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Kurzantwort: Die Formel für den Eigenanteil 2026 lautet: Heimkosten − Pflegekassen-Zuschuss = Eigenanteil. Bei einem Heim im Bundesdurchschnitt mit 4.996 € Gesamtkosten bei Pflegegrad 3 sind das vor Leistungszuschlag 3.677 € Eigenanteil. Mit dem EEE im Bundesdurchschnitt von 2.088 € sinkt er im 1. Jahr auf 3.364 €, ab dem 4. Jahr auf 2.111 € (vdek, Stand 1. Juli 2026).
- Pflegegrad 2: 805 € Pflegekassen-Zuschuss
- Pflegegrad 3: 1.319 € Zuschuss
- Pflegegrad 4: 1.855 € Zuschuss
- Pflegegrad 5: 2.096 € Zuschuss
- Leistungszuschlag § 43c SGB XI: 15/30/50/75 % je nach Wohnzeit, gilt nur auf pflegebedingten EEE
Wichtig: Pflegekassen-Zuschuss greift nur auf Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage zahlen Sie immer komplett selbst.
Die Berechnungsformel, so funktioniert die Rechnung
Den Pflegeheim-Eigenanteil berechnen Sie mit einer festen Formel:
Eigenanteil = Heimkosten gesamt − Pflegekassen-Zuschuss (§ 43 SGB XI) − ggf. Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI)
Sie brauchen drei Informationen:
- Heimkosten gesamt pro Monat, steht im Heimvertrag, im Bundesdurchschnitt 4.482 € bei Pflegegrad 2 bis 5.773 € bei Pflegegrad 5 (vdek, Stand 1. Juli 2026)
- Pflegegrad, bestimmt den Pflegekassen-Zuschuss (siehe Tabelle unten)
- Wohnzeit im Heim, entscheidet über den Leistungszuschlag (15/30/50/75 %)
Eigenanteil-Tabelle 2026: Pflegegrad × Heimkosten
Die folgende Tabelle zeigt den Eigenanteil vor Leistungszuschlag, abhängig von Pflegegrad und Heimkosten-Niveau. Der Leistungszuschlag, der schon im 1. Wohnjahr gilt, ist dabei noch nicht abgezogen:
| Heimkosten / Monat | Pflegegrad 2 (–805) | Pflegegrad 3 (–1.319) | Pflegegrad 4 (–1.855) | Pflegegrad 5 (–2.096) |
|---|---|---|---|---|
| 3.800 € | 2.995 € | 2.481 € | 1.945 € | 1.704 € |
| 4.000 € | 3.195 € | 2.681 € | 2.145 € | 1.904 € |
| 4.500 € | 3.695 € | 3.181 € | 2.645 € | 2.404 € |
| 5.000 € | 4.195 € | 3.681 € | 3.145 € | 2.904 € |
| 5.500 € | 4.695 € | 4.181 € | 3.645 € | 3.404 € |
Eigenanteil vor Leistungszuschlag. Quelle: Eigene Berechnung nach § 43 SGB XI.
Wie Sie die Tabelle nutzen: Suchen Sie die Zeile mit Ihren Heimkosten und die Spalte mit Ihrem Pflegegrad, der Schnittpunkt ist Ihr Eigenanteil vor Leistungszuschlag. Setzen Sie die Heimkosten ein, die das Heim für Ihren Pflegegrad berechnet. Diese Beträge sinken vom ersten Monat an durch den Leistungszuschlag (siehe nächster Abschnitt).
Wichtig zu verstehen: Der EEE in der Rechnung
Die obigen Beträge enthalten den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Das ist der Anteil der Pflegekosten, den jeder Bewohner ab Pflegegrad 2 in einem Heim selbst zahlt, unabhängig vom Pflegegrad.
Beispiel: Heim X kalkuliert bei Pflegegrad 3 pflegebedingte Gesamtkosten von 3.257 €. Davon zieht die Pflegekasse den Zuschuss ab, der Rest ist der EEE pflegebedingt. Bei Pflegegrad 3 wären das: 3.257 € − 1.319 € = 1.938 € EEE pflegebedingt.
Aber: Innerhalb von Heim X gilt für alle Bewohner ab Pflegegrad 2 ein identischer EEE-Betrag, er wird so gemittelt, dass Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 gleich viel zahlen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 1.938 €, mit Ausbildungsumlage bei 2.088 € (vdek, Stand 1. Juli 2026). Diese Mittelung ist der Grund, warum Bewohner mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 im selben Heim denselben Eigenanteil zahlen: Die Heimkosten bei Pflegegrad 5 liegen genau um den höheren Zuschuss über denen bei Pflegegrad 2.
Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI): So sinkt Ihr Eigenanteil
Vom ersten Monat im Heim an übernimmt die Pflegekasse einen Anteil des pflegebedingten EEE, der mit jedem Wohnjahr wächst. Diese Regel wurde 2022 eingeführt, um Langzeit-Bewohner finanziell zu entlasten:
| Wohnzeit | Zuschlag | EEE 2.088 € (Bund) | EEE 2.410 € (Berlin) |
|---|---|---|---|
| 0 bis 12 Monate | 15 % | –313 € | –362 € |
| 13 bis 24 Monate | 30 % | –626 € | –723 € |
| 25 bis 36 Monate | 50 % | –1.044 € | –1.205 € |
| ab 37. Monat | 75 % | –1.566 € | –1.808 € |
Wichtige Bedingungen:
- Der Zuschlag greift nur auf den pflegebedingten EEE, nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.
- Wechseln Sie das Heim, beginnt die Wohnzeit nicht von vorn, die bisherige Heimaufenthaltsdauer wird angerechnet.
- Ab Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 1 gibt es im Heim nur einen Zuschuss von 131 € und keinen Leistungszuschlag.
Schritt-für-Schritt-Beispiel: Herr K., Pflegegrad 4, Heim in NRW
Herr K. (82) zieht 2026 in ein Heim in Köln. Heimkosten gesamt: 5.823 € im Monat, das entspricht dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen bei Pflegegrad 4 (vdek, Stand 1. Juli 2026). So rechnet sich sein Eigenanteil:
Schritt 1: Pflegekassen-Zuschuss abziehen:
5.823 € − 1.855 € (Pflegegrad 4) = 3.968 € Eigenanteil vor Leistungszuschlag
Schritt 2: EEE pflegebedingt aus der Rechnung identifizieren:
Das Heim weist im Vertrag aus: EEE pflegebedingt einschließlich Ausbildungsumlage = 1.983 €. Das ist der Posten, auf den der Leistungszuschlag greift.
Schritt 3: Wohnzeit-Entlastung berechnen:
| Wohnzeit | Zuschlag | Reduktion | Neuer Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 0 bis 12 Monate | 15 % | –297 € | 3.671 € |
| 13 bis 24 Monate | 30 % | –595 € | 3.373 € |
| 25 bis 36 Monate | 50 % | –992 € | 2.977 € |
| ab 37. Monat | 75 % | –1.487 € | 2.481 € |
Ohne Leistungszuschlag läge der Eigenanteil bei 3.968 €. Mit Zuschlag zahlt Herr K. im 1. Jahr 3.671 € und ab dem 4. Wohnjahr 2.481 €. Das sind 1.487 € weniger pro Monat, 17.844 € Entlastung pro Jahr ab dem 4. Wohnjahr. Die Beträge sind wie beim vdek auf volle Euro gerundet.
Wie Bundesland und Heim den Eigenanteil verändern
Den größten Unterschied macht das Bundesland: EEE, Unterkunft und Investitionskosten schwanken je nach Land. Beispiel: Pflegegrad 3 mit identischem Pflegegrad-Zuschuss von 1.319 €, Landesdurchschnitte nach vdek, Stand 1. Juli 2026:
| Bundesland | Heimkosten | Investitionskosten | Eigenanteil Pflegegrad 3 vor Leistungszuschlag |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5.336 € | 463 € | 4.017 € |
| Bayern | 4.917 € | 434 € | 3.598 € |
| Hessen | 5.085 € | 528 € | 3.766 € |
| Niedersachsen | 4.606 € | 568 € | 3.287 € |
| Sachsen | 4.791 € | 455 € | 3.472 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4.661 € | 371 € | 3.342 € |
Tipp: Wer flexibel ist und den günstigeren Eigenanteil sucht, kann durch Heim-Wahl deutlich sparen. Aber Vorsicht, Heimwechsel ist emotional belastend, und ein neues Heim weit entfernt von Familie hat auch Kosten, die sich nicht in Geld messen lassen.
Wenn der Eigenanteil zu hoch wird
Selbst nach Leistungszuschlag bleiben im Bundesdurchschnitt 3.364 € im ersten und 2.111 € ab dem vierten Jahr Eigenanteil pro Monat. Wer das nicht aus Renten und Vermögen zahlen kann, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung:
- Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII): Sozialamt übernimmt fehlenden Anteil. Vermögen unter 10.000 € pro Person, Renten werden herangezogen.
- Wohngeld: Wenn das Heim Mietkosten ausweist und der Bewohner anspruchsberechtigt ist.
- Kinder-Unterhaltsprüfung: Erst ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen pro Kind (Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020). Details im Ratgeber zur Angehörigen-Pflicht.
Wichtig: Den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt der Wohnort-Gemeinde stellen, nicht beim Heim. Bearbeitungsdauer in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Häufige Fragen zum Pflegeheim-Rechner
Wie berechne ich den Pflegeheim-Eigenanteil 2026?
Mit der Formel: Heimkosten gesamt − Pflegekassen-Zuschuss = Eigenanteil. Bei Heimkosten 4.996 € und Pflegegrad 3 (Bundesdurchschnitt nach vdek, Stand 1. Juli 2026): 4.996 − 1.319 = 3.677 € vor Leistungszuschlag. Vom ersten Wohnmonat an senkt der Leistungszuschlag den pflegebedingten EEE um 15 bis 75 %.
Welche Faktoren beeinflussen den Eigenanteil?
Vier Faktoren: 1) Pflegegrad, bestimmt den Zuschuss (805 bis 2.096 €), im selben Heim bleibt der Eigenanteil ab Pflegegrad 2 wegen des EEE trotzdem gleich. 2) Bundesland: EEE, Unterkunft und Investitionskosten schwanken stark, die Investitionskosten etwa von 332 bis 654 € im Landesdurchschnitt. 3) Konkretes Heim, EEE und Unterkunftskosten unterscheiden sich. 4) Wohnzeit, Leistungszuschlag ab dem 1. Monat.
Was können Sie tun, um beim Eigenanteil zu sparen?
Direkt nichts, die Heimrechnung ist verbindlich. Indirekt: den Leistungszuschlag mitnehmen (greift automatisch vom ersten Monat an), bei Heimwahl auf moderate Investitionskosten achten, und bei finanzieller Not Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
Senkt das Pflegegeld den Eigenanteil im Heim?
Nein, Pflegegeld wird nur bei häuslicher Pflege gezahlt (§ 37 SGB XI). Im Pflegeheim erhalten Bewohner stattdessen den Pflegekassen-Zuschuss nach § 43 SGB XI. Mehr zur Trennung in unserem Pflegegeld-Ratgeber 2026.
Wie sieht die Eigenanteil-Berechnung bei Pflegegrad 5 aus?
Pflegegrad 5 erhält den höchsten Pflegekassen-Zuschuss, 2.096 € pro Monat. Bei Heimkosten im Bundesdurchschnitt von 5.773 € bleibt ein Eigenanteil von 3.677 € vor Leistungszuschlag. Ab dem 4. Wohnjahr sinkt er um 75 % des EEE, beim EEE im Bundesdurchschnitt von 2.088 € um 1.566 €. Im selben Heim zahlt ein Bewohner mit Pflegegrad 5 wegen des EEE aber nicht weniger als einer mit Pflegegrad 2: Seine Heimkosten liegen um den höheren Zuschuss höher.
Greift der Leistungszuschlag bei Heimwechsel neu?
Nein, die bisherige Wohnzeit wird angerechnet. Wer 2 Jahre in Heim A war und nach Heim B wechselt, startet dort mit 50 % Zuschlag (nicht mit 15 %). Voraussetzung: lückenloser stationärer Aufenthalt. Bei Krankenhausaufenthalt läuft der Zähler ebenfalls weiter.
Zusammenfassung
Den Pflegeheim-Eigenanteil 2026 zu berechnen ist mit der Formel Heimkosten − Pflegekassen-Zuschuss = Eigenanteil in einem Schritt erledigt. Pflegekasse zahlt nach § 43 SGB XI bei Pflegegrad 2 bis 5 zwischen 805 € und 2.096 €, der Rest ist Eigenanteil.
Vom ersten Monat an senkt der Leistungszuschlag den EEE pflegebedingt, mit jedem Wohnjahr stärker. Ab dem 4. Wohnjahr sind das im Landesdurchschnitt 1.325 € (Rheinland-Pfalz) bis 1.808 € (Berlin) weniger pro Monat, im Bundesdurchschnitt 1.566 €. Wer die Restkosten nicht stemmen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Weiterführend: Pflegeheim Kosten 2026, Übersicht erklärt die 4 Kostenkomponenten. Pflegegrad 3 im Heim und Pflegegrad 4 im Heim zeigen Detail-Beispiele.
Quellen und Hinweise
- § 43 SGB XI, Inhalt der Pflegeleistung im Heim
- § 43c SGB XI, Leistungszuschlag
- § 82 SGB XI, Investitionskosten-Logik
- § 61 SGB XII, Hilfe zur Pflege
- BMG, Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband, Pflegegrade
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft, die Heimkosten-Durchschnitte stammen vom vdek, Stand 1. Juli 2026. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.




