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Alle Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick.

Wählen Sie den Pflege­grad und sagen Sie uns, wer pflegt. Der Rechner zählt alle Leis­tungen der Pflege­kasse zusammen, die Ihnen im Monat und im Jahr zustehen.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Geprüft von der Pflegekompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Welchen Pflege­grad hat die Person, die Sie pflegen?
Wer pflegt zuhause?
Pflegegeld und Pflegedienst mischenÜbernimmt der Pflegedienst nur einen Teil, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld. Das heißt Kombinationsleistung. Die Aufteilung zeigt der Kombinationsleistungs-Rechner.
Leistungen bei Pflege­grad 3

799 € im Monat

Pflege­geld599 €
Entlastungs­betrag131 €
Pflege­hilfs­mittel zum Verbrauch42 €
Haus­notruf, Grund­gebühr27 €
Zusammen im Jahr9.588 €

Das Pflegegeld kommt jeden Monat auf das Konto der Person, die Sie pflegen. Die übrigen Leistungen laufen daneben. Pflegehilfsmittel und Hausnotruf beantragen Sie gesondert. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

Leistungen mit uns beantragen
Rechtsgrundlage§§ 36, 37, 40, 41 und 45b SGB XI, Stand 2026. Gerechnet mit den Höchstbeträgen der Pflegekasse. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse.

Was Sie über die Leistungen wissen sollten.

Welche Leis­tungen lassen sich kombi­nieren?

Die Pflegekasse zahlt nicht nur eine Leistung, sondern mehrere nebeneinander. Viele Familien nutzen nur einen Teil davon, weil sie die übrigen nicht kennen. Der Rechner oben zählt zusammen, was Ihnen je nach Pflegegrad und Situation im Monat zusteht.

Die Grundlage ist das Pflegegeld nach § 37 SGB XI, wenn Angehörige pflegen, oder die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, wenn ein Pflegedienst pflegt. Dazu kommen eigene Leistungen, die nicht verrechnet werden:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, für anerkannte Hilfen im Alltag (§ 45b SGB XI).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, etwa für Handschuhe und Desinfektion (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
  • Hausnotruf: Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr.
  • Tagespflege: ein eigenes Budget ab Pflegegrad 2, wenn die Person tagsüber eine Tagespflege besucht (§ 41 SGB XI).

Was sich gegen­seitig ausschließt

Nur bei der Grundlage müssen Sie wählen. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es nicht beide in voller Höhe. Übernimmt ein Pflegedienst nur einen Teil der Pflege, lassen sich beide anteilig mischen. Das heißt Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzt der Dienst 40 Prozent der Sachleistung, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes.

Wie sich das bei Ihnen aufteilt, zeigt der Kombinationsleistungs-Rechner. Alle anderen Leistungen laufen unabhängig davon weiter.

Alle Pflege­grade im Überblick

Die Tabelle zeigt, was bei Pflege durch Angehörige im Monat zusammenkommt. Mit einem Pflegedienst oder einer Tagespflege ändert sich die Summe. Das können Sie oben im Rechner einstellen.

Beträge im Monat bei Pflege durch Angehörige. Dazu übernimmt die Pflegekasse die Grundgebühr für einen Hausnotruf. Quelle: §§ 37, 40 und 45b SGB XI, Stand 2026
Pflege­gradPflege­geldEntlastungs­betragPflege­hilfs­mittelZusammen
Pflegegrad 1keins131 €bis 42 €173 €
Pflegegrad 2347 €131 €bis 42 €520 €
Pflegegrad 3599 €131 €bis 42 €772 €
Pflegegrad 4800 €131 €bis 42 €973 €
Pflegegrad 5990 €131 €bis 42 €1.163 €

Tages­pflege und Pflege­geld zusammen

Besucht die Person tagsüber eine Tagespflege und pflegen abends und am Wochenende Angehörige, laufen zwei Leistungen nebeneinander. Das Pflegegeld gilt für die Pflege zuhause, das Budget nach § 41 SGB XI für die Tagespflege. Die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld dafür nicht.

Die Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, die Fahrten sind eingeschlossen. Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen. Wie Sie ihn und den Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen, zeigt der Verhinderungspflege-Rechner.

Mehr zum Pflegegeld lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld 2026. Was ein Platz im Pflegeheim kostet, zeigt der Eigenanteil-Rechner.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Welche Pflegeleistungen kann man gleichzeitig beziehen?
Pflegegeld oder Pflegesachleistung als Grundlage, dazu jeden Monat den Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse außerdem die Grundgebühr für einen Hausnotruf. Besucht die Person eine Tagespflege, kommt dieses Budget dazu. Ihre Summe zeigt der Rechner oben.
Schließen sich Pflegegeld und Pflegesachleistung aus?
Nicht ganz, Sie können beide mischen. Übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, rechnet er diesen Teil direkt mit der Pflegekasse ab. Den Rest bekommen Sie anteilig als Pflegegeld. Das heißt Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Die Aufteilung zeigt der Kombinationsleistungs-Rechner.
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Die Tagespflege nach § 41 SGB XI ist ein eigenes Budget. Die Pflegekasse kürzt dafür weder das Pflegegeld noch die Pflegesachleistung. Die Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst, dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung und keine Tagespflege. Es bleiben der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat. Die Grundgebühr für einen Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse ebenfalls. Wird der Bedarf größer, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen.
Sind Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zusätzlich zum Pflegegeld?
Ja. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI sind eigene Leistungen. Sie werden weder auf das Pflegegeld noch auf die Pflegesachleistung angerechnet. Nicht genutzte Pflegehilfsmittel verfallen am Monatsende, den Entlastungsbetrag können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen.
Wie viel Geld bekommt man insgesamt je Pflegegrad?
Das hängt vom Pflegegrad ab und davon, wer pflegt. Pflegen Angehörige bei Pflegegrad 3, sind es mit Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln 772 Euro im Monat. Dazu kommt die Grundgebühr für einen Hausnotruf. Mit einem Pflegedienst oder einer Tagespflege ändert sich die Summe. Ihren Wert zeigt der Rechner oben.

Weitere Rechner.

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