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Kurzantwort: Bei Pflegegrad 4 im Heim 2026 zahlt die Pflegekasse 1.855 € pro Monat (§ 43 SGB XI). Bei Heimkosten im Bundesdurchschnitt von 5.532 € bleibt ein Eigenanteil von 3.677 € vor Leistungszuschlag, im 1. Jahr mit Zuschlag 3.364 €. Ab dem 4. Wohnjahr sind es beim EEE im Bundesdurchschnitt von 2.088 € durch den Leistungszuschlag 1.566 € weniger pro Monat (vdek, Stand 1. Juli 2026).
- Heimkosten gesamt: im Bundesdurchschnitt 5.532 €
- Pflegekassen-Zuschuss Pflegegrad 4: −1.855 €
- Eigenanteil 1. Jahr: 3.364 €
- Eigenanteil ab 4. Jahr: 2.111 €
- Leistungszuschlag § 43c: 15/30/50/75 % je nach Wohnzeit
Hinweis: Wer den Eigenanteil nicht selbst stemmen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) durch das Sozialamt, auch bei Pflegegrad 4 möglich.
Pflegekassen-Zuschuss bei Pflegegrad 4: 1.855 €
Nach § 43 SGB XI beträgt der monatliche Pflegekassen-Zuschuss bei Pflegegrad 4 im Heim 2026 genau 1.855 €. Diesen Betrag zahlt die Pflegekasse direkt an das Heim, auf der Heimrechnung sehen Bewohner und Angehörige nur den Restbetrag.
Vergleich Pflegegrad 4 zu anderen Pflegegraden:
| Pflegegrad | Pflegekassen-Zuschuss | Differenz zu Pflegegrad 4 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € | −1.050 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | −536 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | entfällt |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | +241 € |
Praktische Konsequenz: Eine Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4 oder von Pflegegrad 4 auf 5 senkt den Eigenanteil im selben Heim nicht: Das Heim hebt die Pflegekosten um genau den höheren Zuschuss an, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bleibt gleich. Wer Verschlechterung im Zustand merkt, sollte den Höherstufungsantrag trotzdem prüfen, damit der Pflegegrad den Bedarf abbildet.
Berechnungsbeispiel Pflegegrad 4: 1. Jahr vs. 4. Jahr
Herr S. (84) hat Pflegegrad 4 und zieht 2026 in ein Heim mit Kosten im Bundesdurchschnitt von 5.532 € im Monat. So entwickelt sich sein Eigenanteil über vier Jahre:
| Jahr | Wohnzeit | Leistungszuschlag | Eigenanteil pro Monat | Jahres-Belastung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 0 bis 12 Monate | 15 % | 3.364 € | 40.368 € |
| 2 | 13 bis 24 Monate | 30 % | 3.051 € | 36.612 € |
| 3 | 25 bis 36 Monate | 50 % | 2.633 € | 31.596 € |
| 4+ | ab 37. Monat | 75 % | 2.111 € | 25.332 € |
Berechnung: 5.532 € − 1.855 € (Pflegekasse) = 3.677 € vor Leistungszuschlag. Davon schon ab dem 1. Monat Leistungszuschlag-Reduktion auf den pflegebedingten EEE (2.088 € einschließlich Ausbildungsumlage). Quelle: § 43, § 43c SGB XI; vdek, Stand 1. Juli 2026.
Kernpunkt: Über 4 Jahre Wohnzeit reduziert sich Herrn S.s Eigenanteil von 3.364 € auf 2.111 €, das sind 1.253 € pro Monat weniger. Über das ganze 4. Jahr ist das eine Entlastung von 15.036 € gegenüber dem 1. Jahr.
Leistungszuschlag im Detail (§ 43c SGB XI)
Der Leistungszuschlag wurde 2022 eingeführt, um Langzeit-Heimbewohner finanziell zu entlasten. Die Pflegekasse übernimmt vom ersten Monat an einen Anteil des pflegebedingten Eigenanteils, der mit der Wohnzeit wächst:
- 0 bis 12 Monate: 15 % Reduktion (bei EEE 2.088 € im Bundesdurchschnitt: −313 € im Monat)
- 13 bis 24 Monate: 30 % Reduktion (−626 € im Monat)
- 25 bis 36 Monate: 50 % Reduktion (−1.044 € im Monat)
- ab 37. Monat: 75 % Reduktion (−1.566 € im Monat)
Wichtige Voraussetzungen:
- Greift nur auf den pflegebedingten EEE, nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten
- Bei Heimwechsel wird die Wohnzeit angerechnet, wer 2 Jahre in Heim A war und nach Heim B wechselt, startet dort mit 50 % Zuschlag (nicht mit 15 %)
- Krankenhausaufenthalt unterbricht die Wohnzeit nicht, der Zähler läuft weiter
- Greift ab Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 1 gibt es im Heim nur einen Zuschuss von 131 € und keinen Leistungszuschlag
Eigenanteil bei Pflegegrad 4 nach Bundesland 2026
Da der Pflegekassen-Zuschuss mit 1.855 € bundeseinheitlich ist, hängt der Eigenanteil bei Pflegegrad 4 hauptsächlich von den lokalen Heimkosten ab, vor allem von den Investitionskosten:
| Bundesland | Heimkosten ø | Eigenanteil 1. Jahr | Eigenanteil 4. Jahr |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5.872 € | 3.657 € | 2.216 € |
| Bayern | 5.453 € | 3.270 € | 1.959 € |
| Nordrhein-Westfalen | 5.823 € | 3.671 € | 2.481 € |
| Hessen | 5.621 € | 3.431 € | 2.091 € |
| Niedersachsen | 5.142 € | 3.008 € | 1.891 € |
| Sachsen | 5.327 € | 3.152 € | 1.870 € |
Heimkosten bei Pflegegrad 4: Eigenanteil ohne Zuschlag im Land plus 1.855 € Pflegekassen-Zuschuss. Quelle: vdek, Stand 1. Juli 2026, eigene Berechnung.
Hilfe zur Pflege: Wann zahlt das Sozialamt?
Selbst nach Pflegekassen-Zuschuss und Leistungszuschlag bleibt bei Pflegegrad 4 im Bundesdurchschnitt ein Eigenanteil von 2.111 bis 3.364 € je nach Wohnjahr, in einzelnen Heimen und Bundesländern mehr oder weniger. Wer das nicht aus Renten und Vermögen stemmen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII.
Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege
- Vermögen unter 10.000 € pro Person (Schonvermögen, Stand 2026)
- Renten und sonstige Einkünfte werden zur Deckung herangezogen
- Barbetrag: 152,01 € im Monat bleiben für persönliche Bedürfnisse (27 % der Regelbedarfsstufe 1)
- Wohneigentum mit Ehepartner darin bleibt geschützt
- Kinder: Seit 2020 nur ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen pro Kind unterhaltspflichtig, Details im Angehörigen-Ratgeber
Hilfe zur Pflege beantragen: So gehen Sie vor
- Antrag beim Sozialamt der Wohnort-Gemeinde stellen (nicht beim Heim)
- Unterlagen: Heimvertrag, Renteninformation, Vermögensaufstellung, Pflegegrad-Bescheid
- Bearbeitungsdauer: in der Regel 4 bis 8 Wochen
- Solange das Heim oft die offenen Kosten vorstreckt, danach rückwirkende Erstattung durch das Sozialamt
Höherstufung auf Pflegegrad 5: Lohnt sich das?
Pflegegrad 5 erhält 2.096 € Pflegekassen-Zuschuss, 241 € mehr als Pflegegrad 4. Am Eigenanteil im selben Heim ändert das nichts, weil das Heim bei Pflegegrad 5 um denselben Betrag höhere Pflegekosten berechnet. Voraussetzung: Schwerstpflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen.
Nach NBA-Punkten:
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Wenn sich der Zustand nach der Erstbegutachtung verschlechtert hat, z. B. fortschreitende Demenz, neue Erkrankungen, Bettlägerigkeit, sollten Sie den Höherstufungsantrag prüfen. Der Antrag ist formlos möglich; die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
FAQ: Pflegeheim-Kosten Pflegegrad 4 2026
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 im Heim 2026?
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 im Heim 2026 monatlich 1.855 € als Zuschuss zu den Pflegekosten (§ 43 SGB XI). Dieser Betrag wird direkt zwischen Heim und Pflegekasse verrechnet. Auf der Heimrechnung steht nur der Restbetrag.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 4?
Bei Heimkosten im Bundesdurchschnitt von 5.532 € liegt der Eigenanteil vor Leistungszuschlag bei 3.677 €, im 1. Jahr mit Leistungszuschlag bei 3.364 €. Mit Leistungszuschlag sinkt das jedes Jahr, ab dem 4. Jahr auf 2.111 € (vdek, Stand 1. Juli 2026). Je nach Bundesland liegt der Wert im 1. Jahr zwischen 2.891 € und 3.761 €. Im selben Heim zahlen Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben Eigenanteil.
Was bringt der Leistungszuschlag bei Pflegegrad 4?
Der Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) greift vom ersten Monat an gestaffelt auf den pflegebedingten EEE: 15 % im 1. Jahr (313 € weniger), 30 % im 2. Jahr (626 €), 50 % im 3. Jahr (1.044 €), 75 % ab dem 4. Jahr (1.566 €). Beim EEE im Bundesdurchschnitt von 2.088 € (vdek, Stand 1. Juli 2026) sind das ab dem 4. Jahr 18.792 € Entlastung im Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5 im Heim?
Im Heim unterscheiden sich Pflegekassen-Zuschuss und Pflegekosten: Pflegegrad 4 erhält 1.855 €, Pflegegrad 5 erhält 2.096 €, Differenz 241 € pro Monat. Um genau diesen Betrag berechnet das Heim bei Pflegegrad 5 höhere Pflegekosten. Der EEE pflegebedingt im Heim ist identisch, eine Höherstufung von Pflegegrad 4 auf 5 senkt den Eigenanteil im selben Heim nicht.
Wann lohnt sich Hilfe zur Pflege bei Pflegegrad 4?
Wenn Renten und Vermögen den Eigenanteil nicht decken, im Bundesdurchschnitt 2.111 bis 3.364 € mit Leistungszuschlag je nach Wohnjahr (vdek, Stand 1. Juli 2026). Vermögen unter 10.000 € pro Person nötig. Antrag beim Sozialamt der Wohnort-Gemeinde, Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen.
Wann sinkt der Eigenanteil durch den Leistungszuschlag?
Stufenweise nach Wohnzeit: Schon ab dem 1. Wohnmonat 15 % Reduktion auf den pflegebedingten EEE. Größere Sprünge: ab Monat 13 (30 %), Monat 25 (50 %), Monat 37 (75 %). Bei Heimwechsel wird die Wohnzeit angerechnet, die bisherige stationäre Unterbringung zählt weiter.
Zusammenfassung
Bei Pflegegrad 4 im Heim 2026 zahlt die Pflegekasse 1.855 € pro Monat. Bei Heimkosten im Bundesdurchschnitt von 5.532 € bleibt ein Eigenanteil von 3.677 € vor Leistungszuschlag, im 1. Jahr 3.364 €: durch den Leistungszuschlag sinkt das ab Jahr 4 auf 2.111 €. Eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 senkt den Eigenanteil im selben Heim nicht.
Der Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) entlastet Langzeit-Bewohner spürbar: Beim EEE im Bundesdurchschnitt von 2.088 € sind es ab dem 4. Jahr 1.566 € pro Monat weniger Eigenanteil als ohne Zuschlag. Wer trotzdem nicht zahlen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Weiterführend: Pflegeheim Kosten 2026, Übersicht vergleicht alle Pflegegrade. Pflegegrad 3 im Heim und Eigenanteil-Rechner helfen bei eigenen Berechnungen.
Quellen und Hinweise
- § 43 SGB XI, Pflegekassen-Zuschuss stationär
- § 43c SGB XI, Leistungszuschlag
- § 15 SGB XI, Pflegegrad-Punkte (Pflegegrad 4: 70 bis 89)
- § 61 SGB XII, Hilfe zur Pflege
- BMG, Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft, die Heimkosten-Durchschnitte stammen vom vdek, Stand 1. Juli 2026. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.




