Mehr Luft im Alltag.
Putzen, Wäsche, Einkaufen: Eine Haushaltshilfe nimmt Ihnen Arbeit ab. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse dafür 131 € im Monat, wenn der Anbieter anerkannt ist.
Entlastungsbetrag im Monat
für anerkannte Anbieter

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Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Passende Hilfe
Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.
Was eine Haushaltshilfe übernimmt
Sie putzt, wäscht, bügelt und kauft ein. Viele Anbieter begleiten auch zum Arzt, zum Friseur oder beim Spaziergang.
Pflege wie Waschen oder Anziehen gehört nicht dazu. Dafür ist ein Pflegedienst zuständig.
So zahlt die Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Er gilt nur für Anbieter, die nach Landesrecht anerkannt sind.
Am bequemsten ist eine Abtretungserklärung. Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.
Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie viel? | 131 € im Monat |
| Ab wann? | ab Pflegegrad 1 |
| Für wen? | nur für anerkannte Anbieter |
| Wie lange nutzbar? | bis zum 30. Juni des Folgejahres |
Wie Sie einen Anbieter finden
Fragen Sie bei der Pflegekasse nach einer Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region. Nicht jede Putzhilfe ist anerkannt.
In manchen Bundesländern dürfen auch Nachbarn oder Bekannte helfen, wenn sie sich registrieren. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land.
Wer keinen Pflegedienst nutzt, kann einen Teil der Sachleistung zusätzlich für Hilfe im Alltag verwenden (§ 45a Abs. 4 SGB XI).
Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse jede Haushaltshilfe?
Muss ich die Rechnung vorstrecken?
Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?
Darf auch eine Nachbarin helfen?
Was kostet mich die Expertensuche?
Wie prüfen Sie die Partner?
Erzählen Sie uns, was gerade los ist.
Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

