Selbst bestimmen, was gelten soll.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlung Sie wünschen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Wir erklären, worauf es ankommt, und vermitteln geprüfte Fachleute.
ohne Notar wirksam
änderbar und widerrufbar

Beratung für Ihre Verfügung.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns bei Ihnen.
Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an geprüfte Fachleute weiter, die Ihre Verfügung mit Ihnen formulieren.
Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Wie erreichen wir Sie?
Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.
Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Sie schildern Ihre Lage
Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Wir melden uns bei Ihnen
Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Passende Hilfe
Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.
Was eine Patientenverfügung regelt
Sie legt fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Lagen wünschen oder ablehnen. Dazu gehören künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung.
Ärzte und Bevollmächtigte sind an Ihre Verfügung gebunden, wenn sie auf die Lage zutrifft (§ 1827 BGB).
Warum es auf genaue Worte ankommt
Allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nicht. Der Bundesgerichtshof verlangt konkrete Angaben.
Beschreiben Sie Lagen und Maßnahmen möglichst genau. Ein Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt hilft dabei.
Schreiben Sie auch auf, was Ihnen im Leben wichtig ist. Das hilft anderen, Ihren Willen zu verstehen.
| Lage | Beispiele für Maßnahmen |
|---|---|
| Endstadium einer unheilbaren Krankheit | Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung |
| Schwere Hirnschädigung | künstliche Ernährung und Flüssigkeit, Antibiotika |
| Fortgeschrittene Demenz | Aufenthalte im Krankenhaus, Schmerzbehandlung |
Form und Aufbewahrung
Die Verfügung muss schriftlich sein und Ihre Unterschrift tragen. Ein Notar ist nicht nötig.
Sie können sie jederzeit ändern oder widerrufen, den Widerruf sogar mündlich.
Bewahren Sie die Verfügung gut auffindbar auf. Zusammen mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister melden.
Häufige Fragen

Brauche ich für die Patientenverfügung einen Notar?
Reicht ein Vordruck aus dem Internet?
Kann ich meine Verfügung ändern?
Wer sorgt dafür, dass meine Verfügung beachtet wird?
Was kostet mich die Expertensuche?
Wie prüfen Sie die Partner?
Erzählen Sie uns, was gerade los ist.
Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

