Einen Sessel mit eingebauter Aufstehhilfe, auch Aufrichtsessel genannt, zahlt die Krankenkasse nicht: Das Hilfsmittelverzeichnis ordnet ihn als Gebrauchsgegenstand ein. Übernehmen kann sie eine elektromotorische Aufstehhilfe, die unter einen vorhandenen Sessel oder Stuhl montiert wird, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist. Die Zuzahlung beträgt 2026 höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 höchstens 15 Euro (Stand 18.10.2026).
Der Sessel im Wohnzimmer ist für viele ältere Menschen der Lieblingsplatz. Wird das Aufstehen dort zur Kraftprobe, liegt ein Aufstehsessel nahe. Bevor Sie kaufen, lohnt der Blick darauf, was die Kassen tatsächlich übernehmen. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen.
Zahlt die Krankenkasse einen Sessel mit Aufstehhilfe?
Nein, einen kompletten Aufrichtsessel zahlt die Krankenkasse nicht. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sagt dazu ausdrücklich: Aufrichtsessel fallen nicht in die Leistungspflicht, weil es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt. Solche Gegenstände schließt § 33 Abs. 1 SGB V aus, auch wenn eine Ärztin sie für sinnvoll hält.
Auch die Pflegekasse zahlt solche Sessel in der Regel nicht. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis steht zu den Sitzhilfen, dass sogenannte Fernsehsessel nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung fallen. Ein Aufrichtsessel ist auch kein Umbau der Wohnung, für den der Zuschuss der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserungen gedacht ist.
Was zahlt die Krankenkasse stattdessen?
Die Krankenkasse kann eine elektromotorische Aufstehhilfe übernehmen, die nachträglich unter einen vorhandenen Sessel oder Stuhl montiert wird. Im Hilfsmittelverzeichnis ist das die Produktart 22.29.02.2 "Aufstehhilfen". Ein Stahlrahmen mit Motor hebt das Sitzmöbel an und neigt es nach vorn, gesteuert über eine Kabelfernbedienung.
| Lösung | Was es ist | Wer zahlt in der Regel |
|---|---|---|
| Aufrichtsessel | fertiger Sessel mit eingebautem Motor, der Sitzfläche und Lehne nach vorn kippt | Sie selbst; Gebrauchsgegenstand |
| Elektromotorische Aufstehhilfe | Rahmen mit Motor, unter den eigenen Sessel oder Stuhl montiert | Krankenkasse als Hilfsmittel, Produktart 22.29.02.2 |
| Aufstehlifter, fahrbar | Gerät, das die Person mit Gurt in den Stand bringt, bedient durch eine Hilfsperson | Krankenkasse als Hilfsmittel, Produktart 22.40.01.1 |
| Höherer Sitz, Sitzkissen, Möbelerhöhung | einfache Erhöhung des Sitzes | Sie selbst |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 22 Mobilitätshilfen, Fortschreibung vom 16.08.2022; Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50, Fortschreibung vom 03.12.2024. Stand: 18.10.2026.
Die Aufstehhilfe unter dem eigenen Sessel ist kein Notbehelf. Sie hat den Vorteil, dass der vertraute Sessel bleibt und die Kasse das Gerät bei Bedarf wieder abholen und weitergeben kann. Einen Überblick über alle Arten gibt der Ratgeber Aufstehhilfe, Lösungen am Bett der Ratgeber Aufstehhilfe fürs Bett.
Wann ist die Aufstehhilfe erforderlich?
Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt, für wen die Aufstehhilfe gedacht ist. Die Person kann sich nur sehr schwer hinsetzen und aufstehen, kann aber noch stehen, hat genug Rumpfstabilität und kann sich mit den Armen halten und abstützen. Als Beispiel nennt das Verzeichnis altersbedingten Kraftverlust.
Dazu kommen drei Bedingungen aus dem Verzeichnis, die Sie im Antrag ansprechen sollten:
- Der Sessel oder Stuhl ist die einzige Sitzgelegenheit in der Wohnung, die die Person nutzen kann.
- Ein handelsüblicher elektrisch verstellbarer Sessel kann nicht genutzt werden.
- Die Hilfe ermöglicht es, die Position selbstständig zu wechseln und in der Wohnung weitgehend unabhängig zu leben.
Die zweite Bedingung ist der Knackpunkt. Die Kasse wird fragen, warum ein handelsüblicher Aufstehsessel nicht passt, etwa wegen Körpergröße, Gewicht, Sitzposition oder weil ein angepasster Sitz nötig ist. Diese Begründung sollte aus der Verordnung oder einem Bericht hervorgehen.
So gehen Sie vor
- Sprechen Sie mit der Hausarztpraxis über die Schwierigkeiten beim Aufstehen und bitten Sie um eine Verordnung für eine Aufstehhilfe für Sessel und Stühle (Produktart 22.29.02.2).
- Lassen Sie sich in einem Sanitätshaus beraten, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Es prüft, ob Ihr Sessel geeignet ist, und stellt den Antrag.
- Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie etwas kaufen. Ohne Zusage bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
- Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent zu, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V). Ab 01.01.2027 gilt nach dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Allgemeines zum Ablauf finden Sie unter Widerspruch.
Ein Beispiel
Eine Frau mit Pflegegrad 2 lebt allein und verbringt den Tag in ihrem Ohrensessel. Sie kommt nur mit viel Schwung hoch, zweimal ist sie dabei zurückgefallen. Ihr Sohn möchte einen Aufstehsessel kaufen und fragt bei der Krankenkasse nach einer Erstattung.
Die Kasse lehnt den Sessel ab, weil er ein Gebrauchsgegenstand ist. Die Hausärztin verordnet stattdessen eine elektromotorische Aufstehhilfe für den vorhandenen Sessel. Das Sanitätshaus montiert sie nach der Genehmigung; die Mutter zahlt 2026 10 Euro zu, ab 2027 wären es bis zu 15 Euro, und behält ihren Sessel.
Wenn Sie selbst kaufen
Wer einen Aufrichtsessel selbst kauft, sollte vorher Probe sitzen: Sitzhöhe, Sitztiefe und Armlehnen müssen zur Person passen, und die Bedienung muss ohne Hilfe gelingen. Achten Sie darauf, dass der Sessel langsam und gleichmäßig kippt und dass er auch bei Stromausfall nicht in gekippter Stellung blockiert; fragen Sie den Händler danach. Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zählen, soweit sie Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Weil ein Aufrichtsessel als Gebrauchsgegenstand gilt, reicht dafür ein normales Rezept nicht: Nötig ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor dem Kauf (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e EStDV). Klären Sie die Einzelheiten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Wann die Regel nicht gilt
Wer privat versichert ist, richtet sich nach seinem Tarif; manche Tarife erstatten Hilfsmittel nach eigenen Listen. Leistungen anderer Träger, etwa der Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall, folgen eigenen Regeln.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Aufstehsessel?
Nein. Aufrichtsessel gelten nach dem Hilfsmittelverzeichnis als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und fallen nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse.
Gibt es eine Aufstehhilfe für den eigenen Sessel auf Rezept?
Ja. Elektromotorische Aufstehhilfen, die unter einen vorhandenen Sessel oder Stuhl montiert werden, stehen im Hilfsmittelverzeichnis (Produktart 22.29.02.2). Die Kasse übernimmt sie, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind.
Zahlt die Pflegekasse einen Sessel mit Aufstehhilfe?
In der Regel nicht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis schließt sogenannte Fernsehsessel aus, und ein Sessel ist kein Umbau der Wohnung.
Kann ich den Kauf von der Steuer absetzen?
Möglicherweise als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Den Nachweis müssen Sie vor dem Kauf mit einem amtsärztlichen Gutachten oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erbringen (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e EStDV); ein Rezept genügt nicht.
Zusammenfassung
Den kompletten Aufrichtsessel zahlt weder die Krankenkasse noch die Pflegekasse. Die Krankenkasse kann aber eine elektromotorische Aufstehhilfe für den vorhandenen Sessel übernehmen, mit höchstens 10 Euro Zuzahlung, ab 01.01.2027 höchstens 15 Euro. Entscheidend ist die Begründung, warum ein handelsüblicher Sessel nicht passt. Weitere Hilfen für die Wohnung finden Sie im Bereich Barrierefrei wohnen und im Bereich Hilfsmittel.
Quellen
- § 64 EStDV, Nachweis von Krankheitskosten, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V n. F. ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 22 Mobilitätshilfen, Fortschreibung vom 16.08.2022 (Leistungsrechtliche Hinweise; Produktart 22.29.02.2), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50, Fortschreibung vom 03.12.2024 (Leistungsrechtliche Hinweise, Sitzhilfen), abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel, abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026
- § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen, abgerufen am 18.10.2026






