Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber Pflegebox

Pflege­hilfs­mittel auszahlen 2026: Was wirklich erlaubt ist

Nein, die 42 Euro für Pflege­hilfs­mittel können nicht ausge­zahlt werden. Es ist eine Sach­leistung. Und der Betrag ist seit 2025 nicht mehr 40 Euro.
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 15.04.2026, Lesezeit 6 Minuten
Pflegehilfsmittel auszahlen lassen 2026: Geldmünzen und Pflegebox nebeneinander auf dem Küchentisch
Pflegehilfsmittel auszahlen: Warum die 42 Euro eine Sachleistung sind, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Nein, die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie sich nicht auszahlen lassen. Es handelt sich um eine Sachleistung: Die Pflegekasse bezahlt Produkte, nicht Geld. Und: Der Höchstbetrag beträgt seit Januar 2025 nicht mehr 40, sondern 42 Euro pro Monat.

Die Frage ist absolut nachvollziehbar: Warum nicht das Geld bekommen und selbst entscheiden, wofür Sie es ausgeben? Vielleicht brauchen Sie diesen Monat keine Handschuhe, aber dafür Hilfe an anderer Stelle. Das Grundproblem ist: Der Gesetzgeber hat Pflegehilfsmittel als Sachleistung definiert, und daran lässt sich nichts ändern.

Im Folgenden: warum das so ist, woher die veralteten 40 Euro kommen und wie Sie den Anspruch jeden Monat sinnvoll nutzen.

Warum 42 Euro und nicht 40 Euro?

Die Zahl 40 Euro geistert immer noch durch viele Websites und Foren. Sie ist seit dem 1. Januar 2025 veraltet. Die Chronologie:

  • 2015 bis März 2020: 40 Euro im Monat.
  • April 2020 bis Dezember 2021: vorübergehend 60 Euro im Monat. Diese Sonderregelung galt während der Pandemie und ist ausgelaufen.
  • Januar 2022 bis Dezember 2024: wieder 40 Euro im Monat.
  • Seit 1. Januar 2025: 42 Euro im Monat. Alle Leistungen der Pflegeversicherung stiegen um 4,5 Prozent (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG).

Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Wenn Sie also nach „Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen“ suchen, suchen Sie nach einem Betrag, den es so nicht mehr gibt.

Wichtig: Manche Websites schreiben noch immer „40 Euro“. Das ist falsch. Der aktuelle Höchstbetrag beträgt seit Januar 2025 42 Euro monatlich.

Warum Pflegehilfsmittel nicht ausgezahlt werden

Die kurze Antwort: Weil es eine Sachleistung ist, keine Geldleistung. Das klingt bürokratisch, der Unterschied lässt sich aber in zwei Sätzen erklären.

Sachleistung bedeutet: Die Pflegekasse bezahlt nicht Sie, sondern den Anbieter. Sie bekommen Produkte geliefert (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz­einlagen), und der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Stellen Sie es sich wie beim Rezept vor: Wenn Sie ein Medikament brauchen, bezahlt die Krankenkasse die Apotheke. Sie bekommen das Medikament, nicht das Geld dafür. Genauso funktioniert es bei Pflegehilfsmitteln.

Der Unterschied zum Pflegegeld

Hier liegt die häufigste Verwechslung. Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist tatsächlich eine Geldleistung: Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei verwendet werden. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab (zwischen 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 990 Euro bei Pflegegrad 5, Stand 2026).

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro) sind davon komplett unabhängig. Beides steht Ihnen zu, aber nur das Pflegegeld ist Geld auf Ihrem Konto.

Was Sie stattdessen tun können

Sie können die 42 Euro zwar nicht auszahlen lassen, aber Sie können den Anspruch jeden Monat voll ausschöpfen. Das bedeutet:

  • Pflegebox bestellen: Wählen Sie Produkte, die Sie tatsächlich brauchen: Handschuhe, Desinfektions­mittel, Bettschutz­einlagen, Masken.
  • Konfigurator nutzen: In unserem Pflegehilfsmittel-Konfigurator stellen Sie Ihre persönliche Box zusammen, bis zum Höchstwert von 42 Euro im Monat.
  • Jeden Monat automatisch geliefert: Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie Ihre Box monatlich nach Hause. Die Zusammenstellung können Sie jederzeit ändern.
  • 0 Euro Eigenanteil: Die Pflegekasse trägt die Kosten vollständig. Sie zahlen nichts.

Die 42 Euro gelten für jeden Monat einzeln, ansparen lässt sich der Betrag nicht. Mit einer Pflegebox kommen die Produkte jeden Monat, ohne dass Sie neu bestellen müssen. So beantragen Sie Ihre Pflegebox →

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel: der Unterschied

Beide Leistungen werden häufig verwechselt. Hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

MerkmalPflegehilfsmittelEntlastungsbetrag
Betrag42 Euro im Monat131 Euro im Monat (seit 2025)
LeistungsartSachleistungSachleistung
Auszahlbar?NeinNein
VerwendungNur Verbrauchsprodukte (Handschuhe, Desinfektion etc.)Betreuung, Haushaltshilfe, Tages-/Nachtpflege
Ansparen möglich?Nein, gilt nur im jeweiligen MonatJa, bis zum 30. Juni des Folgejahres
Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 2 SGB XI§ 45b SGB XI

Häufige Verwechslung: Viele Menschen suchen nach „125 Euro auszahlen lassen“ und meinen den Entlastungsbetrag. Seit 2025 beträgt dieser 131 Euro, und auch er ist nicht auszahlbar, sondern eine Sachleistung.

Häufige Fragen

Kann man sich die 40 Euro für die Pflegebox auszahlen lassen?

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine Sachleistung. Die Pflegekasse bezahlt direkt den Anbieter, eine Barauszahlung an Sie ist nicht vorgesehen. Außerdem beträgt der Höchstbetrag seit Januar 2025 42 Euro, nicht 40 Euro.

Kann man sich den Entlastungsbetrag von 125 Euro auszahlen lassen?

Nein. Auch der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. Er dient zur Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wird aber nicht auf Ihr Konto überwiesen. Seit 2025 beträgt er übrigens 131 Euro, nicht mehr 125 Euro.

Was passiert, wenn ich die 42 Euro nicht nutze?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt für jeden Monat einzeln. Sie können nicht genutzte Beträge nicht ansparen oder in den nächsten Monat übertragen.

Kann ich die Pflegebox auch bar in der Apotheke kaufen und einreichen?

Theoretisch ja. Sie können Pflegehilfsmittel in einer Apotheke kaufen und die Rechnung bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen. In der Praxis ist dieser Weg deutlich umständlicher als die direkte Abrechnung über einen zugelassenen Anbieter. Der Anbieter übernimmt die gesamte Abwicklung, inklusive Antragstellung.

Zusammenfassung

Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht auszahlbar. Es ist eine Sachleistung, kein Geld auf Ihrem Konto. Das lässt sich nicht ändern: So steht es im Gesetz (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Was Sie tun können: Den Anspruch jeden Monat nutzen. 42 Euro pro Monat sind 504 Euro im Jahr für Produkte, die Sie bei der häuslichen Pflege ohnehin brauchen.

Quellen und Hinweise

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch), § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag). Pflegehilfsmittel 42 Euro und Entlastungsbetrag 131 Euro seit 1. Januar 2025 (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Stand: April 2026.

Beitrag teilen

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Pflege­hilfs­mittel, die jeden Monat ankommen.

Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen monatlich zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.