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Was die Pflegekasse zum neuen Bad zahlt.

Sagen Sie uns, ob ein Pflege­grad vorliegt und was der Umbau kostet. Der Rechner zeigt den Zuschuss der Pflege­kasse und was für Sie bleibt.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Fachlich geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflegerecht
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Liegt ein Pflege­grad vor?

Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1. Alle Pflegegrade von 1 bis 5 bekommen denselben Betrag.

Wie viele Menschen mit Pflege­grad leben in der Wohnung?

Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, etwa ein Paar oder eine Pflege-WG, steigt der Zuschuss je Maßnahme auf bis zu 16.720 Euro.

Was kostet der Umbau?

Brutto-Gesamtkosten der geplanten Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder Haltegriffe.

Höchster Zuschuss der Pflege­kasse

4.180 € je Maßnahme

Höchst­betrag bei 1 Person4.180 €

Tragen Sie die Kosten aus dem Angebot ein. Dann sehen Sie, wie viel die Pflegekasse übernimmt und was für Sie bleibt. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

Leistungen mit uns beantragen

Den Teil, den Sie selbst zahlen, können Sie zum Teil von der Steuer abziehen: 20 Prozent der Arbeitskosten als Handwerkerleistung, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Materialkosten zählen nicht.

Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026. Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Umbaus. Ob und wie viel die Pflegekasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was Sie über den Zuschuss wissen sollten.

Was die Pflege­kasse für das Bad zahlt

Für Umbauten, die die Pflege zuhause erleichtern, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Das regelt § 40 Abs. 4 SGB XI unter dem Begriff Wohnumfeldverbesserung. Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1, der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich.

Alle Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Wer also Dusche, Tür und Haltegriffe zusammen umbauen lässt, bekommt den Betrag einmal. Ändert sich der Bedarf später, etwa weil sich die Gesundheit verschlechtert, ist eine neue Maßnahme möglich.

Gut zu wissenLeben mehrere Menschen mit Pflegegrad in der Wohnung, kann jeder bis zu 4.180 Euro beisteuern. Zusammen sind es höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.

Welche Umbauten im Bad gefördert werden

  • Eine bodengleiche Dusche statt der Badewanne
  • Breitere Türen, damit Rollator oder Rollstuhl durchpassen
  • Haltegriffe an Dusche, WC und Waschbecken
  • Ein unterfahrbares Waschbecken oder ein erhöhtes WC
  • Ein rutschhemmender Boden

Entscheidend ist, dass der Umbau die Pflege zuhause ermöglicht oder deutlich erleichtert. Eine reine Modernisierung zahlt die Pflegekasse nicht. Mehr Beispiele finden Sie im Ratgeber Wohnumfeldverbesserung 2026. Auch ein Treppenlift oder ein Umzug in eine passende Wohnung können eine Maßnahme sein, dazu lesen Sie mehr unter Treppenlift-Zuschuss und Umzugskosten und Pflegekasse.

So stellen Sie den Antrag

  1. Holen Sie einen Kostenvoranschlag von einem Handwerksbetrieb ein.
  2. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse und legen Sie den Kostenvoranschlag bei. Ein formloser Brief reicht.
  3. Warten Sie die schriftliche Zusage ab. Oft schaut sich die Pflegekasse oder der Medizinische Dienst die Wohnung vorher an.
  4. Lassen Sie erst dann umbauen und reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Eine Vorlage für den Brief finden Sie im Ratgeber Wohnumfeldverbesserung: Antrag mit Muster. Alles zum Bad lesen Sie unter Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse.

Den Eigen­anteil von der Steuer absetzen

Den Teil, den Sie selbst zahlen, können Sie zum Teil von der Steuer abziehen. Die Arbeitskosten des Handwerkers gelten als Handwerkerleistung. 20 Prozent davon ziehen Sie direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Materialkosten zählen nicht, und der Teil, den die Pflegekasse übernimmt, auch nicht.

Sie brauchen eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und müssen per Überweisung zahlen. Welche Leistungen Ihnen neben dem Umbau zustehen, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Alle Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, zählen als eine Maßnahme, auch wenn mehrere Handwerker beteiligt sind. Liegen die Kosten darunter, übernimmt die Pflegekasse sie in voller Höhe. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Badumbau-Zuschuss?
Ab Pflegegrad 1. Alle Pflegegrade von 1 bis 5 bekommen denselben Höchstbetrag von 4.180 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist, dass der Umbau die Pflege zuhause ermöglicht, deutlich erleichtert oder ein selbstständigeres Leben erlaubt. Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts.
Muss der Badumbau vor Beginn beantragt werden?
Ja, das ist die sicherste Reihenfolge. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse und warten Sie die schriftliche Zusage ab. Erst dann sollte der Handwerker beginnen. Wer vorher baut, riskiert, dass die Pflegekasse den Zuschuss ablehnt oder nur einen Teil übernimmt.
Was gilt, wenn mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt leben?
Dann steigt der Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Jeder Mensch mit Pflegegrad kann bis zu 4.180 Euro beisteuern, zusammen höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Das gilt zum Beispiel für ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben, oder für eine Pflege-Wohngemeinschaft.
Ist der Eigenanteil beim Badumbau steuerlich absetzbar?
Ja, zum Teil. Die Arbeitskosten des Handwerkers gelten als Handwerkerleistung. 20 Prozent davon ziehen Sie direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Materialkosten zählen nicht. Den Teil, den die Pflegekasse übernimmt, können Sie nicht absetzen.

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