Rechtzeitig festlegen, wer entscheidet.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Wir erklären, worauf es ankommt, und vermitteln geprüfte Fachleute.
genügt in vielen Fällen
damit die Vollmacht gefunden wird

Fachleute für Ihre Vollmacht.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns bei Ihnen.
Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an geprüfte Fachleute weiter, etwa Fachanwältinnen und Fachanwälte oder Notare.
Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Wie erreichen wir Sie?
Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.
Drei Schritte zur passenden Hilfe.

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Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Wir melden uns bei Ihnen
Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Passende Hilfe
Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.
Warum eine Vollmacht wichtig ist
Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder nicht automatisch für ihre Eltern entscheiden. Dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung.
Ehepartner haben seit 2023 ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Es gilt aber höchstens sechs Monate und nicht für Geld oder Wohnung.
Eine Vorsorgevollmacht regelt das dauerhaft und nach Ihren Wünschen.
| Dokument | Was es regelt |
|---|---|
| Vorsorgevollmacht | wer für Sie handelt, in den Bereichen, die Sie festlegen |
| Betreuungsverfügung | wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls nötig |
| Patientenverfügung | welche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen |
Was in die Vollmacht gehört
Die Vollmacht kann Gesundheit, Pflege, Wohnen, Behörden, Bank und Post umfassen. Nennen Sie jeden Bereich ausdrücklich.
Für schwerwiegende Entscheidungen, etwa über freiheitsentziehende Maßnahmen, muss die Vollmacht diese ausdrücklich nennen.
Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens und am besten eine zweite als Ersatz.
Form und Aufbewahrung
Eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht genügt in vielen Fällen. Für Immobilien und manche Bankgeschäfte braucht es eine Beglaubigung oder den Notar.
Die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt kann Ihre Unterschrift gegen eine kleine Gebühr beglaubigen.
Lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Dann erfährt das Gericht im Ernstfall davon.
Häufige Fragen

Brauche ich für die Vorsorgevollmacht einen Notar?
Darf mein Ehepartner nicht ohnehin für mich entscheiden?
Wo bewahre ich die Vollmacht auf?
Kann ich die Vollmacht später ändern?
Was kostet mich die Expertensuche?
Wie prüfen Sie die Partner?
Erzählen Sie uns, was gerade los ist.
Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

