Kurzantwort: Betreutes Wohnen kostet im Monat Miete mit Nebenkosten, eine Grundservicepauschale und gebuchte Wahlleistungen. Die Pauschale liegt laut Verbraucherzentrale meist bei 100 bis 150 Euro (Stand August 2025). Pflege kommt dazu, dafür zahlt die Pflegekasse wie bei Pflege zu Hause (§ 36 Abs. 4 SGB XI).
- Miete: Die Kaltmiete liegt laut Verbraucherzentrale meist rund 10 Prozent über der ortsüblichen Miete (Stand August 2025).
- Pflegegeld: Pflegen Angehörige, gibt es ab Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro bis 990 Euro (§ 37 SGB XI, Stand 2026).
- Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 erstattet die Kasse monatlich bis zu 131 Euro für Alltagshilfen (§ 45b SGB XI, Stand 2026).
- Wohngruppenzuschlag: Die 224 Euro nach § 45f SGB XI gibt es nur in ambulant betreuten Wohngruppen (Stand 2026).
- Vergleich: Rechnen Sie jedes Angebot auf ein Jahr hoch und zählen Sie die Einmalkosten dazu.
Zwei Anlagen, zwei Preislisten, und keine gleicht der anderen. Die eine wirbt mit niedriger Miete, die andere mit niedriger Pauschale. Welche ist am Ende günstiger? Dieser Ratgeber trennt die Kosten in 4 Posten. Er zeigt, was die Pflegekasse zahlt und wo im Vertrag Kosten stecken.
Was kostet Betreutes Wohnen im Monat?
Die Kosten für Betreutes Wohnen setzen sich im Monat aus 4 Posten zusammen: Miete mit Nebenkosten, Grundservicepauschale, Wahlleistungen und Pflege. Betreutes Wohnen ist eine eigene, meist barrierearme Wohnung in einer Anlage, zu der ein Betreuungsvertrag mit Grundservice gehört. Jeder Posten hat einen eigenen Vertrag, Pflege kommt nur bei Bedarf dazu. Eine amtliche Statistik zu den Gesamtkosten gibt es nicht. Die Preise hängen von Ort, Lage, Größe der Wohnung und Umfang des Service ab.
| Posten und Vertrag | Was dazugehört | Richtwert | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Miete und Nebenkosten (Mietvertrag) | Wohnung, Heizung, Wasser, Hausreinigung | rund 10 % über ortsüblicher Miete | Sie selbst; Wohngeld, Sozialamt |
| Grundservicepauschale (Betreuungsvertrag) | Ansprechperson, Hausnotruf, Hausmeister | meist 100 bis 150 € | Sie selbst; Hausnotruf teils Pflegekasse |
| Wahlleistungen (Preisliste) | Essen, Reinigung, Wäsche | laut Preisliste | Sie selbst; teils Entlastungsbetrag |
| Pflege (Pflegevertrag) | Pflegedienst oder Angehörige | je nach Bedarf | Pflegekasse bis Höchstbetrag, Rest Sie |
Beispiel, ausgedacht: Eine Anlage in einer Mittelstadt verlangt 540 Euro Kaltmiete, 160 Euro Nebenkosten und 100 Euro Pauschale. Das ergibt 800 Euro im Monat. Wahlleistungen und Pflege kommen dazu. Die Beträge sind keine Marktpreise, die Pauschale liegt aber in der Spanne der Verbraucherzentrale.
Was zahlen Sie für Miete und Nebenkosten?
Die Kaltmiete liegt laut Verbraucherzentrale meist rund 10 Prozent über der ortsüblichen Netto-Kaltmiete (Stand August 2025). Die Kaltmiete ist der Preis für die Wohnung selbst. Nebenkosten sind die Betriebskosten des Hauses, etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausreinigung. Meist zahlen Sie sie als monatliche Vorauszahlung. Einmal im Jahr rechnet der Vermieter ab (§ 556 Abs. 3 BGB).
Wie hoch Nebenkosten sein können, zeigt der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds. Im Schnitt lagen sie bei 2,67 Euro je Quadratmeter und Monat. Davon entfielen 1,32 Euro auf Heizung und Warmwasser. Die Werte gelten für das Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht am 18. Dezember 2025. Für 50 Quadratmeter wären das rechnerisch rund 134 Euro im Monat. Der Wert gilt für Mietwohnungen allgemein, nicht speziell für Betreutes Wohnen.
Achten Sie im Mietvertrag auf die Art der Miete. Bei einer Staffelmiete steigt die Miete zu festen Terminen um feste Beträge (§ 557a BGB). Bei einer Indexmiete folgt sie dem Verbraucherpreisindex (§ 557b BGB). Sonst darf der Vermieter die Miete höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben (§ 558 BGB).
Einige Anlagen wurden mit öffentlichen Mitteln gebaut. Für diese Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Was deckt die Grundservicepauschale ab?
Die Grundservicepauschale deckt den Grundservice ab: eine Ansprechperson, den Hausnotruf und meist den Hausmeisterdienst. Die Grundservicepauschale ist ein fester Monatsbetrag aus dem Betreuungsvertrag. Anbieter nennen sie auch Service-Pauschale oder Betreuungspauschale.
Laut Verbraucherzentrale kostet der Grundservice meist 100 bis 150 Euro im Monat (Stand August 2025). Das gilt für eine regelmäßig anwesende Ansprechperson, Hausmeisterservice und Hausnotruf. In Residenzen mit umfassender Betreuung kann die Pauschale laut Verbraucherzentrale deutlich höher sein. Sie zahlen die Pauschale auch, wenn Sie den Service kaum nutzen.
Der Betreuungsvertrag ist in der Regel an den Mietvertrag gekoppelt. Laut Verbraucherzentrale können Sie ihn dann nicht getrennt kündigen. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift genau nach:
- An welchen Tagen und wie lange ist die Ansprechperson im Haus?
- Wer betreibt den Notruf, und wer kommt nachts in die Wohnung?
- Sind Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen und Winterdienst enthalten?
- Welche kleinen Hilfen in der Wohnung deckt die Pauschale ab?
DIN 77800 ist eine Norm mit Qualitätsanforderungen an Anbieter von Servicewohnen für Senioren. Die aktuelle Ausgabe stammt vom Dezember 2024. Die Norm ist freiwillig. Sie legt unter anderem Anforderungen an Leistungsbeschreibung und Verträge fest. Fragen Sie, ob die Anlage danach zertifiziert ist.
Ob das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gilt, hängt vom Vertrag ab. Es gilt nicht, wenn der Anbieter neben der Wohnung nur allgemeine Unterstützung erbringt. Dazu zählen der Notruf, die Vermittlung von Pflege und hauswirtschaftliche Leistungen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 WBVG). Meist gilt dann nur das Mietrecht. Das WBVG gilt, wenn Sie Pflege oder Betreuung beim selben oder einem verbundenen Anbieter mitbuchen müssen. Das gilt auch bei getrennten Verträgen (§ 1 Abs. 2 WBVG). Gilt das WBVG, haben Sie mehr Rechte bei Preiserhöhung, Abwesenheit und Kündigung. Ob Ihr Vertrag darunter fällt, entscheidet der Einzelfall.
Was kosten Wahlleistungen wie Essen, Reinigung und Wäsche?
Wahlleistungen kosten so viel, wie die Preisliste des Anbieters nennt, und Sie zahlen nur, was Sie buchen. Wahlleistungen sind Dienste, die über den Grundservice hinausgehen. Beispiele sind Mittagessen, Wohnungsreinigung, Wäsche oder Begleitung zum Arzt. Laut Verbraucherzentrale sind sie in der Regel nicht im Grundservice enthalten.
Verlässliche Durchschnittspreise für Wahlleistungen gibt es nicht. Lassen Sie sich deshalb die Preisliste geben, bevor Sie unterschreiben. Klären Sie auch, ob Sie Hilfen bei anderen Anbietern buchen dürfen. Die Kasse zahlt jeden zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl (§ 2 Abs. 2 SGB XI). Verlangt der Vertrag den Pflegedienst des Hauses, gilt das WBVG.
Der Entlastungsbetrag ist ein Budget der Pflegekasse für Hilfe im Alltag. Ab Pflegegrad 1 erstattet die Kasse bis zu 131 Euro im Monat gegen Beleg (§ 45b SGB XI, Stand 2026). Das Gesetz nennt dafür 4 Wege (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI):
- Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes, ab Pflegegrad 2 aber nicht für Körperpflege, Essen und Anziehen
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Im Betreuten Wohnen rechnet oft der Pflegedienst im Haus Reinigung und Hauswirtschaft ab. Fragen Sie, ob er zugelassen ist oder ob der Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Auskunft gibt auch Ihre Pflegekasse. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht nutzen, können Sie noch im folgenden Kalenderhalbjahr einsetzen.
Ab Pflegegrad 2 gibt es einen weiteren Weg über den Höchstbetrag für den Pflegedienst. Bis zu 40 Prozent davon können Sie für anerkannte Alltagshilfen nutzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI, Stand 2026). Das gilt nur für den Teil, den Sie im selben Monat nicht für den Pflegedienst verbrauchen. Bekommen Sie Pflegegeld, sinkt es dann anteilig (§ 45a Abs. 4 Satz 6 und § 38 SGB XI).
Was kostet die Pflege, und was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflege kostet je nach Bedarf, und die Pflegekasse zahlt dafür dieselben Leistungen wie bei Pflege zu Hause. Denn häusliche Pflege ist auch außerhalb des eigenen Haushalts zulässig, nur nicht im Pflegeheim (§ 36 Abs. 4 SGB XI). Miete und Grundservicepauschale übernimmt die Pflegekasse nicht.
| Pflegegrad | Pflegegeld (§ 37) | Pflegedienst (§ 36) | Entlastungsbetrag (§ 45b) | Pflegehilfsmittel (§ 40) |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | keines | keiner | bis 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € | bis 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € | bis 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € | bis 131 € | bis 42 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € | bis 131 € | bis 42 € |
- Pflegegeld: Pflegen Angehörige oder Bekannte, zahlt die Kasse ab Pflegegrad 2 Pflegegeld auf Ihr Konto (§ 37 SGB XI). Alle Beträge mit Erklärungen stehen in der Pflegegeld-Tabelle.
- Pflegedienst: Ein zugelassener Pflegedienst rechnet bis zum Höchstbetrag direkt mit der Kasse ab (§ 36 SGB XI). Was darüber liegt, zahlen Sie selbst. Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren (§ 38 SGB XI).
- Hausnotruf: Die Pflegekasse kann den Hausnotruf auch im Betreuten Wohnen übernehmen (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Außerdem leben Sie allein oder sind über weite Teile des Tages allein. Der Notrufanbieter muss Vertragspartner der Pflegekassen sein. Ist er es, übernimmt die Pflegekasse mit Pflegegrad die monatliche Grundgebühr. Bitten Sie den Anbieter, den Notrufanteil in der Pauschale getrennt auszuweisen. Mehr dazu im Ratgeber Hausnotruf 2026.
Der Wohngruppenzuschlag ist ein Zuschlag von 224 Euro im Monat für ambulant betreute Wohngruppen (§ 45f SGB XI, Stand 2026). Bis Ende 2025 stand er in § 38a SGB XI. In einer Wohngruppe leben 3 bis 12 Menschen in einer gemeinsamen Wohnung, mindestens 3 davon mit Pflegegrad. Im Betreuten Wohnen mit eigener Wohnung gibt es den Zuschlag nicht.
Ambulant betreutes Wohnen ist etwas anderes als Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren. Es ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§ 78 SGB IX). Fachkräfte unterstützen dabei im Alltag in der eigenen Wohnung. Mehr dazu im Ratgeber Ambulant betreutes Wohnen.
Welche einmaligen Kosten kommen beim Einzug dazu?
Beim Einzug können eine Kaution, eine Einzugspauschale und die Kosten für den Umzug dazukommen. Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, die Sie beim Auszug in der Regel zurückbekommen. Beim Mietvertrag beträgt sie höchstens 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Sie dürfen sie in 3 gleichen Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Gilt das WBVG, darf eine Sicherheit höchstens das Doppelte des Monatsentgelts betragen (§ 14 Abs. 1 WBVG). Auch dann sind 3 Monatsraten erlaubt, und der Anbieter muss das Geld verzinst anlegen (§ 14 Abs. 3 WBVG). Stehen Wohnung und Pflege oder Betreuung in getrennten, aber gekoppelten Verträgen, gilt § 14 Abs. 2 WBVG. Dann darf der Anbieter nur für die Wohnung eine Sicherheit verlangen.
Manche Anbieter verlangen eine Einzugs- oder Bearbeitungspauschale. Fragen Sie, wofür genau sie anfällt, und lassen Sie sich das schriftlich geben. Rechnen Sie sie beim Vergleich ins erste Jahr ein.
Die Pflegekasse kann einen Umzug in eine Wohnung, die besser zur Pflege passt, als Wohnumfeldmaßnahme bezuschussen. Sie zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026). Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Es reicht auch, wenn er eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt (§ 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI). Das Gemeinsame Rundschreiben der Pflegekassen nennt den Umzug in eine passende Wohnung als mögliche Maßnahme (Ziffer 2.2). Ob das beim Umzug ins Betreute Wohnen zutrifft, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug. Lehnt die Kasse ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG).
Was kostet eine gekaufte Wohnung im Betreuten Wohnen?
Eine gekaufte Wohnung kostet den Kaufpreis mit Nebenkosten, danach jeden Monat Hausgeld und die Grundservicepauschale. Laut Verbraucherzentrale liegt auch der Kaufpreis meist rund 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau (Stand August 2025). Dazu kommen Kaufnebenkosten für Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer.
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag an die Eigentümergemeinschaft für Verwaltung, Rücklage und Betriebskosten. Die Pauschale für den Grundservice zahlen Sie zusätzlich. Für Pflege und Pflegekasse gilt dasselbe wie in einer Mietwohnung.
Eine Teilungserklärung darf Eigentümer nicht verpflichten, einen Betreuungsvertrag mit mehr als 2 Jahren Bindung abzuschließen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 10. Januar 2019, III ZR 37/18). Prüfen Sie beim Kauf, wie lange Sie an den Betreuungsvertrag gebunden sind.
Welche 3 Kostenfallen stecken im Vertrag?
Drei Kostenfallen lohnen einen genauen Blick: die Pauschale bei Abwesenheit, Preiserhöhungen und die Kündigungsfristen. Alle drei stehen im Kleingedruckten der Verträge.
1. Die Pauschale bei Abwesenheit
Ob Sie die Pauschale bei Abwesenheit weiterzahlen, regelt Ihr Vertrag. Gilt das WBVG, muss der Anbieter bei mehr als 3 Tagen Abwesenheit ersparte Aufwendungen anrechnen (§ 7 Abs. 5 WBVG). Der Vertrag darf dafür einen pauschalen Betrag festlegen. Gilt das WBVG nicht, zählt allein die Klausel im Betreuungsvertrag. Miete und Nebenkosten zahlen Sie in jedem Fall weiter. Das Pflegegeld läuft in den ersten 8 Wochen im Krankenhaus weiter (§ 34 Abs. 2 SGB XI, Stand 2026).
2. Preiserhöhungen
Miete, Nebenkosten und Pauschale können steigen, jeweils nach eigenen Regeln. Für die Miete gelten Staffelmiete, Indexmiete oder Vergleichsmiete (§§ 557a, 557b, 558 BGB). Die Vorauszahlung für Nebenkosten darf nach einer Abrechnung angepasst werden (§ 560 Abs. 4 BGB).
Gilt das WBVG, darf der Anbieter das Entgelt nur bei veränderter Berechnungsgrundlage erhöhen (§ 9 WBVG). Er muss die Erhöhung schriftlich begründen, und Sie dürfen die Kalkulation einsehen. Den neuen Betrag schulden Sie frühestens 4 Wochen nach Zugang. Sie dürfen dann zum Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich kündigen (§ 11 Abs. 1 WBVG). Gilt das WBVG nicht, zählt die Preisklausel im Betreuungsvertrag. Fragen Sie, wie sich die Pauschale in den letzten Jahren entwickelt hat.
3. Doppelte Kosten beim Auszug
Ziehen Sie ins Pflegeheim, zahlen Sie womöglich bis zu 3 Monate Miete und Heimkosten gleichzeitig. Mietvertrag und Betreuungsvertrag kündigen Sie schriftlich mit Ihrer Unterschrift (§ 568 Abs. 1 BGB, § 11 Abs. 1 WBVG). Eine E-Mail reicht nicht. Beim Mietvertrag gilt: bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Ein Sonderkündigungsrecht für den Umzug ins Pflegeheim kennt das BGB nicht. Einen Vertrag nach WBVG kündigen Sie bis zum 3. Werktag zum Ende desselben Monats (§ 11 Abs. 1 WBVG). In den ersten 2 Wochen nach Vertragsbeginn geht das ohne Frist (§ 11 Abs. 2 WBVG). Aus wichtigem Grund geht es jederzeit ohne Frist, wenn Ihnen das Abwarten nicht zuzumuten ist (§ 11 Abs. 3 WBVG). Fragen Sie vorab, ob der Anbieter Sie bei einem Umzug ins Heim früher aus dem Vertrag entlässt.
Ein Vertrag nach WBVG endet mit dem Tod. Für die Wohnung darf dann höchstens 2 Wochen lang weiter Entgelt vereinbart sein (§ 4 Abs. 3 WBVG). Ein normaler Mietvertrag läuft mit den Erben weiter, wenn niemand aus dem Haushalt eintritt. Erben und Vermieter dürfen dann außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 564 BGB). Das geht innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben.
Wie vergleichen Sie zwei Angebote richtig?
Sie vergleichen zwei Angebote richtig, wenn Sie alle Posten auf ein Jahr hochrechnen und die Einmalkosten dazuzählen. Eine niedrige Miete kann durch eine höhere Pauschale aufgezehrt werden. Das zeigt ein ausgedachtes Beispiel mit zwei Anlagen in derselben Stadt.
| Posten | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|
| Kaltmiete | 540 € | 495 € |
| Nebenkosten | 160 € | 175 € |
| Grundservicepauschale | 100 € | 150 € |
| Kosten im Monat | 800 € | 820 € |
| Kosten im Jahr | 9.600 € | 9.840 € |
| Einmalkosten | 0 € | 250 € |
| Erstes Jahr ohne Kaution | 9.600 € | 10.090 € |
| Kaution, kommt in der Regel zurück | 1.620 € | 1.485 € |
Im Beispiel hat Angebot B die niedrigere Miete. Trotzdem kostet es 20 Euro im Monat mehr. Im Jahr sind das 240 Euro, im ersten Jahr mit Einmalkosten 490 Euro. Gehen Sie in 4 Schritten vor.




