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Ratgeber Pflege­heim

Was ist eine Senioren-WG? Formen, Kosten und Zuschüsse im Überblick

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Eine Senioren-WG ist eine Wohngemeinschaft älterer Menschen: Jede Person hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnräume werden geteilt, den Alltag organisieren die Bewohner selbst. Leben mindestens drei Menschen mit Pflegegrad zusammen und beauftragen sie gemeinsam eine Präsenzkraft, gilt die WG als ambulant betreute Wohngruppe mit 224 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Stand: 18.10.2026.

Zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim gibt es Wege, die viele Familien nicht kennen. Die Wohngemeinschaft ist einer davon: weniger allein als in der eigenen Wohnung, selbstbestimmter als im Heim. Dieser Ratgeber erklärt, welche Formen es gibt, was sie kosten und welche Zuschüsse die Pflegekasse zahlt. Die Alternative der stationären Versorgung beschreibt die Seite Pflegeheim, alle Wohnformen vergleicht die Seite Wohnen im Alter.

Was ist eine Senioren-WG?

Eine Senioren-WG ist eine private Wohngemeinschaft, in der ältere Menschen zusammenleben, um Gesellschaft, gegenseitige Hilfe und geteilte Kosten zu haben. Pflegebedürftig muss niemand sein. Die Bewohner suchen sich die Mitbewohner selbst aus, regeln Einkauf, Putzen und Kochen untereinander und kümmern sich selbst um Hilfe, wenn jemand sie braucht.

Rechtlich ist eine Senioren-WG eine ganz normale Mietwohnung. Es gilt Mietrecht, und eine Heimaufsicht ist nicht zuständig. Wer einen Pflegegrad hat oder bekommt, erhält die üblichen Leistungen der häuslichen Pflege, genauso wie in der eigenen Wohnung.

Davon zu unterscheiden ist die ambulant betreute Wohngruppe, oft Pflege-WG genannt. Sie ist auf die gemeinsame pflegerische Versorgung ausgerichtet und wird von der Pflegekasse zusätzlich gefördert. Nicht verwechseln sollten Sie beides mit "ambulant betreutem Wohnen", einer Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung; dazu gibt es den Ratgeber Ambulant betreutes Wohnen.

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Welche Formen von Wohngemeinschaften gibt es?

Im Alter gibt es drei Grundformen. Sie unterscheiden sich darin, wer organisiert und wie viel Pflege vorgesehen ist.

FormWer organisiertPflegeRechtlicher RahmenZusätzliche Zuschüsse
Senioren-WGdie Bewohner selbstbei Bedarf einzeln über Pflegedienst oder AngehörigeMietrechtkeine; normale Leistungen der häuslichen Pflege
Ambulant betreute Wohngruppe, selbstverantwortetBewohner oder Angehörige gemeinsamfrei gewählter ambulanter PflegedienstMietrecht, Heimaufsicht in der Regel nicht zuständigWohngruppenzuschlag, Gründungszuschuss
Ambulant betreute Wohngruppe, anbieterverantwortetTräger, z. B. Pflegedienst oder Vereinmeist durch den Träger oder einen PartnerMietrecht plus Heimrecht des Landes, unter Umständen WBVGWohngruppenzuschlag, Gründungszuschuss

Quelle: §§ 45f, 45g SGB XI; § 1 WBVG; Verbraucherzentrale, Pflege-Wohngemeinschaft, Stand 23.06.2026. Stand: 18.10.2026.

Die Grenze zwischen den Formen ist fließend. Eine Senioren-WG kann zur Pflege-WG werden, wenn mehrere Bewohner pflegebedürftig werden und gemeinsam eine Präsenzkraft beauftragen. Welche Regeln das Heimrecht Ihres Landes für Wohngruppen vorsieht, steht im Ratgeber Heimaufsicht in den Bundesländern.

Wann gibt es den Wohngruppenzuschlag?

Den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat bekommt, wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt und die Voraussetzungen des § 45f SGB XI erfüllt. In einer reinen Senioren-WG ohne Präsenzkraft gibt es ihn nicht.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  1. Sie leben mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung, zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung. Mindestens zwei weitere Bewohner haben einen Pflegegrad.
  2. Bei Pflegegrad 2 bis 5 beziehen Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, den Entlastungsbetrag oder die Umwandlung der Sachleistung.
  3. Die Bewohner haben gemeinsam eine Person beauftragt, die Organisation, Verwaltung, Betreuung, Gemeinschaftsleben oder Haushalt unterstützt. Das ist die Präsenzkraft.
  4. Die Versorgung entspricht nicht weitgehend der eines Pflegeheims. Der Anbieter muss vor dem Einzug darauf hinweisen, dass die Bewohner und ihr Umfeld aktiv mitwirken.

Den Zuschlag beantragen Sie bei der Pflegekasse; Schritt für Schritt erklärt das der Ratgeber Wohngruppenzuschlag. Die Pflegekasse darf dafür eine Bestätigung der Voraussetzungen, Adresse und Gründungsdatum der Gruppe, Mietvertrag mit Grundriss und den Pflegevertrag anfordern. Tagespflege gibt es neben dem Zuschlag nur, wenn der Medizinische Dienst bestätigt, dass die Versorgung in der Wohngruppe sonst nicht ausreicht.

Was zahlt die Pflegekasse sonst noch?

In jeder Wohngemeinschaft gelten die Leistungen der häuslichen Pflege, denn häusliche Pflege ist auch außerhalb des eigenen Haushalts möglich. Je nach Pflegegrad sind das Pflegegeld, die Pflegesachleistung für einen Pflegedienst und der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Mehrere Pflegebedürftige dürfen Leistungen eines Pflegedienstes gemeinsam in Anspruch nehmen (§ 36 Abs. 4 SGB XI). Die eingesparte Zeit kann der Dienst für Betreuung nutzen; Einzelheiten auf der Seite Ambulante Pflege.

Für den Umbau der gemeinsamen Wohnung gibt es zwei Zuschüsse:

  • Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person, höchstens 16.720 Euro je Maßnahme, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Mehr dazu im Ratgeber Wohnumfeldverbesserung 2026.
  • Gründungszuschuss für neue Wohngruppen: einmalig bis 2.613 Euro je Person mit Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag, höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe, für altersgerechten oder barrierearmen Umbau (§ 45g SGB XI). Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden, nachdem die Voraussetzungen vorliegen. Die Förderung endet, sobald bundesweit 30 Millionen Euro ausgezahlt sind.

Was kostet eine Senioren-WG oder Pflege-WG?

Die Kosten bestehen aus vier Teilen: Mietanteil, Haushaltsgeld, Betreuung durch die Präsenzkraft und Pflege. In einer reinen Senioren-WG fallen meist nur die ersten beiden an, dazu Pflege nach Bedarf. Belegte Durchschnittswerte für private Senioren-WGs gibt es nicht; der Mietanteil richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel und der Größe des Zimmers.

Für ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz nennt der Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums diese Spannen je Person und Monat:

KostenteilSpanne im MonatWer zahlt
Wohnkosten300 bis 600 €Bewohner, eventuell Wohngeld oder Sozialamt
Haushaltsführung250 bis 350 €Bewohner
Pflege und Betreuung, je nach Pflegegrad und Zahl der Mitbewohner2.000 bis 3.000 €Pflegekasse bis zu den Höchstbeträgen plus Wohngruppenzuschlag, Rest Bewohner

Quelle: BMBFSFJ, Wegweiser Demenz, Andere Wohnformen, Abschnitt ambulant betreute Wohngemeinschaft, Stand 11.05.2023. Stand: 18.10.2026.

Die Werte sind von 2023 und vor den Leistungserhöhungen 2025 entstanden; heutige Angebote können darüber liegen. Die Verbraucherzentrale schätzt die Gesamtkosten einer Pflege-WG als meist vergleichbar mit einem Pflegeheimplatz ein. Wie viel ein Heim kostet, steht im Ratgeber Pflegeheim-Kosten 2026.

Welche Verträge braucht eine Wohngemeinschaft?

In jeder WG braucht es einen Mietvertrag, in einer Pflege-WG zusätzlich Verträge für Präsenzkraft und Pflege. Beim Mietvertrag gibt es drei übliche Wege: Alle Bewohner unterschreiben gemeinsam, eine Person ist Hauptmieter und vermietet Zimmer unter, oder jede Person hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Untervermieten dürfen Sie nur mit Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB); entsteht der Wunsch erst nach Vertragsschluss, haben Sie bei berechtigtem Interesse meist einen Anspruch darauf (§ 553 BGB).

In einer Pflege-WG kommen hinzu: ein gemeinsamer Vertrag mit der Präsenzkraft, je ein Pflegevertrag mit dem frei gewählten Pflegedienst und eine Gemeinschaftsvereinbarung über das Zusammenleben, etwa zu Einzug neuer Bewohner und Haushaltskasse. Sind Miet- und Pflegevertrag beim selben Anbieter aneinander gekoppelt, kann das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gelten, das Bewohnern zusätzliche Rechte gibt.

Checkliste: Passt eine Wohngemeinschaft zu uns?

  1. Möchte die betroffene Person mit anderen zusammenleben, oder braucht sie viel Rückzugsraum?
  2. Gibt es Menschen, mit denen sie sich eine WG vorstellen kann, oder soll es eine bestehende Gruppe sein?
  3. Wie hoch ist der Pflegebedarf heute, und wie entwickelt er sich voraussichtlich?
  4. Ist nachts Hilfe nötig? Bei Demenz rät die Verbraucherzentrale zu einer Präsenzkraft auch in der Nacht.
  5. Können und wollen Angehörige mitwirken, etwa bei Entscheidungen der Gruppe oder im Alltag?
  6. Ist die Wohnung barrierearm oder lässt sie sich mit Zuschüssen umbauen?
  7. Wer zahlt, wenn das eigene Geld nicht reicht? Klären Sie vor dem Einzug, ob das Sozialamt die Kosten mitträgt.

Wohngemeinschaften in Ihrer Nähe kennt der Pflegestützpunkt; wie Sie ihn finden, zeigt der Ratgeber Pflegestützpunkte finden.

Ein Beispiel: von der Senioren-WG zur Pflege-WG

Drei Frauen über 75 ziehen zusammen in eine große Mietwohnung, jede mit eigenem Zimmer. Zwei haben Pflegegrad 2, eine keinen Pflegegrad; sie teilen Miete und Haushaltskasse und organisieren alles selbst. Einen Wohngruppenzuschlag bekommen sie nicht, denn es sind nur zwei Pflegebedürftige und keine Präsenzkraft. Die beiden mit Pflegegrad erhalten aber ihr Pflegegeld und den Entlastungsbetrag wie in der eigenen Wohnung.

Zwei Jahre später erhält auch die dritte Frau einen Pflegegrad. Die drei beauftragen gemeinsam eine Präsenzkraft für Organisation und Haushalt und schließen Pflegeverträge mit einem Pflegedienst. Nun kann jede den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat beantragen, zusammen 672 Euro für die Präsenzkraft. Für den Umbau des Bades können sie zusätzlich den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nutzen.

Wann eine Wohngemeinschaft nicht passt

  • Sehr hoher Pflegebedarf rund um die Uhr: Eine WG kann das leisten, aber nur mit viel Personal. Bei intensiver medizinischer Versorgung ist ein Pflegeheim oft sicherer.
  • Heimähnliche Versorgung: Bietet ein Anbieter Pflege und Betreuung, die weitgehend einem Heim entsprechen, entfällt der Wohngruppenzuschlag. Dann gilt die Wohnform möglicherweise als stationär.
  • Konflikte im Zusammenleben: Eine WG lebt von Absprachen. Ohne Gemeinschaftsvereinbarung wird es schwierig, wenn jemand auszieht oder neu einzieht.
  • Wunsch nach eigener Wohnung: Wer allein wohnen, aber Sicherheit haben möchte, ist im betreuten Wohnen oft besser aufgehoben.

Was sich ab 2027 ändern soll

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen, bleibt der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat. Als mögliche Voraussetzung fällt nur die Umwandlung der Sachleistung weg, weil der Umwandlungsanspruch entfallen soll (§ 45f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI-E). Der Entlastungsbetrag soll ab 01.01.2027 durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat ersetzt werden, nur ab Pflegegrad 2 und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI-E). Das Pflegegeld heißt weiter Pflegegeld und soll im Umfang eines Entlastungsbudgets von 380 bis 1.080 Euro gezahlt werden (§ 37 Abs. 1 SGB XI-E), die Sachleistung im Umfang eines Sachleistungsbudgets von 890 bis 2.530 Euro (§ 36 Abs. 3 SGB XI-E). Das Gesetz soll überwiegend am 01.01.2027 in Kraft treten. Einzelheiten stehen auf der Seite Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Senioren-WG und Pflege-WG?
Eine Senioren-WG organisieren die Bewohner selbst, ohne Pflegeschwerpunkt. Eine Pflege-WG ist auf gemeinsame Versorgung ausgerichtet, hat eine Präsenzkraft und mindestens drei Pflegebedürftige; dann gibt es den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat.

Bekomme ich in einer Senioren-WG Pflegegeld?
Ja. Die WG gilt als häusliche Umgebung. Mit Pflegegrad stehen Ihnen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag wie in der eigenen Wohnung zu.

Wie viele Menschen leben in einer Pflege-WG?
Für den Wohngruppenzuschlag drei bis zwölf, also die eigene Person und zwei bis elf weitere. Mindestens drei davon müssen pflegebedürftig sein.

Ist eine Demenz-WG eine Senioren-WG?
Nein. Eine Demenz-WG ist eine ambulant betreute Wohngruppe für Menschen mit Demenz, meist mit Präsenzkraft rund um die Uhr. Mehr dazu im Ratgeber Demenz-WG 2026 und auf der Seite Demenz.

Zusammenfassung

Eine Senioren-WG ist eine selbst organisierte Wohngemeinschaft älterer Menschen nach Mietrecht, mit den normalen Leistungen der häuslichen Pflege. Leben mindestens drei Pflegebedürftige zusammen und beauftragen eine Präsenzkraft, wird daraus eine ambulant betreute Wohngruppe mit 224 Euro Wohngruppenzuschlag je Person. Für Gründung und Umbau gibt es eigene Zuschüsse. Die Gesamtkosten einer Pflege-WG liegen oft in der Größenordnung eines Heimplatzes. Den Vergleich mit dem Heim finden Sie auf der Seite Pflegeheim, alle Wohnformen auf der Seite Wohnen im Alter.

Quellen

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