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Pflegeheim

Einen guten Platz in Ruhe finden.

Der Umzug in ein Pflege­heim ist eine große Entschei­dung. Wir hören zu, erklären die Kosten und helfen Ihnen, passende Heime in Ihrer Nähe zu finden.

ab Pflege­grad 2
zahlt die Pflege­kasse einen festen Betrag
Eigen­anteil
sinkt mit der Zeit im Heim
Ihre Anfrage

Schildern Sie Ihre Lage.

Ob ein Umzug bald nötig ist oder Sie sich erst umsehen möchten: Schreiben Sie uns ein paar Sätze.

Wir melden uns bei Ihnen, klären mit Ihnen Kosten und Pflege­grad und nennen Ihnen passende Ansprech­partner.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie erreichen wir Sie?

Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Weitere Informationen in unserer Daten­schutz­erklärung.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
So geht es weiter

Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Zuerst

Sie schildern Ihre Lage

Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Dann

Wir melden uns bei Ihnen

Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Danach

Passende Hilfe

Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.

Was ein Heimplatz kostet

Die Rechnung eines Pflege­heims hat mehrere Teile: Pflege, Unter­kunft, Verpfle­gung und Inves­ti­ti­ons­kosten. Ab Pflege­grad 2 zahlt die Pflege­kasse einen festen Betrag für die Pflege.

Den Rest tragen Sie selbst. Dieser Eigen­anteil unter­scheidet sich stark von Heim zu Heim und von Bundes­land zu Bundes­land.

Auf den Eigen­anteil für die Pflege zahlt die Pflege­kasse zusätz­lich einen Zuschlag. Er steigt, je länger jemand im Heim lebt (§ 43c SGB XI).

Quelle: §§ 43, 43c SGB XI, §§ 61, 94 SGB XII, Stand 2026
Kosten­teilWer zahlt
PflegePflege­kasse mit festem Betrag und Zuschlag, den Rest Sie
Unter­kunft und Verpfle­gungSie selbst
Inves­ti­ti­ons­kostenSie selbst, in einigen Bundes­län­dern mit Zuschuss
Wenn das Geld nicht reichtSozialamt mit der Hilfe zur Pflege

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Rente und Erspar­nisse nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt am Wohnort.

Kinder müssen sich nur betei­ligen, wenn ihr Jahres­ein­kommen über 100.000 € brutto liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für die meisten Familien entfällt der Eltern­un­ter­halt damit.

Ein Teil des Vermögens bleibt geschützt. Das gilt in der Regel auch für ein ange­mes­senes Haus, in dem der Ehepartner weiter wohnt.

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Besuchen Sie mehrere Heime, am besten auch zur Essens­zeit. Achten Sie darauf, wie das Personal mit den Bewohnern spricht.

Fragen Sie nach Kurzzeit­pflege. So lässt sich ein Heim für einige Wochen kennen­lernen, bevor Sie sich festlegen.

Die Pflege­kassen veröf­fent­li­chen Preis­listen der Heime in Ihrer Region. Wir helfen Ihnen, sie zu lesen.

Gut zu wissenKurzzeit­pflege ist ein guter Weg, ein Heim kennen­zu­lernen. Die Pflege­kasse beteiligt sich daran aus dem gemein­samen Jahres­be­trag von 3.539 € für Verhin­de­rungs- und Kurzzeit­pflege.
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Ab wann zahlt die Pflege­kasse für ein Pflege­heim?
Ab Pflege­grad 2 zahlt die Pflege­kasse einen festen Betrag für die Pflege im Heim. Mit Pflege­grad 1 gibt es nur einen kleinen Zuschuss. Ist noch kein Pflege­grad fest­ge­stellt oder der Bedarf gestiegen, stellen Sie den Antrag am besten vor dem Umzug.
Müssen die Kinder für das Pflege­heim zahlen?
Meist nicht. Kinder müssen sich nur betei­ligen, wenn ihr Jahres­ein­kommen über 100.000 € brutto liegt. Das regelt § 94 Abs. 1a SGB XII. Das Einkommen von Schwie­ger­kin­dern zählt nicht. Reicht das Geld Ihres Ange­hö­rigen nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege.
Wie finde ich einen freien Platz?
Fragen Sie bei mehreren Heimen an und lassen Sie sich auf die Warte­liste setzen. Der Sozi­al­dienst im Kranken­haus hilft, wenn der Umzug nach einem Klinik­auf­ent­halt nötig wird. Wir sagen Ihnen gern, welche Fragen Sie den Heimen stellen sollten.
Kann mein Ange­hö­riger das Heim erst auspro­bieren?
Ja, über die Kurzzeit­pflege. Ihr Ange­hö­riger lebt dann einige Wochen im Heim und lernt Alltag, Personal und Mitbe­wohner kennen. Die Pflege­kasse beteiligt sich aus dem gemein­samen Jahres­be­trag von 3.539 €. Danach entscheiden Sie gemeinsam in Ruhe.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.