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Ratgeber

Behin­der­ten­ge­rechte Wohnung: Merkmale erkennen und Wohnung finden

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

"Behindertengerecht" ist kein fester Begriff. Maßstab ist die Norm DIN 18040-2: Eine barrierefreie Wohnung hat Türen mit mindestens 80 Zentimetern lichter Breite, keine Schwellen und eine bodengleiche Dusche; rollstuhlgerechte Wohnungen bieten mehr Platz. Sozialwohnungen gibt es mit Wohnberechtigungsschein, bei Schwerbehinderung mit Freibeträgen bis 4.500 Euro (Stand: 18.10.2026).

Wer eine Wohnung sucht, in der man mit Rollator oder Rollstuhl zurechtkommt, stößt auf viele Begriffe und wenig Angebot. Oft ist der Umbau der eigenen Wohnung der schnellere Weg, manchmal ist ein Umzug die bessere Lösung. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen und hilft bei beidem.

Was ist eine behindertengerechte Wohnung?

Eine behindertengerechte Wohnung ist eine Wohnung, die zu den Einschränkungen der Menschen passt, die darin leben. Der Begriff ist umgangssprachlich und nicht genormt. In Inseraten bedeutet er deshalb nicht immer dasselbe; fragen Sie nach, welche Merkmale gemeint sind.

Fachlich gibt es zwei Stufen, beide in der DIN 18040-2, der Norm für barrierefreie Wohnungen. Sie hat 2011 die früheren Normen DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 ersetzt:

  • Barrierefrei nutzbar: gut nutzbar mit Gehhilfe oder Rollator, auch zeitweise mit Rollstuhl.
  • Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar: in der Norm mit "R" gekennzeichnet, oft "rollstuhlgerecht" genannt. Hier gelten größere Bewegungsflächen und breitere Türen.

Eine barrierefreie Wohnung ist also nicht automatisch rollstuhlgerecht. Darauf weist auch die bayerische Bauverwaltung ausdrücklich hin.

Wie viel gibt die Pflegekasse zum Umbau dazu?

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Woran erkennen Sie eine barrierefreie Wohnung?

An Maßen, die Sie bei der Besichtigung selbst nachmessen können. Die Tabelle nennt die wichtigsten Werte der Norm.

MerkmalBarrierefrei nutzbarRollstuhlgerecht (R)
Wohnungseingangstürlichte Breite mindestens 90 cmwie links
Türen innerhalb der Wohnunglichte Breite mindestens 80 cm, Höhe mindestens 205 cm, keine Schwellenlichte Breite mindestens 90 cm
Flure in der Wohnungnutzbare Breite mindestens 120 cmwie links, dazu Platz zum Wenden
Fläche vor WC, Waschtisch und im Duschplatzmindestens 120 x 120 cmmindestens 150 x 150 cm
Duschebodengleich, höchstens 2 cm abgesenkt, rutschhemmendwie links
Badtürschlägt nicht nach innen auf, von außen zu entriegelnwie links
Balkon oder TerrasseSchwelle höchstens 2 cm, Bewegungsfläche mindestens 120 x 120 cmBewegungsfläche größer

Quelle: DIN 18040-2:2011-09, Abschnitte 4.3.3, 5.2, 5.3.1, 5.5 und 5.6, abgedruckt im Praxisleitfaden des Bauministeriums NRW (Ausgabe Juni 2023); vereinfacht von der Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Hinzu kommt der Weg zur Wohnung: stufenlos erreichbarer Eingang oder Aufzug, Rampen mit höchstens 6 Prozent Steigung; mehr dazu im Ratgeber Rollstuhlrampe. Braucht jemand wegen seiner Behinderung zusätzlichen Platz, etwa für Therapie oder eine Assistenz, empfiehlt die Norm eine zusätzliche Fläche von mindestens 15 Quadratmetern.

Neubauten müssen nicht durchgehend barrierefrei sein. Die Landesbauordnungen verlangen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen meist nur einen Teil, in Bayern etwa die Wohnungen eines Geschosses (Art. 48 Abs. 1 BayBO). Wie viele Wohnungen rollstuhlgerecht sein müssen, regelt jedes Land selbst.

Wie komme ich an eine behindertengerechte Wohnung?

Am besten auf mehreren Wegen gleichzeitig, denn das Angebot ist knapp. Diese Stellen helfen weiter:

  1. Wohnungsamt der Stadt oder des Kreises: Dort beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein und fragen, ob rollstuhlgerechte Sozialwohnungen gesondert vergeben werden.
  2. Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften: Viele führen Listen barrierefreier Wohnungen. Lassen Sie sich mit Ihrem Bedarf vormerken.
  3. Wohnberatungsstellen: Sie beraten zu Umbau und Umzug, oft auch vor Ort. Ihre Kommune oder Pflegekasse nennt Ihnen die nächste Stelle.
  4. Pflegeberatung: Mit Pflegegrad haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Pflegekasse muss Sie auch zu Umbauten in der Wohnung beraten (§ 7 Abs. 2 SGB XI).
  5. Inserate: Suchen Sie nach "barrierefrei", "rollstuhlgerecht" und "DIN 18040-2" und fragen Sie vor der Besichtigung die Maße aus der Tabelle ab.

Wer eine Wohnung für eine ältere Person sucht, findet weitere Wohnformen wie betreutes Wohnen im Bereich Wohnen im Alter.

Was bringt der Wohnberechtigungsschein?

Mit dem Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, dürfen Sie eine geförderte Sozialwohnung mieten (§ 27 WoFG). Sie erhalten ihn auf Antrag, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt; er gilt ein Jahr. Das Bundesgesetz nennt 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen im Jahr (§ 9 WoFG). Die Länder können abweichende Grenzen festlegen, viele haben eigene Gesetze. Den Rechenweg mit Beispiel zeigt der Ratgeber Wohnberechtigungsschein.

Für schwerbehinderte Menschen werden vom Einkommen Freibeträge abgezogen (§ 24 WoFG):

  • 4.500 Euro bei einem Grad der Behinderung von 100, oder von mindestens 80 bei häuslicher Pflegebedürftigkeit,
  • 2.100 Euro bei einem Grad der Behinderung unter 80 und häuslicher Pflegebedürftigkeit.

Im WBS steht, wie groß die Wohnung sein darf. Davon kann die Behörde abweichen, wenn jemand besondere persönliche Bedürfnisse hat (§ 27 Abs. 4 WoFG), etwa mehr Platz für den Rollstuhl. Begründen Sie das im Antrag und legen Sie den Schwerbehindertenausweis bei. Was die Merkzeichen bedeuten, zeigt die Merkzeichen-Liste.

Umbau statt Umzug: was ist möglich?

Oft lässt sich die eigene Wohnung so anpassen, dass ein Umzug nicht nötig ist. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse Umbauten mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Typisch sind eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, Rampen oder ein Treppenlift; wie ein Bad barrierefrei wird, zeigt der Ratgeber Barrierefreies Bad. Was dazugehört, erklärt der Ratgeber zur Wohnumfeldverbesserung.

Als Mieter haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Vermieter Umbauten für Menschen mit Behinderungen erlaubt (§ 554 BGB). Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist, und kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen.

Passt die Wohnung auf Dauer nicht, etwa im dritten Stock ohne Aufzug, kann die Pflegekasse auch den Umzug in eine geeignete Wohnung bezuschussen. Umzug und nötige Anpassungen in der neuen Wohnung dürfen zusammen 4.180 Euro nicht überschreiten. Mehr dazu im Ratgeber Umzugskosten und Pflegekasse.

Wer hilft sonst bei Wohnung und Umbau?

Je nach Lebenslage kommen weitere Träger in Frage:

TrägerWofürVoraussetzung
Träger der EingliederungshilfeBeschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen entspricht (§ 77 SGB IX)Anspruch auf Eingliederungshilfe, Einkommen und Vermögen werden geprüft
Rehabilitationsträger, z. B. Rentenversicherung oder ArbeitsagenturKosten einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang (§ 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 SGB IX)Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, also bei Berufstätigkeit
Sozialamt (Hilfe zur Pflege)Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 64e SGB XII)Pflegegrad, geringes Einkommen, nachrangig zur Pflegekasse
KfW, Länder und KommunenKredit 159, regionale Programme; KfW-Zuschuss 455-B ausgeschöpft, keine neuen Anträge (abgerufen 18.10.2026)je nach Programm

Quelle: § 77 und § 49 SGB IX; § 64e SGB XII; KfW-Programmseite 455-B, abgerufen 18.10.2026; Einordnung der Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Landesprogramme finden Sie im Ratgeber KfW und Landesprogramme, alle Geldquellen für den Umbau im Ratgeber Zuschuss für barrierefreies Umbauen.

Checkliste für die Besichtigung

Nehmen Sie einen Zollstock mit und prüfen Sie:

  • Ist der Hauseingang ohne Stufen erreichbar, oder gibt es einen Aufzug oder eine Rampe?
  • Wie breit sind Wohnungstür und Innentüren, gemessen als lichte Breite im geöffneten Zustand?
  • Gibt es Schwellen, auch zum Balkon?
  • Ist die Dusche bodengleich, und ist davor genug Platz zum Drehen?
  • Öffnet die Badtür nach außen, und lässt sie sich von außen entriegeln?
  • Sind Lichtschalter, Fenstergriffe und Heizungsregler im Sitzen erreichbar?
  • Gibt es einen Stellplatz in der Nähe des Eingangs und Platz für Rollator oder Rollstuhl?
  • Erlaubt der Vermieter spätere Anpassungen, etwa Haltegriffe?

Ein Beispiel: Umzug aus dem dritten Stock

Eine Frau mit Pflegegrad 3 lebt im dritten Stock ohne Aufzug und nutzt seit einem Schlaganfall einen Rollstuhl. Ein Treppenlift ist im engen Treppenhaus nicht möglich. Sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100.

Beim Antrag auf den Wohnberechtigungsschein wird von ihrem Einkommen ein Freibetrag von 4.500 Euro abgezogen. Sie begründet, warum sie mehr Wohnfläche braucht, und meldet sich bei zwei Genossenschaften. Als eine rollstuhlgerechte Erdgeschosswohnung frei wird, beantragt sie vor dem Umzug den Zuschuss der Pflegekasse für Umzugskosten und Haltegriffe im neuen Bad, zusammen bis zu 4.180 Euro.

Wann die Regeln nicht greifen

Der Wohnberechtigungsschein hilft nur bei geförderten Wohnungen; auf dem freien Markt spielt er keine Rolle. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse, weder für den Umbau noch für den Umzug. Und die Normmaße gelten für Neubauten; eine ältere Wohnung kann gut nutzbar sein, auch wenn sie nicht jeden Wert erreicht.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht?
"Barrierefrei" ist in der DIN 18040-2 mit Maßen beschrieben. "Behindertengerecht" ist ein Alltagsbegriff ohne feste Bedeutung; meist ist eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung gemeint.

Wie breit müssen Türen für einen Rollstuhl sein?
In rollstuhlgerechten Wohnungen nennt die DIN 18040-2 eine lichte Breite von mindestens 90 Zentimetern, in barrierefreien Wohnungen für Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 Zentimeter.

Bekomme ich mit Schwerbehinderung leichter eine Sozialwohnung?
Für den Wohnberechtigungsschein werden Freibeträge von 2.100 oder 4.500 Euro vom Einkommen abgezogen. Ob Sie bei der Vergabe Vorrang haben, regeln Länder und Kommunen; fragen Sie beim Wohnungsamt nach.

Zahlt die Pflegekasse den Umzug in eine barrierefreie Wohnung?
Sie kann ihn als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen, wenn die neue Wohnung den Bedürfnissen besser entspricht. Umzug und Anpassungen zusammen sind auf 4.180 Euro je Maßnahme begrenzt.

Zusammenfassung

Eine behindertengerechte Wohnung erkennen Sie an Maßen der DIN 18040-2: breite Türen, keine Schwellen, bodengleiche Dusche und genug Platz, für Rollstuhlnutzer mehr als für Menschen mit Rollator. Sozialwohnungen gibt es mit Wohnberechtigungsschein, bei Schwerbehinderung mit Freibeträgen beim Einkommen. Oft ist der Umbau der eigenen Wohnung der schnellere Weg; die Pflegekasse kann dafür oder für einen Umzug bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen. Mehr zu allen Umbauten im Bereich Barrierefrei wohnen, zum Ausweis im Bereich Schwerbehinderung.

Quellen

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