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Rollator

Wieder sicher auf den Beinen.

Ein passender Rollator gibt Halt für den Weg nach draußen. Wir sagen Ihnen, was die Kranken­kasse übernimmt, und nennen Ihnen ein geprüftes Sani­täts­haus in Ihrer Nähe.

mit Rezept
zahlt die Kranken­kasse
ohne Pflege­grad
eine Verord­nung genügt
Ihre Anfrage

Beratung in Ihrer Nähe.

Schildern Sie kurz, wobei es im Alltag hakt. Wir melden uns bei Ihnen und klären, welches Hilfs­mittel passt.

Auf Wunsch geben wir Ihre Anfrage an ein geprüftes Sani­täts­haus in Ihrer Region weiter.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie erreichen wir Sie?

Für Familien ist unsere Beratung ohne Kosten. Wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Weitere Informationen in unserer Daten­schutz­erklärung.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
So geht es weiter

Drei Schritte zur passenden Hilfe.

Zuerst

Sie schildern Ihre Lage

Ein kurzes Formular genügt. Schreiben Sie es so, wie Sie es erzählen würden.

Dann

Wir melden uns bei Ihnen

Wir hören zu, fragen nach und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Danach

Passende Hilfe

Wenn es passt, verbinden wir Sie mit einem geprüften Partner in Ihrer Nähe.

Was die Kranken­kasse übernimmt

Rollator, Gehstock und Rollstuhl sind Hilfs­mittel der Kranken­kasse. Voraus­set­zung ist eine Verord­nung vom Hausarzt oder Facharzt. Ein Pflege­grad ist dafür nicht nötig.

Mit dem Rezept gehen Sie zu einem Sani­täts­haus, das Vertrags­partner Ihrer Kranken­kasse ist. Es stellt den Antrag und rechnet direkt ab.

Sie zahlen die gesetz­liche Zuzahlung. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts. Wünschen Sie ein besser ausge­stat­tetes Modell, tragen Sie den Mehrpreis selbst.

Quelle: § 33 SGB V, § 40 SGB XI, Stand 2026
HilfeZuständigVoraus­set­zung
Rollator, Gehstock, RollstuhlKranken­kasseärztliche Verord­nung
Umbau der WohnungPflege­kassePflege­grad
Pflege­hilfs­mittel zum VerbrauchPflege­kassePflege­grad

Welches Modell passt

Für die Wohnung eignet sich ein schmaler, leichter Rollator. Draußen helfen größere Räder bei Bord­steinen und Kopf­stein­pflaster.

Achten Sie auf die richtige Griffhöhe, einen Sitz zum Ausruhen und Bremsen, die sich gut greifen lassen. Ein gutes Sani­täts­haus stellt den Rollator auf Sie ein.

Wer längere Strecken nicht mehr gehen kann, braucht viel­leicht zusätz­lich einen Rollstuhl. Auch dafür ist die Kranken­kasse zuständig.

Gut zu wissenDie Kranken­kasse übernimmt in der Regel ein Stan­dard­mo­dell. Lassen Sie sich im Sani­täts­haus zeigen, welche Modelle ohne Aufpreis zur Wahl stehen.

Mehr Sicher­heit zuhause

Stol­per­fallen wie lose Teppiche und Kabel sollten weg. Gutes Licht im Flur und am Bett hilft nachts.

Bei Schwellen und Stufen kann ein Umbau sinnvoll sein. Dafür gibt es mit Pflege­grad einen Zuschuss der Pflege­kasse von bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Rollator einen Pflege­grad?
Nein. Für einen Rollator ist die Kranken­kasse zuständig, nicht die Pflege­kasse. Es genügt eine Verord­nung vom Arzt. Sprechen Sie beim nächsten Termin an, wobei Sie beim Gehen unsicher sind. Mit dem Rezept geht es dann zum Sani­täts­haus.
Was muss ich selbst bezahlen?
Für Hilfs­mittel der Kranken­kasse gilt die gesetz­liche Zuzahlung. Sie ist gedeckelt, und wer befreit ist, zahlt nichts. Wählen Sie ein Modell mit mehr Ausstat­tung, tragen Sie den Mehrpreis selbst. Fragen Sie im Sani­täts­haus nach einem Modell ohne Aufpreis.
Kann ich einen Rollator für drinnen und einen für draußen bekommen?
Das ist möglich, wenn der Arzt es begründet. Ein Beispiel: Sie wohnen in einer oberen Etage und können den Rollator nicht die Treppe hinauf­tragen. Die Kranken­kasse entscheidet im Einzel­fall. Wir helfen Ihnen gern bei der Begrün­dung.
Was passiert, wenn der Rollator kaputt­geht?
Hilfs­mittel der Kranken­kasse sind oft nur geliehen. Repa­ra­turen übernimmt dann die Kranken­kasse über das Sani­täts­haus. Melden Sie den Schaden dort und fragen Sie, ob ein neues Rezept nötig ist. Behalten Sie die Unter­lagen vom Sani­täts­haus gut auf.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.