Ob Sie für Ihre Eltern zahlen müssen.
Beim Elternunterhalt kommt es seit 2020 vor allem auf eine Zahl an: Ihr eigenes Brutto-Jahreseinkommen. Geben Sie es ein, und der Rechner zeigt, ob Sie über der gesetzlichen Grenze liegen.
Ohne Anmeldung. Der Rechner zeigt die gesetzliche Einkommensgrenze, keine Unterhaltshöhe. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Einkünfte zusammen: Lohn, Kapital- und Mieteinkünfte. Nur Ihres, nicht das Ihres Ehepartners und nicht das Ihrer Geschwister.
Der Familienstand ändert nur den Hinweis zum Selbstbehalt, nicht die Grenze von 100.000 Euro.
100.000 € im Jahr
Tragen Sie Ihr Brutto-Jahreseinkommen ein. Dann sehen Sie, ob Sie zu Elternunterhalt herangezogen werden können.
Situation schildernWas Sie über den Elternunterhalt wissen sollten.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Bis Ende 2019 mussten viele erwachsene Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen, wenn Rente und Vermögen nicht reichten. Das Sozialamt holte sich das Geld von ihnen zurück. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz hat sich das zum 1. Januar 2020 geändert.
Seitdem gilt eine klare Grenze: Ein Kind muss nur dann Elternunterhalt zahlen, wenn sein eigenes Brutto-Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für die meisten Familien heißt das, dass das Sozialamt sich die Pflegekosten nicht von den Kindern zurückholt.
Was für die Grenze zählt
Entscheidend ist nicht nur der Lohn, sondern das Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV. Das ist im Wesentlichen die Summe aller Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, also auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
- Pro Kind: Jedes Kind wird für sich geprüft. Die Einkommen der Geschwister werden nicht zusammengerechnet.
- Ohne Schwiegerkinder: Was Ehepartnerin oder Ehepartner verdienen, zählt für die Grenze nicht mit.
- Brutto: Geprüft wird das Jahreseinkommen vor Steuern und Sozialabgaben.
Ob das Pflegegeld Ihrer Eltern als Einkommen zählt, lesen Sie im Ratgeber Zählt Pflegegeld als Einkommen?
Wenn Ihr Einkommen über der Grenze liegt
Über der Grenze sind Sie grundsätzlich unterhaltspflichtig. Das heißt aber nicht, dass Sie in jedem Fall zahlen. Ob und wie viel, prüft das Sozialamt im Einzelfall. Dabei zählen vor allem diese Punkte:
- Selbstbehalt: Ihnen bleibt ein angemessener Betrag für den eigenen Bedarf. Für Verheiratete gilt ein höherer Familienselbstbehalt.
- Eigene Verpflichtungen: Unterhalt für eigene Kinder, Kredite und die eigene Altersvorsorge werden berücksichtigt.
- Schonvermögen: Die selbst genutzte Wohnung oder das eigene Haus und eine angemessene Altersvorsorge bleiben geschützt.
Wann sich das Sozialamt meldet
Solange Ihre Eltern die Pflege- oder Heimkosten aus Rente und Vermögen bezahlen können, stellt sich die Frage gar nicht. Erst wenn das nicht mehr reicht, übernimmt das Sozialamt einen Teil als Hilfe zur Pflege. Danach prüft es, ob ein Kind über der Grenze liegt, und kann nur dann einen Teil zurückfordern.
Wie viel im Pflegeheim selbst zu zahlen ist, zeigt der Eigenanteil-Rechner, für die Pflege zuhause der Pflegekosten-Rechner. Mehr lesen Sie in den Ratgebern Pflegeheim-Kosten und Angehörige und Pflegeheim-Kosten 2026.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Ab welchem Einkommen müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Gilt die 100.000-Euro-Grenze pro Kind oder für alle Geschwister zusammen?
Zählt das Einkommen des Ehepartners (Schwiegerkind) mit?
Welches Einkommen ist für die Grenze maßgeblich?
Wie viel muss man zahlen, wenn man über der Grenze liegt?
Wann holt sich das Sozialamt Geld von den Kindern zurück?
Weitere Rechner.




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