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Patientenverfügung

Selbst bestimmen, was gelten soll.

In einer Patienten­verfügung legen Sie fest, welche Behand­lung Sie wünschen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Wir erklären, worauf es ankommt, und vermit­teln geprüfte Fachleute.

schrift­lich
ohne Notar wirksam
jederzeit
änderbar und wider­rufbar
Ihre Anfrage

Beratung für Ihre Verfügung.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns bei Ihnen.

Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an geprüfte Fachleute weiter, die Ihre Verfügung mit Ihnen formu­lieren.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie erreichen wir Sie?

Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Weitere Informationen in unserer Daten­schutz­erklärung.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
So geht es weiter

Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Zuerst

Sie schildern Ihre Lage

Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Dann

Wir melden uns bei Ihnen

Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Danach

Passende Hilfe

Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.

Was eine Patienten­verfügung regelt

Sie legt fest, welche ärzt­li­chen Maßnahmen Sie in bestimmten Lagen wünschen oder ablehnen. Dazu gehören künst­liche Ernährung, Beatmung oder Wieder­be­le­bung.

Ärzte und Bevoll­mäch­tigte sind an Ihre Verfügung gebunden, wenn sie auf die Lage zutrifft (§ 1827 BGB).

Warum es auf genaue Worte ankommt

Allge­meine Sätze wie „keine lebens­ver­län­gernden Maßnahmen“ reichen nicht. Der Bundes­ge­richtshof verlangt konkrete Angaben.

Beschreiben Sie Lagen und Maßnahmen möglichst genau. Ein Gespräch mit Ihrer Haus­ärztin oder Ihrem Hausarzt hilft dabei.

Schreiben Sie auch auf, was Ihnen im Leben wichtig ist. Das hilft anderen, Ihren Willen zu verstehen.

Quelle: § 1827 BGB, Stand 2026
LageBeispiele für Maßnahmen
Endsta­dium einer unheil­baren KrankheitWieder­be­le­bung, Beatmung, künst­liche Ernährung
Schwere Hirn­schä­di­gungkünst­liche Ernährung und Flüs­sig­keit, Anti­bio­tika
Fort­ge­schrit­tene DemenzAufent­halte im Kranken­haus, Schmerz­be­hand­lung

Form und Aufbe­wah­rung

Die Verfügung muss schrift­lich sein und Ihre Unter­schrift tragen. Ein Notar ist nicht nötig.

Sie können sie jederzeit ändern oder wider­rufen, den Widerruf sogar mündlich.

Bewahren Sie die Verfügung gut auffindbar auf. Zusammen mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie sie im Zentralen Vorsor­ge­re­gister melden.

Gut zu wissenSehen Sie Ihre Verfügung alle paar Jahre durch und bestä­tigen Sie sie mit Datum und Unter­schrift. So ist klar, dass sie noch Ihrem Willen entspricht.
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Brauche ich für die Patienten­verfügung einen Notar?
Nein. Die Patienten­verfügung muss schrift­lich sein und Ihre Unter­schrift tragen. Ein Notar ist nicht nötig. Wichtiger ist, dass sie konkret formu­liert ist. Ein Gespräch mit Ihrer Haus­ärztin oder einer Beratung hilft, die richtigen Worte zu finden.
Reicht ein Vordruck aus dem Internet?
Er kann ein guter Anfang sein. Viele Vordrucke sind aber zu allgemein. Prüfen Sie, ob Lagen und Maßnahmen genau beschrieben sind, und ergänzen Sie Ihre eigenen Wünsche. Die Text­bau­steine des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums sind eine verläss­liche Grundlage.
Kann ich meine Verfügung ändern?
Ja, jederzeit. Sie können die Verfügung neu schreiben, ergänzen oder wider­rufen. Ein Widerruf ist sogar mündlich möglich. Vernichten Sie alte Fassungen und sagen Sie Ihren Ange­hö­rigen und Ihrer Haus­ärztin, was nun gilt.
Wer sorgt dafür, dass meine Verfügung beachtet wird?
Am besten eine Person, der Sie eine Vorsorge­vollmacht gegeben haben. Sie spricht mit den Ärzten und setzt Ihren Willen durch. Deshalb gehören Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht zusammen. Sprechen Sie mit dieser Person vorher über Ihre Wünsche.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.