Zum Hauptinhalt springen

Was ein Heimplatz wirklich kostet.

Der Eigen­anteil hängt vom Bundes­land und von der Aufent­halts­dauer ab. Je länger jemand im Heim lebt, desto mehr übernimmt die Pflege­kasse.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Geprüft von der Pflegekompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Bundes­land
  • Bundesweiter Durchschnitt
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Für ganz Deutschland rechnet der Rechner mit dem Durchschnitt aller Länder.

Pflege­grad
Im Heim seit

Noch kein Heimplatz? Dann wählen Sie das erste Jahr. Der Zuschlag beginnt immer mit 15 % und läuft bei einem Umzug in ein anderes Heim weiter (§ 43c SGB XI).

Ihr voraus­sicht­licher Eigen­anteil

2.196 € im Monat

Pflegekosten (EEE) vor Zuschlag1.155 €
Leistungs­zuschlag 15 %− 173 €
Pflegekosten nach Zuschlag982 €
Unterkunft und Verpflegung744 €
Investitions­kosten389 €
Ausbildungs­umlage81 €

Im Jahr sind das rund 26.352 €. Der Leistungszuschlag spart Ihnen 2.076 € im Jahr, ohne ihn wären es 2.369 € im Monat. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

Situation schildern
Was die Pflegekasse zahltDie Pflegekasse zahlt zusätzlich 1.319 € im Monat direkt an das Heim (Pflegegrad 3, § 43 SGB XI). Dieser Betrag ist im Eigenanteil oben schon berücksichtigt.
Sie pflegen noch zuhause?Dann übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Box zusammenstellen Pflegegeld-Rechner

Rechtsgrundlage: Durchschnittswerte für Bundesweiter Durchschnitt nach dem Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand 1. Juli 2025. Leistungszuschlag und Zuschuss der Pflegekasse nach §§ 43 und 43c SGB XI, Stand 2026. Ihr tatsächlicher Eigenanteil hängt vom Heim ab. Reicht das eigene Geld nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen (§§ 61 bis 66a SGB XII).

Woraus der Eigenanteil besteht.

Woraus setzt sich der Eigen­anteil zusammen?

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag direkt an das Heim. Den Rest tragen Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Dieser Eigenanteil besteht aus vier Teilen:

  • Pflegekosten, genauer der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Er ist in einem Heim für alle gleich hoch, von Pflegegrad 2 bis 5.
  • Unterkunft und Verpflegung, oft auch Hotelkosten genannt.
  • Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung.
  • Ausbildungsumlage für die Ausbildung von Pflegekräften.

Die genauen Beträge stehen im Heimvertrag. Tragen Sie sie im Rechner ein, dann rechnet er mit Ihren Werten statt mit dem Durchschnitt.

Wie der Leis­tungs­zu­schlag den Eigen­anteil senkt

Seit 2024 übernimmt die Pflegekasse einen wachsenden Teil der Pflegekosten. Wie hoch dieser Zuschlag ist, hängt davon ab, wie lange jemand schon Leistungen im Heim bezieht. Bei einem Umzug in ein anderes Heim läuft die Zeit weiter.

Der Zuschlag gilt nur für die Pflegekosten (EEE), nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Quelle: § 43c SGB XI
Im Heim seitZuschlag auf die Pflege­kosten
Noch kein Heimplatz oder bis 12 Monate Leistungsbezug15 %
13 bis 24 Monate Leistungsbezug30 %
25 bis 36 Monate Leistungsbezug50 %
Mehr als 36 Monate Leistungsbezug75 %

Warum die Kosten je Bundes­land verschieden sind

Löhne für Pflegekräfte, Mieten und Baukosten unterscheiden sich von Land zu Land. Dazu kommt, dass jedes Bundesland selbst regelt, wie es die Investitionskosten der Heime fördert. Der Rechner nutzt deshalb für jedes Land eigene Durchschnittswerte nach dem Verband der Ersatzkassen (vdek).

Einzelne Heime können deutlich darüber oder darunter liegen. Fragen Sie beim Heim nach der aktuellen Kostenaufstellung, bevor Sie sich entscheiden. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Pflegeheim-Kosten 2026.

Wenn das eigene Geld nicht reicht

Reichen Rente und Erspartes nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen (§§ 61 bis 66a SGB XII). Vorher werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person angerechnet. Einen Teil des Vermögens dürfen Sie behalten.

Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt beitragen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, zeigt der Elternunterhalt-Rechner. Weitere Antworten finden Sie in den Ratgebern Pflegeheim-Kosten für Angehörige und Pflegekosten, Erbe und Sozialamt.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Das hängt vom Bundesland, vom Heim und davon ab, wie lange jemand schon im Heim lebt. Der Rechner zeigt Ihnen die Durchschnittswerte für Ihr Bundesland. Wenn Sie die Beträge aus dem Heimvertrag eintragen, wird das Ergebnis genauer. Es bleibt eine Orientierung, kein Bescheid.
Was ist der Leistungszuschlag?
Seit 2024 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Pflegekosten im Heim, und zwar umso mehr, je länger jemand dort lebt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Der Zuschlag gilt nur für die Pflegekosten, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Hängt der Eigenanteil vom Pflegegrad ab?
Ab Pflegegrad 2 kaum. Die Pflegekosten, die Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen, sind in einem Heim für alle gleich hoch. Das heißt einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE). Bei einem höheren Pflegegrad zahlt die Pflegekasse mehr, und zwar direkt an das Heim.
Warum unterscheiden sich die Kosten je Bundesland?
Löhne für Pflegekräfte, Mieten und Baukosten sind in den Ländern verschieden. Außerdem regelt jedes Land selbst, wie es die Investitionskosten der Heime fördert. Deshalb kann derselbe Heimplatz in zwei Bundesländern sehr unterschiedlich viel kosten.
Was passiert, wenn das eigene Geld nicht reicht?
Dann kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen (§§ 61 bis 66a SGB XII). Vorher werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person angerechnet. Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro Unterhalt zahlen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Weitere Rechner.

Alle Rechner und Vorlagen

Einmal in der Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen der Pflege­kasse. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Was mit Ihren Angaben passiert: Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse nur für den Newsletter. Sie bestätigen die Anmeldung per E-Mail und können ihn jederzeit abbestellen.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.