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Pflegefinanzierung

Die Kosten der Pflege im Blick.

Pflege­geld, Entlastungs­betrag, Eigen­anteil im Heim: Wir sortieren mit Ihnen, welche Leis­tungen Ihnen zustehen und wie sich die Kosten tragen lassen.

347 bis 990 €
Pflege­geld im Monat
131 €
Entlastungs­betrag im Monat
Ihre Anfrage

Schildern Sie Ihre Lage.

Schreiben Sie uns, um welche Kosten es geht. Wir melden uns bei Ihnen und gehen mit Ihnen durch, was Ihnen zusteht.

Bei Fragen zu Steuern oder Vermögen vermit­teln wir auf Wunsch geprüfte Fachleute.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie erreichen wir Sie?

Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Weitere Informationen in unserer Daten­schutz­erklärung.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
So geht es weiter

Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Zuerst

Sie schildern Ihre Lage

Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Dann

Wir melden uns bei Ihnen

Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Danach

Passende Hilfe

Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.

Was die Pflege­kasse zahlt

Ab Pflege­grad 2 gibt es Pflege­geld, wenn Ange­hö­rige pflegen. Es beträgt je nach Pflege­grad 347 bis 990 € im Monat.

Ab Pflege­grad 1 kommen der Entlastungs­betrag von 131 € im Monat und Pflege­hilfs­mittel bis zu 42 € im Monat hinzu.

Für Pausen gibt es 3.539 € im Jahr für Verhin­de­rungs- und Kurzzeit­pflege. Für Umbauten in der Wohnung zahlt die Pflege­kasse bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Gut zu wissenViele Familien nutzen nicht alle Leis­tungen, die ihnen zustehen. Ein Gespräch lohnt sich, auch wenn schon ein Pflege­grad besteht.
Quelle: § 37 SGB XI, Stand 2026
Pflege­gradPflege­geld im Monat
Pflege­grad 1kein Pflege­geld
Pflege­grad 2347 €
Pflege­grad 3599 €
Pflege­grad 4800 €
Pflege­grad 5990 €

Wenn ein Heim nötig wird

Im Pflege­heim zahlt die Pflege­kasse einen festen Betrag für die Pflege. Unter­kunft, Verpfle­gung und Inves­ti­ti­ons­kosten tragen Sie selbst.

Reicht das eigene Geld nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege.

Kinder müssen sich nur betei­ligen, wenn ihr Jahres­ein­kommen über 100.000 € brutto liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Steuern und Rente

Pflege­kosten lassen sich oft von der Steuer absetzen. Pflegende Ange­hö­rige können zusätz­lich einen Pflege-Pausch­be­trag geltend machen.

Wer mindes­tens zehn Stunden in der Woche pflegt, verteilt auf zwei Tage, bekommt unter Umständen Renten­bei­träge von der Pflege­kasse.

Fragen Sie zu Steuern Ihre Steu­er­be­ra­tung oder einen Lohn­steu­er­hil­fe­verein.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Welche Leis­tungen stehen uns zu?
Das hängt vom Pflege­grad ab und davon, wer pflegt. Ab Pflege­grad 2 gibt es Pflege­geld von 347 bis 990 € im Monat. Ab Pflege­grad 1 kommen der Entlastungs­betrag und Pflege­hilfs­mittel hinzu. Wir gehen die Leis­tungen gern mit Ihnen durch.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Meist nicht. Kinder müssen sich nur betei­ligen, wenn ihr Jahres­ein­kommen über 100.000 € brutto liegt. Das regelt § 94 Abs. 1a SGB XII. Das Einkommen von Schwie­ger­kin­dern zählt nicht. Reicht das Geld der Eltern nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege.
Kann ich Pflege­kosten von der Steuer absetzen?
In vielen Fällen ja. Pflege­kosten zählen oft als außer­ge­wöhn­liche Belastung. Pflegende Ange­hö­rige können außerdem einen Pflege-Pausch­be­trag geltend machen. Die Einzel­heiten hängen von Ihrer Lage ab. Fragen Sie Ihre Steu­er­be­ra­tung oder einen Lohn­steu­er­hil­fe­verein.
Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?
Dann hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Vorher werden eigenes Einkommen und Vermögen einge­setzt, ein Teil bleibt aber geschützt. Stellen Sie den Antrag recht­zeitig, denn das Sozialamt zahlt erst ab dem Zeitpunkt, an dem es von der Lage erfährt.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.