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Ratgeber Wohnen

KfW-Zuschuss zurück: barrie­re­frei umbauen

Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 8. April 2026 wieder bean­tragbar. Mit dem Pflege­kassen-Zuschuss von 4.180 € je Maßnahme und der Landes­för­de­rung kommen bei großen Umbauten mehrere tausend Euro zusammen. So kombi­nieren Sie die Programme.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 23.05.2026, Lesezeit 12 Minuten
Barrierefreier Wohnungsumbau: Pflegekasse, KfW und Landesförderung kombinieren 2026
Förderung kombinieren: Pflegekasse + KfW + Landesprogramm (Quelle: Pflegekompass)Symbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Für barrierefreien Umbau lassen sich mehrere Töpfe kombinieren, Pflegekassen-Zuschuss (4.180 € pro Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI), der seit dem 8. April 2026 wieder beantragbare KfW-Zuschuss 455-B (bis 6.250 €), der KfW-159-Kredit für die Restfinanzierung und die Landesförderung (bis 15.000 € je nach Bundesland). Wichtig: Der KfW-Zuschusstopf ist jährlich gedeckelt und war in früheren Jahren oft vor Jahresende ausgeschöpft, Antrag deshalb früh und immer vor Beginn der Maßnahme stellen.

  • Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XI: 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme (ab Pflegegrad 1), max. 16.720 € bei vier Antragstellern im gemeinsamen Haushalt
  • KfW-Zuschuss 455-B (seit 8. April 2026 wieder da): 10 % der Kosten (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen, 12,5 % (max. 6.250 €) für das Standard Altersgerechtes Haus, echter Zuschuss, keine Rückzahlung
  • KfW 159 (Kredit, kein Zuschuss): bis 50.000 € pro Wohneinheit, zinsverbilligt, Rückzahlung erforderlich
  • Landesprogramme (echte Zuschüsse): NRW bis 15.000 €, BW bis 10.000 €, Bayern einkommensabhängig

Hinweis: Förderhöhen und Bedingungen ändern sich laufend. Aktuelle Konditionen vor jeder Antragstellung direkt bei der KfW bzw. der Landesförderbank prüfen (Stand der KfW-Angaben: Juli 2026, der Landeswerte: Mai 2026).

Wer im Alter zu Hause bleiben will, kommt um einen barrierefreien Umbau selten herum. Eine bodengleiche Dusche, ein Treppenlift, ein verbreitetes Türmaß, solche Maßnahmen kosten schnell zwischen 8.000 und 40.000 €. Die gute Nachricht: Seit April 2026 gibt es den KfW-Direktzuschuss wieder, und er lässt sich mit Pflegekasse und Landesförderung kombinieren. Die weniger gute: Die meisten Bauherren kennen nur den Pflegekassen-Zuschuss und lassen die anderen Töpfe links liegen.

Dieser Artikel zeigt, welche Förderung wann passt und in welcher Reihenfolge Sie die Anträge stellen müssen. Wichtig vorab: Der KfW-Zuschuss 455-B war zwischenzeitlich pausiert und ist seit dem 8. April 2026 wieder verfügbar. Ältere Ratgeber, die ihn noch als „dauerhaft eingestellt“ beschreiben, sind überholt, maßgeblich ist die aktuelle Programmlage der KfW.

Welche Förderung gibt es für barrierefreien Umbau 2026?

Drei staatliche Quellen finanzieren barrierefreien Umbau, Pflegekasse, KfW (Bund) und Förderbanken der Länder.

1. Pflegekasse: § 40 Abs. 4 SGB XI

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Aktuelle Höhe: bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss gebündelt werden, bis maximal 16.720 € bei vier Antragstellern.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder die selbstständige Lebensführung wiederherstellen, also etwa eine bodengleiche Dusche, ein Treppenlift, Schwellenabbau, Haltegriffe oder die Türverbreiterung. Mehr dazu im Ratgeber Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse 2026.

2. KfW 159: Altersgerecht Umbauen (Kredit)

Die bundeseigene Förderbank KfW vergibt das Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen (Produktnummer 159), bis zu 50.000 € pro Wohneinheit zu einem zinsverbilligten Effektivzins (aktuelle Konditionen direkt bei der KfW oder der eigenen Hausbank prüfen). Förderfähig sind bauliche Maßnahmen wie Schwellenabbau, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Aufzug.

Wichtig: KfW 159 ist ein Kredit, kein Zuschuss, er muss vollständig zurückgezahlt werden, der staatliche Vorteil liegt im günstigen Zins. Antrag läuft immer über die Hausbank, und zwar vor Vertragsschluss mit der ausführenden Firma. Nach der Auftragsvergabe ist eine Förderung nicht mehr möglich.

3. KfW-Zuschuss 455-B: seit 8. April 2026 wieder da

Der KfW-Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Produktnummer 455-B) war zwischenzeitlich pausiert. Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge an. Für viele ist das der eigentliche Grund, das Umbauvorhaben anzugehen. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss:

  • Einzelmaßnahme Barrierereduzierung: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € (bei bis zu 25.000 € förderfähigen Kosten)
  • Standard „Altersgerechtes Haus“ (mehrere Maßnahmen im Paket): 12,5 % der Kosten, maximal 6.250 € (bei bis zu 50.000 € förderfähigen Kosten je Wohneinheit)

Der Antrag läuft über das KfW-Zuschussportal und muss, wie bei allen KfW-Programmen, vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nach der Unterschrift unter einen Handwerkervertrag besteht kein Anspruch mehr.

Warum es auf Tempo ankommt: Der Zuschusstopf ist jährlich gedeckelt. In früheren Jahren war er teils schon vor Jahresende erschöpft, dann nahm die KfW vorübergehend keine neuen Anträge mehr an. Eine Garantie, dass Mittel verfügbar sind, gibt es nicht. Deshalb: früh planen, früh beantragen, aktuelle Programmlage vorab auf kfw.de prüfen.

Ob sich der KfW-Zuschuss 455-B und der KfW-Kredit 159 für dieselbe Maßnahme kombinieren lassen, hängt von den aktuellen KfW-Konditionen ab, das klären Sie vor Antragstellung mit der KfW oder Ihrer Hausbank. Mit dem Pflegekassen-Zuschuss und der Landesförderung ist der KfW-Zuschuss grundsätzlich kombinierbar, solange dieselbe Rechnungsposition nicht doppelt abgerechnet wird.

4. Landesförderung: eigene Töpfe pro Bundesland

Zusätzlich legen die Länder eigene Programme auf. Die Höhe schwankt stark:

  • Nordrhein-Westfalen: progres.nrw, Förderbaustein Barrierefreies Wohnen, bis zu 15.000 € für selbstgenutztes Wohneigentum
  • Baden-Württemberg: L-Bank-Programm Wohnen mit Zukunft: barrierefrei, bis zu 10.000 €
  • Bayern: Wohnraumförderung über die BayernLabo, Höhe nach BayWoFG einkommensabhängig
  • Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: kleinere Zuschüsse über die jeweiligen Landesförderinstitute
  • Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen haben eigene Programme, meist mit Wohnraumbezug

Welche Töpfe lohnen sich je nach Maßnahmen-Größe?

Seit der KfW-Zuschuss 455-B wieder verfügbar ist, stehen bis zu drei echte Zuschüsse nebeneinander, Pflegekasse, KfW und Land. Die Leitfrage bleibt: Wie hoch ist die Maßnahme, und brauche ich zusätzlich Fremdkapital?

SzenarioSinnvolle KombinationWarum
Gesamtkosten unter 10.000 €, Eigenkapital vorhandenPflegekasse + KfW-Zuschuss 455-B + LandesförderungDrei echte Zuschüsse decken oft den Großteil, ein Kredit ist meist überflüssig
Gesamtkosten 10.000 bis 30.000 €Pflegekasse + KfW-Zuschuss 455-B + LandesförderungZuschüsse decken die Basis, der KfW-Kredit 159 nur, falls Eigenkapital nicht reicht
Kein Eigenkapital, Maßnahme ab 8.000 €KfW 159 (Kredit) + Pflegekasse + LandKredit überbrückt die Vorfinanzierung, Zuschüsse fließen später in die Tilgung, ob Zuschuss 455-B und Kredit 159 für dieselbe Maßnahme gehen, vorab bei der KfW prüfen
Maßnahme über 30.000 €KfW 159 + Landesprogramm + Pflegekasse (+ ggf. 455-B)Zuschüsse allein decken große Vorhaben nicht, der KfW-Kredit ist die zinsgünstigste Restfinanzierung

In allen Fällen kommt der Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 € pro Maßnahme zusätzlich obendrauf, er gilt nicht als KfW-Förderung und ist separat zu beantragen.

Welche Landesförderung passt zu meinem Wohnort?

Welcher Topf für Sie infrage kommt, hängt allein vom Bundesland ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Programme im Detail.

BundeslandProgrammFörderungTrägerEinkommensgrenzeKombinierbar mit KfW 159
NRWprogres.nrw: Barrierefreies Wohnenbis 15.000 €NRW.BankkeineJa
Baden-WürttembergWohnen mit Zukunft: barrierefreibis 10.000 €L-BankkeineJa
BayernWohnraumförderung (BayWoFG)einkommensabhängigBayernLaboJa (gestaffelt)Ja, mit Anrechnung
HessenWIBank: Soziale WohnraumförderungeinkommensabhängigWIBankJaEingeschränkt
BerlinIBB: Barrierefreier Umbau im Bestandbis 8.000 €IBBkeineJa
HamburgIFB: Modernisierungs-Förderungbis 7.500 €IFB HamburgkeineJa
SachsenSAB: Familienwohnenvariable KombiSABJa (Eigentum)Ja

Stand: Mai 2026. Die Werte beziehen sich auf die spezifischen Barrierefrei-Bausteine der Länder. Einzelne Länder fördern barrierefreien Umbau zusätzlich über ihre soziale Wohnraum- oder Modernisierungsförderung, teils mit höheren Beträgen. Konditionen und Höchstbeträge ändern sich jährlich, verbindlich ist die jeweils aktuelle Förderfibel der Landesförderbank.

Aktuelle Förderfibeln finden Sie direkt bei der NRW.Bank und im KfW-Produktbereich Altersgerecht Umbauen.

In welcher Reihenfolge stelle ich die Anträge?

Die Reihenfolge entscheidet, ob sich die Töpfe tatsächlich addieren oder ob einer wegfällt. Goldene Regel: Erst die Förderprogramme beantragen (KfW-Zuschuss 455-B, KfW-Kredit 159, Landesbank), und zwar vor Beginn der Maßnahme, dann die Pflegekassen-Erstattung. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, erhält keine Förderung.

  1. Beratung holen: Pflegestützpunkt oder unabhängige Wohnberatung kontaktieren. Die Beratung ist ohne Gebühr, klärt Fördervoraussetzungen und beugt teuren Reihenfolge-Fehlern vor.
  2. Maßnahme planen, Angebote einholen: Mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit Erfahrung in barrierefreien Umbauten.
  3. Antrag bei Landesförderbank stellen: Vor Baubeginn. Bei der Landesförderbank meist direkt online, Förderzusage abwarten.
  4. KfW-Förderung beantragen: Den Zuschuss 455-B über das KfW-Zuschussportal, einen KfW-Kredit 159 (falls benötigt) über die Hausbank, beides vor Vertragsschluss mit der ausführenden Firma. Ob sich Zuschuss und Kredit für dieselbe Maßnahme kombinieren lassen, vorab bei der KfW klären.
  5. Pflegekassen-Antrag stellen: § 40 Abs. 4 SGB XI, mit Pflegegrad, Kostenvoranschlag und ärztlicher Begründung. Auch hier vor Baubeginn.
  6. Maßnahme umsetzen: Rechnungen und Belege sammeln. Wer parallel Pflegekasse, KfW und Landesförderbank abrechnet, muss klar dokumentieren, welche Kosten welchem Topf zugeordnet werden, keine Doppelförderung derselben Position.
  7. Auszahlung: Landesförderbanken zahlen meist nach Vorlage der Rechnungen, KfW 159 wird über die Hausbank ausgereicht. Die Pflegekasse erstattet die anerkannten Restkosten.

Tipp: Nutzen Sie die Wohnberatung ohne Gebühr. Jedes Bundesland hat zertifizierte Wohnberater nach DIN 18040-2, sie kennen alle drei Töpfe und ihre Kombinations-Regeln. Termin direkt über Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt vereinbaren. Mehr im Ratgeber Pflegeberatung bei der Pflegekasse.

Rechenbeispiel: Komplettes Bad umbauen für 32.000 €

Konkretes Szenario: Ehepaar, beide Pflegegrad 2, NRW. Komplettumbau Bad (bodengleiche Dusche, Schwellenabbau, Türverbreiterung, Haltegriffe), Kostenvoranschlag 32.000 €.

FörderquelleHöheArtBedingung
Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XIbis 8.360 €Zuschuss4.180 € pro pflegebedürftiger Person (Ehepaar = 2×)
KfW-Zuschuss 455-Bbis 2.500 €ZuschussEinzelmaßnahme, 10 % der Kosten; als Maßnahmenpaket „Altersgerechtes Haus“ bis 6.250 € (12,5 %)
progres.nrw Barrierefreies Wohnenbis 15.000 €ZuschussSelbstgenutztes Eigentum, Antrag vor Baubeginn
Rechnerisch mögliche Zuschüssebis rund 25.000 €entfälltnur bei sauberer Trennung der Positionen, keine Doppelförderung
KfW 159 (optional, für Restfinanzierung)bis 50.000 €KreditZinsverbilligt, muss zurückgezahlt werden

Wichtig: Die volle Zuschusssumme erreicht nur, wer jede Rechnungsposition genau einem Topf zuordnet und nichts doppelt abrechnet. Ob sich KfW-Zuschuss 455-B, Landeszuschuss und Pflegekassen-Zuschuss in diesem Umfang addieren, hängt von der Aufteilung der Maßnahmen und den jeweiligen Programmregeln ab, vor Antragstellung mit KfW, Landesbank und Pflegekasse abstimmen. Den verbleibenden Eigenanteil kann der KfW-159-Kredit überbrücken, er muss jedoch getilgt werden. Wer nur den Pflegekassen-Zuschuss nutzt, lässt schnell fünfstellige Beträge liegen.

Hinweis: Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 8. April 2026 wieder beantragbar (10 % bzw. 12,5 % der Kosten, max. 2.500 € bzw. 6.250 €). Der Fördertopf ist gedeckelt, vor der Planung die aktuelle Verfügbarkeit auf kfw.de prüfen und den Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen.

Häufige Fehler bei der Kombi-Förderung

  1. Antrag erst nach Baubeginn: Sowohl KfW als auch alle Landesförderbanken verlangen Antrag vor Beauftragung der Firma. Nach der Vertragsunterschrift gibt es keine Förderung mehr.
  2. Den KfW-Zuschuss 455-B nicht rechtzeitig beantragen: Seit dem 8. April 2026 ist er wieder verfügbar, aber der Jahrestopf ist gedeckelt und war in früheren Jahren oft vorzeitig leer. Beantragen Sie ihn deshalb früh und immer vor Maßnahmenbeginn.
  3. Doppelabrechnung derselben Rechnungsposition: Wer dieselbe Bad-Rechnung sowohl bei der Pflegekasse als auch bei der Landesförderbank einreicht, riskiert Rückforderung. Klar trennen: Landesbank deckt z. B. den Schwellenabbau, die Pflegekasse die bodengleiche Dusche.
  4. Falsche Fachbetriebe: Manche Landesförderprogramme setzen zertifizierte Sachverständige oder Wohnberatungen voraus. Ohne Nachweis fällt die Förderung weg.
  5. Landesprogramm vergessen: Der häufigste Fehler. Bauherren beantragen Pflegekasse plus KfW-Kredit, und übersehen den Landestopf, der oft das größte echte Geld ausmacht.

Häufige Fragen zur Förderung für barrierefreien Umbau

Gibt es 2026 wieder einen KfW-Zuschuss für barrierefreien Umbau?

Ja. Die KfW nimmt seit dem 8. April 2026 wieder Anträge für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Programm 455-B) an. Gefördert werden 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen und 12,5 % (max. 6.250 €) für das Standard „Altersgerechtes Haus“. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Jahres-Fördertopf ist gedeckelt und war in früheren Jahren oft vor Jahresende ausgeschöpft, deshalb früh beantragen.

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss 455-B?

Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung zahlt die KfW 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € (bei bis zu 25.000 € förderfähigen Kosten). Für das Standard „Altersgerechtes Haus“, mehrere Maßnahmen im Paket, sind es 12,5 %, maximal 6.250 € (bei bis zu 50.000 € förderfähigen Kosten je Wohneinheit). Antrag über das KfW-Zuschussportal, immer vor Beginn der Maßnahme (Stand: Juli 2026).

Kann ich Pflegekasse, KfW und Landesförderung kombinieren?

Ja. Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI), KfW-Förderung und Landesprogramme lassen sich grundsätzlich kombinieren, solange keine Rechnungsposition doppelt abgerechnet wird. Innerhalb der KfW gilt: Zuschuss 455-B und Kredit 159 lassen sich nicht beliebig für dieselbe Maßnahme stapeln. Die aktuelle Kombinierbarkeit vor Antragstellung bei der KfW oder Ihrer Hausbank klären.

Was ist progres.nrw und wie viel Förderung bekomme ich?

progres.nrw ist das Förderprogramm Nordrhein-Westfalens für Umbauten zur energetischen und barrierefreien Modernisierung. Der Förderbaustein Barrierefreies Wohnen zahlt bis zu 15.000 € Zuschuss. Träger ist die NRW.Bank, Antrag ausschließlich online vor Baubeginn.

In welcher Reihenfolge stelle ich die Anträge?

Immer vor Baubeginn und vor Vertragsschluss mit der Firma. Erst Beratung holen und Kostenvoranschläge einholen, dann die Zuschüsse beantragen: KfW-Zuschuss 455-B über das KfW-Zuschussportal, Landesförderung über die Landesförderbank und den Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI. Wird ein KfW-Kredit 159 benötigt, läuft er über die Hausbank. Belege sauber trennen, Auszahlung nacheinander.

Welches Bundesland zahlt am meisten für barrierefreien Umbau?

Aktuell NRW mit progres.nrw (bis 15.000 €), gefolgt von Baden-Württemberg (bis 10.000 €). Bayern fördert einkommensabhängig, je nach Einstufung können dort höhere Beträge möglich sein. Einzelne Länder fördern zusätzlich über ihre soziale Wohnraum- oder Modernisierungsförderung. Stadtstaaten haben meist eigene, kleinere Programme.

Zusammenfassung

Die wichtigste Nachricht 2026: Der KfW-Zuschuss 455-B (Investitionszuschuss Barrierereduzierung) ist seit dem 8. April 2026 wieder beantragbar, 10 % der Kosten (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen, 12,5 % (max. 6.250 €) für das Standard „Altersgerechtes Haus“. Damit steht neben Pflegekasse und Land wieder ein echter KfW-Direktzuschuss zur Verfügung.

Kombinierbar sind: Pflegekasse (bis 4.180 € pro Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI), der KfW-Zuschuss 455-B, die Landesförderung (bis 15.000 € je nach Bundesland) und, für die Restfinanzierung, der KfW-159-Kredit (bis 50.000 €, zinsverbilligt). Wichtig: Der KfW-Zuschusstopf ist gedeckelt und war in früheren Jahren oft vorzeitig erschöpft. Wer umbauen will, sollte früh planen, den Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen und die Belege sauber trennen, damit keine Position doppelt gefördert wird.

Vor jedem Antrag: Wohnberatung ohne Gebühr beim Pflegestützpunkt oder direkt bei der Landesförderbank. Weiterführend: Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse 2026 erklärt den 4.180-€-Antrag im Detail. Treppenlift-Förderung KfW 2026 zeigt die Sonderregeln für Treppenlifte. Hausnotruf-Zuschuss ist die kostengünstigste Ergänzung.

Quellen und Hinweise

Die KfW-Angaben wurden im Juli 2026 geprüft, die Landeswerte stammen aus der Recherche im Mai 2026. Förderkonditionen ändern sich häufig, verbindlich sind allein die aktuellen Förderfibeln der jeweiligen Förderbanken. Wichtig: Der KfW-Investitionszuschuss 455-B ist seit dem 8. April 2026 wieder beantragbar; der Fördertopf ist gedeckelt, daher die aktuelle Verfügbarkeit vor Antragstellung auf kfw.de prüfen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Wohnberatung oder Rechtsberatung.

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