu 42 Euro für genau diese Verbrauchsprodukte. Der Anspruch ist gesetzlich festgelegt, der Weg zur Leistung unkompliziert — wenn man weiss, wie. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was drin ist, wie Sie den Antrag stellen und warum einige Anbieter den Betrag nicht als Geld, sondern als Box liefern.
Pflegehilfsmittel 42 Euro — wer hat Anspruch?
Der Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 2 SGB XI. Voraussetzung sind zwei Punkte:
- Mindestens Pflegegrad 1 (festgestellt durch den Medizinischen Dienst).
- Pflege zu Hause — also entweder durch Angehörige, Bekannte, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination daraus.
Wer im Pflegeheim vollstationaer versorgt wird, hat keinen Anspruch —die Einrichtung stellt die Hilfsmittel. Wer noch keinen Pflegegrad beantragt hat, sollte das zuerst tun: Ohne Pflegegrad keine 42 Euro.
Gut zu wissen: Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1 — also bereits bei geringen Beeintraechtigungen. Pflegegrad 1 wird häufig unterschaetzt und nicht beantragt, obwohl viele Menschen ihn bekaemen.
Historie: 40 Euro oder 42 Euro?
Der Betrag lag jahrelang bei 40 Euro monatlich. Zum 1. Januar 2025 wurde er im Rahmen der Pflegereform auf 42 Euro angehoben. Viele Websites und Foren schreiben weiterhin von 40 Euro — das ist seit 2025 veraltet. Ob 2026 eine weitere Anpassung erfolgt, hängt vom aktuellen Gesetzgebungsstand ab. Verlassen Sie sich im Zweifel auf die Angabe Ihrer Pflegekasse oder des gewählten Anbieters.
Was kann ich mit den 42 Euro kaufen?
Erstattet werden ausschließlich Produkte aus der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbands. Gemeint sind Produkte zum Verbrauch — also Einwegartikel, die regelmaessig nachgekauft werden müssen.
| Produkt | Typischer Einsatz |
|---|---|
| Einmalhandschuhe (Latex, Nitril, Vinyl) | Grundpflege, Toilettengang, Wundversorgung |
| Haendedesinfektionsmittel | Vor und nach der Pflege, Infektionsschutz |
| Flaechendesinfektionsmittel | Bett, Nachttisch, Toilettensitz |
| Einmal-Mundschutz (Typ II) | Schutz bei Erkaeltungen, Tropfenschutz |
| Bettschutzeinlagen (saugfaehig) | Inkontinenz, naechtliche Unfaelle |
| Einmal-Schuerzen | Bei Koerperpflege, zum Schutz der Kleidung |
| Fingerlinge | Mundpflege, punktuelle Reinigung |
Nicht erstattet werden: Pflegeprodukte wie Cremes, Shampoos oder Bodylotion, Windeln für Erwachsene (die laufen über eine eigene Schiene), Inkontinenz-Einlagen zum Tragen, technische Hilfsmittel wie Pflegebetten (das ist eine andere Position). Eine vollstaendige Übersicht finden Sie in unserer Pflegehilfsmittel-Liste.
Box bekommen vs. Geld auszahlen lassen
Viele fragen: Kann ich mir die 42 Euro nicht einfach überweisen lassen? Grundsaetzlich nein. Es ist eine Sachleistung — die Pflegekasse bezahlt Produkte, nicht Geld. Ausfuehrlich erklaert in unserem Artikel Pflegehilfsmittel auszahlen 2026. Die zwei realistischen Wege im Vergleich:
| Pflegebox (Anbieter) | Apotheke + Erstattung | Drogeriemarkt | Online bestellen | Bar auszahlen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufwand | Einmalig Antrag, dann automatisch | Jeden Monat Belege sammeln, einreichen | Belege sammeln, einreichen, ggf. abgelehnt | Belege sammeln, einreichen, ggf. abgelehnt | Nicht moeglich |
| Eigenanteil | 0 Euro | Zuerst auslegen, dann Rückerstattung | Auslegen, Rückerstattung unsicher | Auslegen, Rückerstattung unsicher | — |
| Produktauswahl | Konfigurierbar, monatlich aenderbar | Voelle Freiheit | Nur was dort liegt | Sehr gross | — |
| Abrechnung | Direkt mit der Pflegekasse | Kulanzregelung, nicht jede Kasse | Kulanzregelung, selten | Kulanzregelung, selten | Nicht vorgesehen |
| Empfehlung | Für die meisten der einfachste Weg | Wenn spezielle Produkte gebraucht werden | Nur als Ergaenzung | Nur bei geprüfter Erstattung | Geht nicht — Sachleistung |
Für die meisten Familien ist die Pflegebox der pragmatischste Weg: Einmal beantragen, dann läuft es automatisch. Kein Vorstrecken, keine Belege. Mehr zur Zusammenstellung lesen Sie unter Pflegebox Inhalt oder im Pflegebox-Anbieter-Vergleich.
Auszahlung: Welche Kassen zahlen das Geld aus?
Eine Bar-Auszahlung der 42 Euro ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es gibt aber eine Grauzone: die sogenannte Kostenerstattung. Prinzipiell kann die Krankenversicherung nach dem Konzept von § 13 SGB V (analog angewendet) erlauben, dass Sie Hilfsmittel selbst kaufen und die Rechnung einreichen. Einige Pflegekassen akzeptieren das —andere nicht.
Wichtig zu verstehen:
- Das ist eine Kulanzregelung, kein gesetzlicher Anspruch.
- Sie müssen in Vorleistung gehen und auf die Erstattung warten (kann Wochen dauern).
- Es werden nur erstattungsfaehige Produkte anerkannt — der Kassenbon muss sauber nachvollziehbar sein.
- Erstattet werden maximal 42 Euro pro Monat. Was darueber hinaus geht, zahlen Sie selbst.
Rufen Sie vor der ersten Selbstbeschaffung bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie ausdrücklich: „Ist eine Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI bei Ihnen moeglich, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?“ Wichtig: Es gibt auch unseriose Anbieter, die versprechen, die 42 Euro direkt auszuzahlen. Das ist rechtlich nicht sauber — siehe Betrugsmasche Pflegehilfsmittel.
Antrag stellen — Schritt für Schritt
Der Antrag ist unkompliziert. Wer einen zugelassenen Anbieter nutzt, muss praktisch nur unterschreiben — den Rest erledigt der Anbieter. Ausfuehrlich mit Checkliste: Pflegebox beantragen.
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Ohne Pflegegrad kein Anspruch. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, beantragen Sie ihn zuerst bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst kommt dann zum Begutachtungstermin.
Schritt 2: Anbieter oder Pflegebox-Dienst wählen
Wählen Sie einen zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter, der die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse übernimmt. Achten Sie auf eine Kassenzulassung nach § 127 SGB V und transparente Produktauswahl.
Schritt 3: Antrag ausfuellen
Der Anbieter schickt Ihnen ein Formular — meist digital, oft per Post. Sie tragen Name, Versicherungsnummer, Pflegegrad und gewuenschte Produkte ein und unterschreiben. Der Anbieter reicht den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein.
Schritt 4: Box monatlich erhalten
Nach Genehmigung (in der Regel 1 bis 3 Wochen) erhalten Sie Ihre Box jeden Monat bis zu einem Wert von 42 Euro kostenlos nach Hause geliefert. Die Zusammenstellung können Sie jederzeit aendern.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die 42 Euro Pflegehilfsmittel?
Jeder mit mindestens Pflegegrad 1, der zu Hause gepflegt wird — egal ob durch Angehörige, Bekannte oder einen ambulanten Pflegedienst. Grundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI.
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Grundsaetzlich nein — es ist eine Sachleistung. Einige Pflegekassen ermoeglichen als Kulanz eine Kostenerstattung gegen Beleg, wenn Sie die Produkte selbst kaufen. Das ist kein gesetzlicher Anspruch. Vor der ersten Selbstbeschaffung bei der Pflegekasse nachfragen.
Was ist in der Pflegebox enthalten?
Produkte aus der Produktgruppe 54: Einmalhandschuhe, Haende- und Flaechendesinfektion, Einmal-Mundschutz Typ II, Bettschutzeinlagen, Einmal-Schuerzen und Fingerlinge. Die genaue Zusammenstellung wählen Sie beim Anbieter aus.
Bleibt der Betrag 2026 bei 42 Euro?
Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von 40 auf 42 Euro angehoben. Ob eine weitere Anpassung 2026 erfolgt, hängt vom aktuellen Stand der Pflegereform ab. Stand Anfang 2026 sind 42 Euro monatlich vorgesehen.
Was passiert, wenn ich die 42 Euro in einem Monat nicht nutze?
Der Anspruch verfaellt monatlich. Nicht genutzte Beträge können nicht angespart oder in den nächsten Monat übertragen werden. Deshalb lohnt es sich, jeden Monat zu nutzen, was zusteht.
Zusammenfassung
Die 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Geschenk, sondern ein gesetzlicher Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1 und haeusliche Pflege. Ausgezahlt wird der Betrag in aller Regel nicht— er fliesst als Sachleistung direkt an den Anbieter, der Ihnen die Box liefert.
Für die meisten Familien ist die Pflegebox der einfachste Weg: einmal Antrag, dann läuft es automatisch, kein Eigenanteil. Wer sehr spezielle Produkte braucht, kann mit der eigenen Pflegekasse über eine Kostenerstattung verhandeln —das ist aber Kulanz, kein Anspruch. In jedem Fall gilt: Nicht genutzte Monate verfallen. Wer den Anspruch nicht aktiviert, verschenkt bis zu 504 Euro im Jahr.

