
Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung -- Entlastung im Alltag, die wirklich ankommt
Einkaufen, Putzen, Wäsche, Kochen -- was jahrzehntelang selbstverständlich war, wird im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit zur täglichen Hürde. Oft springen Angehörige ein, zusätzlich zu Beruf und eigener Familie. Eine professionelle Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung schafft hier spürbare Entlastung -- für Betroffene und für die ganze Familie.
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Worauf es bei Haushaltshilfe / Alltagsbegleitung ankommt
Das Angebot reicht von haushaltsnahen Tätigkeiten wie Reinigen, Wäsche und Zubereitung von Mahlzeiten bis zur echten Alltagsbegleitung: gemeinsame Einkäufe, Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, Spaziergänge oder einfach verlässliche Gesellschaft. So bleibt der Alltag in den eigenen vier Wänden länger selbstbestimmt.
Die gute Nachricht: Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag zu (§ 45b SGB XI). Er ist genau für solche anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können in die Folgemonate übertragen werden. Ab Pflegegrad 2 lassen sich zusätzlich Teile der Pflegesachleistungen für diese Angebote umwandeln.
Wichtig: Damit die Pflegekasse die Kosten erstattet, muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein -- und genau hier scheitern viele Familien bei der Suche. Wir verbinden Sie mit geprüften, anerkannten Anbietern in Ihrer Region, die freie Kapazitäten haben.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag zu (§ 45b SGB XI) -- einsetzbar für anerkannte Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen dafür umgewandelt werden.