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Ratgeber

Aufsteh­hilfe für Senioren: welche passt und wer sie bezahlt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Für Aufstehhilfen gibt es drei Wege. Toilettensitzerhöhungen, Stützgriffe am WC und Aufstehhilfen unter dem Sessel stehen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen, die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro. Bettaufrichter sind Pflegehilfsmittel der Pflegekasse. Fest eingebaute Umbauten kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen (Stand 18.10.2026).

Aufstehen ist für viele ältere Menschen der schwierigste Moment des Tages: aus dem Bett am Morgen, aus dem Lieblingssessel, von der Toilette. Eine passende Hilfe macht diesen Moment leichter und entlastet Angehörige, die sonst jedes Mal mit anfassen. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen und zeigt, welche Aufstehhilfe zu welcher Situation passt und wer sie bezahlt.

Welche Arten von Aufstehhilfen gibt es?

Aufstehhilfen unterscheiden sich vor allem danach, wo sie helfen: am Bett, am Sessel oder an der Toilette. Davon hängt auch ab, welche Kasse zuständig ist. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel nach § 33 SGB V, die Pflegekasse zahlt Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten nach § 40 SGB XI.

Im Handel tragen die Produkte viele Namen: Aufsteh-, Aufricht-, Hebe- oder Stehhilfen. Fahrbare Geräte, die einen Menschen mit einem Gurt aus dem Sitzen in den Stand bringen, heißen im Angebot oft Stehlifter oder Aktivlifter. Im Hilfsmittelverzeichnis stehen sie als Aufstehlifter (Produktart 22.40.01.1); sie heben nur einen Teil des Körpergewichts und setzen voraus, dass sich die Person mit den Händen festhalten kann.

SituationAufstehhilfeEintrag im VerzeichnisWer zahlt in der Regel
BettBettaufrichter (früher Bettgalgen), Strickleiter, Bettgriff an der LängsseitePflegehilfsmittel, Produktarten 50.45.02.2 und 50.45.02.3Pflegekasse, wenn ein Pflegebett nötig ist
BettPflegebett mit Sitz- und AufrichtfunktionPflegehilfsmittel, Produktart 50.45.01.4Pflegekasse
Sessel oder StuhlElektromotorische Aufstehhilfe, die unter einen vorhandenen Sessel montiert wirdHilfsmittel, Produktart 22.29.02.2Krankenkasse
SesselAufrichtsessel (Sessel mit eingebauter Aufstehhilfe)kein Hilfsmittel, gilt als GebrauchsgegenstandSie selbst
ToiletteToilettensitzerhöhung, auch mit Armlehnen; Toilettenstützgestell; elektrische ToilettenaufstehhilfeHilfsmittel, Produktuntergruppen 33.40.01 bis 33.40.03Krankenkasse
Toilette, WaschbeckenStützgriffe, die an der Wand verschraubt werden; Boden-Decken-StangeHilfsmittel, Produktarten 04.40.05.1 und 04.40.05.2Krankenkasse
Wechsel vom Sitzen in den Stand mit HilfspersonAufstehlifter, fahrbarHilfsmittel, Produktart 22.40.01.1Krankenkasse
Ganzes Bad oder Zugangfest eingebaute Umbauten, etwa höheres WC-Becken oder Griffe als Teil eines Badumbauskein HilfsmittelPflegekasse als Wohnumfeldverbesserung, bis 4.180 € je Maßnahme

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppen 04 (15.10.2025), 22 (16.08.2022), 33 (11.12.2025) und 50 (03.12.2024); § 40 Abs. 4 SGB XI. Stand: 18.10.2026.

Pflegebett mit Aufstehhilfe: Gemeint ist meist ein Pflegebett mit Sitz- und Aufrichtfunktion (Produktart 50.45.01.4). Es lässt sich aus dem Liegen in eine nach vorn offene, sesselähnliche Sitzposition fahren, aus der Aufstehen und Hinsetzen ohne Hindernis möglich sind; die Liegefläche muss sich mindestens zwischen 40 und 80 Zentimetern Höhe verstellen lassen. Die Pflegekasse zahlt es, wenn ein motorisch verstellbares Pflegebett nötig ist, die Sitzfunktion gebraucht wird, damit die Person das Bett verlassen oder mobilisiert werden kann, und andere Lösungen nicht ausreichen.

Das Hilfsmittelverzeichnis ordnet jedes Produkt einer Produktart mit Nummer zu. Die Nummer hilft beim Gespräch mit Arztpraxis, Sanitätshaus und Kasse. Ob Ihr Wunschmodell gelistet ist, steht im Online-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.

Wie viel gibt die Pflegekasse zum Umbau dazu?

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Wann zahlt die Krankenkasse eine Aufstehhilfe?

Die Krankenkasse zahlt eine Aufstehhilfe, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen oder den Erfolg einer Behandlung zu sichern (§ 33 Abs. 1 SGB V). Ausgeschlossen sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Das betrifft zum Beispiel handelsübliche erhöhte Toilettenbecken und Aufrichtsessel, die das Hilfsmittelverzeichnis ausdrücklich so einordnet.

Im Alltag beginnt der Weg meist in der Arztpraxis mit einer Verordnung, also einem Rezept für das Hilfsmittel. Damit gehen Sie zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Das Sanitätshaus stellt den Antrag und rechnet mit der Kasse ab. Die Kasse kann Hilfsmittel auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V).

Ab 18 Jahren zahlen Sie zu: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, aber nie mehr als das Hilfsmittel kostet (§ 61 SGB V). Ab 01.01.2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Wer die Belastungsgrenze erreicht, wird für den Rest des Jahres befreit: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent (§ 62 SGB V). Mehr zu Rezept, Genehmigung und Ablehnung finden Sie im Bereich Hilfsmittel.

Wann zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt Aufstehhilfen am Bett, wenn sie als Pflegehilfsmittel gelistet sind und ein Pflegegrad vorliegt. Pflegehilfsmittel bekommen Sie nur, soweit nicht die Krankenkasse zuständig ist (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Bettaufrichter und sonstige Aufrichthilfen setzen nach dem Verzeichnis voraus, dass ein motorisch verstellbares Pflegebett nötig ist; Einzelheiten stehen im Ratgeber Aufstehhilfe fürs Bett.

Technische Pflegehilfsmittel gibt die Pflegekasse vorrangig leihweise ab. Kauft sie, zahlen Sie ab 18 Jahren 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Bei leihweise überlassenen technischen Pflegehilfsmitteln fällt keine Zuzahlung an (Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen zu § 40 SGB XI, Ziffer 1.3). Zwei Abkürzungen sparen Zeit: Empfiehlt eine Pflegefachperson das Hilfsmittel, braucht es keine ärztliche Verordnung, wenn die Empfehlung beim Antrag höchstens zwei Wochen alt ist (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Das gilt nur für die Produktarten, die Anhang III der Richtlinie nach § 17a SGB XI aufführt (in Kraft seit 01.09.2026); Aufstehhilfen für Sessel, Toilettenaufstehhilfen, Stützgriffe und Bettaufrichter stehen darin. Und Empfehlungen im Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes gelten mit Ihrer Zustimmung als Antrag (§ 18b Abs. 3 SGB XI).

Für fest eingebaute Umbauten gibt es einen eigenen Topf: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1, Antrag vor Beginn der Arbeiten (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Was dazu zählt, erklärt der Ratgeber zur Wohnumfeldverbesserung. Den Unterschied zwischen beiden Kassen zeigt die Übersicht Pflegekasse und Krankenkasse.

Welche Aufstehhilfe passt zu welcher Situation?

Welche Hilfe passt, hängt weniger vom Alter ab als davon, was noch geht. Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt das bei jeder Produktart. Viele Aufstehhilfen setzen voraus, dass sich die Person mit den Armen abstützen kann. Elektrische Toilettenaufstehhilfen sind dagegen für Menschen gedacht, bei denen auch Arme oder Hände eingeschränkt sind.

Diese Fragen helfen vor dem Gespräch mit Arztpraxis, Pflegedienst oder Sanitätshaus:

  1. Wo genau fällt das Aufstehen schwer: im Bett, im Sessel, auf der Toilette, in der Dusche?
  2. Kann die Person sich mit beiden Armen hochdrücken oder an einem Griff hochziehen?
  3. Kann sie sicher stehen, wenn sie einmal oben ist?
  4. Hilft jemand regelmäßig beim Aufstehen, und wie belastet ist diese Person?
  5. Darf an der Wand gebohrt werden? Wer zur Miete wohnt, braucht für Umbauten die Erlaubnis des Vermieters (§ 554 BGB).
  6. Besteht schon ein Pflegegrad? Ohne Pflegegrad bleibt nur die Krankenkasse oder der Kauf auf eigene Kosten.

Schreiben Sie die Antworten auf und nehmen Sie sie zum Termin mit. Ein Pflegetagebuch über einige Tage zeigt zudem, wie oft Hilfe nötig ist.

Welche Hilfen gibt es beim Aufstehen nach einem Sturz?

Nach einem Sturz kommt es zuerst darauf an, schnell Hilfe zu holen; Aufstehhilfen für Bett, Sessel oder Toilette helfen am Boden nicht. Wer allein lebt, erreicht mit einem Hausnotruf per Knopfdruck eine Notrufzentrale, manche Geräte erkennen einen Sturz auch selbst. Die Pflegekasse zahlt die Grundleistung des Hausnotrufs ab Pflegegrad 1; mehr dazu im Bereich Hausnotruf und im Ratgeber Hausnotruf mit Sturzerkennung. Hat die Person starke Schmerzen, besteht der Verdacht auf einen Knochenbruch, hat sie sich am Kopf verletzt oder ist sie benommen, rufen Sie den Rettungsdienst unter 112, statt sie hochzuheben.

Zum Aufheben vom Boden gibt es vor allem zwei Arten von Hilfen:

  • Fahrbare Lifter (auch Patientenlifter, Produktart 22.40.01.0) können einen Menschen nach dem Hilfsmittelverzeichnis bis auf Bodenhöhe aufnehmen und wieder anheben. Eine Hilfsperson bedient sie; die Krankenkasse stellt sie in der Regel leihweise.
  • Aufblasbare Hebekissen, im Handel auch Aufstehkissen genannt, werden unter die Person geschoben und mit einem Kompressor aufgepumpt. In der Produktgruppe 22 des Hilfsmittelverzeichnisses (Stand 16.08.2022) sind sie nicht als eigene Produktart aufgeführt. Ob die Kasse sie im Einzelfall übernimmt, klären Sie vor dem Kauf.

Wie man nach einem Sturz wieder vom Boden hochkommt, kann man unter fachlicher Anleitung üben, etwa in der Physio- oder Ergotherapie. Wer öfter stürzt, sollte die Ursachen ärztlich abklären lassen; auch Erkrankungen oder Medikamente, die Schwindel auslösen, können eine Rolle spielen.

Ein Beispiel: drei Hilfen, drei Kostenträger

Ein Mann mit Pflegegrad 2 kommt morgens nur mit Mühe aus dem Bett, sein Sessel ist zu niedrig, und auf der Toilette braucht er die Hilfe seiner Frau. Für das Bett empfiehlt die Pflegefachkraft beim Beratungsbesuch ein Pflegebett mit Bettaufrichter. Beides läuft als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse, meist als Leihgabe.

Für die Toilette verordnet die Hausärztin eine Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen. Das ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, er zahlt höchstens 10 Euro zu. Unter seinen vorhandenen Sessel kann eine elektromotorische Aufstehhilfe montiert werden; auch sie ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, wenn die Voraussetzungen im Verzeichnis erfüllt sind.

Später soll die Badewanne einer bodengleichen Dusche weichen. Das ist ein Umbau, für den die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro gibt, wenn der Antrag vor Beginn gestellt wird. Was ein Badumbau ungefähr kostet und was nach dem Zuschuss bleibt, zeigt der Badumbau-Zuschuss-Rechner.

Wann diese Regeln nicht greifen

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse weder Pflegehilfsmittel noch Umbauten. Dann lohnt es sich, den Pflegegrad zu beantragen; wie das geht, steht unter Pflegegrad beantragen. Hilfsmittel der Krankenkasse sind davon unabhängig.

Aufrichtsessel und andere Möbel des täglichen Gebrauchs zahlt die Krankenkasse nicht, auch nicht mit Rezept. Für handelsübliche Haltegriffe und Duschhaltegriffe gilt dasselbe; fest eingebaut können sie aber zu einem Umbau gehören, den die Pflegekasse bezuschusst. Wer privat versichert ist, richtet sich nach seinem Vertrag; die hier genannten Regeln gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Aufstehhilfe für die Toilette?
Ja, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist. Toilettensitzerhöhungen, Toilettenstützgestelle und elektrische Toilettenaufstehhilfen stehen im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 33). Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Wie das ganze WC barrierefrei wird, zeigt der Ratgeber Barrierefreies WC.

Zahlt die Pflegekasse einen Bettgalgen?
Ja, als Pflegehilfsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt und ein motorisch verstellbares Pflegebett nötig ist. Im Verzeichnis heißt er heute Bettaufrichter (Produktart 50.45.02.2).

Bekomme ich einen Sessel mit Aufstehhilfe von der Krankenkasse?
In der Regel nein. Aufrichtsessel gelten nach dem Hilfsmittelverzeichnis als Gebrauchsgegenstände. Gelistet ist dagegen eine elektromotorische Aufstehhilfe, die unter einen vorhandenen Sessel montiert wird. Mehr dazu im Ratgeber Sessel mit Aufstehhilfe.

Brauche ich ein Rezept?
Für Hilfsmittel der Krankenkasse meist ja. Für Pflegehilfsmittel genügt oft die Empfehlung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes im Pflegegutachten.

Was ist ein Pflegebett mit Aufstehhilfe?
Meist ein Pflegebett mit Sitz- und Aufrichtfunktion, das sich in eine sesselähnliche Sitzposition fahren lässt, aus der das Aufstehen leichter fällt. Die Pflegekasse zahlt es als Pflegehilfsmittel, wenn ein Pflegebett nötig ist und die Sitzfunktion gebraucht wird (Produktart 50.45.01.4).

Was ist ein Stehlifter?
Ein fahrbares Gerät, das einen Menschen mit einem Gurt aus dem Sitzen in den Stand bringt, im Hilfsmittelverzeichnis Aufstehlifter genannt (Produktart 22.40.01.1). Eine Hilfsperson bedient es; die Krankenkasse stellt es in der Regel leihweise.

Zusammenfassung

Aufstehhilfen für Toilette, Waschbecken und Sessel sind meist Hilfsmittel der Krankenkasse, mit höchstens 10 Euro Zuzahlung. Aufrichthilfen am Pflegebett und Pflegebetten mit Aufrichtfunktion zahlt die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel. Aufrichtsessel zahlen Sie selbst. Nach einem Sturz zählt zuerst schnelle Hilfe, etwa über einen Hausnotruf. Fest eingebaute Lösungen gehören zum Umbau, den die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen kann; mehr dazu im Bereich Barrierefrei wohnen und im Ratgeber zum Badumbau-Zuschuss.

Quellen

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