Den Pflegegrad richtig beantragen.
Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen. Entscheidend ist, was danach passiert. Wir helfen Ihnen, gut vorbereitet zu sein.
Pflegegeld im Monat, ab Pflegegrad 2
gelten die Leistungen

Begleitung für Ihren Antrag.
Erfahrene Pflegeberater bereiten mit Ihnen den Antrag und den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor.
Beantworten Sie wenige Fragen. Mit Ihrer Einwilligung melden sich geprüfte Partner bei Ihnen, höchstens drei.
Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Für wen suchen Sie Hilfe?
Damit wir Sie richtig ansprechen und die Partner wissen, um wen es geht.
Vier Etappen, keine davon allein.

Antrag stellen
Formlos bei der Pflegekasse. Die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.

Tagebuch führen
Zwei Wochen notieren, wobei Hilfe nötig war. Das stärkt die Begutachtung.

Begutachtung
Der Medizinische Dienst kommt nach Hause. Bereiten Sie den Termin gut vor.

Bescheid
Prüfen Sie, ob er zum Alltag passt. Wenn nicht, ist ein Widerspruch möglich.
So stellen Sie den Antrag
Der Antrag ist formlos. Ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail an die Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse.
Wichtig ist das Datum. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
Stellen Sie den Antrag für einen Angehörigen, brauchen Sie seine Zustimmung oder eine Vollmacht.
Wie die Begutachtung abläuft
Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof.
Angeschaut werden sechs Bereiche: Mobilität, Denken und Sprechen, Verhalten und Selbstversorgung. Dazu kommen der Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und Kontakte.
Seien Sie beim Termin dabei. Viele Menschen wirken an diesem Tag fitter als sonst. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen hilft, den Alltag ehrlich zu zeigen.
Nach dem Bescheid
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Das Gutachten bekommen Sie mit dem Bescheid.
Prüfen Sie, ob der Pflegegrad zum Alltag passt. Wenn nicht, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Häufige Fragen

Kann ich den Pflegegrad für meine Mutter beantragen?
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Was hilft bei der Begutachtung?
Was mache ich, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Was kostet mich die Expertensuche?
Wie prüfen Sie die Partner?
Erzählen Sie uns, was gerade los ist.
Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

