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Ratgeber

Aufsteh­hilfe fürs Bett: welche Hilfen es gibt und wer sie zahlt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Aufstehhilfen fürs Bett wie Bettaufrichter, Strickleitern, Bettgriffe und elektrische Einlegerahmen mit Sitzfunktion sind Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse zahlt sie mit Pflegegrad, wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett nötig ist, meist als Leihgabe; beim Kauf zahlen Sie höchstens 25 Euro zu. Boden-Decken-Stangen führt das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse für Bad und Toilette, nicht für das Bett (Stand 18.10.2026).

Morgens aus dem Bett zu kommen, ist für viele Menschen mit Pflegebedarf der erste und oft schwerste Schritt des Tages. Oft hilft schon ein Griff an der richtigen Stelle, manchmal braucht es ein Pflegebett, das beim Aufrichten mithilft. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen und zeigt, welche Hilfe passt und wer sie bezahlt.

Welche Aufstehhilfen gibt es fürs Bett?

Aufstehhilfen fürs Bett reichen vom einfachen Griff bis zum Pflegebett mit Sitzfunktion. Die Tabelle ordnet die Hilfen nach dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein.

HilfeWie sie hilftEintrag im VerzeichnisWer zahlt in der Regel
Bettaufrichter (früher Bettgalgen)Griff über dem Kopfende, an dem man sich hochzieht; am Pflegebett montiert oder freistehendPflegehilfsmittel, 50.45.02.2Pflegekasse
Strickleiter am FußendeMehrfachgriff, mit dem man sich aus dem Liegen aufrichtetPflegehilfsmittel, 50.45.02.3Pflegekasse
Fester Griff an der Längsseite des Bettesmit Spanngurten oder Klemmschrauben befestigt, Halt beim Aufsetzen und AufstehenPflegehilfsmittel, 50.45.02.3Pflegekasse
Pflegebett, motorisch verstellbarLiegefläche und Höhe elektrisch verstellbarPflegehilfsmittel, 50.45.01Pflegekasse
Pflegebett mit Sitz- und Aufrichtfunktionfährt in eine sesselähnliche Sitzposition, aus der das Aufstehen leichter fälltPflegehilfsmittel, 50.45.01.4Pflegekasse
Elektrischer Einlegerahmen mit Sitz- und Schwenkfunktionersetzt den Lattenrost im eigenen BettPflegehilfsmittel, 50.45.03.3Pflegekasse
Boden-Decken-Stangesenkrechte Stange zum FesthaltenHilfsmittel, 04.40.05.2, gelistet für Waschbecken, Toilette und BadewanneKrankenkasse im Sanitärbereich; neben dem Bett vorher mit der Kasse klären
Aufstehlifter, fahrbarbringt die Person mit Gurt in den Stand, bedient durch eine HilfspersonHilfsmittel, 22.40.01.1Krankenkasse
Bettgriff aus dem Handel ohne Pflegebett-BezugGriff unter der Matratze oder am Bettrahmennicht als eigene Produktart gefundenin der Regel selbst kaufen

Quelle: GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50 (03.12.2024), Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppen 04 (15.10.2025) und 22 (16.08.2022). Stand: 18.10.2026.

Mit "elektrischer Aufstehhilfe fürs Bett" ist meist eine der beiden motorischen Lösungen gemeint: das Pflegebett mit Sitz- und Aufrichtfunktion oder der Einlegerahmen mit Sitz- und Schwenkfunktion für das vorhandene Bett. Beide dreht oder hebt die Liegefläche so, dass man im Sitzen an die Bettkante kommt. Hilfen für Sessel und Toilette zeigt der Überblick Aufstehhilfe, den Sessel vertieft der Ratgeber Sessel mit Aufstehhilfe.

Wie viel gibt die Pflegekasse zum Umbau dazu?

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Wann zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt Aufstehhilfen fürs Bett als Pflegehilfsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Krankenkasse nicht zuständig ist (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Schon Pflegegrad 1 genügt für Pflegehilfsmittel. Für Bettaufrichter, Aufrichthilfen und Einlegerahmen setzt das Verzeichnis voraus, dass ein motorisch verstellbares Pflegebett angezeigt ist.

Ein Pflegebett zahlt die Pflegekasse, wenn das vorhandene Bett sich nicht umrüsten lässt oder die Umrüstung nicht reicht. Laut Verzeichnis ist das Pflegebett vor allem für Menschen gedacht, die sich stark eingeschränkt bewegen und ganz oder teilweise im Bett gepflegt werden. Für einen Bettaufrichter braucht die Person ausreichende Restkräfte in Oberkörper und Armen; für Strickleiter und Längsseiten-Griff muss sie mindestens einen Arm ausreichend belasten können. Das gilt laut Verzeichnis auch für den freistehenden Bettaufrichter: Er ist zwar vom Pflegebett unabhängig gebaut, die Indikation setzt aber ebenfalls den Bedarf an einem motorisch verstellbaren Pflegebett voraus.

Technische Pflegehilfsmittel gibt die Pflegekasse vorrangig leihweise ab. Kauft sie, zahlen Sie ab 18 Jahren 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Bei leihweise überlassenen technischen Pflegehilfsmitteln fällt keine Zuzahlung an (Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen zu § 40 SGB XI, Ziffer 1.3). Was sonst als Pflegehilfsmittel gilt, zeigt die Pflegehilfsmittel-Liste.

Wie kommen Sie an die Aufstehhilfe?

Es gibt drei Wege, und zwei davon brauchen kein Rezept:

  1. Empfehlung im Pflegegutachten: Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung ein Pflegebett oder eine Aufrichthilfe, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI).
  2. Empfehlung einer Pflegefachperson: Empfiehlt etwa der Pflegedienst das Hilfsmittel schriftlich, braucht es keine ärztliche Verordnung, wenn die Empfehlung beim Antrag höchstens zwei Wochen alt ist (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Das gilt nur für die Produktarten, die Anhang III der Richtlinie nach § 17a SGB XI aufführt (in Kraft seit 01.09.2026); Bettaufrichter, sonstige Aufrichthilfen und Pflegebetten stehen darin.
  3. Antrag mit ärztlicher Verordnung: Die Hausarztpraxis verordnet, ein Sanitätshaus oder die Pflegekasse kümmert sich um den Antrag.

Die Pflegekasse muss über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen; liegt eine Empfehlung einer Pflegefachperson nach § 40 Abs. 6 vor, bleibt es bei drei Wochen. Teilt sie nicht rechtzeitig schriftlich einen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Mehr dazu im Bereich Pflegehilfsmittel.

Welche Hilfe passt?

Welche Hilfe passt, hängt davon ab, was die Person noch selbst kann. Diese Fragen helfen beim Gespräch mit Pflegedienst oder Sanitätshaus:

  1. Kann sie sich aus dem Liegen allein aufsetzen, wenn sie einen Griff hat?
  2. Kann sie sich mit den Armen hochziehen oder nur abstützen?
  3. Kann sie sicher sitzen, wenn sie an der Bettkante ist?
  4. Kann sie stehen, wenn sie oben ist, oder braucht sie einen Lifter?
  5. Ist das Bett zu niedrig, zu weich oder steht es an der Wand?
  6. Wie oft hilft jemand, und wie belastend ist das für die Pflegeperson?

Achten Sie auch auf den Platz um das Bett. Für barrierefreie Wohnungen verlangt die DIN 18040-2 bei mindestens einem Bett eine freie Fläche von 120 Zentimetern Tiefe entlang der einen und 90 Zentimetern entlang der anderen Längsseite; das gibt Raum für Rollator und eine helfende Person.

Ein Beispiel

Ein Mann mit Pflegegrad 3 liegt nach einer Hüftoperation viel im Bett. Er kann sich mit dem rechten Arm gut halten, kommt aber allein nicht aus dem Liegen hoch. Beim Begutachtungsbesuch empfiehlt die Gutachterin ein Pflegebett mit Bettaufrichter.

Weil die Empfehlung im Gutachten mit seiner Zustimmung als Antrag gilt, liefert ein Sanitätshaus das Bett nach der Zusage der Pflegekasse als Leihgabe. Seine Frau muss ihn morgens nicht mehr hochziehen. Für die Toilette verordnet die Hausärztin zusätzlich eine Toilettensitzerhöhung; die zahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Wann die Regeln nicht greifen

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keine Pflegehilfsmittel; wie Sie ihn bekommen, steht unter Pflegegrad beantragen. Einfache Bettgriffe aus dem Handel, die nicht zu einer Pflegebett-Versorgung gehören, zahlt in der Regel keine Kasse. Handelsübliche Einlegerahmen ohne Höhenverstellung schließt das Verzeichnis ausdrücklich aus. Wer zusätzlich die Wohnung umbauen muss, etwa für eine bodengleiche Dusche, findet die Regeln im Ratgeber zur Wohnumfeldverbesserung.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse einen Bettgalgen?
Ja, als Pflegehilfsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt und ein motorisch verstellbares Pflegebett nötig ist. Im Verzeichnis heißt er Bettaufrichter (Produktart 50.45.02.2).

Gibt es eine elektrische Aufstehhilfe fürs eigene Bett?
Ja. Ein motorischer Einlegerahmen mit Sitz- und Schwenkfunktion ersetzt den Lattenrost im vorhandenen Bett und ist als Pflegehilfsmittel gelistet (Produktart 50.45.03.3).

Brauche ich ein Rezept für eine Aufstehhilfe am Bett?
Nicht unbedingt. Eine Empfehlung im Pflegegutachten oder die schriftliche Empfehlung einer Pflegefachperson genügt.

Was kostet mich eine Aufstehhilfe fürs Bett?
Bei Leihgabe nichts, dann entfällt die Zuzahlung. Kauft die Pflegekasse, zahlen Sie 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel.

Zusammenfassung

Bettaufrichter, Aufrichthilfen, Pflegebetten und elektrische Einlegerahmen mit Sitzfunktion sind Pflegehilfsmittel der Pflegekasse, meist als Leihgabe. Voraussetzung sind ein Pflegegrad und der Bedarf an einem motorisch verstellbaren Pflegebett. Eine Empfehlung im Gutachten oder von einer Pflegefachperson ersetzt das Rezept. Weitere Hilfen für die Wohnung finden Sie im Bereich Barrierefrei wohnen und im Bereich Hilfsmittel.

Quellen

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