Betreutes Wohnen bedeutet eine eigene, meist barrierearme Wohnung mit einem Grundservice wie Notruf und festen Ansprechpartnern. Miete und Betreuungspauschale zahlen Sie selbst, mit Pflegegrad bleiben Pflegegeld, Pflegedienst und Entlastungsbetrag erhalten. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, bekommt 2026 zusätzlich 224 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat (§ 45f SGB XI).
Die meisten Menschen möchten im Alter so lange wie möglich selbstständig wohnen. Irgendwann wird die Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug aber zur Last, oder die Abende allein werden lang. Zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim gibt es mehrere Wege. Diese Seite zeigt, was die Wohnformen unterscheidet, was sie kosten und was die Pflegekasse dazugibt.
Wohnformen im Alter im Überblick
Für die Pflegeversicherung zählen betreutes Wohnen und Wohngruppen als häusliche Pflege. Es gelten also dieselben Leistungen wie in der eigenen Wohnung, bei Wohngruppen kommen eigene Zuschüsse hinzu.
| Wohnform | Was es ist | Was die Pflegekasse 2026 zahlt |
|---|---|---|
| Eigene Wohnung mit Umbau | bisherige Wohnung, angepasst | Leistungen der häuslichen Pflege, bis 4.180 € je Umbaumaßnahme |
| Betreutes Wohnen | eigene Mietwohnung in einer Anlage, Grundservice gegen Pauschale | Leistungen der häuslichen Pflege, keine Miete, keine Pauschale |
| Ambulant betreute Wohngruppe (Pflege-WG) | 3 bis 12 Menschen teilen eine Wohnung, Pflege durch einen frei gewählten Dienst | häusliche Pflege, dazu 224 € Wohngruppenzuschlag im Monat, einmalig bis 2.613 € Gründungszuschuss |
| Senioren-WG | private Wohngemeinschaft ohne Pflegeschwerpunkt | Leistungen der häuslichen Pflege |
| Pflegeheim | vollstationäre Versorgung rund um die Uhr | 805 bis 2.096 € im Monat plus Zuschlag auf den Eigenanteil |
Quelle: §§ 36, 37, 40, 43, 45f, 45g SGB XI. Stand: 18.10.2026.
Was ist betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen ist eine eigene, meist barrierearme Mietwohnung, zu der ein fester Grundservice gehört. Einen gesetzlich geschützten Begriff gibt es nicht; was angeboten wird, steht allein im Vertrag.
Typisch ist eine Aufteilung in zwei Teile. Die Grundleistungen zahlen alle Bewohner mit einer monatlichen Betreuungspauschale: zum Beispiel einen Hausnotruf, eine Ansprechperson zu festen Zeiten, die Vermittlung von Hilfen und Gemeinschaftsangebote. Wahlleistungen buchen Sie bei Bedarf dazu und zahlen sie extra, etwa Mittagessen, Reinigung oder Wäscheservice. Pflege ist in der Regel nicht enthalten; dafür beauftragen Sie einen Pflegedienst, oft einen, der in der Anlage ein Büro hat.
Rechtlich ist das wichtig: Enthält der Vertrag neben der Wohnung nur allgemeine Hilfen wie Notruf, Vermittlung von Pflege oder hauswirtschaftliche Leistungen, gilt einfaches Mietrecht. Verpflichtet sich der Anbieter zusätzlich zu Pflege oder Betreuung, oder sind Miet- und Betreuungsvertrag aneinander gekoppelt, gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz mit strengeren Regeln zum Schutz der Bewohner.
Fragen Sie vor der Unterschrift, ob Sie einen Pflegedienst frei wählen können und was mit der Wohnung passiert, wenn der Pflegebedarf steigt.
Eine Übersicht mit Beispielrechnung bietet der Ratgeber Betreutes Wohnen 2026, alle Formen altersgerechter Wohnungen der Ratgeber Seniorenwohnungen.
Was kostet betreutes Wohnen und wer zahlt?
Betreutes Wohnen zahlen Sie im Wesentlichen selbst: Miete, Nebenkosten und die Betreuungspauschale. Die Pflegekasse übernimmt weder Miete noch Pauschale.
Wie hoch die Kosten sind, hängt stark von Region, Lage und Ausstattung ab; wir nennen deshalb keine Durchschnittswerte. Vergleichen Sie bei Angeboten immer drei Beträge: die Kaltmiete je Quadratmeter im Vergleich zum örtlichen Mietspiegel, die Nebenkosten und die Höhe der Pauschale mit allen Leistungen, die sie enthält.
Mit Pflegegrad nutzen Sie dieselben Leistungen wie in jeder anderen Wohnung:
- Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat, wenn Angehörige pflegen.
- Pflegesachleistung von 796 bis 2.299 Euro für einen Pflegedienst, mehr auf der Seite Ambulante Pflege.
- Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, zum Beispiel für eine anerkannte Haushaltshilfe.
- Hausnotruf als Pflegehilfsmittel, wenn er nicht bereits in der Pauschale enthalten ist; Einzelheiten auf der Seite Hausnotruf.
Wer die Kosten mit Rente und Ersparnissen nicht tragen kann, sollte prüfen lassen, ob Wohngeld für Rentner oder Grundsicherung im Alter infrage kommen; für eine öffentlich geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Für den Umzug selbst kann die Pflegekasse mit Pflegegrad einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen, wenn der Umzug die Pflege erleichtert, etwa aus dem Obergeschoss in eine Wohnung im Erdgeschoss; Umzug und Anpassung der neuen Wohnung zusammen sind auf den Höchstbetrag begrenzt (Rundschreiben zu § 40 SGB XI).
Welche Posten auf der Monatsrechnung stehen und wo die Fallen liegen, erklärt der Ratgeber Betreutes Wohnen: Kosten im Monat. Den Umzugszuschuss beschreibt der Ratgeber Umzugskosten und Pflegekasse.
Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe?
Eine ambulant betreute Wohngruppe, oft Pflege-WG genannt, ist eine gemeinsame Wohnung, in der drei bis zwölf Menschen zusammenleben, darunter mindestens drei mit Pflegegrad, und gemeinsam versorgt werden. Jede Person hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnräume werden geteilt.
Anders als im Pflegeheim sind die Bewohner Mieter. Sie oder ihre Angehörigen entscheiden gemeinsam, welcher Pflegedienst kommt und wie der Alltag organisiert wird. Eine Präsenzkraft, die die Gruppe gemeinsam beauftragt, kümmert sich um Organisation, Haushalt und Gemeinschaft. Die Pflege selbst übernimmt ein ambulanter Dienst, abgerechnet über die Sachleistung jedes Bewohners.
Viele Wohngruppen richten sich an Menschen mit Demenz. Für sie kann die überschaubare Gruppe mit festem Tagesablauf und vertrauten Gesichtern ein guter Mittelweg sein, mehr dazu auf der Seite Demenz.
Die Bundesländer unterscheiden im Heimrecht zwischen selbstverantworteten Wohngruppen, die die Bewohner selbst organisieren, und anbieterverantworteten Wohngruppen, bei denen ein Träger Wohnraum und Pflege aus einer Hand anbietet. Für anbieterverantwortete Gruppen gelten je nach Land Auflagen ähnlich wie für Heime.
Für Angehörige bedeutet eine Pflege-WG oft mehr Mitwirkung als ein Heim: Sie sind an Entscheidungen der Gruppe beteiligt und übernehmen, je nach Konzept, auch Aufgaben im Alltag.
Wie eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz funktioniert und was sie kostet, zeigt der Ratgeber Demenz-WG 2026.
Wann gibt es den Wohngruppenzuschlag und wie hoch ist er?
Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 Euro im Monat. Ihn bekommt, wer mit Pflegegrad in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt und die Voraussetzungen des § 45f SGB XI erfüllt; früher stand die Regel in § 38a.
Die Voraussetzungen:
- Sie leben mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung, und mindestens zwei weitere Bewohner sind pflegebedürftig.
- Ab Pflegegrad 2 beziehen Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag oder die Umwandlung der Sachleistung; bei Pflegegrad 1 entfällt diese Voraussetzung.
- Die Gruppe hat gemeinsam eine Person beauftragt, die allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt.
- Die Versorgung entspricht nicht weitgehend einem Pflegeheim.
Den Zuschlag beantragen Sie bei der Pflegekasse. Sie darf dafür unter anderem Mietvertrag, Grundriss, Pflegevertrag und Angaben zur Präsenzkraft anfordern. Tagespflege gibt es neben dem Zuschlag nur, wenn der Medizinische Dienst bestätigt, dass die Pflege in der Wohngruppe sonst nicht ausreicht.
Bei der Gründung einer neuen Wohngruppe zahlt die Pflegekasse einmalig bis zu 2.613 Euro je beteiligter Person für den barrierearmen Umbau der Wohnung, höchstens 10.452 Euro je Gruppe. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden. Dieser Zuschuss endet, sobald bundesweit 30 Millionen Euro ausgezahlt sind. Zusätzlich kann die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro je Person zuschießen, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro.
Den Umbauzuschuss erklärt der Ratgeber Wohnumfeldverbesserung 2026, Antrag und Unterlagen für den Zuschlag der Ratgeber Wohngruppenzuschlag.
Senioren-WG oder Pflege-WG: was ist der Unterschied?
Eine Senioren-WG ist eine private Wohngemeinschaft älterer Menschen, die vor allem Gesellschaft und gegenseitige Hilfe sucht. Eine Pflege-WG ist auf die gemeinsame pflegerische Versorgung ausgerichtet.
In der Senioren-WG organisieren die Bewohner alles selbst, wie in jeder anderen Wohngemeinschaft. Pflegebedürftig muss niemand sein. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt die normalen Leistungen der häuslichen Pflege. Den Wohngruppenzuschlag gibt es nur, wenn die Voraussetzungen des § 45f erfüllt sind, also unter anderem mindestens drei Pflegebedürftige zusammenwohnen und eine Präsenzkraft beauftragt ist.
Für wen passt was?
- Senioren-WG: für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind, nicht allein leben möchten und den Alltag teilen wollen.
- Pflege-WG: für Menschen mit deutlichem Pflege- oder Betreuungsbedarf, etwa bei Demenz, die keine Heimversorgung möchten.
- Betreutes Wohnen: für Menschen, die eine eigene Wohnung behalten wollen, aber Sicherheit und Ansprechpartner suchen.
Ein Wechsel ist möglich: Wer in einer Senioren-WG pflegebedürftig wird, kann mit einem Pflegedienst dort bleiben, solange die Mitbewohner und die Wohnung das zulassen.
Ob es in Ihrer Nähe Wohngemeinschaften gibt, erfahren Sie beim Pflegestützpunkt oder bei der Pflegeberatung der Pflegekasse. Eine Übersicht zu Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz finden Sie im Ratgeber Demenz-WG 2026, Formen, Verträge und Kosten der Senioren-WG im Ratgeber Was ist eine Senioren-WG?.
Wie bleibe ich möglichst lange in der eigenen Wohnung?
Mit Umbau, technischer Hilfe und einem Pflegedienst lässt sich die eigene Wohnung oft lange halten. Die Pflegekasse unterstützt das ab Pflegegrad 1.
Drei Leistungen helfen am meisten:
- Umbau der Wohnung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder einen Treppenlift. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Mehr auf der Seite Barrierefrei wohnen.
- Hausnotruf: Die Pflegekasse übernimmt die Grundleistung, wenn jemand viel allein ist und im Notfall nicht sicher Hilfe rufen kann.
- Hilfe im Alltag: Pflegedienst, Tagespflege und anerkannte Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag.
Oft hilft es, die Wohnung einmal mit fremden Augen anzusehen: Wo sind Stolperfallen, wo fehlt ein Haltegriff, ist das Bad erreichbar? Eine Wohnberatung, die viele Kommunen und Verbände anbieten, kommt dafür ins Haus und hilft auch beim Antrag.
Wer dagegen umziehen möchte, sollte den Schritt nicht zu spät planen. Ein Umzug in eine kleinere, barrierearme Wohnung fällt leichter, solange man ihn noch selbst gestalten kann.
Was der Zuschuss bei einem Badumbau abdeckt, rechnet der Badumbau-Zuschuss-Rechner aus. Welche Umbauten im Bad gefördert werden, zeigt der Ratgeber Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse.
Was ist ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke oder junge Menschen?
Ambulant betreutes Wohnen im engeren Sinn ist eine Hilfe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, nicht der Pflegeversicherung. Fachkräfte unterstützen sie in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft dabei, den Alltag selbstständig zu bewältigen.
Weil der Begriff ähnlich klingt, wird er oft mit dem betreuten Wohnen für Senioren verwechselt. Die Unterschiede sind deutlich:
- Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, nicht die Pflegekasse.
- Ziel ist die Teilhabe, also Wohnen, Arbeit und soziale Kontakte möglichst selbstständig zu gestalten.
- Antrag und Bedarfsermittlung laufen über den zuständigen Träger, meist bei Kreis, Stadt oder überörtlichem Träger.
Für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es betreute Wohnformen über die Kinder- und Jugendhilfe, zuständig ist das Jugendamt. Ein Pflegegrad schließt diese Hilfen nicht aus. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe bekommt und zusätzlich pflegebedürftig ist, kann Leistungen der Pflegeversicherung daneben erhalten; wie beides zusammenwirkt, klären die zuständigen Stellen im Einzelfall.
Mehr dazu in den Ratgebern Ambulant betreutes Wohnen nach SGB IX und Betreutes Wohnen für psychisch Kranke.
Was sich 2027 ändern soll
Bis 31.12.2026 gelten die Leistungen auf dieser Seite. Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen; er soll überwiegend am 01.01.2027 in Kraft treten. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Geplant sind laut AOK-Fachportal die abschließende Lesung im Bundestag am 11.12.2026 und der zweite Durchgang im Bundesrat am 18.12.2026; amtlich festgelegt sind diese Termine nicht. Für das Wohnen im Alter sind diese Punkte geplant, nicht beschlossen:
- Wohngruppen: Wohngruppenzuschlag von 224 Euro und Gründungszuschuss bleiben nach dem Entwurf als Leistungen bestehen, auch bei Pflegegrad 1 (§ 28a, § 45f, § 45g SGB XI-E). Weil die Umwandlung der Sachleistung entfallen soll (§ 45a SGB XI-E), wird sie als Voraussetzung für den Zuschlag gestrichen (§ 45f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI-E).
- Budgets: Das Pflegegeld heißt weiter Pflegegeld und soll im Umfang eines Entlastungsbudgets gezahlt werden (§ 37 Abs. 1 SGB XI-E), die Sachleistung als Sachleistungsbudget (§ 36 SGB XI-E), beide mit höheren Beträgen, zum Beispiel 380 statt 347 Euro und 890 statt 796 Euro bei Pflegegrad 2.
- Entlastungsbetrag: Er soll zum Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat werden, nur ab Pflegegrad 2 und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI-E).
- Umbau: Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bleibt (§ 40 Abs. 4 SGB XI unverändert).
Alle geplanten Beträge stehen auf der Seite Pflegereform 2027.
Ihr Weg zur passenden Wohnform
- Bedarf ehrlich einschätzen: Was gelingt allein, wo wird Hilfe gebraucht, wie wird es in zwei Jahren sein?
- Pflegegrad beantragen: Er öffnet die Leistungen für jede Wohnform.
- Beraten lassen: Pflegeberatung der Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Wohnberatung.
- Wohnung anpassen: Umbau beantragen, bevor ein Umzug nötig wird.
- Angebote vergleichen: Verträge, Pauschalen und freie Wahl des Pflegedienstes prüfen.
- Später neu entscheiden: Wird die Pflege zu Hause zu schwer, kommen Pflege-WG oder Pflegeheim infrage.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse betreutes Wohnen?
Nein, Miete und Betreuungspauschale zahlen Sie selbst. Mit Pflegegrad bekommen Sie aber dieselben Leistungen wie zu Hause, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag.
Brauche ich für betreutes Wohnen einen Pflegegrad?
Nein. Viele Anlagen nehmen Menschen ab einem bestimmten Alter auf, unabhängig vom Pflegegrad; die Bedingungen legt der Anbieter fest.
Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag 2026?
224 Euro im Monat je Bewohner mit Pflegegrad, wenn die Voraussetzungen des § 45f SGB XI erfüllt sind.
Kann ich im betreuten Wohnen bleiben, wenn ich mehr Pflege brauche?
Oft ja, mit einem ambulanten Pflegedienst. Ob das bei hohem Pflegebedarf dauerhaft geht, hängt vom Vertrag und vom Angebot der Anlage ab; fragen Sie das vor dem Einzug.
Zusammenfassung
Betreutes Wohnen verbindet eine eigene Wohnung mit einem Grundservice, den Sie selbst bezahlen. In einer Pflege-WG teilen sich Menschen mit Pflegebedarf eine Wohnung und erhalten 2026 neben den üblichen Leistungen 224 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Für alle Wohnformen außer dem Heim gelten die Leistungen der häuslichen Pflege, dazu Zuschüsse für den Umbau. Nach dem noch nicht beschlossenen Regierungsentwurf bleiben Wohngruppenzuschlag und Umbauzuschuss erhalten.
Quellen
- § 40 SGB XI, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, abgerufen am 18.10.2026
- § 45f SGB XI, Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen, abgerufen am 18.10.2026
- § 45g SGB XI, Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, abgerufen am 18.10.2026
- § 45h SGB XI, Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen, abgerufen am 18.10.2026
- § 92c SGB XI, Verträge zur pflegerischen Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen, abgerufen am 18.10.2026
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, abgerufen am 18.10.2026
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, abgerufen am 18.10.2026
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz § 1, Anwendungsbereich, abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung 30.09.2026 (§§ 28a, 36, 37, 45a, 45b, 45f), abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), BR-Drs. 587/26(neu) vom 09.10.2026, Kabinettsfassung 30.09.2026 (§§ 28a, 36, 37, 40, 45a, 45b, 45f, 45g SGB XI-E), abgerufen am 18.10.2026
- AOK-Bundesverband, Fachportal: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, Beratungsfolge (aktualisiert 07.10.2026, nicht amtlich), abgerufen am 18.10.2026





