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Ratgeber Hilfs­mittel

Roll­stuhl­rampe: welche Steigung erlaubt ist und wer sie bezahlt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Eine Rollstuhlrampe darf nach DIN 18040-2 höchstens 6 Prozent steigen, also 6 Zentimeter Höhe auf einen Meter Länge. Eine fest eingebaute Rampe kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen, Antrag vor Baubeginn. Mobile Rampen sind Hilfsmittel der Krankenkasse, wenn jemand mit Rollstuhl oder Gehhilfe versorgt ist (Stand 18.10.2026).

Zwei Stufen vor der Haustür reichen, damit jemand im Rollstuhl das Haus nicht mehr allein verlassen kann. Eine Rampe löst das oft, braucht aber mehr Platz, als viele erwarten. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen und erklärt Maße, Arten und Kostenträger.

Welche Steigung darf eine Rollstuhlrampe haben?

Nach DIN 18040-2, der Norm für barrierefreie Wohnungen, darf ein Rampenlauf höchstens 6 Prozent steigen. Eine Neigung zur Seite ist nicht zulässig. Die Norm gilt verbindlich für Neubauten, soweit das Landesbaurecht sie einführt; im Bestand dient sie als Maßstab, an dem sich auch die Pflegekassen orientieren.

AnforderungDIN 18040-2 (barrierefreie Wohnung)KfW-Mindestanforderung Kredit 159
Steigunghöchstens 6 %, keine Querneigunghöchstens 6 %, wenn baulich nicht anders möglich höchstens 10 %
Nutzbare Breitemindestens 120 cmmindestens 100 cm
Länge eines Rampenlaufshöchstens 600 cm, danach Zwischenpodest mit mindestens 150 cm Längeab 600 cm Länge Zwischenpodest mit mindestens 150 cm Länge
Bewegungsfläche oben und untenje mindestens 150 cm x 150 cmje mindestens 150 cm x 150 cm
Handläufebeidseitig, Oberkante 85 bis 90 cmbeidseitig, in 85 cm Höhe
Radabweiserbeidseitig, 10 cm hoch, entfällt bei seitlicher Wandkeine Angabe

Quelle: DIN 18040-2:2011-09, Abschnitt 4.3.7, abgedruckt im Praxisleitfaden des Bauministeriums NRW (Ausgabe Juni 2023); KfW, Anlage Technische Mindestanforderungen zum Kredit 159, Stand 09/2021. Stand: 18.10.2026.

Für den KfW-Kredit genügen etwas geringere Werte. Den Ausnahmewert von 10 Prozent nennt die KfW selbst nur für den Fall, dass es baulich nicht anders geht, und empfiehlt zu prüfen, ob die Nutzer damit zurechtkommen.

Wie viel gibt die Pflegekasse zum Umbau dazu?

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Wie lang muss die Rampe sein?

Die Länge ergibt sich aus der Höhe, die überwunden werden soll: Höhe geteilt durch 0,06 ergibt die Lauflänge bei 6 Prozent. Dazu kommen die Bewegungsflächen oben und unten und ab 6 Metern ein Zwischenpodest. Messen Sie die Höhe von der Oberkante des Weges bis zur Türschwelle.

Zu überwindende HöheLauflänge bei 6 %Zwischenpodest nötigLänge mit Bewegungsflächen, gerade Rampe
10 cm1,67 mnein4,67 m
20 cm3,33 mnein6,33 m
30 cm5,00 mnein8,00 m
36 cm6,00 mnein9,00 m
50 cm8,33 mja, mindestens 1,50 m12,83 m

Quelle: eigene Berechnung von Pflegekompass nach den Maßen der DIN 18040-2 (6 % Steigung, 150 cm Bewegungsfläche oben und unten, Zwischenpodest 150 cm nach höchstens 600 cm Lauf). Stand: 18.10.2026.

Fehlt der Platz, lässt sich die Rampe mit Podest um die Ecke führen. Bei größeren Höhen kommt eher ein Lift in Frage; die Möglichkeiten stehen weiter unten bei den Alternativen. Wie lang eine Rampe für eine bestimmte Zahl von Stufen wird, rechnet der Ratgeber Rampe für Treppe vor.

Mobile oder feste Rampe: was ist der Unterschied?

Eine mobile Rampe wird bei Bedarf aufgelegt und wieder weggenommen, eine feste Rampe wird gebaut und bleibt. Das entscheidet auch, wer zahlt. Mobile Rampen sind transportabel, bestehen meist aus Aluminium und sind laut Hilfsmittelverzeichnis mindestens bis 200 Kilogramm belastbar.

Mobile Rampen gibt es als durchgehende Rampe, die auch eine Begleitperson nutzen kann, oder als zwei schmale Schienen mit einer Spurbreite von etwa 20 Zentimetern. Für einzelne Stufen und Schwellen sind sie oft die schnellste Lösung. Für den täglichen Weg aus dem Haus bei mehreren Stufen ist eine feste Rampe meist sicherer, weil sie Handläufe, Radabweiser und Podeste hat.

Welche Alternativen gibt es zur Rollstuhlrampe?

Wenn der Platz für eine Rampe fehlt oder die Höhe zu groß ist, kommen vor allem drei andere Lösungen in Frage. Welche passt, hängt von der Höhe, dem Platz vor dem Haus und davon ab, ob die Person allein fahren soll.

  • Schwellenrampe: ein kurzer Keil für Türschwellen und kleine Absätze von wenigen Zentimetern. Sie braucht kaum Platz, ersetzt aber keine Rampe über mehrere Stufen.
  • Hublift: eine Plattform, die den Rollstuhl senkrecht anhebt, etwa am Hauseingang oder an einer Terrasse. Er braucht weniger Grundfläche als eine lange Rampe, dafür Strom, einen festen Einbau und regelmäßige Wartung; mehr im Ratgeber Hublift.
  • Plattformlift: eine Plattform, die an einer Schiene entlang der Treppe fährt. Er kommt bei längeren Treppen in Frage, wo eine Rampe nicht hinpasst; den Vergleich finden Sie unter Plattformlift oder Treppenlift.

Fest eingebaute Lifte zählen wie feste Rampen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen; das Rundschreiben der Pflegekassen nennt Treppenlifter und Aufzüge als Beispiele. Der Zuschuss beträgt auch hier bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, mehr dazu im Bereich Treppenlift.

Wer bezahlt die Rampe?

Die Kostenträger sind klar getrennt. Mobile, wieder einsetzbare Rampen sind Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V, Produktart 22.50.01.0), wenn jemand mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe versorgt ist und Stufen oder Schwellen den Alltag einschränken. Rampen, die nur zum Verladen eines Rollstuhls ins Auto dienen, zahlt die Krankenkasse nicht. Legt vor allem eine Pflegeperson die Rampe an, um die Pflege zu erleichtern, kann sie auch ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse sein (Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktart 50.45.11.0), meist leihweise.

Feste Rampen sind ausdrücklich keine Hilfsmittel der Krankenkasse, weil sie mit dem Gebäude verbunden sind. Hier hilft die Pflegekasse: Fest installierte Rampen nennt das Rundschreiben der Pflegekassen als Beispiel für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Wichtig ist die Reihenfolge: erst Kostenvoranschlag und Antrag, dann Auftrag an den Betrieb. Eine Vorlage finden Sie im Antrag-Muster zur Wohnumfeldverbesserung. Für andere Teile des Umbaus kommt der KfW-Kredit 159 in Frage, bis zu 50.000 Euro je Wohnung, der vor Vertragsschluss beantragt werden muss; für denselben Teil, den die Pflegekasse bezuschusst, gilt er nicht (KfW-Merkblatt 159, Stand 10/2023). Weitere Förderwege zeigt der Ratgeber Barrierefrei umbauen: Zuschuss. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt keine Anträge mehr an, die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft (KfW-Programmseite, abgerufen 18.10.2026).

Was kostet eine Rollstuhlrampe?

Das hängt vor allem von der Rampenart und der Höhe ab, die überwunden werden soll. Belastbare Preisangaben aus neutralen Quellen wie Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest oder Behörden haben wir nicht gefunden, und das Hilfsmittelverzeichnis nennt keine Preise. Wir nennen deshalb keine Beträge. Die Tabelle zeigt, was den Preis bestimmt und wer zahlt; holen Sie für eine feste Rampe immer mindestens einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein, den Sie für den Antrag ohnehin brauchen.

RampenartTypischer EinsatzWas den Preis bestimmtWer zahlt in der Regel
SchwellenrampeTürschwellen und Absätze von wenigen ZentimeternHöhe, Breite, Material, lose aufgelegt oder fest verlegtlose: Sie selbst oder Krankenkasse im Einzelfall; fest verlegt: Pflegekasse als Umbau
Mobile Rampe, längenvariabel (Teleskoprampe) oder fest lang, als Schienenpaar oder durchgehendeinzelne Stufen, wechselnde OrteLänge, Belastbarkeit (mindestens 200 kg), Gewicht, Klapp- oder TeleskopmechanikKrankenkasse als Hilfsmittel (Produktart 22.50.01.0), wenn ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe verordnet ist
Feste Rampetäglicher Weg am Hauseingang, mehrere StufenLauflänge, Podeste, Handläufe, Radabweiser, Fundament, Entwässerung, Material, Arbeitslohn, GenehmigungPflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1, Rest selbst; KfW-Kredit 159 nur für nicht bezuschusste Teile

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 22, Produktart 22.50.01.0 (16.08.2022); GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu § 40 SGB XI (02.04.2026), Ziffern 2.2 und 5.1; § 40 Abs. 4 SGB XI; Einordnung der Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Bei der festen Rampe macht die Länge den größten Unterschied: Jeder Zentimeter Höhe kostet bei 6 Prozent Steigung rund 17 Zentimeter Lauf, dazu kommen Podeste und Geländer. Zu den Kosten, die die Pflegekasse berücksichtigt, zählen Material, Arbeitslohn und Gebühren, etwa für eine Genehmigung.

Was gilt am Hauseingang zur Miete oder in der Eigentumswohnung?

Am Hauseingang betrifft die Rampe fast immer Flächen, die Ihnen nicht allein gehören. Mieter können vom Vermieter verlangen, bauliche Veränderungen zu erlauben, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen; er darf nur ablehnen, wenn sie ihm nicht zuzumuten sind (§ 554 BGB). In der Eigentumswohnung kann jeder Eigentümer angemessene Veränderungen dieser Art verlangen, über die Ausführung beschließt die Gemeinschaft (§ 20 Abs. 2 WEG).

Klären Sie schriftlich, wer die Rampe pflegt und ob sie beim Auszug zurückgebaut werden muss. Ob für eine Rampe im Außenbereich eine Baugenehmigung nötig ist, regelt das Landesrecht; fragen Sie beim Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nach.

Rollstuhlrampe selbst bauen: Was gilt für Maße, Material und Genehmigung?

Eine feste Rampe dürfen Sie auch selbst oder mit Hilfe von Angehörigen bauen, wenn sie die Maße einhält und sicher ist. Die Pflegekasse berücksichtigt beim Zuschuss auch Materialkosten, wenn keine Fachkraft die Arbeit ausführt. Bauen Angehörige, Nachbarn oder Bekannte, zählen deren tatsächliche Aufwendungen, etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall (Rundschreiben zu § 40 SGB XI, Ziffer 5.1). Stellen Sie den Antrag mit einer Material- und Kostenaufstellung, bevor Sie anfangen.

Einen fertigen Bauplan ersetzt keine Tabelle, die Längentabelle oben liefert aber die Grundmaße. Diese Punkte sollte jeder Plan erfüllen:

  • höchstens 6 Prozent Steigung und keine Neigung zur Seite,
  • mindestens 120 Zentimeter nutzbare Breite (für den KfW-Kredit 159 mindestens 100 Zentimeter),
  • oben und unten je eine ebene Fläche von 150 x 150 Zentimetern, nach spätestens 6 Metern Lauf ein Zwischenpodest von mindestens 150 Zentimetern Länge,
  • Handläufe auf beiden Seiten mit Oberkante in 85 bis 90 Zentimetern Höhe und 10 Zentimeter hohe Radabweiser, wenn keine Wand die Rampe begrenzt,
  • eine rutschhemmende Oberfläche und, im Freien, ein Gefälle oder eine Rinne, damit Wasser von den Podesten abläuft,
  • keine Treppe, die in Verlängerung der Rampe nach unten führt.

Als Material kommen für feste Rampen vor allem Beton oder Pflaster, Holz und Bausätze aus Aluminium in Frage. Welche Lösung dauerhaft hält, hängt von Untergrund, Witterung und Pflege ab; bei größeren Höhen oder einem Fundament ist ein Fachbetrieb sinnvoll. Eine Baugenehmigung regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes, eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Fragen Sie vor dem Bau beim Bauamt nach, und bei der Gemeinde, falls die Rampe auf den Gehweg reicht.

Ein Beispiel: drei Stufen am Hauseingang

Eine Frau mit Pflegegrad 3 sitzt seit einem Schlaganfall im Rollstuhl. Vor ihrem Haus liegen drei Stufen mit zusammen 50 Zentimetern Höhe, davor ein Vorgarten. Eine Rampe mit 6 Prozent bräuchte über 8 Meter Lauf, ein Zwischenpodest und Bewegungsflächen, zusammen fast 13 Meter, wenn sie gerade verläuft.

Bis der Umbau steht, verordnet die Hausärztin eine mobile Rampe, die die Krankenkasse leihweise stellt. Für die feste Rampe stellt die Tochter mit Kostenvoranschlag einen Antrag bei der Pflegekasse und erhält bis zu 4.180 Euro. Den Rest finanziert die Familie selbst; für weitere Umbauten, die die Pflegekasse nicht bezuschusst, kann sie den KfW-Kredit 159 und Programme ihres Landes prüfen, siehe KfW und Landesprogramme.

Wann die Regel nicht gilt

Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse; dann bleiben Krankenkasse, KfW-Kredit und eigene Mittel. Wer berufstätig und schwerbehindert ist oder einen Arbeitsunfall hatte, wendet sich zuerst an andere Träger, etwa das Integrationsamt oder die Unfallversicherung (Rundschreiben zu § 40 SGB XI, Ziffer 6.3). Steigt der Höhenunterschied so stark, dass eine Rampe nicht passt, ist ein Lift die Alternative; mehr dazu im Bereich Treppenlift.

Häufige Fragen

Wie viel Steigung ist für eine Rollstuhlrampe erlaubt?
Höchstens 6 Prozent nach DIN 18040-2, das sind 6 Zentimeter auf einen Meter. Für den KfW-Kredit 159 sind im Ausnahmefall bis 10 Prozent zulässig.

Zahlt die Krankenkasse eine mobile Rollstuhlrampe?
Ja, wenn Sie mit Rollstuhl oder Gehhilfe versorgt sind und Stufen oder Schwellen den Alltag einschränken. Mobile Rampen stehen im Hilfsmittelverzeichnis (Produktart 22.50.01.0).

Zahlt die Pflegekasse eine feste Rampe am Hauseingang?
Ja, als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro ab Pflegegrad 1. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Wie breit muss eine Rollstuhlrampe sein?
Nach DIN 18040-2 mindestens 120 Zentimeter nutzbare Breite zwischen den Handläufen. Die KfW verlangt für den Kredit 159 mindestens 100 Zentimeter.

Kann ich eine Rollstuhlrampe selbst bauen und trotzdem den Zuschuss bekommen?
Ja. Die Pflegekasse berücksichtigt Materialkosten auch dann, wenn keine Fachkraft baut, und bei Hilfe von Angehörigen deren tatsächliche Aufwendungen. Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn.

Ist eine Rampe genehmigungspflichtig?
Das regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Fragen Sie vor dem Bau beim Bauamt; zur Miete oder in der Eigentümergemeinschaft brauchen Sie außerdem die Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft.

Zusammenfassung

Eine Rollstuhlrampe sollte höchstens 6 Prozent steigen; dadurch braucht sie viel Platz. Mobile Rampen zahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel, feste Rampen kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen, wenn der Antrag vor Baubeginn vorliegt. Für Mietwohnung und Eigentum gelten eigene Zustimmungsregeln. Weitere Zuschüsse und Umbauten finden Sie im Bereich Barrierefrei wohnen und im Ratgeber zur Wohnumfeldverbesserung.

Quellen

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