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Badumbau

Ein Bad, das wieder passt.

Wir fragen kurz nach Ihrem Bad und geben die Anfrage an bis zu 3 geprüfte Fach­be­triebe weiter. Mit Pflege­grad beteiligt sich die Pflege­kasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme.

bis zu 4.180 €
Zuschuss je Maßnahme
ab Pflege­grad 1
Antrag vor dem Umbau
Ihre Anfrage

Angebote für Ihr Bad.

Manchmal reichen ein Halte­griff und ein Duschsitz. Manchmal muss die Wanne einer boden­glei­chen Dusche weichen. Ein Fach­be­trieb schaut sich das bei Ihnen an.

Beant­worten Sie wenige Fragen. Mit Ihrer Einwil­li­gung melden sich bis zu 3 geprüfte Fach­be­triebe aus Ihrer Region bei Ihnen.

Lieber am Telefon? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Schritt 1 von 813 %

Für wen suchen Sie Hilfe?

Damit wir Sie richtig anspre­chen und die Partner wissen, um wen es geht.

Was mit Ihren Angaben passiertWir nutzen sie nur für Ihre Anfrage und geben sie mit Ihrer Einwilligung an höchstens 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe weiter. Mehr dazu in der Daten­schutz­erklärung.
So geht es weiter

Drei Schritte zu passenden Angeboten.

Zuerst

Wenige Fragen

Sie beant­worten ein paar Fragen zu Ihrer Lage, in Ruhe und Schritt für Schritt.

Dann

Wir suchen passende Partner

Mit Ihrer Einwil­li­gung geht Ihre Anfrage an bis zu 3 geprüfte Partner in Ihrer Nähe.

Danach

Die Partner melden sich

Sie bekommen Angebote, verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst.

Was die Pflege­kasse zahlt

Ein barrie­re­armes Bad gilt als Maßnahme, die das Wohn­umfeld verbes­sert. Mit einem Pflege­grad zahlt die Pflege­kasse bis zu 4.180 € je Maßnahme, schon ab Pflege­grad 1.

Alle Umbauten, die zum selben Zeitpunkt nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Wer Bad und Treppe gleich­zeitig anpasst, bekommt den Betrag also nur einmal.

Ändert sich die Pflege­si­tua­tion später deutlich, ist ein neuer Zuschuss möglich. Den Antrag stellen Sie immer vor dem Umbau.

WichtigDen Zuschuss gibt es nur, wenn der Antrag vor dem Umbau gestellt wird. Heben Sie Angebot, Rechnung und die Zusage der Pflege­kasse auf.

Was sich umbauen lässt

Eine boden­gleiche Dusche ersetzt die Badewanne. Sie gehen ohne Stufe hinein, auf Wunsch mit Klappsitz.

Halte­griffe an Dusche und Toilette geben Halt beim Aufstehen. Eine erhöhte Toilette und ein unter­fahr­bares Wasch­be­cken erleich­tern den Alltag.

Ein Bade­wan­nen­lift ist ein Hilfs­mittel. Dafür ist mit ärzt­li­cher Verord­nung die Kranken­kasse zuständig.

UmbauWofür
Boden­gleiche Duscheohne Stufe duschen, auf Wunsch im Sitzen
Halte­griffesicherer Halt an Dusche, Wanne und Toilette
Erhöhte Toiletteleich­teres Hinsetzen und Aufstehen
Unter­fahr­bares Wasch­be­ckenWaschen im Sitzen oder im Rollstuhl

So gehen Sie vor

Ein Fach­be­trieb kommt zu Ihnen, misst das Bad aus und schreibt ein Angebot. Fragen Sie, wie lange die Arbeiten dauern und wie Sie das Bad in dieser Zeit nutzen.

Mit dem Angebot stellen Sie den Antrag bei der Pflege­kasse. Erst wenn die Zusage da ist, geben Sie den Auftrag.

Wohnen Sie zur Miete, sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter. Er muss dem Umbau zustimmen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Zählt der ganze Umbau als eine Maßnahme?
Ja. Alle Umbauten, die zum selben Zeitpunkt nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Dafür zahlt die Pflege­kasse bis zu 4.180 €. Ändert sich die Pflege­si­tua­tion später deutlich, können Sie einen neuen Antrag stellen. Planen Sie deshalb alles, was heute nötig ist, in einem Angebot.
Ich wohne zur Miete. Darf ich das Bad umbauen?
Mit Zustim­mung Ihres Vermie­ters, ja. Sie haben Anspruch auf seine Zustim­mung, wenn sein Interesse am unver­än­derten Bad nicht überwiegt (§ 554 BGB). Beim Auszug kann er verlangen, dass der alte Zustand wieder­her­ge­stellt wird. Klären Sie das schrift­lich, bevor Sie den Auftrag geben.
Gibt es den Zuschuss auch ohne Pflege­grad?
Nein. Die Pflege­kasse zahlt den Zuschuss nur mit einem Pflege­grad, dann aber schon ab Pflege­grad 1. Ohne Pflege­grad lohnt ein Blick auf Förder­pro­gramme von Land oder Kommune. Wir sagen Ihnen gern, wie Sie den Pflege­grad bean­tragen.
Muss ich einen der vermit­telten Anbieter nehmen?
Nein. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob und mit wem Sie einen Vertrag schließen. Sagt Ihnen keines der Angebote zu, entstehen Ihnen dadurch keine Kosten und keine Pflichten.
Was kostet mich die Experten­suche?
Nichts. Für die Vermitt­lung zahlt der Partner uns eine Gebühr. Sie zahlen dafür nichts. Was der Partner für seine Leistung verlangt, steht in seinem Angebot. Sie verglei­chen in Ruhe und entscheiden selbst, ob Sie es annehmen.
Wie prüfen Sie die Partner?
Bevor ein Partner Anfragen von uns bekommt, prüfen wir das Unter­nehmen und seine Nachweise. Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrer Einwil­li­gung weiter. Wenn Sie mit einem Partner unzu­frieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen dem nach.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbe­reiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.