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Ratgeber Betreuung zu Hause

Ambulant Betreutes Wohnen 2026: SGB IX-Leistung

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist eine Einglie­de­rungs­hilfe nach § 78 SGB IX, gedacht für Menschen mit (psychi­scher, geistiger, körper­li­cher) Behin­de­rung. Im Überblick: wer sie bekommt, wie der Antrag läuft und was der Sozi­al­hil­fe­träger übernimmt.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 15.05.2026, Lesezeit 14 Minuten
Junger Mensch und Sozialpädagogin am Küchentisch: Ambulant Betreutes Wohnen
Selbstständiges Leben mit sozialpädagogischer Begleitung (Quelle: Pflegekompass)Symbolbild, mit KI erstellt
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Vier typische Konstellationen: die jeweils passende Einschätzung.
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Ich habe eine anerkannte Behinderung: ABW nach § 78 SGB IX ist Ihr Anspruch.
Mit Bescheid vom Versorgungsamt (GdB festgestellt) ist Ambulant Betreutes Wohnen beantragbar. Voraussetzung: drohende oder bestehende Hilfebedürftigkeit. Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger, meist im Sozialamt der Kommune. Bewilligung erfolgt nach Hilfeplangespräch.
Mein Kind ist behindert und braucht Unterstützung: Anspruch ab Volljährigkeit: Antrag durch Eltern als Betreuer möglich.
ABW richtet sich an Erwachsene mit Behinderung. Bis 18 gelten andere Leistungen (Eingliederungshilfe für junge Menschen, Schulbegleitung). Ab 18 stellen die jungen Erwachsenen den ABW-Antrag selbst, oder ein gesetzlicher Betreuer. Beratung beim Sozialhilfeträger oder bei einem Behindertenverband (z. B. Lebenshilfe, Caritas).
Ich habe nur GdB 30 oder 40: Anspruch besteht: Schwerbehinderung ist KEINE Voraussetzung.
ABW setzt KEINE Schwerbehinderung voraus, sondern wesentliche Behinderung im Sinne von § 99 SGB IX. Auch bei GdB unter 50 möglich, wenn eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung mit erheblichem Hilfebedarf vorliegt. Sozialhilfeträger prüft individuell.
Schwerbehinderung beantragen →
Ich verdiene gut: bekomme ich trotzdem ABW?: Ja: Eingliederungshilfe ist seit 2020 weitgehend einkommensunabhängig.
Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zählt nur ein geringer Eigenbeitrag, abhängig vom Einkommen. Vermögen bis 150 % der jährlichen Bezugsgröße ist anrechnungsfrei (§ 139 SGB IX). Wer mehr verdient, zahlt monatlich 2 % des Jahreseinkommens, das die Grenze übersteigt (§ 137 SGB IX). Aber: Der Anspruch auf ABW bleibt, die Leistung wird nicht verweigert.

Kurzantwort: Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist eine Eingliederungshilfe-Leistung nach § 78 SGB IX. Menschen mit anerkannter Behinderung erhalten stundenweise sozialpädagogische Begleitung in der eigenen Wohnung, typischerweise 1 bis 4 Stunden pro Woche. Kostenträger ist der überörtliche Sozialhilfeträger.

  • Zielgruppe: Erwachsene mit wesentlicher Behinderung (§ 99 SGB IX)
  • Leistung: 1 bis 4 Stunden sozialpädagogische Begleitung pro Woche
  • Kostenträger: überörtlicher Sozialhilfeträger
  • Vermögensfreibetrag: 150 % der jährlichen Bezugsgröße pro Person (§ 139 SGB IX), der Betrag ändert sich jährlich
  • Konditional: Bei geistiger oder körperlicher Behinderung läuft das Verfahren oft unkomplizierter als bei psychischen Erkrankungen (Sonderregeln siehe unten)

Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX. Die Bewohner leben in der eigenen Wohnung oder einer kleinen Wohngemeinschaft und werden durch sozialpädagogische Fachkräfte stundenweise unterstützt.

Das Ziel: ein selbstbestimmtes Leben mit der nötigen Hilfe zur Teilhabe. Die Hilfe kann Beratung, Begleitung zu Ämtern, Unterstützung im Haushalt, Tagesstrukturierung, Krisenbegleitung oder Kontakte zu Ärzten und Therapeuten umfassen, angepasst an den individuellen Bedarf.

Wer kann ABW bekommen?

ABW richtet sich an Erwachsene mit wesentlicher Behinderung im Sinne von § 99 SGB IX. Das umfasst:

  • Geistige Behinderung: Menschen mit Lernschwäche, Trisomie 21, Autismus, kognitive Einschränkungen
  • Seelische / psychische Behinderung: Schizophrenie, schwere Depression, Borderline, Persönlichkeitsstörungen in Stabilisierungsphase
  • Körperliche Behinderung: bei eigenständigem Wohnen mit erheblichem Hilfebedarf
  • Schwere Suchterkrankungen: nach Entgiftung in der Stabilisierungsphase
  • Mehrfachbehinderung: Kombination von zwei oder mehr Behinderungen

Wichtig: Die Schwerbehinderung (GdB ab 50) ist KEINE zwingende Voraussetzung. Auch bei GdB 30 oder 40 ist ABW möglich, wenn der Sozialhilfeträger einen wesentlichen Hilfebedarf zur Teilhabe feststellt.

Welche Leistungen umfasst ABW?

Die konkreten Leistungen werden im Hilfeplangespräch festgelegt: der Sozialhilfeträger nutzt dafür Bedarfsermittlungsinstrumente (z. B. BEI-NRW in Nordrhein-Westfalen, ICF-orientierte Tools andernorts). Typische Leistungsbereiche:

BereichBeispieleHäufigkeit
Wohnen / HaushaltEinkaufsplanung, Putzpläne, Kochen übenwöchentlich
Behörden / AnträgeBegleitung Ämter, Schriftverkehrnach Bedarf
GesundheitArzttermine, Medikamentenmanagementwöchentlich-monatlich
SozialesKontakte aufbauen, Freizeitgestaltungwöchentlich
Arbeit / TagesstrukturBeratung WfbM, Tagesförderungmonatlich
Krisenbegleitungakute Hilfe bei psychischen Krisenauf Abruf

Der Stundenumfang liegt typisch zwischen 1 und 4 Stunden pro Woche. In komplexen Fällen sind 5 bis 10 Stunden möglich. Wer mehr Betreuung braucht, wechselt meist in eine intensiver betreute Wohnform (z. B. stationäres Wohnheim).

Wie beantrage ich ABW konkret?

Der Antrag läuft in vier Schritten, Bearbeitungsdauer typischerweise 6 bis 12 Wochen, bei Eilbedürftigkeit kürzer.

Schritt 1: Antrag stellen

Antrag beim überörtlichen Sozialhilfeträger: in NRW die Landschaftsverbände (LWL, LVR), in anderen Ländern das Landesamt für Soziales oder der Landkreis. Formlos möglich („Hiermit beantrage ich Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von Ambulant Betreutem Wohnen nach § 78 SGB IX“).

Schritt 2: Bedarfsermittlung

Der Träger prüft mit einem Bedarfsermittlungsinstrument: Welche Hilfen sind notwendig, in welchem Umfang? Dafür werden ärztliche Berichte, ggf. der Schwerbehindertenausweis, und das persönliche Gespräch herangezogen.

Schritt 3: Hilfeplangespräch

Im Hilfeplangespräch (oder Gesamtplangespräch nach § 117 SGB IX) wird der konkrete Plan erstellt: Stundenzahl, Anbieter, Ziele. Der Antragsteller kann den Anbieter frei wählen.

Schritt 4: Bewilligung

Bewilligungsbescheid mit Laufzeit (meist 1 bis 2 Jahre), Stundenzahl und Anbieter. Verlängerung durch Folgeantrag, rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor Ablauf) stellen.

Wer zahlt, und was kostet es den Antragsteller?

Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG, gültig seit 2020) ist die Eingliederungshilfe weitgehend einkommens- und vermögensunabhängig. Die alte Kopplung an Sozialhilfegrenzen ist entfallen.

  • Vermögensfreibetrag: 150 % der jährlichen Bezugsgröße pro Person (§ 139 SGB IX), der Betrag ändert sich jährlich; darunter wird kein Vermögen angerechnet
  • Einkommensbeitrag: ab einem Bruttoeinkommen von ca. 33.000 € im Jahr (Single, 2026) zahlen Sie monatlich 2 % des Jahreseinkommens, das die Grenze übersteigt (§ 137 SGB IX)
  • Bewohner-Schonbeträge: Riester-Rente, selbstgenutztes Wohneigentum, Hausrat, anrechnungsfrei
  • Partnereinkommen: Bei verheirateten Paaren wird das Partnereinkommen berücksichtigt, aber mit höheren Freibeträgen

Konkrete Beispielrechnung: Bei einem alleinstehenden ABW-Empfänger mit 1.500 € Erwerbsminderungsrente und 30.000 € Erspartem fällt 2026 kein Eigenbeitrag an: Vermögen unter Freibetrag, Einkommen unter Grenze.

Wie unterscheidet sich ABW von anderen Wohnformen?

ABW wird oft mit anderen betreuten Wohnformen verwechselt. Die wichtigsten Unterschiede:

WohnformZielgruppeRechtsgrundlageKostenträgerBetreuung
ABWMenschen mit Behinderung§ 78 SGB IXSozialhilfeträger1 bis 4 Stunden je Woche
Betreutes Wohnen im AlterÄltere MenschenprivatrechtlichSelbstzahlerService-Pauschale
Stationäres WohnheimMenschen mit hohem Hilfebedarf§ 76 SGB IXSozialhilfeträger24h
PflegeheimMenschen mit Pflegegrad 2 bis 5SGB XIPflegekasse + Eigenanteil24h
Demenz-WGDemenzerkrankteSGB XIPflegekasse + Eigenanteil24h durch Pflegedienst

Wie finde ich einen ABW-Anbieter?

Der Antragsteller kann den Anbieter frei wählen (Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX). Bewährt:

  • Behindertenverbände: Lebenshilfe, Diakonie, Caritas, AWO, DRK, alle bieten meist ABW-Plätze
  • Spezialisierte Träger: z. B. Bremer Heimstiftung, Hephata, Bethel, bundesweit aktiv
  • Träger der psychiatrischen Versorgung: oft an Sozialpsychiatrische Dienste oder Tageskliniken angegliedert
  • Träger-Liste beim Sozialhilfeträger: der überörtliche Sozialhilfeträger führt eine Liste zugelassener Anbieter

4 typische Hürden, und wie Sie sie umgehen

  1. Antrag formlos ohne Begründung: Wer nur „Ich beantrage ABW“ schreibt, riskiert eine ablehnende Vorab-Prüfung. Begründen Sie kurz, warum Hilfe nötig ist (1 bis 2 Sätze reichen).
  2. Hilfeplangespräch unvorbereitet: Das Gespräch entscheidet über die Stundenzahl. Vorab Liste machen: Was klappt im Alltag nicht? Wo brauche ich Hilfe?
  3. Falschen Anbieter wählen: Manche Anbieter sind auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert (z. B. Psychiatrie-Erfahrung, Autismus, geistige Behinderung). Anbieter sollte zur eigenen Behinderungsart passen.
  4. Verlängerung nicht eingeplant: Die ABW-Bewilligung läuft 1 bis 2 Jahre. Stellen Sie den Folgeantrag mindestens 3 Monate vor Ablauf, damit die Betreuung ohne Unterbrechung weiterläuft.

Spezialfall: ABW bei psychischer Erkrankung

Bei psychischer Erkrankung ist die Anerkennung als wesentliche Behinderung oft komplizierter, weil Behinderung „funktional“ festgestellt wird, nicht über den GdB. Empfohlene Schritte:

  • Ausführliche fachärztliche Stellungnahme einholen
  • Sozialpsychiatrischen Dienst (SPDi) der Kommune einbeziehen, hat oft Kontakt zum Sozialhilfeträger
  • Bei Krisen sofort den Krisendienst kontaktieren, bundesweit 0800 111 0 111 (Telefonseelsorge) ohne Gebühr rund um die Uhr

Vertieft zum Thema: Betreutes Wohnen psychisch Kranke 2026.

Häufige Fragen zu ABW

Kann ich ABW und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?

Ja, ABW (SGB IX) und Pflegegeld (SGB XI) sind getrennte Leistungen. Wer einen Pflegegrad hat UND eine Behinderung anerkannt bekommt, kann beides erhalten. Die Pflegekasse zahlt für Pflege, der Sozialhilfeträger für Teilhabe. Wichtig: Bei der Antragsprüfung dürfen die Leistungen nicht doppelt für denselben Bedarf gezahlt werden.

Wo kann ich wohnen: eigene Wohnung oder WG?

Beides möglich. Viele wählen die eigene Wohnung, weil sie selbstbestimmt leben wollen. Eine ABW-Wohngemeinschaft (meist 3 bis 6 Bewohner mit gemeinsamen Begleitstunden) ist eine Option, wenn soziale Isolation ein Problem ist. Der Wohnort ist frei wählbar.

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Empfehlung: Eine EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) einschalten. Das ist eine trägerunabhängige Beratungsstelle nach § 32 SGB IX, speziell für Menschen mit Behinderung, die ohne Gebühr berät. Adressen über teilhabeberatung.de oder beim Sozialhilfeträger.

Was passiert, wenn ich die Wohnung wechseln will?

ABW ist ortsunabhängig, Sie nehmen die Bewilligung mit. Bei Umzug in ein anderes Bundesland muss der neue Sozialhilfeträger informiert werden, im Zweifel Übergangslösung mit altem Träger vereinbaren.

Bekommt mein Kind ABW, wenn es minderjährig ist?

Nein. ABW richtet sich an Erwachsene (ab 18). Für minderjährige Kinder mit Behinderung gibt es andere Eingliederungshilfen, Schulbegleitung, ambulante Förderung, Tagesförderstätte. Ab 18 ist der Übergang ins ABW möglich.

Wie lange darf ich ABW bekommen?

ABW wird in der Regel unbefristet bewilligt, aber jährlich oder alle 2 Jahre überprüft. Solange Hilfebedarf besteht, läuft die Leistung weiter. Ziel ist eigentlich, den Hilfebedarf zu reduzieren, manche Menschen brauchen aber lebenslang Unterstützung.

Zusammenfassung

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist eine Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX für Erwachsene mit Behinderung. Sozialpädagogische Begleitung 1 bis 4 Stunden pro Woche in der eigenen Wohnung. Kostenträger ist der überörtliche Sozialhilfeträger, Vermögen bis 150 % der jährlichen Bezugsgröße ist anrechnungsfrei (§ 139 SGB IX).

Antrag formlos beim Sozialhilfeträger, Bearbeitungszeit 6 bis 12 Wochen. EUTB-Beratung ohne Gebühr nutzen. Anbieter frei wählbar nach Wunsch- und Wahlrecht.

Weiterführend: Betreutes Wohnen psychisch Kranke vertieft den Spezialfall. Schwerbehinderung beantragen erklärt den parallelen GdB-Antrag. Betreutes Wohnen 2026 grenzt die Variante für ältere Menschen ab.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Konkrete Bewilligungen hängen vom individuellen Hilfebedarf und Träger ab. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch EUTB oder Sozialhilfeträger.

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