Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber Kosten und Finanzen

Senio­ren­woh­nungen: welche Formen es gibt und was sie kosten

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Eine Seniorenwohnung ist eine barrierearme Mietwohnung für ältere Menschen, meist ohne festen Service. Kommt ein Grundservice gegen Pauschale hinzu, spricht man von Service-Wohnen oder betreutem Wohnen; eine Seniorenresidenz bietet mehr Service, oft mit Pflegebereich. Miete und Pauschalen zahlen Sie selbst. Für geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (Stand 18.10.2026).

Die Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug, die Wanne, über deren Rand man nicht mehr kommt, der Supermarkt, der zu weit weg ist: Viele Menschen ziehen im Alter lieber einmal um, solange sie es noch selbst entscheiden können. Die Angebote heißen Seniorenwohnung, Service-Wohnen, betreutes Wohnen oder Seniorenresidenz, und die Begriffe sind nicht geschützt. Dieser Ratgeber ordnet sie ein. Er gehört zum Thema Wohnen im Alter.

Was ist eine Seniorenwohnung?

Eine Seniorenwohnung, auch Altenwohnung genannt, ist eine abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnung, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist: stufenlos erreichbar, oft mit Aufzug, bodengleicher Dusche und breiteren Türen. Einen Service oder eine Ansprechperson gibt es in der Regel nicht. Sie mieten nur die Wohnung.

Ob eine Wohnung wirklich barrierefrei ist, sagt der Name nicht. Begriffe wie "altersgerecht" oder "seniorengerecht" sind nicht genau festgelegt. Ein Maßstab ist die Norm DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen; sie unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen, etwa mit 80 statt 90 Zentimeter breiten Türen. Fragen Sie den Vermieter, welche Norm eingehalten wurde, und prüfen Sie die Wohnung beim Besuch selbst, am besten mit Rollator oder Gehstock, wenn Sie einen nutzen.

Kleinere Umbauten in einer Mietwohnung kann die Pflegekasse mit Pflegegrad bezuschussen. Mehr dazu auf der Seite Barrierefrei wohnen.

Welche Wohnformen gibt es, und was unterscheidet sie?

Die Übergänge sind fließend. Entscheidend ist nicht der Name, sondern was im Vertrag steht: nur die Wohnung, Wohnung mit Grundservice oder Wohnung mit Pflege.

WohnformWas Sie bekommenWelcher VertragPflege
Seniorenwohnungbarrierearme Wohnung, meist ohne ServiceMietvertrag (oder Kauf)Pflegedienst frei wählbar
Service-Wohnen, betreutes WohnenWohnung plus Grundservice gegen Pauschale, etwa Notruf, Ansprechperson, Vermittlung von HilfenMietvertrag plus Servicevertrag; WBVG nur, wenn Pflege oder Betreuung zugesagt oder die Verträge gekoppelt sindPflegedienst meist frei wählbar
Seniorenresidenz, WohnstiftWohnung oder Apartment mit umfangreichem Service, etwa Rezeption, Speiseangebot, Veranstaltungen, oft mit eigenem Pflegebereichhäufig ein Vertrag über Wohnen und Leistungen, dann oft WBVGim Haus oder durch Dienst des Betreibers, Vertrag genau prüfen
Ambulant betreute WohngruppeZimmer in einer gemeinsamen Wohnung, Pflege durch einen DienstMietvertrag, PflegevertragPflegedienst, Wohngruppenzuschlag möglich
PflegeheimZimmer, Verpflegung, Pflege rund um die UhrHeimvertrag nach WBVGdurch das Heim

Quelle: § 1 WBVG; Verbraucherzentrale, Betreutes Wohnen im Alter (Stand 11.08.2025); eigene Zusammenstellung. Stand: 18.10.2026.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass manche Angebote unter dem Namen "betreutes Wohnen" oder "Seniorenresidenz" in Wahrheit Pflegeheime sind, die deutlich mehr kosten. Lesen Sie deshalb immer den Vertrag, nicht nur den Prospekt.

Seniorenwohnung oder betreutes Wohnen: wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied liegt im Grundservice. In der Seniorenwohnung mieten Sie nur die Wohnung. Beim betreuten Wohnen, oft auch Service-Wohnen genannt, zahlen alle Bewohner zusätzlich eine monatliche Pauschale für Grundleistungen, etwa einen Hausnotruf, eine Ansprechperson zu festen Zeiten, die Vermittlung von Hilfen und Gemeinschaftsangebote. Weitere Leistungen wie Mittagessen, Reinigung oder Wäsche buchen Sie bei Bedarf dazu.

Pflege ist auch beim betreuten Wohnen in der Regel nicht enthalten. Die Ansprechperson vermittelt einen Pflegedienst, pflegt aber nicht selbst.

Wer heute noch gut allein zurechtkommt, braucht die Pauschale vielleicht nicht. Wer allein lebt und sich mehr Sicherheit wünscht, kann eine Seniorenwohnung auch selbst mit einem Hausnotruf ergänzen; mehr auf der Seite Hausnotruf. Was betreutes Wohnen im Einzelnen umfasst, erklärt der Ratgeber Betreutes Wohnen 2026.

Welcher Vertrag gilt, und warum ist das wichtig?

Ob einfaches Mietrecht oder das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gilt, hängt vom Inhalt der Verträge ab. Das WBVG ist ein Verbraucherschutzgesetz für Verträge, in denen ein Anbieter Wohnraum überlässt und zugleich Pflege- oder Betreuungsleistungen zusagt (§ 1 Abs. 1 WBVG).

Nur Mietrecht gilt, wenn neben der Wohnung nur allgemeine Unterstützung vereinbart ist, zum Beispiel ein Notrufdienst, die Vermittlung von Pflege oder hauswirtschaftliche Hilfen. Das ist bei vielen Seniorenwohnungen und Angeboten des Service-Wohnens der Fall.

Das WBVG gilt, wenn der Anbieter zusätzlich Pflege oder Betreuung zusagt, auch wenn sie nur bereitgehalten wird. Es gilt ebenso, wenn Miet- und Pflegevertrag getrennt sind, aber aneinander hängen: etwa wenn Sie die Wohnung nicht behalten können, ohne den Pflegevertrag weiterzuführen (§ 1 Abs. 2 WBVG).

Für Sie bedeutet das: Fragen Sie vor der Unterschrift, ob Sie den Pflegedienst frei wählen können und was mit Wohnung und Vertrag passiert, wenn der Pflegebedarf steigt. Bei Unklarheiten berät die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Was kosten Seniorenwohnungen und Seniorenresidenzen?

Seniorenwohnungen kosten so viel wie die Miete am Ort, plus Nebenkosten. Beim Service-Wohnen kommt die monatliche Pauschale hinzu, in der Seniorenresidenz meist ein höherer Betrag für das umfangreichere Leistungspaket. Verlässliche bundesweite Durchschnittswerte gibt es nicht, die Preise hängen stark von Region, Lage, Größe und Leistungen ab. Wir nennen deshalb keine Beträge.

Vergleichen Sie bei jedem Angebot diese Posten:

  • Kaltmiete je Quadratmeter, im Vergleich zum örtlichen Mietspiegel,
  • Nebenkosten, auch für Aufzug, Gemeinschaftsräume und Hausmeister,
  • Pauschale für den Grundservice und was genau sie enthält,
  • Wahlleistungen wie Essen, Reinigung, Wäsche, mit Einzelpreisen,
  • Kosten bei Pflegebedarf: Pflegedienst, Pflegebereich im Haus, Zuschläge,
  • Kündigungsfristen und Regeln für eine Rückzahlung, falls Sie eine Kaution oder ein Darlehen leisten.

Welche Posten beim betreuten Wohnen auf der Monatsrechnung stehen, zeigt der Ratgeber Betreutes Wohnen: Kosten.

Wer zahlt mit, und wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Miete, Nebenkosten und Servicepauschale zahlen Sie selbst. Die Pflegekasse übernimmt weder Miete noch Pauschale. Mit Pflegegrad nutzen Sie in jeder Wohnform außerhalb des Heims die Leistungen der häuslichen Pflege, zum Beispiel Pflegegeld oder einen Pflegedienst; mehr auf der Seite Ambulante Pflege.

Wohnberechtigungsschein. Viele Seniorenwohnungen sind öffentlich gefördert, also Sozialwohnungen. Sie dürfen nur an Menschen vermietet werden, die vorher einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen (§ 27 Abs. 1 WoFG). Den Schein beantragen Sie bei der Stadt oder Gemeinde; er gilt ein Jahr (§ 27 Abs. 2 WoFG). Sie bekommen ihn, wenn das Einkommen Ihres Haushalts eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Das Bundesgesetz nennt für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro und für zwei Personen 18.000 Euro Jahreseinkommen nach den Regeln des Gesetzes, dazu 4.100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro je Kind (§ 9 Abs. 2 WoFG). Die Länder können abweichende Grenzen festlegen (§ 9 Abs. 3 WoFG), und viele haben eigene Wohnraumförderungsgesetze, etwa Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Welche Grenze für Sie gilt, sagt Ihnen die Wohnungsstelle Ihrer Stadt. Wie das Einkommen berechnet wird und welche Freibeträge es gibt, erklärt der Ratgeber Wohnberechtigungsschein.

Wohngeld. Reicht die Rente für die Miete nicht, kann Wohngeld infrage kommen, auch in einer Seniorenwohnung oder beim betreuten Wohnen. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, bekommt kein Wohngeld, weil die Grundsicherung die Kosten der Unterkunft schon enthält (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WoGG). Mehr dazu auf der Seite Rente und Grundsicherung.

Umzug. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse die Kosten eines Umzugs in eine passende Wohnung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen, etwa aus dem Obergeschoss ins Erdgeschoss. Umzug und Anpassungen in der neuen Wohnung zusammen dürfen 4.180 Euro nicht überschreiten (§ 40 Abs. 4 SGB XI; Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen zu § 40, Ziffer 2.2 Abs. 2). Voraussetzungen und Antrag erklärt der Ratgeber Umzugskosten und Pflegekasse.

Ein Beispiel: drei Angebote vergleichen

Ein Ehepaar, beide Mitte 70, er mit Pflegegrad 2, sucht eine Wohnung mit Aufzug. Es hat drei Angebote in der Nähe.

AngebotWas enthalten istWas zusätzlich zu prüfen ist
Seniorenwohnung einer Wohnungsgenossenschaft, gefördertWohnung mit Aufzug und bodengleicher DuscheWBS nötig; Hausnotruf selbst organisieren, mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Grundleistung
Service-Wohnen eines WohlfahrtsverbandsWohnung, Notruf, Ansprechperson an Werktagen, GemeinschaftsraumHöhe und Inhalt der Pauschale; ob der Pflegedienst frei wählbar ist
SeniorenresidenzApartment, Rezeption, Mittagessen, Veranstaltungen, Pflegebereich im HausGesamtpreis mit allen Pflichtleistungen; ob das WBVG gilt; was bei steigendem Pflegebedarf passiert

Quelle: eigene Beispielkonstellation, ohne Preise; Rechtsgrundlagen § 1 WBVG, § 27 WoFG, § 40 SGB XI. Stand: 18.10.2026.

Das Paar entscheidet nicht nach dem Namen, sondern nach drei Fragen: Was kostet es im Monat insgesamt, was ist im Preis enthalten, und können wir bleiben, wenn mehr Pflege nötig wird?

Wann eine Seniorenwohnung nicht mehr passt

Eine Seniorenwohnung ersetzt keine Pflege rund um die Uhr. Wenn nachts regelmäßig Hilfe nötig ist, wenn eine Demenz fortschreitet und Orientierung fehlt oder wenn Angehörige die Pflege nicht mehr tragen können, reichen Wohnung und Pflegedienst oft nicht mehr. Dann kommen eine ambulant betreute Wohngruppe oder ein Pflegeheim infrage; Wohngemeinschaften im Alter erklärt der Ratgeber Was ist eine Senioren-WG?, für Menschen mit Demenz erklärt der Ratgeber Demenz-WG die Wohngruppe, die Seite Pflegeheim das Heim.

Auch der Umzug selbst hat Grenzen: Wer stark an Nachbarschaft und Umgebung hängt, verliert mit dem Umzug Halt. Sprechen Sie offen über den Wunsch und besuchen Sie die neue Anlage mehrmals, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Seniorenheim und Seniorenresidenz?
Ein Seniorenheim ist in der Regel ein Pflegeheim mit Pflege rund um die Uhr. Eine Seniorenresidenz ist eine Wohnanlage mit eigenen Wohnungen und umfangreichem Service; Pflege gibt es dort oft in einem eigenen Bereich oder durch einen Dienst. Die Begriffe sind nicht geschützt, deshalb entscheidet der Vertrag.

Brauche ich für eine Seniorenwohnung einen Wohnberechtigungsschein?
Nur, wenn die Wohnung öffentlich gefördert ist. Frei finanzierte Seniorenwohnungen können Sie ohne Schein mieten.

Zahlt die Pflegekasse die Pauschale beim Service-Wohnen?
Nein. Die Pauschale zahlen Sie selbst. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse einzelne Leistungen übernehmen, etwa den Hausnotruf als Pflegehilfsmittel, wenn er nicht bereits in der Pauschale enthalten ist.

Kann ich in der Seniorenwohnung bleiben, wenn ich pflegebedürftig werde?
In der Regel ja, mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl. Bei Angeboten nach dem WBVG regelt der Vertrag, ob und wie der Anbieter seine Leistungen an einen höheren Pflegebedarf anpasst.

Zusammenfassung

Seniorenwohnung, Service-Wohnen und Seniorenresidenz unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Service im Preis steckt. Die Begriffe sind nicht geschützt, maßgeblich ist der Vertrag: Bei reiner Wohnung mit allgemeinen Hilfen gilt Mietrecht, bei zugesagter Pflege oder gekoppelten Verträgen das WBVG. Miete und Pauschalen zahlen Sie selbst; für geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein, und Wohngeld oder der Umzugszuschuss der Pflegekasse können helfen. Einen Überblick über alle Wohnformen gibt die Seite Wohnen im Alter.

Quellen

Beitrag teilen

Fragen am Telefon

0345 5646 3043

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.