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Vorsorgevollmacht

Recht­zeitig festlegen, wer entscheidet.

Mit einer Vorsorge­vollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Wir erklären, worauf es ankommt, und vermit­teln geprüfte Fachleute.

schrift­lich
genügt in vielen Fällen
Vorsor­ge­re­gister
damit die Vollmacht gefunden wird
Ihre Anfrage

Fachleute für Ihre Vollmacht.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns bei Ihnen.

Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an geprüfte Fachleute weiter, etwa Fach­an­wäl­tinnen und Fach­an­wälte oder Notare.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie erreichen wir Sie?

Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Weitere Informationen in unserer Daten­schutz­erklärung.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
So geht es weiter

Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Zuerst

Sie schildern Ihre Lage

Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Dann

Wir melden uns bei Ihnen

Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Danach

Passende Hilfe

Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.

Warum eine Vollmacht wichtig ist

Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder nicht auto­ma­tisch für ihre Eltern entscheiden. Dann bestellt das Betreu­ungs­ge­richt eine recht­liche Betreuung.

Ehepartner haben seit 2023 ein Notver­tre­tungs­recht in Gesund­heits­fragen. Es gilt aber höchstens sechs Monate und nicht für Geld oder Wohnung.

Eine Vorsorge­vollmacht regelt das dauerhaft und nach Ihren Wünschen.

Quelle: §§ 1358, 1816, 1820, 1827 BGB, Stand 2026
DokumentWas es regelt
Vorsorge­vollmachtwer für Sie handelt, in den Bereichen, die Sie festlegen
Betreuungs­verfügungwen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls nötig
Patienten­verfügungwelche Behand­lung Sie wünschen oder ablehnen

Was in die Vollmacht gehört

Die Vollmacht kann Gesund­heit, Pflege, Wohnen, Behörden, Bank und Post umfassen. Nennen Sie jeden Bereich ausdrück­lich.

Für schwer­wie­gende Entschei­dungen, etwa über frei­heits­ent­zie­hende Maßnahmen, muss die Vollmacht diese ausdrück­lich nennen.

Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens und am besten eine zweite als Ersatz.

Gut zu wissenVorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung gehören zusammen. Die Vollmacht bestimmt, wer entscheidet. Die Patienten­verfügung sagt, was gelten soll.

Form und Aufbe­wah­rung

Eine schrift­liche, unter­schrie­bene Vollmacht genügt in vielen Fällen. Für Immo­bi­lien und manche Bank­ge­schäfte braucht es eine Beglau­bi­gung oder den Notar.

Die Betreu­ungs­be­hörde Ihrer Stadt kann Ihre Unter­schrift gegen eine kleine Gebühr beglau­bigen.

Lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsor­ge­re­gister der Bundes­no­tar­kammer eintragen. Dann erfährt das Gericht im Ernstfall davon.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Brauche ich für die Vorsorge­vollmacht einen Notar?
Nicht immer. Eine schrift­liche und unter­schrie­bene Vollmacht ist wirksam. Für Immo­bi­lien und bei manchen Banken braucht es aber eine Beglau­bi­gung oder eine nota­ri­elle Beur­kun­dung. Die Betreu­ungs­be­hörde kann Ihre Unter­schrift beglau­bigen. Ein Notar ist sinnvoll, wenn Vermögen oder Immo­bi­lien im Spiel sind.
Darf mein Ehepartner nicht ohnehin für mich entscheiden?
Nur einge­schränkt. Seit 2023 gibt es ein Notver­tre­tungs­recht für Ehepartner in Gesund­heits­fragen. Es gilt aber höchstens sechs Monate und nicht für Bank, Wohnung oder Behörden. Für alles andere brauchen auch Ehepartner eine Vollmacht.
Wo bewahre ich die Vollmacht auf?
Das Original gehört an einen Ort, den Ihre Bevoll­mäch­tigten kennen. Geben Sie ihnen eine Kopie. Lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsor­ge­re­gister eintragen. Dann erfährt das Betreu­ungs­ge­richt im Ernstfall, dass es sie gibt.
Kann ich die Vollmacht später ändern?
Ja, jederzeit, solange Sie geschäfts­fähig sind. Vernichten Sie die alte Fassung und fordern Sie Originale zurück, die Sie weiter­ge­geben haben. Ändern Sie auch den Eintrag im Vorsor­ge­re­gister. Es ist gut, die Vollmacht alle paar Jahre durch­zu­sehen.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.