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Pflegegrad beantragen

Den Pflege­grad richtig bean­tragen.

Ein kurzer Anruf bei der Pflege­kasse genügt, um den Antrag zu stellen. Entschei­dend ist, was danach passiert. Wir helfen Ihnen, gut vorbe­reitet zu sein.

347 bis 990 €
Pflege­geld im Monat, ab Pflege­grad 2
ab Antrags­monat
gelten die Leis­tungen
Ihre Anfrage

Beglei­tung für Ihren Antrag.

Erfahrene Pflege­berater bereiten mit Ihnen den Antrag und den Termin mit dem Medi­zi­ni­schen Dienst vor.

Beant­worten Sie wenige Fragen. Mit Ihrer Einwil­li­gung melden sich geprüfte Partner bei Ihnen, höchstens drei.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Schritt 1 von 714 %

Für wen suchen Sie Hilfe?

Damit wir Sie richtig anspre­chen und die Partner wissen, um wen es geht.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Mehr dazu in der Daten­schutz­erklärung.
Der Weg zum Pflegegrad

Vier Etappen, keine davon allein.

Etappe 1

Antrag stellen

Formlos bei der Pflege­kasse. Die Leis­tungen gelten ab dem Antrags­monat.

Etappe 2

Tagebuch führen

Zwei Wochen notieren, wobei Hilfe nötig war. Das stärkt die Begut­ach­tung.

Etappe 3

Begut­ach­tung

Der Medi­zi­ni­sche Dienst kommt nach Hause. Bereiten Sie den Termin gut vor.

Etappe 4

Bescheid

Prüfen Sie, ob er zum Alltag passt. Wenn nicht, ist ein Wider­spruch möglich.

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag ist formlos. Ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail an die Pflege­kasse genügt. Die Pflege­kasse sitzt bei Ihrer Kranken­kasse.

Wichtig ist das Datum. Die Leis­tungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Stellen Sie den Antrag für einen Ange­hö­rigen, brauchen Sie seine Zustim­mung oder eine Vollmacht.

Wie die Begut­ach­tung abläuft

Der Medi­zi­ni­sche Dienst kommt zu Ihnen nach Hause. Bei privat Versi­cherten übernimmt das Medic­proof.

Ange­schaut werden sechs Bereiche: Mobilität, Denken und Sprechen, Verhalten und Selbst­ver­sor­gung. Dazu kommen der Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltag und Kontakte.

Seien Sie beim Termin dabei. Viele Menschen wirken an diesem Tag fitter als sonst. Ein Pflege­tage­buch über zwei Wochen hilft, den Alltag ehrlich zu zeigen.

Nach dem Bescheid

Die Pflege­kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeits­tagen entscheiden. Das Gutachten bekommen Sie mit dem Bescheid.

Prüfen Sie, ob der Pflege­grad zum Alltag passt. Wenn nicht, können Sie Wider­spruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekannt­gabe des Bescheids.

Ab Pflege­grad 2 gibt es Pflege­geld, wenn Ange­hö­rige die Pflege über­nehmen.

Gut zu wissenAuch Pflege­grad 1 lohnt sich: Es gibt den Entlastungs­betrag von 131 € im Monat und Pflege­hilfs­mittel bis zu 42 € im Monat.
Quelle: § 37 SGB XI, Stand 2026
Pflege­gradPflege­geld im Monat
Pflege­grad 1kein Pflege­geld
Pflege­grad 2347 €
Pflege­grad 3599 €
Pflege­grad 4800 €
Pflege­grad 5990 €
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Kann ich den Pflege­grad für meine Mutter bean­tragen?
Ja, mit ihrer Vollmacht. Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflege­kasse reicht, und ab diesem Monat zählt der Antrag. Wenn Sie möchten, gehen wir den Antrag am Telefon mit Ihnen durch.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflege­kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeits­tagen nach dem Antrag entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, steht Ihnen in vielen Fällen eine Zahlung zu. Die Leis­tungen gelten rück­wir­kend ab dem Antrags­monat. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.
Was hilft bei der Begut­ach­tung?
Ein Pflege­tage­buch über zwei Wochen, eine Liste der Medi­ka­mente und Arzt­be­richte. Seien Sie beim Termin dabei und ergänzen Sie, was Ihr Ange­hö­riger selbst nicht sagt. Beschö­nigen Sie nichts. Es geht darum, einen ganz normalen Tag zu zeigen.
Was mache ich, wenn der Pflege­grad zu niedrig ist?
Legen Sie Wider­spruch ein. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekannt­gabe des Bescheids. Ein kurzer Satz genügt, die Begrün­dung können Sie nach­rei­chen. Ein Wider­spruch ist kein Streit, sondern ein normaler Weg. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.